Checklist TC 8.5 DE Change Referenz Gilt für CC N° FLOCERT

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FLO-CERT GmbH – Öffentliche Liste der Konformitätskriterien für die Handelszertifizierung
Checklist TC 8.5 DE
Folgende Änderungen wurden im Rahmen der 2. Überarbeitung der Konformitätskriterien 2016 vorgenommen:
- Implementierung des überarbeiteten Fairtrade-Standards für Gemüse
- Korrektur und Umformulierung zur besseren Verständlichkeit
- Korrektur und Umformulierung der Stufen zur besseren Verständlichkeit
- Ergänzung des Konformitätskriteriums 4.8.0.11 für Kaffee basierend auf der Fairtrade-Auslegung der Anforderung 4.8.1 des Händler-Standards
Change
Referenz
Gilt für
CC N°
FLOCERT-Konformitätskriterium
Stufe 2 geändert,
Konformitätskriterium
umformuliert
1.1.2
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
1.1.0.03
(Zahler) Sie haben vierteljährliche Preis- und Prämienberichte für alle Es wurden für den
Transaktionen an FLOCERT übermittelt, für die der Fairtrade-Preis
Auditzeitraum keine
und/oder die Fairtrade-Prämie bezahlt wurde.
Berichte eingereicht.
Lagen in einem bestimmten Quartal und für eine bestimmte
Produktkategorie keine meldepflichtigen Transaktionen vor, reichen
Sie über WebFLOTIS eine Erklärung ein, dass kein Kauf erfolgt ist
(„No purchase declaration“).
CC-Typ von Core zu
Major geändert
1.1.4
1.1.0.07
Sie haben Fairtrade-Produkte nur von
Fairtrade-Produzenten oder -Händlern
erworben, die eine gültige Handelserlaubnis
oder Zertifizierung von FLOCERT für die
jeweilige Produktkategorie haben.
Nein
Ja
1.1.0.09
Als Fairtrade verkaufte Produkte, die sich nicht in einer
verbrauchsfertigen Verpackung befinden, werden nur an FairtradeHändler verkauft, die für die relevante Produktkategorieeine gültige
Zertifizierung oder eine Handelserlaubnis von FLOCERT oder einer
der zuständigen nationalen Fairtrade-Organisationen besitzen.
Nein
Ja
1.3.0.08
(Händler-Gemeinschaftszertifizierung) Sie erfüllen die
Voraussetzungen der Händler-Gemeinschaftszertifizierung gemäß
FLOCERT-Leitfaden.
Nein
Ja
2.1.3.01
(Gilt für Händler von Kakao, Rohrzucker, Saft und Tee (Camellia
sinensis), für den Handel mit Feingold im Rahmen des GoldBeschaffungsprogramms (Gold Sourcing Programme) und für
Tätigkeiten im Rahmen des FSP-Baumwollmodells nach der
Entkörnung ohne physische Nachverfolgbarkeit.)Sie stellen sicher,
dass die als Fairtrade verkauften Mengen nicht größer sind als die als
Fairtrade eingekauften und zur Herstellung verwendeten Mengen
unter Berücksichtigung der Verarbeitungserträge und sämtlicher
Verluste (Gewichtsverluste).
Die Mengenbilanz fiel
wiederholt negativ aus
oder es gibt kein
System, das
Berechnungen
ermöglicht. Es wird
davon ausgegangen,
dass um mehr als 5 %
höhere Verkäufe
vorliegen.
Kleinlizenzneh
mer, Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
Kleinlizenzneh
mer, Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
2.1.3.02
(Gilt für Händler von Kakao, Rohrzucker, Saft und Tee (Camellia
Nein
sinensis) sowie für den Handel mit Feingold im Rahmen des GoldBeschaffungsprogramms (Gold Sourcing Programme).) Sie stellen
sicher, dass die Fairtrade-Einsatzmengen (Input) vor dem Verkauf der
Fairtrade-Ausgangsmengen (Output) gekauft werden.
Ja
2.1.3.03
(Mengenbilanz an Einzelstandorten)(Gilt für Händler von Kakao,
Nein
Rohrzucker, Saft und Tee (Camellia sinensis), für den Handel mit
Feingold im Rahmen des Gold-Beschaffungsprogramms (Gold
Sourcing Programme) und für Tätigkeiten im Rahmen des FSPBaumwollmodells nach der Entkörnung ohne physische
Nachverfolgbarkeit.) Sie erhalten und verarbeiten FairtradeEingangsmengen (Inputs) am selben Standort, an dem die FairtradeAusgangsmengen (Outputs) verarbeitet werden.
Ja
Kleinlizenznehmer,
Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
"für die relevante
1.1.5
Nicht
Produktkategorie"
Zahler,
ergänzt
Prämienzahler,
Preis Mittler,
In Einklang mit 1.1.0.07
Preiszahler,
Premium
Mittler
Neu
FLOCERT Nicht
Requireme Zahler,
nt
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
KK-Text geändert
2.1.8
Kleinlizenzneh
mer, Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
Rank 1
Rank 2
Rank 3
Es wurden zwar
teilweise Berichte
eingereicht, einige
fehlen jedoch noch
oder wurden mit
erheblicher Verspätung
eingereicht (worauf die
zuständige Abteilung
bei FLOCERT
hingewiesen hat).
Die Berichte wurden
vollständig eingereicht
(alle Berichte sind auf
dem aktuellen Stand)
Die Mengenbilanz fiel in Die Mengenbilanz ist
begrenztem Maße
positiv oder könnte in
negativ aus. Es wird
einem bestimmten
davon ausgegangen,
Monat ins Negative
dass um mehr als 1gehen, doch ist die
5 % höhere Verkäufe Bilanz insgesamt
vorliegen.
weiterhin positiv.
KK-Text geändert
2.1.9
KK-Text geändert
2.1.10
KK-Text geändert
2.1.11
Kleinlizenzneh
mer, Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
2.1.3.04
(Gilt für Händler von Kakao, Rohrzucker, Saft und Tee (Camellia
Nein
sinensis), für den Handel mit Feingold im Rahmen des GoldBeschaffungsprogramms (Gold Sourcing Programme) und für
Tätigkeiten im Rahmen des FSP-Baumwollmodells nach der
Entkörnung ohne physische Nachverfolgbarkeit.)Sie stellen sicher,
dass die Fairtrade-Eingangsmengen (Input) von der gleichen Art und
Qualität sind wie die Eingangsmengen, die zur Verarbeitung der
Fairtrade-Ausgangsmengen (Output) verwendet werden (Gleiches für
Gleiches). Der Einkauf von Fairtrade-Eingangsmengen (Input) sollte
mit den Eingangsmengen vergleichbar sein, die für die tatsächlichen
Fairtrade-Produkte verwendet werden.
