FLO-CERT GmbH – Öffentliche Liste der Konformitätskriterien für die Handelszertifizierung Checklist TC 8.5 DE Folgende Änderungen wurden im Rahmen der 2. Überarbeitung der Konformitätskriterien 2016 vorgenommen: - Implementierung des überarbeiteten Fairtrade-Standards für Gemüse - Korrektur und Umformulierung zur besseren Verständlichkeit - Korrektur und Umformulierung der Stufen zur besseren Verständlichkeit - Ergänzung des Konformitätskriteriums 4.8.0.11 für Kaffee basierend auf der Fairtrade-Auslegung der Anforderung 4.8.1 des Händler-Standards Change Referenz Gilt für CC N° FLOCERT-Konformitätskriterium Stufe 2 geändert, Konformitätskriterium umformuliert 1.1.2 Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 1.1.0.03 (Zahler) Sie haben vierteljährliche Preis- und Prämienberichte für alle Es wurden für den Transaktionen an FLOCERT übermittelt, für die der Fairtrade-Preis Auditzeitraum keine und/oder die Fairtrade-Prämie bezahlt wurde. Berichte eingereicht. Lagen in einem bestimmten Quartal und für eine bestimmte Produktkategorie keine meldepflichtigen Transaktionen vor, reichen Sie über WebFLOTIS eine Erklärung ein, dass kein Kauf erfolgt ist („No purchase declaration“). CC-Typ von Core zu Major geändert 1.1.4 1.1.0.07 Sie haben Fairtrade-Produkte nur von Fairtrade-Produzenten oder -Händlern erworben, die eine gültige Handelserlaubnis oder Zertifizierung von FLOCERT für die jeweilige Produktkategorie haben. Nein Ja 1.1.0.09 Als Fairtrade verkaufte Produkte, die sich nicht in einer verbrauchsfertigen Verpackung befinden, werden nur an FairtradeHändler verkauft, die für die relevante Produktkategorieeine gültige Zertifizierung oder eine Handelserlaubnis von FLOCERT oder einer der zuständigen nationalen Fairtrade-Organisationen besitzen. Nein Ja 1.3.0.08 (Händler-Gemeinschaftszertifizierung) Sie erfüllen die Voraussetzungen der Händler-Gemeinschaftszertifizierung gemäß FLOCERT-Leitfaden. Nein Ja 2.1.3.01 (Gilt für Händler von Kakao, Rohrzucker, Saft und Tee (Camellia sinensis), für den Handel mit Feingold im Rahmen des GoldBeschaffungsprogramms (Gold Sourcing Programme) und für Tätigkeiten im Rahmen des FSP-Baumwollmodells nach der Entkörnung ohne physische Nachverfolgbarkeit.)Sie stellen sicher, dass die als Fairtrade verkauften Mengen nicht größer sind als die als Fairtrade eingekauften und zur Herstellung verwendeten Mengen unter Berücksichtigung der Verarbeitungserträge und sämtlicher Verluste (Gewichtsverluste). Die Mengenbilanz fiel wiederholt negativ aus oder es gibt kein System, das Berechnungen ermöglicht. Es wird davon ausgegangen, dass um mehr als 5 % höhere Verkäufe vorliegen. Kleinlizenzneh mer, Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler Kleinlizenzneh mer, Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 2.1.3.02 (Gilt für Händler von Kakao, Rohrzucker, Saft und Tee (Camellia Nein sinensis) sowie für den Handel mit Feingold im Rahmen des GoldBeschaffungsprogramms (Gold Sourcing Programme).) Sie stellen sicher, dass die Fairtrade-Einsatzmengen (Input) vor dem Verkauf der Fairtrade-Ausgangsmengen (Output) gekauft werden. Ja 2.1.3.03 (Mengenbilanz an Einzelstandorten)(Gilt für Händler von Kakao, Nein Rohrzucker, Saft und Tee (Camellia sinensis), für den Handel mit Feingold im Rahmen des Gold-Beschaffungsprogramms (Gold Sourcing Programme) und für Tätigkeiten im Rahmen des FSPBaumwollmodells nach der Entkörnung ohne physische Nachverfolgbarkeit.) Sie erhalten und verarbeiten FairtradeEingangsmengen (Inputs) am selben Standort, an dem die FairtradeAusgangsmengen (Outputs) verarbeitet werden. Ja Kleinlizenznehmer, Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler "für die relevante 1.1.5 Nicht Produktkategorie" Zahler, ergänzt Prämienzahler, Preis Mittler, In Einklang mit 1.1.0.07 Preiszahler, Premium Mittler Neu FLOCERT Nicht Requireme Zahler, nt Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler KK-Text geändert 2.1.8 Kleinlizenzneh mer, Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler Rank 1 Rank 2 Rank 3 Es wurden zwar teilweise Berichte eingereicht, einige fehlen jedoch noch oder wurden mit erheblicher Verspätung eingereicht (worauf die zuständige Abteilung bei FLOCERT hingewiesen hat). Die Berichte wurden vollständig eingereicht (alle Berichte sind auf dem aktuellen Stand) Die Mengenbilanz fiel in Die Mengenbilanz ist begrenztem Maße positiv oder könnte in negativ aus. Es wird einem bestimmten davon ausgegangen, Monat ins Negative dass um mehr als 1gehen, doch ist die 5 % höhere Verkäufe Bilanz insgesamt vorliegen. weiterhin positiv. KK-Text geändert 2.1.9 KK-Text geändert 2.1.10 KK-Text geändert 2.1.11 Kleinlizenzneh mer, Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 2.1.3.04 (Gilt für Händler von Kakao, Rohrzucker, Saft und Tee (Camellia Nein sinensis), für den Handel mit Feingold im Rahmen des GoldBeschaffungsprogramms (Gold Sourcing Programme) und für Tätigkeiten im Rahmen des FSP-Baumwollmodells nach der Entkörnung ohne physische Nachverfolgbarkeit.)Sie stellen sicher, dass die