Gemeindeverwaltung Stallikon Datenschutzverantwortlicher Merkblatt So können Sie sich gegen die Weitergabe Ihrer Daten wehren Wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Daten an zahllosen Orten gesammelt und bearbeitet werden, können Sie folgende Massnahmen ergreifen. • Die Gemeindeverwaltung Stallikon handelt nicht mit Ihren persönlichen Daten. Sie können Ihre Daten im Sinne des kantonalen Datenschutzgesetzes bei der Einwohnerkontrolle und beim Gemeindesteueramt sperren lassen. • Wo auch immer Sie etwas ausfüllen: Notieren Sie grundsätzlich immer nur die nötigsten Daten, und lehnen Sie es ab, Daten bekannt zu geben, die nichts zur Sache tun (zum Beispiel Geburtsdatum im Versandhandel, Berufsangabe auf dem Hotelmeldeschein). • Lassen Sie überall, wo Sie Ihre Adresse hinterlassen, notieren: «Weitergabe an Dritte nicht gestattet.» • Auch beim Surfen im Internet gilt die Grundregel: möglichst wenig Daten bekannt geben; insbesondere in Webformularen nur ausfüllen, was für die Kommunikation wirklich nötig ist. • Um die Weitergabe der Adresse im Telefonbuch zu sperren, kann man sie mit einem Stern versehen lassen (mit dem hinten im Telefonbuch eingehefteten Meldeformular, Punkt D). Auch Faxnummern lassen sich so sperren. • Seit Anfang 1998 ist der Eintrag ins Telefonbuch freiwillig. Die Swisscom bietet diverse Eintragungsmöglichkeiten an: vom Eintrag in alle Verzeichnisse («Liste blanche») über Zwischenlösungen, damit man im Notfall doch erreichbar ist («Liste verte», «Liste rouge»), bis zum geheimen Anschluss («Liste noire»). Genaue Informationen dazu findet man vorne im Telefonbuch. • Zusätzlich können Sie sich in die «Robinson-Liste» des Schweizer Direktmarketing-Verbands eintragen lassen (schriftlich an: SDV, Postfach, 8708 Männedorf). Ein Ehrenkodex verpflichtet dessen Mitglieder, die aufgeführten Adressen bei ihren Werbeaktionen auszusortieren. • Erneuern Sie nach einem Umzug Ihre Werbesperren. • Steckt unerwünschte adressierte Werbung in Ihrem Briefkasten, streichen Sie Ihre Adresse durch, notieren Sie «refusé – bitte meine Adresse aus der Kartei streichen», und werfen Sie die Sendung in den nächsten Briefkasten. • E-Mail-Werbung (Spam-Mails, Spamming) lässt sich mit technischen Schutzmassnahmen eindämmen; informieren Sie sich bei Ihrem Provider. Detaillierte Informationen finden Sie auch beim eidgenössischen Datenschutzbeauftragten: www.edsb.ch. Seien Sie generell zurückhaltend mit Ihrer E-Mail-Adresse. • Wenn Ihr Sperrwunsch nicht berücksichtigt wird, können Sie sich rechtlich wehren: Nach Artikel 15 des Datenschutzgesetzes und Artikel 28 des Zivilgesetzbuchs (Persönlichkeitsschutz) können Sie verlangen, dass Ihre Daten vernichtet werden und die Weitergabe an Dritte gesperrt wird. Oft hilft bereits ein eingeschriebener Brief; machen Sie klar, dass die Firma mit einer Klage rechnen muss, wenn sie Ihrem Wunsch nicht nachkommt. • Wenn Sie wissen möchten, was in einer Datensammlung über Sie gespeichert ist, können Sie, gestützt auf Artikel 8 des eidg. Datenschutzgesetzes, Auskunft verlangen (schriftlich und mit einer Kopie Ihres Ausweises). • Gegen unadressierte Werbung, die direkt in die Briefkästen verteilt wird (Kataloge, Gratisanzeiger, Warenmuster, Flugblätter, Broschüren), hilft ein Stopp-Kleber der Konsumentenorganisationen([email protected]) oder schlicht auch eine entsprechende selbst gebastelte Notiz. Um das Postfach für solche Werbung zu sperren, genügt eine Mitteilung ans Postamt.