Ja
KK-Text geändert
2.1.10
Kleinlizenzneh
mer, Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
2.1.3.07
(Zusätzliche Einheit) (Mengenbilanz an Einzelstandorten)(Händler von Nein
Kakao, Rohrzucker, Saft und Tee (Camellia sinensis), Handel mit
Feingold im Rahmen des Gold-Beschaffungsprogramms (Gold
Sourcing Programme) und für Tätigkeiten im Rahmen des FSPBaumwollmodells nach der Entkörnung ohne physische
Nachverfolgbarkeit.) Sie stellen sicher, dass FairtradeEingangsmengen (Input) zum selben Standort geliefert und am selben
Standort verarbeitet werden, an dem die Fairtrade-Ausgangsmengen
(Output) verarbeitet werden.
Ja
KK-Text geändert
2.1.11
Kleinlizenzneh
mer, Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
2.1.3.08
(Zusätzliche Einheit) (Händler von Kakao, Rohrzucker, Saft und Tee Nein
(Camellia sinensis), Handel mit Feingold im Rahmen des GoldBeschaffungsprogramms (Gold Sourcing Programme) und für
Tätigkeiten im Rahmen des FSP-Baumwollmodells nach der
Entkörnung ohne physische Nachverfolgbarkeit.) Sie stellen sicher,
dass die Fairtrade-Eingangsmengen (Input) von der gleichen Art und
Qualität sind wie die Eingangsmengen, die zur Verarbeitung der
Fairtrade-Ausgangsmengen (Output) verwendet werden (Gleiches für
Gleiches). Die Fairtrade-Eingangsmengen (Input) sind mit den
Eingangsmengen vergleichbar, die für die jeweiligen FairtradeProdukte verwendet werden.
Ja
Stufen 2 und 3 geändert 2.2.1 and
2.2.4
Zur Vermeidung von
Missverständnissen und
einer doppelten Erteilung
von Ausnahmen
Kleinlizenzneh
mer, Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
2.2.0.01
(Zusammengesetzte Lebensmittelprodukte) (gilt nicht für FSP) Sie
Es wurden einige
stellen sicher, dass zusammengesetzte Lebensmittelzutaten und Inhaltsstoffe, für die
produkte möglichst viele Fairtrade-Inhaltsstoffe enthalten, es sei denn, Fairtrade-Standards
Sie verfügen über eine Ausnahmegenehmigung.
vorhanden sind, in ihrer
konventionellen Form
verwendet und es
wurde keine
Ausnahmegenehmigun
g gewährt. (ATCBPrinzip (all that can be,
ATCB) – Alle Produkte
oder Inhaltsstoffe, für
die Fairtrade-Standards
existieren, sollten nur
aus Fairtradezertifizierten Produkten
oder Inhaltsstoffen
bestehen oder
hergestellt werden.)
Gültig ab dem
01.04.2017
3.1.1
Kleinlizenzneh
mer, Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
3.1.0.01
(Gültig ab dem 01.04.2017) (gilt nicht für FSP
Baumwolle nach der Entkörnung) Sie kennen
die anwendbaren Arbeitsgesetze in Ihrem
Land und die grundlegenden Konventionen der
Internationalen Arbeitsorganisation (IAO).
Gültig ab dem
01.04.2017, Stufen
geändert
3.1.1
Kleinlizenzneh
mer, Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
3.1.0.02
(Gültig ab dem 01.04.2017) (gilt nicht für FSP Baumwolle nach der
Es gibt Beweise dafür,
Entkörnung) Es gibt keine Hinweise dafür, dass Sie gegen die lokalen dass Verstöße
Arbeitsgesetze oder die grundlegenden IAO-Konventionen verstoßen. regelmäßig
vorkommen.
Rank 4
Rank 5
Die Mengenbilanz ist
stets positiv und
einfach zu berechnen.
Es liegen keine
übermäßigen Verkäufe
und keine Fehler vor.
Die Mengenbilanz ist
stets positiv und einfach
zu berechnen. Die
MengenbilanzArbeitsblätter sind
ständig aktuell
(Managementsystem
vorhanden). Keine
Vermischung von
Produkten und keine
Fehler. Übereinstimmung
mit dem Bezugssystem.
ATCB-Prinzip wird nicht Das ATCB-Prinzip wird
ordnungsgemäß und in ordnungsgemäß
vollem Umfang
angewendet oder es
angewendet, d. h. nur wurde eine gültige
ein Inhaltsstoff ist nicht Ausnahmegenehmigun
Fairtrade oder
g von FLOCERT oder
besondere
einer nationalen
Qualitätsspezifikationen Fairtrade-Organisation
sind erforderlich, doch erteilt und es stehen
wurde keine
während des Audits
Ausnahmegenehmigun Genehmigungsformular
g erteilt.
e zur Verfügung.
Weder die
geltenden
Arbeitsgesetze noch die
grundlegen
IAO-Konventionen sind
bekannt.
Es gibt Beweise für
Verstöße ABER das
Unternehmen hat
Maßnahmen ergriffen,
um dies künftig zu
vermeiden.
Stufe 3
Das
Unternehmen zeigt, wie UND das
es sich
Unternehmen verfügt
über die geltenden
über klare Richtlinien
und ein Verfahren
Arbeitsgesetze und
grundlegen IAOzur Gewährleistung
Konventionen
angemessener
Arbeitsbedingungen.
informiert
Stufe 4
UND das
Unternehmen kann die
wirksame Umsetzung
der Gesetze und
Konventionen
nachweisen
(z. B. über
Sozialaudits von
anderen Programmen)
Es gibt keine Beweise
für Verstöße ABER
aufgrund von
verdächtigen
Anzeichen kann eine
weietre Untersuchung
nötig sein.
Stufe 4 UND das
Unternehmen hat
entsprechende
Regelungen oder
Verfahren oder erhält
Sozialaudits von anderen
Programmen.
Es gibt keine Beweise
für Verstöße.
Gültig ab dem
01.04.2017
3.2.1
Kleinlizenzneh
mer, Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
3.2.0.01
(Gültig ab dem 01.04.2017) (gilt nicht für FSP
Baumwolle nach der Entkörnung) Sie kennen
die geltenden Umweltgesetze in Ihrem Land.
Die geltenden
Umweltgesetze sind
nicht bekannt.