Fairtrade-Eingangsmengen (Input) von der gleichen Art und Qualität sind wie die Eingangsmengen, die zur Verarbeitung der Fairtrade-Ausgangsmengen (Output) verwendet werden (Gleiches für Gleiches). Der Einkauf von Fairtrade-Eingangsmengen (Input) sollte mit den Eingangsmengen vergleichbar sein, die für die tatsächlichen Fairtrade-Produkte verwendet werden. Ja KK-Text geändert 2.1.10 Kleinlizenzneh mer, Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 2.1.3.07 (Zusätzliche Einheit) (Mengenbilanz an Einzelstandorten)(Händler von Nein Kakao, Rohrzucker, Saft und Tee (Camellia sinensis), Handel mit Feingold im Rahmen des Gold-Beschaffungsprogramms (Gold Sourcing Programme) und für Tätigkeiten im Rahmen des FSPBaumwollmodells nach der Entkörnung ohne physische Nachverfolgbarkeit.) Sie stellen sicher, dass FairtradeEingangsmengen (Input) zum selben Standort geliefert und am selben Standort verarbeitet werden, an dem die Fairtrade-Ausgangsmengen (Output) verarbeitet werden. Ja KK-Text geändert 2.1.11 Kleinlizenzneh mer, Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 2.1.3.08 (Zusätzliche Einheit) (Händler von Kakao, Rohrzucker, Saft und Tee Nein (Camellia sinensis), Handel mit Feingold im Rahmen des GoldBeschaffungsprogramms (Gold Sourcing Programme) und für Tätigkeiten im Rahmen des FSP-Baumwollmodells nach der Entkörnung ohne physische Nachverfolgbarkeit.) Sie stellen sicher, dass die Fairtrade-Eingangsmengen (Input) von der gleichen Art und Qualität sind wie die Eingangsmengen, die zur Verarbeitung der Fairtrade-Ausgangsmengen (Output) verwendet werden (Gleiches für Gleiches). Die Fairtrade-Eingangsmengen (Input) sind mit den Eingangsmengen vergleichbar, die für die jeweiligen FairtradeProdukte verwendet werden. Ja Stufen 2 und 3 geändert 2.2.1 and 2.2.4 Zur Vermeidung von Missverständnissen und einer doppelten Erteilung von Ausnahmen Kleinlizenzneh mer, Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 2.2.0.01 (Zusammengesetzte Lebensmittelprodukte) (gilt nicht für FSP) Sie Es wurden einige stellen sicher, dass zusammengesetzte Lebensmittelzutaten und Inhaltsstoffe, für die produkte möglichst viele Fairtrade-Inhaltsstoffe enthalten, es sei denn, Fairtrade-Standards Sie verfügen über eine Ausnahmegenehmigung. vorhanden sind, in ihrer konventionellen Form verwendet und es wurde keine Ausnahmegenehmigun g gewährt. (ATCBPrinzip (all that can be, ATCB) – Alle Produkte oder Inhaltsstoffe, für die Fairtrade-Standards existieren, sollten nur aus Fairtradezertifizierten Produkten oder Inhaltsstoffen bestehen oder hergestellt werden.) Gültig ab dem 01.04.2017 3.1.1 Kleinlizenzneh mer, Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 3.1.0.01 (Gültig ab dem 01.04.2017) (gilt nicht für FSP Baumwolle nach der Entkörnung) Sie kennen die anwendbaren Arbeitsgesetze in Ihrem Land und die grundlegenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). Gültig ab dem 01.04.2017, Stufen geändert 3.1.1 Kleinlizenzneh mer, Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 3.1.0.02 (Gültig ab dem 01.04.2017) (gilt nicht für FSP Baumwolle nach der Es gibt Beweise dafür, Entkörnung) Es gibt keine Hinweise dafür, dass Sie gegen die lokalen dass Verstöße Arbeitsgesetze oder die grundlegenden IAO-Konventionen verstoßen. regelmäßig vorkommen. Rank 4 Rank 5 Die Mengenbilanz ist stets positiv und einfach zu berechnen. Es liegen keine übermäßigen Verkäufe und keine Fehler vor. Die Mengenbilanz ist stets positiv und einfach zu berechnen. Die MengenbilanzArbeitsblätter sind ständig aktuell (Managementsystem vorhanden). Keine Vermischung von Produkten und keine Fehler. Übereinstimmung mit dem Bezugssystem. ATCB-Prinzip wird nicht Das ATCB-Prinzip wird ordnungsgemäß und in ordnungsgemäß vollem Umfang angewendet oder es angewendet, d. h. nur wurde eine gültige ein Inhaltsstoff ist nicht Ausnahmegenehmigun Fairtrade oder g von FLOCERT oder besondere einer nationalen Qualitätsspezifikationen Fairtrade-Organisation sind erforderlich, doch erteilt und es stehen wurde keine während des Audits Ausnahmegenehmigun Genehmigungsformular g erteilt. e zur Verfügung. Weder die geltenden Arbeitsgesetze noch die grundlegen IAO-Konventionen sind bekannt. Es gibt Beweise für Verstöße ABER das Unternehmen hat Maßnahmen ergriffen, um dies künftig zu vermeiden. Stufe 3 Das Unternehmen zeigt, wie UND das es sich Unternehmen verfügt über die geltenden über klare Richtlinien und ein Verfahren Arbeitsgesetze und grundlegen IAOzur Gewährleistung Konventionen angemessener Arbeitsbedingungen. informiert Stufe 4 UND das Unternehmen kann die wirksame Umsetzung der Gesetze und Konventionen nachweisen (z. B. über Sozialaudits von anderen Programmen) Es gibt keine Beweise für Verstöße ABER aufgrund von verdächtigen Anzeichen kann eine weietre Untersuchung nötig sein. Stufe 4 UND das Unternehmen hat entsprechende Regelungen oder Verfahren oder erhält Sozialaudits von anderen Programmen. Es gibt keine Beweise für Verstöße. Gültig ab dem 01.04.2017 3.2.1 Kleinlizenzneh