VERTRAG ZUR BANDENWERBUNG Zwischen dem FSV Rot-Weiß Stegen 1962 e.V. (nachstehend Verein genannt) vertreten durch den 1. Vorsitzenden Günter Fehr, Sommerberg 3, 79256 Buchenbach und (nachstehend Werbepartner genannt) wird folgender Vertrag geschlossen: 1. Der Verein vermietet an den Werbepartner am Sportplatz in Stegen eine Werbebande von ca. 750 x 3000 mm ca. 750 x 6000 mm ca. _______ x _____ mm 2. Das Mietverhältnis beginnt am ________ und endet nach 3 Jahren / 5 Jahren zum 31.12 des letzten Jahres. Das Mietverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf des letzten Jahres schriftlich gekündigt wird. 3. Der Mietpreis beträgt jährlich _______ € zzgl. der gesetzlichen MwSt. und ist jährlich im Voraus fällig. 4. Die Zahlung des Mietpreises erfolgt per Rechnung per Lastschrifteinzug (Einzugsermächtigung siehe Seite 2) 5. Bei Zahlungsverzug nach insgesamt zweimaliger Mahnung ist der Verein berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Bei fristloser Kündigung während des Mietjahres bleibt der Werbepartner verpflichtet, den gesamten Mietpreis für das laufende Jahr zu bezahlen. 6. Der Werbepartner trägt die Kosten für die Herstellung und den Druck der Werbebande. Die Produktion der Werbebande soll von der Werbeagentur Nieberle* (siehe Seite 4) einer selbst gewählten Werbeagentur (=Partner des FSV RW Stegen) übernommen werden. 7. Zur Koordination und Platzierung der werblichen Erscheinung innerhalb des Sportstadions sind sämtliche Werbemaßnahmen mit dem Verein abzustimmen. 8. Für Beschädigungen der Werbebande durch Dritte ist der Verein nicht haftbar. 9. Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. 10. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags nichtig oder ungültig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl gültig. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmungen am nächsten kommt. 11. Der Werbepartner ist verpflichtet, die Werbebande bei Beendigung des Mietverhältnisses ordnungsgemäß zu entsorgen. ______________________ Ort, Datum ______________________ Ort, Datum _____________________________________ FSV Rot-Weiß Stegen 1962 e.V. _____________________________________ Werbepartner Seite 1/4 Mietpreise zur Bandenwerbung 3 m Werbefläche: 250,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. pro Jahr (bei 3-Jahresvertrag) 3 m Werbefläche: 200,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. pro Jahr (bei 5-Jahresvertrag) 6 m Werbefläche: 350,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. pro Jahr (bei 3-Jahresvertrag) 6 m Werbefläche: 300,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. pro Jahr (bei 5-Jahresvertrag) ______________________________________________________________________________ EINZUGSERMÄCHTIGUNG Der FSV Rot-Weiß Stegen 1962 e.V. ist widerruflich ermächtigt, den Mietpreis durch Lastschrift einzuziehen. Kontonummer: Bankleitzahl: Kreditinstitut: Kontoinhaber: ______________________ Ort, Datum ______________________ Werbepartner Seite 2/4 „Zwei für eins“ – Zusätzliche Bandenwerbung am neuen Kunstrasenplatz des FSV RW Stegen 1962 e.V., Kageneck-Sportanlage VEREINBARUNG ZUR BANDENWERBUNG - Kunstrasenplatz Zwischen dem FSV Rot-Weiß Stegen 1962 e.V. (nachstehend Verein genannt) vertreten durch den 1. Vorsitzenden Günter Fehr, Sommerberg 3, 79256 Buchenbach Und (nachstehend Werbepartner genannt) wird folgende Vereinbarung geschlossen: 1. Der Werbepartner nutzt das Angebot, eine zusätzliche Werbebande* von ca. 750 x 3000 mm ca. 750 x 6000 mm ca. _______ x _____ mm * entsprechend der Länge auf dem Rasenplatz auf dem Sportplatz (Kunstrasenplatz) anzubringen. 2. Ein zusätzlicher Mietpreis entsteht nicht. Es fallen lediglich die Produktionskosten für die Werbebande an. 3. Der Werbepartner trägt die Kosten für die Herstellung und den Druck der Werbebande. Die Produktion der Werbebande soll von der Werbeagentur Nieberle* (siehe Seite 4) einer selbst gewählten Werbeagentur (=Partner des FSV RW Stegen) übernommen werden. 4. Zur Koordination und Platzierung der werblichen Erscheinung innerhalb des Sportstadions sind sämtliche Werbemaßnahmen mit dem Verein abzustimmen. 5. Für Beschädigungen der Werbebande durch Dritte ist der Verein nicht haftbar. 6. Der Werbepartner ist verpflichtet, die Werbebande bei Beendigung des Mietverhältnisses ordnungsgemäß zu entsorgen. 7. Diese Vereinbarung ist an das Bestehen eines Vertrages zur Bandenwerbung gebunden. Wird dieser Vertrag von einem Vertragspartner gekündigt, erlischt die Vereinbarung zur Bandenwerbung – Kunstrasenplatz – ebenso. ______________________ Ort, Datum ______________________ Ort, Datum ______________________ FSV Rot-Weiß Stegen 1962 e.V. ______________________ Werbepartner Seite 3/4 * Werbeagentur Nieberle als Partner des FSV RW Stegen 1962 e.V. Der FSV RW Stegen 1962 e.V. konnte die Werbeagentur Nieberle als Partner gewinnen, die dem Werbepartner ein günstiges Angebot für die Produktion der Werbebande(n) unterbreitet: 1 Stk. Bandenwerbung Aludibond Schild, Format 750 x 3000 mm, 4 mm stark incl. Digitaldruck auf Hochleistungsfolien, sowie UV-Schutz inkl. Datenaufbereitung pro Bande inkl. Korrekturabzug und Lieferung Preis: 295,00 EUR zzgl. 19,00 % Ust. 1 Stk. Bandenwerbung Aludibond Schild, Format 750 x 6000 mm, 4 mm stark incl. Digitaldruck auf Hochleistungsfolien, sowie UV-Schutz inkl. Datenaufbereitung pro Bande inkl. Korrekturabzug und Lieferung Preis: 495,00 EUR zzgl. 19,00 % Ust. Kontakt: werbeagenturnieberle Bahnhofstraße 1 79199 Kirchzarten Tel.: 07661/98 88 00 Fax: 07661/98 88 08 www.werbeagenturnieberle.de [email protected] www.bequemshoppen.de Verantwortlicher des FSV RW Stegen 1962 e.V.: Stephan Bank Stellv. Schriftführer Ansprechpartner Presse & Werbung Scherrbrunnenweg 9 79539 Lörrach Mobil: 0175/1660542 Geschäftlich: 07621/976-0 E-Mail: [email protected] Seite 4/4