Gültig ab dem
01.01.2018
3.2.2,
Flowers
and Plants
4.5
Kleinlizenzneh
mer, Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
3.2.0.02
(Gilt nur für Pflanzen; ab dem 01.01.2018 für
alle Produkte gültig) (gilt nicht für
FSP-Baumwolle nach der Entkörnung) Sie
verwenden keine Substanzen, die sich auf Teil
1 der Liste der verbotenen Substanzen von
Fairtrade International (rote Liste) für
Fairtrade-Produkte befinden (siehe Anhang 2
des Händlerstandards).
Das Unternehmen setzt
aktiv verbotene
Substanzen ein, die
nachweislich in
Fairtrade-Produkten
verwendet werden.
Die vorhandenen
Kontrollmaßnahmen
sind unzureichend, um
aktiv sicherzustellen,
dass die FairtradeProdukte nicht mit
Substanzen von der
Liste der verbotenen
Substanzen von
Fairtrade International
in Berührung kommen.
Die Wahrscheinlichkeit
einer Kontaminierung
ist sehr hoch. (z. B.
Kreuzkontamination bei
der Lagerung;
Verwendung von
kontaminierten
Verpackungsmaterialie
n; Gefahr des
langsamen
Abwanderns der
kontaminierten Stoffe).
Es liegen keine
Stufe 3 UND das
Stufe 4 und es existiert
Hinweise für den
Unternehmen hat ein
eine Produktionseinheit
Einsatz von
Verfahren entwickelt,
mit HACCP-, Bio-, GMPSubstanzen vor, die
um sicherzustellen,
Zertifizierung (usw.), die
sich auf der Liste der
dass die Arbeitnehmer dafür zertifiziert wurde,
verbotenen Substanzen bei Fairtradezu gewährleisten, dass
in Fairtrade-Produkten Nutzpflanzen keine
keine Kontaminierungen
von Fairtrade
Substanzen einsetzen, stattfinden.
International befinden, die sich auf der Liste
und das Risiko einer
der verbotenen
Substanzen in FairtradeKontaminierung ist
gering.
Produkten von
Fairtrade International
befinden.
Gültig ab dem
01.01.2018
3.2.3
Kleinlizenzneh
mer, Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
3.2.0.03
Es wurde keine
Genehmigung erteilt.
Die Voraussetzungen
für die Bewilligung
wurden nicht erfüllt.
Es konnte keine
Abweichung von den
Voraussetzungen für
eine Bewilligung
festgestellt werden.
Es liegt ein
dokumentiertes QMS
vor, um zu
gewährleisten, dass die
Voraussetzungen für
eine Bewilligung der
Ausnahmeregelung
erfüllt sind.
Gültig ab dem
01.04.2017, Stufen
geändert
3.2.4
Kleinlizenzneh
mer, Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
3.2.0.04
(Gültig ab dem 01.01.2018) (gilt nicht für FSP
Baumwolle nach der Entkörnung) (gilt nur, falls
Sie bestimmte Substanzen von Teil 1 der Liste
der verbotenen Substanzen von Fairtrade
International (rote Liste) abweichend von der
Standardanforderung 3.2.2 einsetzen)
Vor dem Einsatz dieser Produkte haben Sie
eine Genehmigung für bestimmte Substanzen
und den Anwendungsbereich gemäß Teil 1 der
Liste der verbotenen Substanzen (rote Liste)
erhalten.
(Gültig ab dem 01.04.2017) (gitl nicht für FSP Baumwolle nach der
Entkörnung) Sie sind sich über Ihre direkten negativen
Umweltauswirkungen in Verbindung mit Fairtrade-Produkten für
Bodennutzung und Biodiversität, Wassernutzung, Energienutzung
(einschließlich CO2-Bilanz), Abwassereinleitungen, Luftemissionen,
Abfall und die Verhütung von Unfällen und Störungen im Klaren und
arbeiten daran, diese Auswirkungen zu reduzieren.
Es liegt ein internes
Kontrolloder
Qualitätssystem zur
Überwachung und
Implementierung der
Maßnahmen vor, mit
denen die in diesem
Konformitätskriterium
(KK) aufgezeigten
Auswirkungen auf die
Umwelt reduziert
werden sollen UND
es sind keine
negativen
Auswirkungen auf die
Umwelt ersichtlich. Das
Unternehmen hat ein
Umwelt-ManagementSystem.
Stufe 3 und es liegt eine
Umwelt-Zertifizierung
Dritter vor.
Gültig ab dem
01.04.2017, Stufen 2
ergänzt
3.2.5
Kleinlizenzneh
mer, Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
3.2.0.05
(Gültig ab dem 01.04.2017) (gilt nicht für FSP Baumwolle nach der
Entkörnung) Sie setzen für die Verpackung so weit wie möglich
recycelte oder leicht biologisch abbaubare Stoffe ein.
Es wurden keine
Maßnahmen zur
Verwendung von
recycelten oder leicht
biologisch abbaubaren
Verpackungsmaterialie
n eingeleitet.
Es liegt ein hoher
Einsatz von recycelten
oder leicht biologisch
abbaubaren
Verpackungsmaterialie
n vor.
Es liegt ein
systematisches
Programm zur
grundsätzlichen
Verwendung von
recycelten oder leicht
biologisch abbaubaren
Verpackungsmaterialien
vor.
Gültig ab dem
01.04.2017
3.2.6
Kleinlizenzneh
mer, Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
3.2.0.06
(Gültig ab dem 01.04.2017) (gilt nicht für FSP
Baumwolle nach der Entkörnung) Sie ergreifen
Maßnahmen zur Reduzierung Ihrer CO2-Bilanz
innerhalb Ihrer Fairtrade-Lieferketten.
Es wurden keine
Maßnahmen zur
Reduzierung der CO2Bilanz ergriffen.
Es wurden Schritte zur
Reduzierung der CO2Bilanz ergriffen.
Stufe 3 und das
Unternehmen gleicht
Emmissionen aus, die es
nicht vermeiden kann.
Gültig ab dem
01.04.2017, Stufen
geändert
3.2.1
Kleinlizenzneh
mer, Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
3.2.0.07
(Gültig ab dem 01.04.2017) (gilt nicht für FSP Baumwolle nach der
Entkörnung) Es gibt keine Hinweise dafür, dass Sie gegen die
geltenden Umweltgesetze Ihres Landes verstoßen.
Es gibt deutliche
Anzeichen dafür, dass
Verstöße regelmäßig
vorkommen.
KK-Text gemäß
4.1.2; 4.1.3
Produktrelevanz
geändert,
Grammatikfehler in Stufe
1 korrigiert.
Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.1.0.02
(Zahler, Übermittler) (Gilt nicht für Bananen, Trockenfrüchte und -gemüse,
Blumen und Pflanzen sowie Frischobst) Sie unterzeichnen einen Kaufvertrag
für Fairtrade-Produkte mit dem Produzenten (oder ggf. mit dem Übermittler).
Die Verträge halten sich an die Branchenbestimmungen und weisen
mindestens folgende Angaben deutlich aus:
- vereinbarte Mengen
- Qualitätsanforderungen
- Preis, wie gemäß den Anforderungen des Abschnitts zur Preisfestsetzung
festgelegt
- eine transparente Aufschlüsselung der Berechnungen zur Preis- und
Prämienanpassung
- der Betrag der zu zahlenden Fairtrade-Prämie (die getrennt vom Preis
anzugeben ist)
- der Verantwortliche für die Zahlung des Fairtrade-Preises und der FairtradePrämie
- die Zahlungsweise, die transparent und nachverfolgbar sein muss
- das Datum des herangezogenen Wechselkurses, sofern der Preis und die
Prämie in einer anderen Währung als der Währung gezahlt wurde, die in der
Fairtrade-Preistabelle festgesetzt ist
- die Bedingungen und die Höhe der Vorfinanzierung (falls zutreffend)
- Verfahren im Fall von Qualitätsproblemen
- Lieferbedingungen unter Rückgriff auf internationale Handelsklauseln
(Incoterms)
- Zahlungsbedingungen gemäß den Produktstandards
- Definition bzw. Erwähnung von „höherer Gewalt“
- Vereinbarung hinsichtlich der zuständigen Gerichtsbarkeit und
- alternatives Streitbeilegungsverfahren zur Lösung von Konflikten. Beide
Vertragsparteien verfügen über dieselben vertraglichen Kündigungsrechte.
Es liegt kein
Es liegt ein schriftlicher
schriftlicher Kaufvertrag Kaufvertrag bzw. eine
bzw. keine schriftliche schriftliche Bestellung
Bestellung für Fairtrade- vor, DOCH ist der
Produkte mit dem
Vertrag bzw. die
Produzenten oder dem Bestellung
Fairtrade-Übermittler
unvollständig.
vor.
Es liegt ein
schriftlicher,
vollständiger
Kaufvertrag bzw. eine
schriftliche,
vollständige Bestellung
vor, DOCH wurde die
Bestellung nicht vom
Produzenten/Übermittle
r bestätigt oder der
Vertrag wurde nicht
von beiden Parteien
gegengezeichnet.
Gelöscht
Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.3.0.01
(Zahler) Sie zahlen dem Produzenten (bzw. ggf.
dem Übermittler) den Preis und/oder die
Fairtrade-Prämie für die Fairtrade-Produkte
zeitnah und nicht später als 30 Tage nach
Rechnungsdatum.
Keine Zahlung
innerhalb der
festgesetzten Fristen.
Zahlung
innerhalb
der festgesetzten
Fristen, ABER in
weniger als 10 % der
Fälle mit Abweichung
en und es gibt keine
Zahlungen, bei denen
die in den
Standards festgelegten
Fristen
um mehr als das
Doppelte überschritten
werden.
4.3.1
Das Unternehmen
zeigt, wie es sich über
die geltenden
Umweltgesetze
informiert.
Es liegen sichtbare
negative Auswirkung
en auf die Umwelt vor
und es wurden
keine Maßnahmen
ergriffen, um die
negativen
Auswirkungen
einzudämmen. Das
Unternehmen hat kein
Umwelt-ManagementSystem.
Sporadisch werden
recycelte oder leicht
biologisch abbaubare
Verpackungsmaterialie
n verwendet, meistens
jedoch nicht.
Es gibt Anzeichen für
Verstöße gegen
geltende
Umweltgesetze ABER
das Unternehmen hat
Maßnahmen ergriffen,
um dies künftig zu
vermeiden.
Zahlung innerhalb
der festgesetzten
Fristen, ABER mehr
als 10 % der Fälle
weichen von den
Standards ab ODER
Zahlungen erfolgen,
doch erst nachdem
die in den Standards
festgelegten Fristen
um mehr als das
Doppelte überschritten
wurden.
Es gibt keine
Anzeichen für
Verstöße.
Stufe 3 und das
Unternehmen verfügt
über klare Richtlinien
und ein Verfahren zur
Gewährleistung eines
angemessenen
Umweltverhaltens.
Stufe 3 UND das
Unternehmen verfügt
über klare Richtlinien
und ein Verfahren zur
Gewährleistung
angemessenen
Verhaltens.
Stufe 4 und das
Unternehmen kann die
wirksame Umsetzung der
Umweltgesetze
nachweisen (z. B. über
ein EMS).
Stufe 4 UND das
Unternehmen kann die
wirksame Umsetzung
nachweisen.
Es liegt ein schriftlicher
vollständiger Kaufvertrag
bzw. eine schriftliche
vollständige Bestellung
vor UND die Bestellung
wurde vom
Produzenten/Übermittler
bestätigt bzw. der Vertrag
wurde von beiden
Parteien
gegengezeichnet.
Zahlung innerhalb
der festgesetzten
Fristen UND bei
allen
Kauftransaktionen.
Zahlung erfolgt
unmittelbar nach Erhalt
des Fairtrade-Produkts
bzw. Aller Dokumente,
die das Eigentum
übertragen, je nachdem,
was zuerst
eintritt, UND bei allen
Kauftransaktionen.
Gilt nicht für Honig
Sports balls
5.5.6;
Herbs &
Spices
5.5.6, 5.5.7
(HL), 4.3.64.3.7
(SPO);
Flowers
and Plants
5.5.4;
Cereals
4.2.1 and
4.2.2; Fiber
Crops
4.3.3;
Honey
4.3.1; Nuts
4.3.4-4.3.5
Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.3.0.06
(Zahler) Sie zahlen dem Produzenten (bzw. ggf.
dem Übermittler) den Preis und/oder die
Fairtrade-Prämie für die Fairtrade-Produkte
zeitnah und nicht später als
- (vom Erzeuger, ab Werk: rice paddy,
Baumwollsamen, Kräuter, Kräutertees und
Gewürze, Nüsse, Ölsamen und ölhaltige
Früchte) bei Erhalt der Produkte
- (FOB: Nüsse, Ölsamen und ölhaltige Früchte,
Kräuter, Kräutertees und Gewürze, Blumen und
Pflanzen) 15 Tage nach Erhalt der Dokumente
zum Eigentumsübergang
- (Honig, Sportbälle, Quinoa) 30 Tage nach
Erhalt der Dokumente zum
Eigentumsübergang.
