TEN SING und GEMA

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Noten-, Lieder-, und Aufführungsrechte bei TEN SING
A) Abdruckrechte
1. Der Druck bzw. die Vervielfältigung von Chorsätzen, Notenblättern, etc. hat nichts mit der GEMA zu tun,
sondern betrifft die rechtsinhabenden Verlage.
2. Als Einzelner kann bzw. darf ich mir natürlich ein Lied rausschreiben oder arrangieren, darf es auch
aufführen (dafür wird ja dann an die GEMA bezahlt) nur der Druck, die Kopie, ja jegliche Vervielfältigung ist
das Problem (auch mit Beamer oder OHP) ; sprich: braucht die Autorisierung und Genehmigung des
Texters & Komponisten bzw. der rechtsinhabenden Verlage.
3. Diese Rechte zu bekommen wurde in den letzten Jahren immer schwieriger bzw. war in den meisten
Fällen nicht möglich.
4. Wenn ihr nun den Text eines Liedes handschriftlich auf eine Tapete schreibt und mit eurer Gruppe
einübt, ist das auch schon am Rande der Legalität, aber für die Verlage nicht von Interesse. Bei
verschiedenen Projekten wird z.B. schon seit Jahren so verfahren und es werden bei den Chorproben keine
Notenblätter ausgegeben.
5. Wer Blätter oder Dateien mit Texten und Liedern druckt, kopiert oder auf andere Weise vervielfältigt,
braucht dazu von den Urhebern bzw. den rechtsinhabenden Verlagen die „Abdruckrechte“.
6. Falls euch mal jemand auf die Gradwanderung dieser Praxis anspricht: Wir freuen uns über jede andere
Regelung die praktizierbar ist und der jugendpflegerischen Praxis unserer Arbeit gerecht wird und bitten um
sachdienliche Hinweise!
B) Aufführungsrechte
1. Ein TEN SING-Konzert mit Liedern anderer Rechtsinhaber (also nicht von Dir selbst getextet und
komponiert) ist immer meldepflichtig. Die Zahlungspflicht von Gebühren an die GEMA ist jedoch i.d.R.
durch einen Pauschalvertrag zwischen der EKD und der GEMA abgedeckt.
2. Für Musikveranstaltungen kirchlicher Veranstalter (dazu zählen auch CVJM-Vereine oder eigenständige
TEN SING Gruppen) mit Unterhaltungsmusik für Jugendliche und ohne Eintritt zahlt die EKD eine
pauschale Abgaben nach einem Rahmenvertrag. Der klassische Fall hierfür ist z.B. der Auftritt der TEN
SING Gruppe im Rahmenprogramm eines Gemeindefestes oder die Begleitung von Gottesdiensten.
3. Auch TEN SING-Konzerte mit Eintritt können im Rahmen des Pauschalabkommens als
„Kirchenkonzerte" gemeldet werden. Die Form von „Spenden am Ausgang“ ist laut Rahmenvertrag wie
„Eintritt“ zu werten. In beiden Fällen ist die Meldung des Programms des Konzertes notwendig.
Grundsätzlich nicht abgedeckt sind Veranstaltungen mit Tanzcharakter (d.h. Discos).
4. In einem Begleitschreiben zur Liedaufstellung erklärt ihr das Showthema und macht deutlich, dass auch
die "nichtgeistlichen“ Lieder Themen und Fragen der Jugendlichen aufgegriffen haben und im Rahmen der
Gesamtshow und der inhaltlichen Arbeit in der Gruppe ein geistliches und verkündigendes Anliegen hatten.
5. Uns ist bewusst, das die Definition einer TEN SING-Show als „Kirchenkonzerte“ weit gefasst ist, aber dies
entspricht der verkündigenden Absicht und Praxis der TEN SING-Arbeit und die zuständigen Referenten der
Landeskirchen haben uns ermuntert, diesen Begriff weit zu verstehen. Außerhalb der Grenze bewegt Ihr
euch, wenn der verkündigende Charakter der Show aus der Meldung nicht ersichtlich ist und der
überwiegende Teil der aufgeführten Lieder nicht von Text und Musik her als „verkündigend“ einzustufen ist.
6. Zwischen der EKD und der GEMA besteht Einvernehmen, dass TEN SING-Konzerte grundsätzlich unter
den Pauschalvertrag fallen. Im Jahre 2003 wurde dies nochmals eindeutig zwischen der EKD und der
GEMA besprochen. Die GEMA hat in Folge dieser Gespräche nochmals ihre Außenstellen informiert.
7. Sofern in der Abwicklung mit GEMA-Meldungen Probleme auftauchen, wäre eine kurze Information an
euren regionalen TEN SING-Arbeitskreis bzw. den TEN SING-Referenten beim CVJM-Gesamtverband
([email protected]) hilfreich.
Nachfolgend ist das konkrete Verfahren für TEN SING-Konzerte (mit Eintritt bzw. Spenden) beschrieben.
Weitergehende Detail-Informationen zum Urheberrecht und Pauschalvertrag zwischen GEMA und EKD sind
in der pdf-Datei „urheberrecht“ zum Download unter www.tensingland.de zu finden.
Infos zum Thema GEMA
(bzgl. Abrechnung von TEN SING-Konzerten)
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat einen Vertrag (PV/16b Nr.7(1)) mit der GEMA
abgeschlossen, der auch für alle CVJM (als verbandliche Jugendarbeit innerhalb der ev. Jugend) und somit
auch für alle TEN SING Gruppen gilt. (Siehe Neufassung des Merkblattes „Urheberrecht“ der EKD in der
aktuellen Fassung vom 09. April 2008).
