lektionenbuchhaltung - Amt für Volksschulen

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LEKTIONENBUCHHALTUNG
Handbuch für Schulräte und Schulleitungen
LEKTIONENBUCHHALTUNG
(REGLEMENT DES AVS)
Definition:
Die Lektionenbuchhaltung gibt Auskunft über bereits erteilte Lektionen, die nicht ausbezahlt
wurden oder über Lektionen, die noch zu erteilen sind, aber bereits im Lohn berücksichtigt wurden.
1.
Ausgangslage:
In der Staatsrechnung wird das "kantonale Lektionenguthaben" transitorisch verbucht.
Deshalb muss im Budget-Prozess dieser Geldbetrag eingestellt werden.
Stichtag ist der 1. Schultag des neuen Schuljahres.
2.
Führung und Umfang der Lektionenbuchhaltung:
•
Die Schulleitungen sind für die Führung der Lektionenbuchhaltung über alle an der Schule angestellten Lehrpersonen verantwortlich.
•
Für jede Lehrperson muss die Legitimation (Pensenmeldung, Arbeitsvertrag, Mutationsformular) zur Aufnahme von Lektionen in die Lektionenbuchhaltung nachgewiesen werden können.
•
Der "Verlauf" (Mutationen) der abgetragenen Lektionen wird im Personaldossier festgehalten. Jede Veränderung ist durch die betroffene Lehrperson zu beglaubigen (Visum).
•
Die Kompensation einzelner, vorgeleisteter Lektionen wird von der Schulleitung bewilligt
(vgl. Formular "Gesuch: Kompensation von geleisteten Lektionen" . Eine Kopie der bewilligten Kompensation ist im Personaldossier der betroffenen Lehrperson abzulegen.
Die Schulleitung kann bei Pensenschwankungen Kompensationen aus der Lektionenbuchhaltung anordnen, sofern bei der betroffenen Lehrperson ein Guthaben in der Lektionenbuchhaltung besteht.
•
Eine Jahreslektion entspricht einer Kompensationsberechtigung von 39 Lektionen.
•
Die Kompensation von Jahreslektionen via Pensenmeldung ist in der Lektionenbuchhaltung zu berücksichtigen und im Personaldossier per Lohnsemesterbeginn (1.8.) abzutragen.
3.
Kontrolle:
•
Die Schulleitungen erstellen per Mitte August eine tabellarische Zusammenstellung aller
an der Schule tätigen Lehrpersonen mit dem Stand ihrer Lektionenbuchhaltung (nur diejenigen Lehrpersonen aufführen, die ein Mehr- oder Minderguthaben ausweisen).
•
In der Tabelle muss die Personalnummer, Name und Vorname der Lehrperson und der
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Handbuch für Schulräte und Schulleitungen
aktuelle Stand per Semesterbeginn (1.8.) der Lektionenbuchhaltung aufgeführt sein.
•
Die Lektionenbuchhaltung wird als Summe der Einzellektionen aufgeführt (Umrechnung
Jahreslektion = 39 Einzellektionen).
•
Die von der Schulleitung beglaubigte Lektionenbuchhaltung muss bis Mitte August des
laufenden Kalenderjahres dem Amt für Volksschulen zugestellt werden.
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