- (rohe Cashewnüsse aus Afrika) 30 Tage
nach Erhalt der Ware.
Keine Zahlung
innerhalb der
festgesetzten Fristen.
Stufen 1 & 3
umformuliert, Stufe 5
gelöscht
FLOCERT
Requireme
nt (Fresh
Fruit,
excluding
banana and
wine
grapes)
Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.3.0.13
(Zahler, Übermittler) (Frischobst) (Gilt nicht für Bananen und
Weintrauben) Wenn ein Fairtrade-Zahler als Fairtrade
gekennzeichnetes Obst als Nicht-Fairtrade kauft und die als Fairtrade
verkaufte Menge erst nach dem Verkauf angibt, müssen der
Produzent, der Fairtrade-Übermittler und der Fairtrade-Zahler dem
zugestimmt und in ihrem Vertrag festgehalten haben.
Es besteht keine
schriftliche
Vereinbarung mit dem
Direktlieferanten zur
Dokumentierung der
vom Fairtrade-Zahler
einzuhaltenden
Vorgehensweise, die
die Angabe und
Zahlung der Menge an
verkauftem FairtradeObst nach dem Verkauf
vorsieht.
Es besteht eine
schriftliche DreiparteienVereinbarung zwischen
dem Produzenten, dem
Exporteur (FairtradeÜbermittler) und dem
Importeur (FairtradeZahler) zur
Dokumentierung der
Vorgehensweise, die
die Angabe und
Zahlung der Menge an
verkauftem FairtradeObst nach dem
Verkauf vorsieht.
Stufen geändert
FLOCERT
Requireme
nt (Fresh
Fruit,
excluding
banana and
wine
grapes)
Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.3.0.16
(Zahler) (Frischobst) (gilt nicht für Bananen und
Weintrauben) Wenn der Fairtrade-Zahler dem
Produzenten keine genaue Dokumentation und
Berichterstattung vorlegt, müssen alle als
Fairtrade-Produkte geeigneten Produkte (alle
als Fairtrade verpackten Früchte) dem
Produzenten als Fairtrade-Produkte bezahlt
werden, unabhängig davon, wie diese
Produkte verkauft werden
Keine Bezahlung
von Fairtradegeeigneten
Produkten als
Fairtrade-Produkte,
obwohl keine genaue
Dokumentation und
Berichterstattung
vorgelegt wurde.
Bezahlung von
Fairtrade-geeigneten
Produkten als
Fairtrade-Produkte,
sofern eine genaue
Dokumentation und
Berichterstattung
vorgelegt wurde.
Anforderung
umformuliert
FLOCERT
Requireme
nt (Fresh
Fruit,
excluding
banana and
wine
grapes)
Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.3.0.17
(Zahler) (Frischobst) (gilt nicht für Bananen und Weintrauben) Wenn
der Verkäufer und Käufer vereinbaren, die Fairtrade-Menge nach dem
Verkauf der Früchte durch den Fairtrade-Zahler zu deklarieren, stellt
der Fairtrade-Zahler sicher, dass die endgültige Zahlung der
Preisdifferenz und der Prämie binnen acht Wochen nach Verkauf des
jeweiligen Auftrags bzw. der jeweiligen Lieferung geleistet wird.
Die endgültige
Zahlung der
Preisdifferenz und
Fairtrade-Prämie erfolgt
später als
acht Wochen nach
Verkauf des Produkts
als Fairtrade-Produkt.
Die endgültige
Zahlung der
Preisdifferenz und
Fairtrade-Prämie
erfolgt binnen acht
Wochennach
Verkauf des Produkts
als Fairtrade-Produkt.
Text geändert; gültig für 4.4.1
Gemüse von kleinen
Produzentenorganisation
en, nicht aus Leiharbeit
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.4.0.01
Es wird keine
(Gilt nur für nach dem 01.09.2015 geschlossene Verträge)
(Erstkäufer) (gilt nicht für Rohrzucker, Sportbälle, Frischobst,
Vorfinanzierung
ausschließlich Weintrauben, frisches Gemüse (aus Leiharbeit),
angeboten oder über
Blumen und Pflanzen) Sie bieten eine Vorfinanzierung der im Rahmen eine Drittpartei
der Fairtrade-Verträge anfallenden Zahlungen an oder ermöglichen
ermöglicht.
dies über eine Drittpartei, damit die Produzentenorganisationen
Produkte von ihren Mitgliedern kaufen können, sofern
- kein nachweislich hohes Risiko besteht (z. B. Ausfallrisiko des
Vertrags, Risiko einer Nichtrückzahlung oder erheblicher
Qualitätsprobleme)
- der Produzent diese Vorfinanzierung nachweislich ablehnt
- dies in dem Land, in dem Sie tätig sind, nicht gesetzlich erlaubt ist.
Text geändert; gültig für 4.4.1
Gemüse von kleinen
Produzentenorganisation
en, nicht aus Leiharbeit
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.4.0.02
(Erstkäufer) (gilt nicht für Rohrzucker, Sportbälle, Frischobst,
ausschließlich Weintrauben, frisches Gemüse (aus Leiharbeit),
Blumen und Pflanzen) Sie setzen den Produzenten nicht unter Druck,
Ihr Vorfinanzierungsangebot abzulehnen, d. h., Sie machen es nicht
zur Bedingung einer Vertragsunterzeichnung, dass der Produzent das
Vorfinanzierungsangebot ablehnt.
Text geändert; gültig für 4.4.2
Gemüse von kleinen
Produzentenorganisation
en, nicht aus Leiharbeit
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.4.0.03
(Erstkäufer) (gilt nicht für Rohrzucker, Sportbälle, Frischobst,
Es liegt keine
ausschließlich Weintrauben, frisches Gemüse (aus Leiharbeit),
schriftliche
Blumen und Pflanzen) Wenn Sie eine Vorfinanzierung bereitstellen,
Vorfinanzierungsverein
treffen Sie mit dem Produzenten eine schriftliche Vereinbarung über: barung vor.
