Änderungen für das CDAD-KISS Protokoll mit Stand - NRZ

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Änderungen für das CDAD-KISS Protokoll mit Stand Januar 2017
Die Definitionen für „stationär erworbene“ und „mitgebrachte“ sowie die Klassifikation der
schweren CDAD ändern sich zum Januar 2017.
Zur Unterscheidung einer stationär erworbenen von einer mitgebrachten CDAD wird eine
feste Zeitgrenze eingeführt. Eine CDAD wird als nosokomiale Infektion klassifiziert, wenn das
Infektionsdatum (=Tag mit dem ersten Symptom) frühestens der Tag 3 des
Krankenhausaufenthaltes ist. Bei Infektionen mit einem Infektionsdatum vor Aufnahme, an
Tag 1 (Aufnahmetag) oder Tag 2 des Krankenhausaufenthaltes handelt es sich demnach um
mitgebrachte Infektionen.
Für die Dokumentation der schweren CDAD-Fälle werden die Kriterien entsprechend der im
Mai 2016 veränderten Meldepflicht angepasst. Statt der Wiederaufnahme aufgrund einer
rekurrenten Infektion wird die stationäre Aufnahme zur Behandlung einer ambulant
erworbenen Infektion als Kriterium für den schweren CDAD-Fall aufgenommen.
Weiterhin wird die CDAD-Falldefinition um den Nukleinsäurenachweis des Clostridium
difficile Toxin-A oder –B-Gens (z.B. durch PCR) in Kombination mit klinischer Symptomatik
erweitert.
Sehr geehrter CDAD-KISS Teilnehmer,
zum Januar 2017 gab es die oben genannten Änderungen. Das Protokoll wurde insgesamt
überarbeitet. Sollte es trotzdem Anregungen bzw. Verbesserungen geben, freuen wir uns
über Ihre Rückmeldung.
Das KISS-Team
Januar 2017
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