mer, Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 3.2.0.01 (Gültig ab dem 01.04.2017) (gilt nicht für FSP Baumwolle nach der Entkörnung) Sie kennen die geltenden Umweltgesetze in Ihrem Land. Die geltenden Umweltgesetze sind nicht bekannt. Gültig ab dem 01.01.2018 3.2.2, Flowers and Plants 4.5 Kleinlizenzneh mer, Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 3.2.0.02 (Gilt nur für Pflanzen; ab dem 01.01.2018 für alle Produkte gültig) (gilt nicht für FSP-Baumwolle nach der Entkörnung) Sie verwenden keine Substanzen, die sich auf Teil 1 der Liste der verbotenen Substanzen von Fairtrade International (rote Liste) für Fairtrade-Produkte befinden (siehe Anhang 2 des Händlerstandards). Das Unternehmen setzt aktiv verbotene Substanzen ein, die nachweislich in Fairtrade-Produkten verwendet werden. Die vorhandenen Kontrollmaßnahmen sind unzureichend, um aktiv sicherzustellen, dass die FairtradeProdukte nicht mit Substanzen von der Liste der verbotenen Substanzen von Fairtrade International in Berührung kommen. Die Wahrscheinlichkeit einer Kontaminierung ist sehr hoch. (z. B. Kreuzkontamination bei der Lagerung; Verwendung von kontaminierten Verpackungsmaterialie n; Gefahr des langsamen Abwanderns der kontaminierten Stoffe). Es liegen keine Stufe 3 UND das Stufe 4 und es existiert Hinweise für den Unternehmen hat ein eine Produktionseinheit Einsatz von Verfahren entwickelt, mit HACCP-, Bio-, GMPSubstanzen vor, die um sicherzustellen, Zertifizierung (usw.), die sich auf der Liste der dass die Arbeitnehmer dafür zertifiziert wurde, verbotenen Substanzen bei Fairtradezu gewährleisten, dass in Fairtrade-Produkten Nutzpflanzen keine keine Kontaminierungen von Fairtrade Substanzen einsetzen, stattfinden. International befinden, die sich auf der Liste und das Risiko einer der verbotenen Substanzen in FairtradeKontaminierung ist gering. Produkten von Fairtrade International befinden. Gültig ab dem 01.01.2018 3.2.3 Kleinlizenzneh mer, Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 3.2.0.03 Es wurde keine Genehmigung erteilt. Die Voraussetzungen für die Bewilligung wurden nicht erfüllt. Es konnte keine Abweichung von den Voraussetzungen für eine Bewilligung festgestellt werden. Es liegt ein dokumentiertes QMS vor, um zu gewährleisten, dass die Voraussetzungen für eine Bewilligung der Ausnahmeregelung erfüllt sind. Gültig ab dem 01.04.2017, Stufen geändert 3.2.4 Kleinlizenzneh mer, Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 3.2.0.04 (Gültig ab dem 01.01.2018) (gilt nicht für FSP Baumwolle nach der Entkörnung) (gilt nur, falls Sie bestimmte Substanzen von Teil 1 der Liste der verbotenen Substanzen von Fairtrade International (rote Liste) abweichend von der Standardanforderung 3.2.2 einsetzen) Vor dem Einsatz dieser Produkte haben Sie eine Genehmigung für bestimmte Substanzen und den Anwendungsbereich gemäß Teil 1 der Liste der verbotenen Substanzen (rote Liste) erhalten. (Gültig ab dem 01.04.2017) (gitl nicht für FSP Baumwolle nach der Entkörnung) Sie sind sich über Ihre direkten negativen Umweltauswirkungen in Verbindung mit Fairtrade-Produkten für Bodennutzung und Biodiversität, Wassernutzung, Energienutzung (einschließlich CO2-Bilanz), Abwassereinleitungen, Luftemissionen, Abfall und die Verhütung von Unfällen und Störungen im Klaren und arbeiten daran, diese Auswirkungen zu reduzieren. Es liegt ein internes Kontrolloder Qualitätssystem zur Überwachung und Implementierung der Maßnahmen vor, mit denen die in diesem Konformitätskriterium (KK) aufgezeigten Auswirkungen auf die Umwelt reduziert werden sollen UND es sind keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt ersichtlich. Das Unternehmen hat ein Umwelt-ManagementSystem. Stufe 3 und es liegt eine Umwelt-Zertifizierung Dritter vor. Gültig ab dem 01.04.2017, Stufen 2 ergänzt 3.2.5 Kleinlizenzneh mer, Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 3.2.0.05 (Gültig ab dem 01.04.2017) (gilt nicht für FSP Baumwolle nach der Entkörnung) Sie setzen für die Verpackung so weit wie möglich recycelte oder leicht biologisch abbaubare Stoffe ein. Es wurden keine Maßnahmen zur Verwendung von recycelten oder leicht biologisch abbaubaren Verpackungsmaterialie n eingeleitet. Es liegt ein hoher Einsatz von recycelten oder leicht biologisch abbaubaren Verpackungsmaterialie n vor. Es liegt ein systematisches Programm zur grundsätzlichen Verwendung von recycelten oder leicht biologisch abbaubaren Verpackungsmaterialien vor. Gültig ab dem 01.04.2017 3.2.6 Kleinlizenzneh mer, Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 3.2.0.06 (Gültig ab dem 01.04.2017) (gilt nicht für FSP Baumwolle nach der Entkörnung) Sie ergreifen Maßnahmen zur Reduzierung Ihrer CO2-Bilanz innerhalb Ihrer Fairtrade-Lieferketten. Es wurden keine Maßnahmen zur Reduzierung der CO2Bilanz ergriffen. Es wurden Schritte zur Reduzierung der CO2Bilanz ergriffen. Stufe 3 und das Unternehmen gleicht Emmissionen aus, die es nicht vermeiden kann. Gültig ab dem 01.04.2017, Stufen geändert 3.2.1 Kleinlizenzneh mer, Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 3.2.0.07 (Gültig ab dem 01.04.2017) (gilt nicht für FSP Baumwolle nach der Entkörnung) Es gibt keine Hinweise dafür, dass Sie gegen die geltenden Umweltgesetze Ihres Landes verstoßen. Es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass Verstöße regelmäßig vorkommen. KK-Text gemäß 4.1.2; 4.1.3 Produktrelevanz geändert, Grammatikfehler in Stufe 1 korrigiert. Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.1.0.02 (Zahler, Übermittler) (Gilt nicht für Bananen, Trockenfrüchte und -gemüse, Blumen und Pflanzen sowie Frischobst) Sie unterzeichnen einen Kaufvertrag für Fairtrade-Produkte mit dem Produzenten (oder ggf. mit dem Übermittler). Die Verträge halten sich an die Branchenbestimmungen und weisen mindestens folgende Angaben deutlich aus: - vereinbarte Mengen - Qualitätsanforderungen - Preis, wie gemäß den Anforderungen des Abschnitts zur Preisfestsetzung festgelegt - eine transparente Aufschlüsselung der Berechnungen zur Preis- und Prämienanpassung - der Betrag der zu zahlenden Fairtrade-Prämie (die getrennt vom Preis anzugeben ist) - der Verantwortliche für die Zahlung des Fairtrade-Preises und der FairtradePrämie - die Zahlungsweise, die transparent und nachverfolgbar sein muss - das Datum des herangezogenen Wechselkurses, sofern der Preis und die Prämie in einer anderen Währung als der Währung gezahlt wurde, die in der Fairtrade-Preistabelle festgesetzt ist - die Bedingungen und die Höhe der Vorfinanzierung (falls zutreffend) - Verfahren im Fall von Qualitätsproblemen - Lieferbedingungen unter Rückgriff auf internationale Handelsklauseln (Incoterms) - Zahlungsbedingungen gemäß den Produktstandards - Definition bzw. Erwähnung von „höherer Gewalt“ - Vereinbarung hinsichtlich der zuständigen Gerichtsbarkeit und - alternatives Streitbeilegungsverfahren zur Lösung von Konflikten. Beide Vertragsparteien verfügen über dieselben vertraglichen Kündigungsrechte. Es liegt kein Es liegt ein schriftlicher schriftlicher Kaufvertrag Kaufvertrag bzw. eine bzw. keine schriftliche schriftliche Bestellung Bestellung für Fairtrade- vor, DOCH ist der Produkte mit dem Vertrag bzw. die Produzenten oder dem Bestellung Fairtrade-Übermittler unvollständig. vor. Es liegt ein schriftlicher, vollständiger Kaufvertrag bzw. eine schriftliche, vollständige Bestellung vor, DOCH wurde die Bestellung nicht vom Produzenten/Übermittle r bestätigt oder der Vertrag wurde nicht von beiden Parteien gegengezeichnet. Gelöscht Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.3.0.01 (Zahler) Sie zahlen dem Produzenten (bzw. ggf. dem Übermittler) den Preis und/oder die Fairtrade-Prämie für die Fairtrade-Produkte zeitnah und nicht später als 30 Tage nach Rechnungsdatum. Keine Zahlung innerhalb der festgesetzten Fristen. Zahlung innerhalb der festgesetzten Fristen, ABER in weniger als 10 % der Fälle mit Abweichung en und es gibt keine Zahlungen, bei denen die in den Standards festgelegten Fristen um mehr als das Doppelte überschritten werden. 4.3.1 Das Unternehmen zeigt, wie es sich über die geltenden Umweltgesetze informiert. Es liegen sichtbare negative Auswirkung en auf die Umwelt vor und es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um die negativen Auswirkungen einzudämmen. Das Unternehmen hat kein Umwelt-ManagementSystem. Sporadisch werden recycelte oder leicht biologisch abbaubare Verpackungsmaterialie n verwendet, meistens jedoch nicht. Es gibt Anzeichen für Verstöße gegen geltende Umweltgesetze ABER das Unternehmen hat Maßnahmen ergriffen, um dies künftig zu vermeiden. Zahlung innerhalb der festgesetzten Fristen, ABER mehr als 10 % der Fälle weichen von den Standards ab ODER Zahlungen erfolgen, doch erst nachdem die in den Standards festgelegten Fristen um mehr als das Doppelte überschritten wurden. Es gibt keine Anzeichen für Verstöße. Stufe 3 und das Unternehmen verfügt über klare Richtlinien und ein Verfahren zur Gewährleistung eines angemessenen Umweltverhaltens. Stufe 3 UND das Unternehmen verfügt über klare Richtlinien und ein Verfahren zur Gewährleistung angemessenen Verhaltens. Stufe 4 und das Unternehmen kann die wirksame Umsetzung der Umweltgesetze nachweisen (z. B. über ein EMS). Stufe 4 UND das Unternehmen kann die wirksame Umsetzung nachweisen. Es liegt ein schriftlicher vollständiger Kaufvertrag bzw. eine schriftliche vollständige Bestellung vor UND die Bestellung wurde vom Produzenten/Übermittler bestätigt bzw. der Vertrag wurde von beiden Parteien gegengezeichnet. Zahlung innerhalb der festgesetzten Fristen UND bei allen Kauftransaktionen. Zahlung erfolgt unmittelbar nach Erhalt des Fairtrade-Produkts bzw. Aller Dokumente, die das Eigentum übertragen, je nachdem, was zuerst eintritt, UND bei allen Kauftransaktionen. Gilt nicht für Honig Sports balls 5.5.6; Herbs & Spices 5.5.6, 5.5.7 (HL), 4.3.64.3.7 (SPO); Flowers and Plants 5.5.4; Cereals 4.2.1 and 4.2.2; Fiber Crops 4.3.3; Honey 4.3.1; Nuts 4.3.4-4.3.5 Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.3.0.06 (Zahler) Sie zahlen dem Produzenten (bzw. ggf. dem