- die Höhe der Vorfinanzierung im Einklang mit den Produktstandards
(generell mindestens 60 % des Vertragswerts; für frisches Gemüse
einschließlich Wurzeln und Knollen von kleinen
Produzentenorganisationen mindestens 40 % des Vertragswerts)
- die Dauer der Vorfinanzierung im Einklang mit den Produktstandards
- die Zahlungsbedingungen
- die Zinsaufwendungen (sofern zutreffend)
- sonstige Aufwendungen (sofern zutreffend)
- Folgen im Falle von Qualitätsproblemen und/oder bei Nichtlieferung
des Produkts
Text geändert; gültig für
Gemüse von kleinen
Produzentenorganisation
en, nicht aus Leiharbeit
Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.4.0.04
Text geändert; gültig für 4.4.3
Gemüse von kleinen
Produzentenorganisation
en, nicht aus Leiharbeit
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.4.0.05
(Erstkäufer) (gilt nicht für Rohrzucker, Sportbälle, Frischobst,
Die Vorfinanzierung
ausschließlich Weintrauben, frisches Gemüse (aus Leiharbeit),
wird später als
Blumen und Pflanzen) Die Vorfinanzierung wird dem Produzenten
innerhalb der
sobald wie möglich nach Vertragsunterzeichnung bereitgestellt,
festgelegten Fristen
bereitgestellt.
spätestens aber:
- (für Kaffee) acht Wochen vor dem Produktversand
- (für Hülsenfrüchte, Honig, Kakao, Nüsse, Getreide, zubereitete
Früchte und Gemüse, Faserpflanzen, Kräuter, Kräutertees und
Gewürze, Ölsamen und ölhaltige Früchte, Rohrzucker, Hülsenfrüchte
und Tee) sechs Wochen vor dem Produktversand
- (für offene Verträge für Trockenfrüchte) zwei Wochen vor Beginn
des Quartals oder Monats.
Es wurden keine
(Erstkäufer) (gilt nicht für Rohrzucker, Sportbälle, Frischobst,
ausschließlich Weintrauben, frisches Gemüse (aus Leiharbeit),
Maßnahmen ergriffen,
Blumen und Pflanzen) Falls Sie eine Vorfinanzierung über einen
um die Vorfinanzierung
externen Kreditgeber ermöglichen, ergreifen Sie alle Maßnahmen, um effektiv in die Wege zu
diese Vorfinanzierung effektiv in die Wege zu leiten, wie z. B.:
leiten.
- Sie dienen dem Kreditgeber als Referenz für den Produzenten
- Sie bestätigen die Gültigkeit des Fairtrade-Vertrags und die
Verwendung als Sicherheit für die Bereitstellung einer Vorfinanzierung
für den Produzenten
- Sie vereinbaren mit dem Produzenten, wie die Zahlungen des
Vertrags geleistet werden (entweder an den Produzenten oder den
externen Kreditgeber).
KK-Text geändert
4.4.4
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.4.0.09
(Erstkäufer) (gilt nicht für Rohrzucker, Sportbälle, Gemüse
einschließlich Kartoffeln Wurzeln und Knollen, aber ohne
Hülsenfrüchte, Frischobst, ausschließlich Weintrauben, frisches
Gemüse (Leiharbeit), Blumen und Pflanzen) Sie stellen eine
Vorfinanzierung ohne Erhebung von Zinsen bereit oder ermöglichen
eine solche Vorfinanzierung.
Die Vorfinanzierung
erfolgte zu
Marktzinssätzen oder
höheren Sätzen.
KK-Text geändert
Product
Standards
on sourcing
plans 4.1.1,
Honey 4.3.1
Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.5.0.02
(Zahler, Übermittler) (Rohrzucker, Kakao,
Kaffee, Frischobst (saisonales Obst),
Fruchtsäfte, Kräuter, Kräutertees und Gewürze,
Honig, Nüsse, Ölsamen und ölhaltige Früchte,
Getreide, Faserpflanzen, Gemüse
(Kleinbauernorganisation, SPO)
(Hülsenfrüchte), Weintrauben, Gold) Es liegt
ein Beschaffungsplan vor, der einen Zeitraum
von mindestens zwölf Monaten abdeckt
(jährliche Produktion/Ernte/Saison).
Der
Beschaffungsplan
deckt einen Zeitraum
von weniger
als zwölf Monaten ab.
Stufen: Grammatikfehler
korrigiert
4.4.2 and
Product
standard
clauses on
Prefinance
Zahlung innerhalb
der festgesetzten
Fristen, ABER mehr
als 10 % der Fälle
weichen von den
Standards ab ODER
Zahlungen erfolgen,
doch erst nachdem
die in den Standards
festgelegten Fristen
um mehr als das
Doppelte überschritten
wurden.
Zahlung
innerhalb
der festgesetzten
Fristen, ABER in
weniger als 10 % der
Fälle mit Abweichung
en und es gibt keine
Zahlungen, bei denen
die in den
Standards festgelegten
Fristen
um mehr als das
Doppelte überschritten
werden.
Zahlung innerhalb
der festgesetzten
Fristen UND bei
allen
Kauftransaktionen.
Zahlung erfolgt
unmittelbar nach Erhalt
des Fairtrade-Produkts
bzw. Aller Dokumente,
die das Eigentum
übertragen, je nachdem,
was zuerst
eintritt, UND bei allen
Kauftransaktionen.
Written tripartite
agreement on late
payment in place
between producer,
exporter (Fairtrade
conveyor) and importer
(Fairtrade payer).
Die endgültige
Zahlung der
Preisdifferenz und
Fairtrade-Prämie erfolgt
in weniger
als acht Wochen
nach Verkauf des
Produkts als
Fairtrade-Produkt.
Es wird eine
Es wird eine
Es wird für alle
Es wird für alle FairtradeVorfinanzierung
Vorfinanzierung
Fairtrade-Käufe
Käufe proaktiv eine
angeboten oder über
angeboten oder über proaktiv eine
Vorfinanzierung
eine Drittpartei
eine Drittpartei
Vorfinanzierung
angeboten oder über eine
Drittpartei ermöglicht
ermöglicht, DOCH ist ermöglicht UND der
angeboten oder über
UND der Betrag der
der Betrag der
Betrag der
eine Drittpartei
Vorfinanzierung
Vorfinanzierung
Vorfinanzierung
ermöglicht UND der
entspricht dem gesamten
niedriger als der von
entspricht den
Betrag der
der
Bedingungen des
Vorfinanzierung
Vertragsvolumen (d. h.
Produzentenorganisatio anwendbaren Fairtrade- entspricht den
100 %).
n geforderte Betrag.
Standards.
Bedingungen des
anwendbaren FairtradeProduktstandards.
Es kann nachgewiesen
werden, dass der
Produzent unter Druck
gesetzt wurde, das
Vorfinanzierungsangeb
ot abzulehnen.
Es kann nicht
nachgewiesen werden,
dass der Produzent
unter Druck gesetzt
wurde, das
Vorfinanzierungsangeb
ot abzulehnen.
Es liegt eine schriftliche
Vorfinanzierungsverein
barung vor, die
JEDOCH unvollständig
ist.
Es liegt eine schriftliche
und vollständige
Vorfinanzierungsverein
barung vor.