TEN SING Konzerte können deklariert als „Kirchenkonzert“ im Rahmen dieses Pauschalvertrages vom
veranstaltenden CVJM oder Kirchengemeinde über die zuständige Dienststelle der Landeskirche bzw. die
zentrale Meldestelle der EKD in Hannover gemeldet werden.
Damit ist das Konzert faktisch von den GEMA Gebühren befreit, da die GEMA ihr Geld pauschal für alle
Kirchenkonzerte von der EKD bekommt.
Voraussetzung dafür ist:
- das Konzert muss als „Kirchenkonzert“ deklariert werden; da es bei Kirchenkonzerten „unschädlich“
ist, wenn Eintrittsgelder erhoben werden
- es muss deutlich gemacht werden, dass der Veranstalter eine Gruppe des CVJM oder einer
Kirchengemeinde ist. (Andere Veranstalter z.B: Stadtjugendring fallen nicht unter diesen
Pauschalvertrag. Es ist die Verantwortung des Veranstalters die Urheberrechtsabgaben zu melden
und zu entrichten. Es ist eure Verantwortung dem Veranstalter das Programm der Show
mitzuteilen.)
- die Darbietung muss verkündigenden Charakter haben; ein Konzert „just for fun“ ohne Inhalte z.B.
mit überwiegendem Tanzcharakter oder eine lose Aneinanderreihung von säkularen Songs fällt
nicht darunter.
- In einem Begleitschreiben zur Liedaufstellung erklärt ihr das Showthema und macht deutlich, dass
auch die säkularen Lieder, Themen und Fragen der Jugendlichen aufgreifen und das die Show im
Rahmen einer Gesamtkonzeption TEN SING steht, die mit der inhaltlichen und künstlerischen
Arbeit in der Gruppe, ein geistliches und verkündigendes Anliegen hat.
Grundsätzlich stellen die säkularen Lieder den Knackpunkt bei der Bewertung Eurer Meldung dar.
Es gilt die Regel: „Je mehr säkulare Lieder desto mehr Begründung.“ Ein reines „Gospelkonzert“ ist
demnach absolut unproblematisch.
- in einem formlosen Brief bitten ihr die zuständige Dienststelle eurer Landeskirche darum, das
Kirchenkonzert der TEN SING Gruppe XY an die GEMA zu melden.
Der überwiegende Teil der Landeskirchen wickelt die Programmmeldungen an die GEMA über die
Meldestelle der EKD mit Sitz in Hannover ab.
Kirchenamt der EKD
Referat für Urheberrecht - GEMA-Stelle Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
Tel.: 0511 / 27 96 - 784
Fax: 0511 / 27 96 - 99 784
E-Mail: [email protected]
http://www.ekd.de/
Unter anderem nutzen die folgenden Landeskirchen diese zentrale Meldestelle:
Westfalen, Rheinland, Kurhessen-Waldeck, Hessen-Nassau
In anderen Regionen ist es zu empfehlen die entsprechende Information direkt bei der jeweiligen
Landeskirche einzuholen.
Folgende Termine müssen eingehalten werden:
Konzerte von Jan. - März müssen bis 10. April gemeldet sein
Konzerte von April - Juni müssen bis 10. Juli gemeldet sein
Konzerte von Juli - Sept. müssen bis 10. Okt. gemeldet sein
Konzerte von Okt. - Dez. müssen bis 10. Jan. gemeldet sein
Die Meldung der Konzerte muss also erst nach der Veranstaltung erfolgen!
Folgende Angaben bzw. Unterlagen sind notwendig:
- Bezeichnung der Veranstaltung: „Kirchenkonzert der TEN SING-Gruppe XY“
- Hintergrundinformationen zur TEN SING Gruppe und zum verkündigenden Charakter der Show
- Ort der Veranstaltung (Genaue Anschrift und Raum)
- Datum der Veranstaltung
- Name und Anschrift des Veranstalters
- Tatsächlich aufgeführte Werke (auch Zugaben)
- Dazu die Komponisten/Bearbeiter und ggf. Verlag/Herausgeber, soweit als möglich
- Eintrittspreis und Besucherzahl
Stand: 22. September 2008, Carsten Kranz, [email protected]
Meldeformular für Kirchenkonzerte von TEN SING
An das
Kirchenamt der EKD
Referat für Urheberrecht
- GEMA-Stelle Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchten wir eine Konzertveranstaltung der
TEN SING Gruppe
....................................................................
(Name der TEN SING Gruppe)
als Kirchenkonzert melden.
Ort der Veranstaltung:
....................................................................
(Genaue Anschrift und Raum)
Datum der Veranstaltung ....................................................................
(bitte mit Jahreszahl!)
Veranstalter
....................................................................
(Name und Anschrift des Veranstalters)
Eintritt (Euro)
....................................................................
Anz. der Besucher:
....................................................................
Unterschrift:
....................................................................
(des Veranstalters)
Dienststempel:
....................................................................
(Kirchengemeinde/CVJM/Veranstalter – sofern vorhanden)
Auf der Rückseite sind die aufgeführten Werke aufgelistet
Aufgeführte Werke (auch Zugaben):
Werke/Titel
Komponist/Bearb.
Verlag
Bitte alle Unterlagen in dreifacher Ausführung einreichen!
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