Übermittler) den Preis und/oder die Fairtrade-Prämie für die Fairtrade-Produkte zeitnah und nicht später als - (vom Erzeuger, ab Werk: rice paddy, Baumwollsamen, Kräuter, Kräutertees und Gewürze, Nüsse, Ölsamen und ölhaltige Früchte) bei Erhalt der Produkte - (FOB: Nüsse, Ölsamen und ölhaltige Früchte, Kräuter, Kräutertees und Gewürze, Blumen und Pflanzen) 15 Tage nach Erhalt der Dokumente zum Eigentumsübergang - (Honig, Sportbälle, Quinoa) 30 Tage nach Erhalt der Dokumente zum Eigentumsübergang. - (rohe Cashewnüsse aus Afrika) 30 Tage nach Erhalt der Ware. Keine Zahlung innerhalb der festgesetzten Fristen. Stufen 1 & 3 umformuliert, Stufe 5 gelöscht FLOCERT Requireme nt (Fresh Fruit, excluding banana and wine grapes) Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.3.0.13 (Zahler, Übermittler) (Frischobst) (Gilt nicht für Bananen und Weintrauben) Wenn ein Fairtrade-Zahler als Fairtrade gekennzeichnetes Obst als Nicht-Fairtrade kauft und die als Fairtrade verkaufte Menge erst nach dem Verkauf angibt, müssen der Produzent, der Fairtrade-Übermittler und der Fairtrade-Zahler dem zugestimmt und in ihrem Vertrag festgehalten haben. Es besteht keine schriftliche Vereinbarung mit dem Direktlieferanten zur Dokumentierung der vom Fairtrade-Zahler einzuhaltenden Vorgehensweise, die die Angabe und Zahlung der Menge an verkauftem FairtradeObst nach dem Verkauf vorsieht. Es besteht eine schriftliche DreiparteienVereinbarung zwischen dem Produzenten, dem Exporteur (FairtradeÜbermittler) und dem Importeur (FairtradeZahler) zur Dokumentierung der Vorgehensweise, die die Angabe und Zahlung der Menge an verkauftem FairtradeObst nach dem Verkauf vorsieht. Stufen geändert FLOCERT Requireme nt (Fresh Fruit, excluding banana and wine grapes) Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.3.0.16 (Zahler) (Frischobst) (gilt nicht für Bananen und Weintrauben) Wenn der Fairtrade-Zahler dem Produzenten keine genaue Dokumentation und Berichterstattung vorlegt, müssen alle als Fairtrade-Produkte geeigneten Produkte (alle als Fairtrade verpackten Früchte) dem Produzenten als Fairtrade-Produkte bezahlt werden, unabhängig davon, wie diese Produkte verkauft werden Keine Bezahlung von Fairtradegeeigneten Produkten als Fairtrade-Produkte, obwohl keine genaue Dokumentation und Berichterstattung vorgelegt wurde. Bezahlung von Fairtrade-geeigneten Produkten als Fairtrade-Produkte, sofern eine genaue Dokumentation und Berichterstattung vorgelegt wurde. Anforderung umformuliert FLOCERT Requireme nt (Fresh Fruit, excluding banana and wine grapes) Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.3.0.17 (Zahler) (Frischobst) (gilt nicht für Bananen und Weintrauben) Wenn der Verkäufer und Käufer vereinbaren, die Fairtrade-Menge nach dem Verkauf der Früchte durch den Fairtrade-Zahler zu deklarieren, stellt der Fairtrade-Zahler sicher, dass die endgültige Zahlung der Preisdifferenz und der Prämie binnen acht Wochen nach Verkauf des jeweiligen Auftrags bzw. der jeweiligen Lieferung geleistet wird. Die endgültige Zahlung der Preisdifferenz und Fairtrade-Prämie erfolgt später als acht Wochen nach Verkauf des Produkts als Fairtrade-Produkt. Die endgültige Zahlung der Preisdifferenz und Fairtrade-Prämie erfolgt binnen acht Wochennach Verkauf des Produkts als Fairtrade-Produkt. Text geändert; gültig für 4.4.1 Gemüse von kleinen Produzentenorganisation en, nicht aus Leiharbeit Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.4.0.01 Es wird keine (Gilt nur für nach dem 01.09.2015 geschlossene Verträge) (Erstkäufer) (gilt nicht für Rohrzucker, Sportbälle, Frischobst, Vorfinanzierung ausschließlich Weintrauben, frisches Gemüse (aus Leiharbeit), angeboten oder über Blumen und Pflanzen) Sie bieten eine Vorfinanzierung der im Rahmen eine Drittpartei der Fairtrade-Verträge anfallenden Zahlungen an oder ermöglichen ermöglicht. dies über eine Drittpartei, damit die Produzentenorganisationen Produkte von ihren Mitgliedern kaufen können, sofern - kein nachweislich hohes Risiko besteht (z. B. Ausfallrisiko des Vertrags, Risiko einer Nichtrückzahlung oder erheblicher Qualitätsprobleme) - der Produzent diese Vorfinanzierung nachweislich ablehnt - dies in dem Land, in dem Sie tätig sind, nicht gesetzlich erlaubt ist. Text geändert; gültig für 4.4.1 Gemüse von kleinen Produzentenorganisation en, nicht aus Leiharbeit Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.4.0.02 (Erstkäufer) (gilt nicht für Rohrzucker, Sportbälle, Frischobst, ausschließlich Weintrauben, frisches Gemüse (aus Leiharbeit), Blumen und Pflanzen) Sie setzen den Produzenten nicht unter Druck, Ihr Vorfinanzierungsangebot abzulehnen, d. h., Sie machen es nicht zur Bedingung einer Vertragsunterzeichnung, dass der Produzent das Vorfinanzierungsangebot ablehnt. Text geändert; gültig für 4.4.2 Gemüse von kleinen Produzentenorganisation en, nicht aus Leiharbeit Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.4.0.03 (Erstkäufer) (gilt nicht für Rohrzucker, Sportbälle, Frischobst, Es liegt keine ausschließlich Weintrauben, frisches