Es liegt eine schriftliche
und vollständige
Vorfinanzierungsvereinba
rung vor UND die
Bedingungen sind
günstiger als die
Bedingungen der
Geldverleiher vor Ort
ODER die
Vorfinanzierung basiert
auf den Best PracticeLeitlinien der
Produktstandards.
Die Vorfinanzierung
wird innerhalb
der festgelegten Fristen
bereitgestellt.
Die
Vorfinanzierung wird
sofort nach
Vertragsunterzeichung
(d. h. Vor Ablauf der
festgelegten Frist)
ODER gemäß
Best Practice-Leitlinien
der Produktstandards
bereitgestellt.
Es wurden
unzureichende
Maßnahmen ergriffen,
um die Vorfinanzierung
effektiv in die Wege zu
leiten.
Es wurden alle
Maßnahmen ergriffen,
um die Vorfinanzierung
effektiv in die Wege zu
leiten.
Die Vorfinanzierung
wurde zu Zinssätzen
unterhalb der
Marktzinssätze, aber
höher als 0 %,
bereitgestellt.
Die Vorfinanzierung
wurde ohne Erhebung
von Zinsen
bereitgestellt.
Der
Beschaffungsplan
deckt einen
Zeitraum von zwölf
Monaten ab.
Es wurden alle
Es wurden alle
Maßnahmen ergriffen, Maßnahmen ergriffen,
um die Vorfinanzierung um die Vorfinanzierung
effektiv in die Wege zu effektiv in die Wege zu
leiten UND es liegt eine leiten UND es liegt eine
dreiseitige schriftliche dreiseitige schriftliche
Vereinbarung mit der
Vereinbarung mit der
Produzentenorganisatio Produzentenorganisation
n und dem externen
und dem externen
Kreditgeber vor.
Kreditgeber vor.
Der
Beschaffungsplan
deckt einen Zeitraum
von mehr als zwölf
Monaten ab.
KK-Text geändert
Product
Standards
on sourcing
plans 4.1.1,
Honey
4.3.1,
Cereals
4.5.1
Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.5.0.03
(Zahler, Übermittler) (Rohrzucker, Kakao,
Kaffee, getrocknete Früchte, getrocknetes
Gemüse, Fruchtsäfte, Kräuter, Kräutertees und
Gewürze, Honig, Nüsse, Ölsamen und
ölhaltige Früchte, Getreide, Faserpflanzen,
Gemüse (Kleinbauern) (Hülsenfrüchte),
Blumen und Pflanzen, Weintrauben,
vorbereitetes und konserviertes Obst und
Gemüse (getrocknete Bananen)) Die
Beschaffungspläne werden spätestens drei
Monate vor Ablauf des bestehenden
Beschaffungsplans erneuert.
Der
Beschaffungsplan wird
später als
drei Monate vor Ablauf
des
bestehenden
Beschaffungsplans
erneuert.
Der
Beschaffungsplan wird
spätestens
drei Monate vor Ablauf
des
bestehenden
Beschaffungsplans
erneuert.
KK-Text geändert
Fresh Fruit,
Tea,
Vegetables
4.1.1
Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.5.0.04
(Zahler, Übermittler) (Bananen, Tee, Gemüse,
einschließlich Kartoffeln (Kleinbauern),
Frischobst (ganzjährige Ernte), frisches
Gemüse (Hired-Labour-Plantagen)) Es liegt
ein Beschaffungsplan für mindestens drei
Monate vor.
Der
Beschaffungsplan
deckt einen
Zeitraum von weniger
als drei Monaten ab.
Der
Beschaffungsplan
deckt einen Zeitraum
von drei Monaten ab.
KK-Text geändert;
Produktrelevanz: gültig
für Gemüse; Referenz
geändert
Fresh Fruit
4.1.1, Veg
SPO 4.1.1;
Veg HL
5.1.1
Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.5.0.05
(Zahler, Übermittler) (Frischobst außer Bananen und Weintrauben,
Gemüse) Sie legen entweder auf saisonaler Basis (für saisonales
Obst) oder auf vierteljährlicher Basis (für ganzjährige Ernten) einen
Beschaffungsplan vor.
Nein
Ja
KK-Text geändert; gültig
für Gemüse von kleinen
Produzentenorganisation
en sowie aus Leiharbeit;
Referenz geändert
Fresh Fruit,
Veg SPO
4.1.1; Veg
HL 5.1.1
Vegetables,
Tea 4.1.1
Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.5.0.06
(Zahler, Übermittler) (Bananen, Frischobst ohne Weintrauben, Tee,
Gemüse einschließlich Kartoffeln Wurzeln und Knollen (Kleinbauern),
Frischobst (für ganzjährige Ernten und saisonales Obst), frisches
Gemüse (Hired-Labour-Plantagen)) Sie stellen sicher, dass die
Beschaffungspläne mindestens zwei Wochen vor Ablauf des
vorherigen Beschaffungsplans erneuert werden.
Der
Beschaffungsplan wird
später als
zwei Wochen vor
Ablauf des
bestehenden
Beschaffungsplans
erneuert
Der
Beschaffungsplan wird
spätestens
zwei Wochen vor
Ablauf des
bestehenden
Beschaffungsplans
erneuert.
Gelöscht
Sugar 4.1.2 Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
Sugar 4.1.2 Nicht
4.8.2
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.5.0.23
(Zahler) (Rohrzucker) (gilt im Falle einer
rückwirkenden Zertifizierung) Sie haben
FLOCERT über Ihre Absicht zur rückwirkenden
Zertifizierung von Zucker vor dem Beginn der
rückwirkenden Zertifizierung informiert.
Nein
Ja
4.5.0.24
(Zahler) (Rohrzucker) (gilt im Falle einer rückwirkenden Zertifizierung) Nein
Vor der rückwirkenden Zertifizierung der jeweiligen Mengen haben Sie
vom Verkäufer eine schriftliche Bestätigung erhalten, die besagt, dass
zu Fairtrade konvertierbarer Zucker verfügbar ist.
Ja
KK-Text, Referenz und Sugar 4.1.2 Nicht
Stufen geändert; Hinweis 4.4.3
Zahler,
zur Auslegung gelöscht
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.5.0.25
(Übermittler) (Rohrzucker) Sie teilen dem Zahler mit, welche
Vereinbarung zwischen den Produzenten bezüglich der
Prämienverteilung getroffen wurde, oder, falls keine Vereinbarung
zwischen den Produzenten getroffen wurde, die Menge des
Rohrzuckers, die von den einzelnen Produzentenorganisationen
geliefert wurde.
Der Fairtrade-Zahler
wurde nicht informiert.
