Merkblatt Werbung Biozid-Produkte

Werbung
Regierung von Oberfranken
-GewerbeaufsichtsamtMerkblatt
Stand November 2009
Werbung für „Biozid-Produkte“
Biozid-Produkte sind:
„Wirkstoffe und Zubereitungen, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten, in der Form, in welcher
sie zum Verwender gelangen, und die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem
Wege Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch
sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen……“ (§ 3b Abs.1 Nr. 1 Chemikaliengesetz)
Unter diese Definition fallen z.B.:

desinfizierende Badreiniger als Vertreter der Desinfektionsmittel,

gegen Schädlinge wirksame Holzschutzmittel aus dem Bereich der Schutzmittel,

Rattenbekämpfungsmittel aber auch

Mückenstichprophylaxen, welche als Repellent zu den Schädlingsbekämpfungsmitteln gezählt werden.
Produkte auf Naturstoffbasis sind, sofern sie chemisch oder biologisch wirken, ebenfalls erfasst, z.B.
Pheromone als Lockmittel oder Pflanzenextrakte als Repellent.
Nicht unter die Definition „Biozid-Produkt“ fallen die herkömmliche Fliegenklatsche oder Reiniger, die
Oberflächen von Materialen so verändern, dass keine Keime, Algen oder dgl. anhaften können.
Keine Biozid-Produkte sind Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel, Futtermittel, kosmetische Mittel und
Bedarfsgegenstände. Dafür gibt es eigene Regelungen.
Wie Sie Biozid-Produkte erkennen:
Biozid-Produkte sind derzeit mit einer 5-stelligen N- bzw. I-Nummer, z.B.: „N-12345“ gekennzeichnet.
Ein Verzeichnis der gemeldeten Biozid-Produkte kann auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA, www.baua.de) in Form einer Suchmaske eingesehen werden:
https://biozid-meldeverordnung.de/offen/suchmaske.php
gaa_652
Im Zweifel sollten Sie den Hersteller kontaktieren.
Hinweis: Seit dem 01.09.2006 besteht für die Mehrheit der Biozid-Produkte, die mit einer I-Nummer
gekennzeichnet sind ein EU-weites Vermarktungsverbot. Kontaktieren Sie den jeweiligen Hersteller,
sofern ein Biozid-Produkt mit einer solchen Registriernummer gekennzeichnet ist.
Besitzt das Biozid-Produkt weder eine N- noch eine I-Nummer, ist es gegenwärtig nicht verkehrsfähig.
Es kann z.B. vom Hersteller nachetikettiert werden und ist im Übrigen von ihm auf sonstige für BiozidProdukte geltende Kennzeichnungs- und Meldevorschriften hin zu überprüfen.
1/2
Was Sie bei Ihrer Werbung für Biozid-Produkte beachten müssen:
Die Werbung für Biozid-Produkte muss zwingend den Hinweis
„Biozide sicher verwenden.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.“
enthalten.
Statt „Biozide“ kann auch die genaue Bezeichnung der Produktart stehen.
Der Hinweis muss sich deutlich vom Rest der Werbung abheben.
Verharmlosende Werbung ist verboten. So ist eine Werbung mit Angaben
wie „ungiftig“, „unschädlich“, „giftfrei“ etc. nicht zulässig.
Gedruckte Werbematerialien, wie Verkaufskataloge, Zeitungsbeilagen oder -Inserate
 Werden auf einer Katalogseite sowohl Biozid-Produkte als auch andere Produkte angeboten,
ist auf dieser Seite ein gut lesbarer und sich deutlich vom Rest der Werbung abhebender Gefahrenhinweis ausreichend, vorausgesetzt dieser wird den betreffenden Biozid-Produkten jeweils
eindeutig zugeordnet. Dies kann beispielsweise durch entsprechende Kennzeichnung mittels
Sternchen erfolgen.
 Werden auf einer Katalogseite ausschließlich Biozid-Produkte angeboten, ist auf dieser Seite
ein gut lesbarer und sich deutlich vom Rest der Werbung abhebender Gefahrenhinweis ausreichend, vorausgesetzt es wird deutlich gemacht, dass sich dieser auf die dort aufgeführten Produkte bezieht. Dies kann beispielsweise in Form des folgenden ergänzenden Hinweises erfolgen:
„Warnhinweis für die auf dieser Seite aufgeführten Biozid-Produkte: Biozide sicher verwenden...“
Internetgestützte Werbematerialien
 Auch im Internet muss ein gut lesbarer und sich deutlich vom Rest der Werbung abhebender
Warnhinweis in direktem Zusammenhang mit jedem aufgeführten Biozid-Produkt gegeben werden.
Weitere Auskünfte:
Regierung von Oberfranken
- Gewerbeaufsichtsamt –
Postfach 17 54
96407 Coburg
E-Mail:
[email protected]
Telefon:
Telefax:
09561 / 7419 - 0
09561 / 7419 - 100
2/2
Herunterladen