Gemüse (aus Leiharbeit), schriftliche Blumen und Pflanzen) Wenn Sie eine Vorfinanzierung bereitstellen, Vorfinanzierungsverein treffen Sie mit dem Produzenten eine schriftliche Vereinbarung über: barung vor. - die Höhe der Vorfinanzierung im Einklang mit den Produktstandards (generell mindestens 60 % des Vertragswerts; für frisches Gemüse einschließlich Wurzeln und Knollen von kleinen Produzentenorganisationen mindestens 40 % des Vertragswerts) - die Dauer der Vorfinanzierung im Einklang mit den Produktstandards - die Zahlungsbedingungen - die Zinsaufwendungen (sofern zutreffend) - sonstige Aufwendungen (sofern zutreffend) - Folgen im Falle von Qualitätsproblemen und/oder bei Nichtlieferung des Produkts Text geändert; gültig für Gemüse von kleinen Produzentenorganisation en, nicht aus Leiharbeit Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.4.0.04 Text geändert; gültig für 4.4.3 Gemüse von kleinen Produzentenorganisation en, nicht aus Leiharbeit Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.4.0.05 (Erstkäufer) (gilt nicht für Rohrzucker, Sportbälle, Frischobst, Die Vorfinanzierung ausschließlich Weintrauben, frisches Gemüse (aus Leiharbeit), wird später als Blumen und Pflanzen) Die Vorfinanzierung wird dem Produzenten innerhalb der sobald wie möglich nach Vertragsunterzeichnung bereitgestellt, festgelegten Fristen bereitgestellt. spätestens aber: - (für Kaffee) acht Wochen vor dem Produktversand - (für Hülsenfrüchte, Honig, Kakao, Nüsse, Getreide, zubereitete Früchte und Gemüse, Faserpflanzen, Kräuter, Kräutertees und Gewürze, Ölsamen und ölhaltige Früchte, Rohrzucker, Hülsenfrüchte und Tee) sechs Wochen vor dem Produktversand - (für offene Verträge für Trockenfrüchte) zwei Wochen vor Beginn des Quartals oder Monats. Es wurden keine (Erstkäufer) (gilt nicht für Rohrzucker, Sportbälle, Frischobst, ausschließlich Weintrauben, frisches Gemüse (aus Leiharbeit), Maßnahmen ergriffen, Blumen und Pflanzen) Falls Sie eine Vorfinanzierung über einen um die Vorfinanzierung externen Kreditgeber ermöglichen, ergreifen Sie alle Maßnahmen, um effektiv in die Wege zu diese Vorfinanzierung effektiv in die Wege zu leiten, wie z. B.: leiten. - Sie dienen dem Kreditgeber als Referenz für den Produzenten - Sie bestätigen die Gültigkeit des Fairtrade-Vertrags und die Verwendung als Sicherheit für die Bereitstellung einer Vorfinanzierung für den Produzenten - Sie vereinbaren mit dem Produzenten, wie die Zahlungen des Vertrags geleistet werden (entweder an den Produzenten oder den externen Kreditgeber). KK-Text geändert 4.4.4 Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.4.0.09 (Erstkäufer) (gilt nicht für Rohrzucker, Sportbälle, Gemüse einschließlich Kartoffeln Wurzeln und Knollen, aber ohne Hülsenfrüchte, Frischobst, ausschließlich Weintrauben, frisches Gemüse (Leiharbeit), Blumen und Pflanzen) Sie stellen eine Vorfinanzierung ohne Erhebung von Zinsen bereit oder ermöglichen eine solche Vorfinanzierung. Die Vorfinanzierung erfolgte zu Marktzinssätzen oder höheren Sätzen. KK-Text geändert Product Standards on sourcing plans 4.1.1, Honey 4.3.1 Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.5.0.02 (Zahler, Übermittler) (Rohrzucker, Kakao, Kaffee, Frischobst (saisonales Obst), Fruchtsäfte, Kräuter, Kräutertees und Gewürze, Honig, Nüsse, Ölsamen und ölhaltige Früchte, Getreide, Faserpflanzen, Gemüse (Kleinbauernorganisation, SPO) (Hülsenfrüchte), Weintrauben, Gold) Es liegt ein Beschaffungsplan vor, der einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten abdeckt (jährliche Produktion/Ernte/Saison). Der Beschaffungsplan deckt einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten ab. Stufen: Grammatikfehler korrigiert 4.4.2 and Product standard clauses on Prefinance Zahlung innerhalb der festgesetzten Fristen, ABER mehr als 10 % der Fälle weichen von den Standards ab ODER Zahlungen erfolgen, doch erst nachdem die in den Standards festgelegten Fristen um mehr als das Doppelte überschritten wurden. Zahlung innerhalb der festgesetzten Fristen, ABER in weniger als 10 % der Fälle mit Abweichung en und es gibt keine Zahlungen, bei denen die in den Standards festgelegten Fristen um mehr als das Doppelte überschritten werden. Zahlung innerhalb der festgesetzten Fristen UND bei allen Kauftransaktionen. Zahlung erfolgt unmittelbar nach Erhalt des Fairtrade-Produkts bzw. Aller Dokumente, die das Eigentum übertragen, je nachdem, was zuerst eintritt, UND bei allen Kauftransaktionen. Written tripartite agreement on late payment in place between producer, exporter (Fairtrade conveyor) and importer (Fairtrade payer). Die endgültige Zahlung der Preisdifferenz und Fairtrade-Prämie erfolgt in weniger als acht Wochen nach Verkauf des Produkts als Fairtrade-Produkt. Es wird eine Es wird eine Es wird für alle Es wird für alle FairtradeVorfinanzierung Vorfinanzierung Fairtrade-Käufe Käufe proaktiv eine angeboten oder über angeboten oder über proaktiv eine Vorfinanzierung eine Drittpartei eine Drittpartei Vorfinanzierung angeboten oder über eine