Der Fairtrade-Zahler
wurde schriftlich
informiert.
Gelöscht
Sugar 4.1.2 Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.5.0.26
(Zahler) (Rohrzucker) (gilt im Falle einer
rückwirkenden Zertifizierung) Innerhalb von
zehn Tagen nach Benennung der Empfänger
der Fairtrade-Prämie durch den Exporteur an
den Fairtrade-Zahler informiert der
Fairtrade-Zahler die Produzenten schriftlich
über das Erntejahr, die Menge an Rohrzucker,
die rückwirkend zertifiziert wurde, die Höhe der
Fairtrade-Prämie sowie das voraussichtliche
Datum der Überweisung der Fairtrade-Prämie,
und ob der Exporteur Prämien-Übermittler ist
oder nicht.
Keine
Inkenntnissetzung des
Produzenten ODER
Inkenntnissetzung des
Produzenten später als
zehn Tage
ODER unvollständige
Inkenntnissetzung.
Inkenntnissetzung des
Produzenten innerhalb
von zehn
Tagen UND die dem
Produzenten
vorgelegten
Informationen sind
vollständig.
Gelöscht
Sugar 4.1.2 Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.5.0.27
(Zahler, Übermittler) (Rohrzucker) (gilt im Falle
einer rückwirkenden Zertifizierung) Falls
zwischen Fairtrade-Zahler und Exporteur
vereinbart wurde, dass der Exporteur im Falle
mehrerer Produzenten die Fairtrade-Prämie
übermittelt bzw. weiterleitet, ist dies schriftlich
vereinbart worden.
Keine
Vorlage einer
schriftlichen
Vereinbarung darüber,
dass der
Exporteur die
Fairtrade-Prämie im
Falle mehrerer
Produzenten
übermittelt
bzw. weiterleitet.
Übermittler (Rohrzucker) Sie dokumentieren die Namen der einzelnen Keine Aufbewahrung
Produzenten, die Produzentenorganisation der einzelnen Produzenten,der Lieferscheine UND
keine Bestätigung der
die Mengen und das Lieferdatum. Sie lassen sich die
Rohrzuckermengen bestätigen, die von jeder Produzentenorganisation Rohrzucker mengen.
pro Ernte geliefert wurden. Im Falle mehrerer Produzenten, die
Fairtrade-Rohrzucker an eine Zuckerfabrik/einen Exporteur verkaufen,
bewahrt die Zuckerfabrik bzw. der Exporteur die Lieferscheine mit dem
Namen des einzelnen Zuckerrohrerzeugers, der
Produzentenorganisation des einzelnen Zuckerrohrerzeugers, der
Menge und dem Lieferdatum auf. Die Zuckerfabrik/der Exporteur holt
eine Bestätigung der Menge des von jedem Produzenten (d. h. jeder
Produzentenorganisation) gelieferten Rohrzuckers ein.
Vorlage einer
schriftlichen
Vereinbarung darüber,
dass der
Exporteur die
Fairtrade-Prämie im
Falle mehrerer
Produzenten
übermittelt bzw.
weiterleitet.
KK-Text an
Standardformulierung
angepasst; Stufen
geändert; Referenz
geändert
Der
Beschaffungsplan wird
früher als
drei Monate
vor Ablauf des
bestehenden
Beschaffungsplans
erneuert.
Der
Beschaffungsplan wird
regelmäßig
im Jahresverlauf oder
während der
Erntesaison
erneuert
(rollierende
Prognose).
Der
Beschaffungsplan
deckt einen Zeitraum
von mehr als drei
Monaten ab.
Der Beschaffungsplan
wird regelmäßig
im Quartalsverl auf
erneuert (rollierende
Prognose).
Formulierung geändert in Sugar 2.1
Einklang mit 4.3.3
4.4.3
Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.5.0.28
Aufbewahrung der
Lieferscheine UND
Bestätigung der
Rohrzucker mengen.
Stufe 2 geändert
4.8.1
Kleinlizenzneh
mer, Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.8.0.01
Es bestehen keine Anzeichen dafür, dass Sie
Es werden regemäßig
sich an unfairen Handlespraktiken beteiligen,
unfaire
die der Wettbewerbsfähigkeit der Produzenten
Handeslpraktiken
angewendet.
oder anderer Händler deutlich schaden, noch
gibt es Hinweise dafür, dass Lieferanten
Handelsbedingungen auferlegt werden, die
ihnen die Einhaltung der Fairtrade-Standards
erschweren (Übermittler) (Rohrzucker) Sie dokumentieren die Namen
der einzelnen Produzenten, die Produzentenorganisation der einzelnen
Produzenten, die Mengen und das Lieferdatum. Sie lassen sich die
Rohrzuckermengen bestätigen, die von jeder Produzentenorganisation
pro Ernte geliefert wurden.
Im Audit wurden
einzelne Fälle
unfairer
Handelspraktiken
festgestellt. für die der
Händler
keine Rechtfertigung
vorgelegt hat. (Eine
Rechtfertigung sollte
ein schriftliches
Dokument sein, in
dem erklärt wird,
warum die vom
Auditor festgestellte
Handelspraxis von
diesem Konformität
skriterium abweicht.)
Es gibt keine
Anhaltspunkte für eine
Beteiligungan unfairen
Handelspraktiken.
Keine Anhaltspunkte für
eine Beteiligungan
unfairen Praktiken
UND Verbot unfairer
Praktiken ist ein
integraler Bestandteil
der ComplianceRichtlinien des
Unternehmens.
Neu
4.8.1
Kleinlizenzneh
mer, Nicht
Zahler,
Prämienzahler,
Preis Mittler,
Preiszahler,
Premium
Mittler
4.8.0.11
(Kaffee) (gültig für den Kauf und Verkauf von grünen Bohnen) Sie
Der Kauf oder Verkauf
kaufen oder verkaufen keine Fairtrade-Produkte unter dem Fairtrade- von FairtradeMindestpreis.
Produkten unter dem
Fairtrade-Mindestpreis
ist gängige Praxis.
Während des Audits
wurde festgestellt, dass
vereinzelt FairtradeProdukte unter dem
Fairtrade-Mindestpreis
ge- oder verkauft
wurden.
Ein Kauf oder Verkauf
von FairtradeProdukten unter dem
Fairtrade-Mindestpreis
konnte nicht festgestellt
werden.
Stufe 3 UND das Verbot
zum Kauf oder Verkauf
von Fairtrade-Produkten
unter dem FairtradeMindestpreis ist ein
wesentlicher Bestandteil
der
Konformitätsrichtlinien
des Unternehmens.
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