Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke 10. April 2010 Ines Hilpert-Kruck, Fortbildung Urheber- u. Medienrecht, Hamburg, 9./10. April 2010 ⌃ Werbung und Musik Definition Werbung: Jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, Einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern. Köhler/Bornkamm, § 6 UWG Rn 59 ⌃ © Rechtsanwältin Ines Hilpert-Kruck, NESSELHAUF Rechtsanwälte Eigenwerbung mit Werbung (und Musik) Heye Group Heye & Partner GmbH ⌃ © Rechtsanwältin Ines Hilpert-Kruck, NESSELHAUF Rechtsanwälte Heye & Partner ./. GEMA – 09/2002 bis 06/2010 Mitteilungsschreiben de GEMA mit Bitte um Anmeldung 09/2002: Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires auf gewerblichen Websites zu Präsentationszwecken Negative Feststellungsklage v. Heye & Partner gegen GEMA: Feststellung, dass die GEMA nicht berechtigt ist, Auskunft und/oder Vergütung von der Klägerin zu verlangen für die Benutzung von Musikwerken als Bestandteil von Arbeitsergebnissen der Klägerin (Referenzen) ⌃ © Rechtsanwältin Ines Hilpert-Kruck, NESSELHAUF Rechtsanwälte Heye & Partner ./. GEMA – 09/2002 bis 06/2010 Entscheidungen: OLG München Urt. v. 16.11.2006 BGH Urt. v. 10.6.2009 ZUM 2007, 60 ZUM 2010, 174 Streitgegenstand: Auskunfts- und Vergütungsanspruch der GEMA § 97 Abs. 1 S.1, §97 Abs. 3 UrhG iVM § 812 BGB Rechteinhaberschaft der GEMA aus § 1 Berechtigungsvertrag der GEMA (BV) ⌃ © Rechtsanwältin Ines Hilpert-Kruck, NESSELHAUF Rechtsanwälte Berechtigungsvertrag der GEMA § 1 Der Berechtigte überträgt hiermit der GEMA.... h) ...... Das Recht, Werke der Tonkunst (mit oder ohne Text) in Datenbanken, Dokumentationssysteme oder in Speicher ähnlicher Art einzubringen. Das Recht, Werke der Tonkunst (mit oder ohne Text), die in Datenbanken, Dokumentationssysteme oder in Speicher ähnlicher Art eingebracht sind, elektronisch oder in ähnlicher Weise zu übermitteln, einschließlich z.B. für mobile Internetnutzung und für Musiktauschsysteme. Berechtigungsvertrag der GEMA § 1 k) Unberührt bleibt die Befugnis des Berechtigten, die Einwilligung zur Benutzung eines Werkes (mit oder ohne Text) zur Herstellung von Werbespots der Werbung betreibenden Wirtschaft, z.B. im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) zu erteilen. § 31 (5) UrhG Einräumung von Nutzungsrechten Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt. Heye & Partner ./. GEMA – 09/2002 bis 06/2010 Argumentation v. Heye & Partner: Eigenwerbung bzw. Referenzwerbung ist nur Unterfall der Nutzungsart Werbung und Nutzungsart Eigenwerbung ist nicht im BV enthalten = eigenständige Nutzungsart i.S.v. § 31 Abs. 5 UrhG § 1 k) BV sei so zu verstehen, dass dem Urheber im Hinblick auf den Werbespot und dessen Sendung und damit zur Vervielfältigung und Zugänglichmachung verbleiben. Es sei bis 2002 branchenüblich gewesen, dass weder Urheber noch GEMA Vergütungsansprüche für Eigenwerbung von Werbeagenturen / Filmproduktionsgesellschaften o.a. gefordert hätten. ⌃ © Rechtsanwältin Ines Hilpert-Kruck, NESSELHAUF Rechtsanwälte 1 Heye & Partner ./. GEMA – 09/2002 bis 06/2010 OLG München Urt. v. 16.11.2006 Klage v. Heye unbegründet, weil: ZUM 2007, 60 Recht der öffentlichen Zugänglichmachung der Musikwerke ist der GEMA gem. § 1 h) BV übertragen. BV nach Zweckübertragungstheorie so auszulegen, dass Recht der öffentlichen Zugänglichmachung von Musik durch Bereithalten von Werbespots auf der Website der Klägerin zum Zwecke der Eigenwerbung der GEMA übertragen ist. § 1 k) BV regelt Vorbehalt für Urheber nur hinsichtlich Entscheidung ob ein Musikwerk für Werbung verwendet wird oder nicht (Urheberpersönlichkeitsrecht). Aber: Anschließende VervielfältigungsVerbreitungs-, Wiedergabeakte sind von der GEMA wahrzunehmen da urheberpersönlichkeitsrechtlich nicht relevant. ⌃ © Rechtsanwältin Ines Hilpert-Kruck, NESSELHAUF Rechtsanwälte 2 Heye & Partner ./. GEMA – 09/2002 bis 06/2010 OLG München Urt. v. 16.11.2006 ZUM 2007, 60 Vergütungsverzichtsvereinbarung zwischen Werbeagentur und Urheber ist irrelevant für GEMA als Inhaberin der Rechte. Branchenübung kann bei neuer Nutzung von Eigenwerbung auf Websites noch nicht angenommen werden. ⌃ © Rechtsanwältin Ines Hilpert-Kruck, NESSELHAUF Rechtsanwälte Heye & Partner ./. GEMA - BGH Urt. v. 10.6.2009 ZUM 2010, 174 BGH: GEMA ist NICHT berechtigt urheberrechtliche Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen. § 31 Abs. 5 UrhG (Zweckübertragungstheorie) nicht anwendbar, da Nutzungsart Werbung in Rechtsübertragungsklausel § 1 h) Abs. 2 u. 3 BV nicht ausdrücklich genannt. § 1 k) BV räumt keine Rechte ein und § 31 Abs. 5 UrhG ist deshalb nicht anwendbar. Keine STILLSCHWEIGENDE Einräumung der Rechte zur Verwertung des Werbespots in Einwilligung zur Herstellung des Werbespots © Rechtsanwältin Ines Hilpert-Kruck, NESSELHAUF Rechtsanwälte Heye & Partner ./. GEMA - BGH Urt. v. 10.6.2009 ZUM 2010, 174 Die Situation ist bei Werbung grundsätzlich anders als bei Nutzung von Musikwerken zu Klingeltonnutzung oder Herstellung von Filmwerken. Diese Nutzungsarten sind bei der Einräumung von Nutzungsrechten im BV ausdrücklich genannt und der GEMA entsprechende Rechte ausdrücklich eingeräumt soweit keine Einschränkungen oder Vorbehalte zugunsten der Berechtigten vorsehen. Demgegenüber kann NICHT angenommen werden, dass der GEMA die Rechte zur Nutzung von Musik zu Werbezwecken eingeräumt wurden. © Rechtsanwältin Ines Hilpert-Kruck, NESSELHAUF Rechtsanwälte Aktueller Stand: Außerordentliche Mitgliederversammlung der GEMA / 12.03.2010 Neufassung von § 1 k) BV wird beschlossen und Abs. 2 neu eingefügt. Gemäß § 1 k) Abs. 2 überträgt der Berechtigte der GEMA: die in § 1 a) bis h) und l) des Berechtigungsvertrags genannten Rechte, das sind z.B. die Rechte zur Sendung, Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung, jeweils auch zu Werbezwecken. Diese Übertragung zu Werbezwecken erfolgt unter einer auflösenden Bedingung. Danach fallen die der GEMA übertragenen Rechte an den Berechtigten zurück, sobald dieser im Einzelfall eine Benutzung zu Werbezwecken gegenüber einem Dritten verbietet und dies der GEMA schriftlich mitteilt. Werbung und Musik: Urheberpersönlichkeitsrecht § 14 UrhG Entstellung des Werkes Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden. Beeinträchtigung oder Entstellung kann auch dann vorliegen, wenn da Werk in einen anderen Sachzusammenhang gestellt wird, ohne dabei seine Substanz zu verändern. Beispiel: Musik in Pornofilmen, Comicfigur auf Schnapsflasche etc. Entscheidungen zum Thema: OLG München Urt. V. 28.11.1996 Zu GEMA-BV und Werbespot für Film (Carmina Burana) OLG München Urt. V. 26.10.2000 Friedrich Hollaender Stillschweigende Rechtseinräumung für branchenfremde Zwecke NJW 1998, 1413 OLG Hamburg Urt. v. 1.3.1990 THE PINK PANTHER v. Henry Mancini Zum Thema Rundfunkwerbung ZUM 1990, 90 OLG Hamburg Urt. v. 3.3.1994 DEA Zur Verwertungsgemeinschaft § 9 UrhG ZUM 1994, 738 BGH Urt. v. 10.6.2009 Nutzung von Musik für Werbezwecke Vorinstanz: OLG München Urt. v. 16.11.2006 ZUM 2010, 174 ZUM 2007, 60 ZUM 2001, 173 Aufsätze: Prof. Dr. Karl Riesenhuber „Nutzung von Musik für Werbezwecke“ in Dr. Martin Schaefer „Aller oder nichts!“ ZUM 2010, 137 ZUM 2010, 150 ⌃ © Rechtsanwältin Ines Hilpert-Kruck, NESSELHAUF Rechtsanwälte Ende gonzales „oregano“