Drittpartei ermöglicht ermöglicht, DOCH ist ermöglicht UND der angeboten oder über UND der Betrag der der Betrag der Betrag der eine Drittpartei Vorfinanzierung Vorfinanzierung Vorfinanzierung ermöglicht UND der entspricht dem gesamten niedriger als der von entspricht den Betrag der der Bedingungen des Vorfinanzierung Vertragsvolumen (d. h. Produzentenorganisatio anwendbaren Fairtrade- entspricht den 100 %). n geforderte Betrag. Standards. Bedingungen des anwendbaren FairtradeProduktstandards. Es kann nachgewiesen werden, dass der Produzent unter Druck gesetzt wurde, das Vorfinanzierungsangeb ot abzulehnen. Es kann nicht nachgewiesen werden, dass der Produzent unter Druck gesetzt wurde, das Vorfinanzierungsangeb ot abzulehnen. Es liegt eine schriftliche Vorfinanzierungsverein barung vor, die JEDOCH unvollständig ist. Es liegt eine schriftliche und vollständige Vorfinanzierungsverein barung vor. Es liegt eine schriftliche und vollständige Vorfinanzierungsvereinba rung vor UND die Bedingungen sind günstiger als die Bedingungen der Geldverleiher vor Ort ODER die Vorfinanzierung basiert auf den Best PracticeLeitlinien der Produktstandards. Die Vorfinanzierung wird innerhalb der festgelegten Fristen bereitgestellt. Die Vorfinanzierung wird sofort nach Vertragsunterzeichung (d. h. Vor Ablauf der festgelegten Frist) ODER gemäß Best Practice-Leitlinien der Produktstandards bereitgestellt. Es wurden unzureichende Maßnahmen ergriffen, um die Vorfinanzierung effektiv in die Wege zu leiten. Es wurden alle Maßnahmen ergriffen, um die Vorfinanzierung effektiv in die Wege zu leiten. Die Vorfinanzierung wurde zu Zinssätzen unterhalb der Marktzinssätze, aber höher als 0 %, bereitgestellt. Die Vorfinanzierung wurde ohne Erhebung von Zinsen bereitgestellt. Der Beschaffungsplan deckt einen Zeitraum von zwölf Monaten ab. Es wurden alle Es wurden alle Maßnahmen ergriffen, Maßnahmen ergriffen, um die Vorfinanzierung um die Vorfinanzierung effektiv in die Wege zu effektiv in die Wege zu leiten UND es liegt eine leiten UND es liegt eine dreiseitige schriftliche dreiseitige schriftliche Vereinbarung mit der Vereinbarung mit der Produzentenorganisatio Produzentenorganisation n und dem externen und dem externen Kreditgeber vor. Kreditgeber vor. Der Beschaffungsplan deckt einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten ab. KK-Text geändert Product Standards on sourcing plans 4.1.1, Honey 4.3.1, Cereals 4.5.1 Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.5.0.03 (Zahler, Übermittler) (Rohrzucker, Kakao, Kaffee, getrocknete Früchte, getrocknetes Gemüse, Fruchtsäfte, Kräuter, Kräutertees und Gewürze, Honig, Nüsse, Ölsamen und ölhaltige Früchte, Getreide, Faserpflanzen, Gemüse (Kleinbauern) (Hülsenfrüchte), Blumen und Pflanzen, Weintrauben, vorbereitetes und konserviertes Obst und Gemüse (getrocknete Bananen)) Die Beschaffungspläne werden spätestens drei Monate vor Ablauf des bestehenden Beschaffungsplans erneuert. Der Beschaffungsplan wird später als drei Monate vor Ablauf des bestehenden Beschaffungsplans erneuert. Der Beschaffungsplan wird spätestens drei Monate vor Ablauf des bestehenden Beschaffungsplans erneuert. KK-Text geändert Fresh Fruit, Tea, Vegetables 4.1.1 Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.5.0.04 (Zahler, Übermittler) (Bananen, Tee, Gemüse, einschließlich Kartoffeln (Kleinbauern), Frischobst (ganzjährige Ernte), frisches Gemüse (Hired-Labour-Plantagen)) Es liegt ein Beschaffungsplan für mindestens drei Monate vor. Der Beschaffungsplan deckt einen Zeitraum von weniger als drei Monaten ab. Der Beschaffungsplan deckt einen Zeitraum von drei Monaten ab. KK-Text geändert; Produktrelevanz: gültig für Gemüse; Referenz geändert Fresh Fruit 4.1.1, Veg SPO 4.1.1; Veg HL 5.1.1 Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.5.0.05 (Zahler, Übermittler) (Frischobst außer Bananen und Weintrauben, Gemüse) Sie legen entweder auf saisonaler Basis (für saisonales Obst) oder auf vierteljährlicher Basis (für ganzjährige Ernten) einen Beschaffungsplan vor. Nein Ja KK-Text geändert; gültig für Gemüse von kleinen Produzentenorganisation en sowie aus Leiharbeit; Referenz geändert Fresh Fruit, Veg SPO 4.1.1; Veg HL 5.1.1 Vegetables, Tea 4.1.1 Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.5.0.06 (Zahler, Übermittler) (Bananen, Frischobst ohne Weintrauben, Tee, Gemüse einschließlich Kartoffeln Wurzeln und Knollen (Kleinbauern), Frischobst (für ganzjährige Ernten und saisonales Obst), frisches Gemüse (Hired-Labour-Plantagen)) Sie stellen sicher, dass die Beschaffungspläne mindestens zwei Wochen vor Ablauf des vorherigen Beschaffungsplans erneuert werden. Der Beschaffungsplan wird später als zwei Wochen vor Ablauf des bestehenden Beschaffungsplans erneuert Der Beschaffungsplan wird spätestens zwei Wochen vor Ablauf des bestehenden Beschaffungsplans erneuert. Gelöscht Sugar 4.1.2 Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler Sugar 4.1.2 Nicht 4.8.2 Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.5.0.23 (Zahler) (Rohrzucker) (gilt