Änderungen für das CDAD-KISS Protokoll mit Stand Januar 2017 Die Definitionen für „stationär erworbene“ und „mitgebrachte“ sowie die Klassifikation der schweren CDAD ändern sich zum Januar 2017. Zur Unterscheidung einer stationär erworbenen von einer mitgebrachten CDAD wird eine feste Zeitgrenze eingeführt. Eine CDAD wird als nosokomiale Infektion klassifiziert, wenn das Infektionsdatum (=Tag mit dem ersten Symptom) frühestens der Tag 3 des Krankenhausaufenthaltes ist. Bei Infektionen mit einem Infektionsdatum vor Aufnahme, an Tag 1 (Aufnahmetag) oder Tag 2 des Krankenhausaufenthaltes handelt es sich demnach um mitgebrachte Infektionen. Für die Dokumentation der schweren CDAD-Fälle werden die Kriterien entsprechend der im Mai 2016 veränderten Meldepflicht angepasst. Statt der Wiederaufnahme aufgrund einer rekurrenten Infektion wird die stationäre Aufnahme zur Behandlung einer ambulant erworbenen Infektion als Kriterium für den schweren CDAD-Fall aufgenommen. Weiterhin wird die CDAD-Falldefinition um den Nukleinsäurenachweis des Clostridium difficile Toxin-A oder –B-Gens (z.B. durch PCR) in Kombination mit klinischer Symptomatik erweitert. Sehr geehrter CDAD-KISS Teilnehmer, zum Januar 2017 gab es die oben genannten Änderungen. Das Protokoll wurde insgesamt überarbeitet. Sollte es trotzdem Anregungen bzw. Verbesserungen geben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Das KISS-Team Januar 2017