im Falle einer rückwirkenden Zertifizierung) Sie haben FLOCERT über Ihre Absicht zur rückwirkenden Zertifizierung von Zucker vor dem Beginn der rückwirkenden Zertifizierung informiert. Nein Ja 4.5.0.24 (Zahler) (Rohrzucker) (gilt im Falle einer rückwirkenden Zertifizierung) Nein Vor der rückwirkenden Zertifizierung der jeweiligen Mengen haben Sie vom Verkäufer eine schriftliche Bestätigung erhalten, die besagt, dass zu Fairtrade konvertierbarer Zucker verfügbar ist. Ja KK-Text, Referenz und Sugar 4.1.2 Nicht Stufen geändert; Hinweis 4.4.3 Zahler, zur Auslegung gelöscht Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.5.0.25 (Übermittler) (Rohrzucker) Sie teilen dem Zahler mit, welche Vereinbarung zwischen den Produzenten bezüglich der Prämienverteilung getroffen wurde, oder, falls keine Vereinbarung zwischen den Produzenten getroffen wurde, die Menge des Rohrzuckers, die von den einzelnen Produzentenorganisationen geliefert wurde. Der Fairtrade-Zahler wurde nicht informiert. Der Fairtrade-Zahler wurde schriftlich informiert. Gelöscht Sugar 4.1.2 Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.5.0.26 (Zahler) (Rohrzucker) (gilt im Falle einer rückwirkenden Zertifizierung) Innerhalb von zehn Tagen nach Benennung der Empfänger der Fairtrade-Prämie durch den Exporteur an den Fairtrade-Zahler informiert der Fairtrade-Zahler die Produzenten schriftlich über das Erntejahr, die Menge an Rohrzucker, die rückwirkend zertifiziert wurde, die Höhe der Fairtrade-Prämie sowie das voraussichtliche Datum der Überweisung der Fairtrade-Prämie, und ob der Exporteur Prämien-Übermittler ist oder nicht. Keine Inkenntnissetzung des Produzenten ODER Inkenntnissetzung des Produzenten später als zehn Tage ODER unvollständige Inkenntnissetzung. Inkenntnissetzung des Produzenten innerhalb von zehn Tagen UND die dem Produzenten vorgelegten Informationen sind vollständig. Gelöscht Sugar 4.1.2 Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.5.0.27 (Zahler, Übermittler) (Rohrzucker) (gilt im Falle einer rückwirkenden Zertifizierung) Falls zwischen Fairtrade-Zahler und Exporteur vereinbart wurde, dass der Exporteur im Falle mehrerer Produzenten die Fairtrade-Prämie übermittelt bzw. weiterleitet, ist dies schriftlich vereinbart worden. Keine Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung darüber, dass der Exporteur die Fairtrade-Prämie im Falle mehrerer Produzenten übermittelt bzw. weiterleitet. Übermittler (Rohrzucker) Sie dokumentieren die Namen der einzelnen Keine Aufbewahrung Produzenten, die Produzentenorganisation der einzelnen Produzenten,der Lieferscheine UND keine Bestätigung der die Mengen und das Lieferdatum. Sie lassen sich die Rohrzuckermengen bestätigen, die von jeder Produzentenorganisation Rohrzucker mengen. pro Ernte geliefert wurden. Im Falle mehrerer Produzenten, die Fairtrade-Rohrzucker an eine Zuckerfabrik/einen Exporteur verkaufen, bewahrt die Zuckerfabrik bzw. der Exporteur die Lieferscheine mit dem Namen des einzelnen Zuckerrohrerzeugers, der Produzentenorganisation des einzelnen Zuckerrohrerzeugers, der Menge und dem Lieferdatum auf. Die Zuckerfabrik/der Exporteur holt eine Bestätigung der Menge des von jedem Produzenten (d. h. jeder Produzentenorganisation) gelieferten Rohrzuckers ein. Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung darüber, dass der Exporteur die Fairtrade-Prämie im Falle mehrerer Produzenten übermittelt bzw. weiterleitet. KK-Text an Standardformulierung angepasst; Stufen geändert; Referenz geändert Der Beschaffungsplan wird früher als drei Monate vor Ablauf des bestehenden Beschaffungsplans erneuert. Der Beschaffungsplan wird regelmäßig im Jahresverlauf oder während der Erntesaison erneuert (rollierende Prognose). Der Beschaffungsplan deckt einen Zeitraum von mehr als drei Monaten ab. Der Beschaffungsplan wird regelmäßig im Quartalsverl auf erneuert (rollierende Prognose). Formulierung geändert in Sugar 2.1 Einklang mit 4.3.3 4.4.3 Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.5.0.28 Aufbewahrung der Lieferscheine UND Bestätigung der Rohrzucker mengen. Stufe 2 geändert 4.8.1 Kleinlizenzneh mer, Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.8.0.01 Es bestehen keine Anzeichen dafür, dass Sie Es werden regemäßig sich an unfairen Handlespraktiken beteiligen, unfaire die der Wettbewerbsfähigkeit der Produzenten Handeslpraktiken angewendet. oder anderer Händler deutlich schaden, noch gibt es Hinweise dafür, dass Lieferanten Handelsbedingungen auferlegt werden, die ihnen die Einhaltung der Fairtrade-Standards erschweren (Übermittler) (Rohrzucker) Sie dokumentieren die Namen der einzelnen Produzenten, die Produzentenorganisation der einzelnen Produzenten, die Mengen und das Lieferdatum. Sie lassen sich die Rohrzuckermengen bestätigen, die von jeder Produzentenorganisation pro Ernte geliefert wurden. Im Audit wurden einzelne Fälle unfairer Handelspraktiken festgestellt. für die der Händler keine Rechtfertigung vorgelegt hat. (Eine Rechtfertigung sollte ein schriftliches Dokument sein, in dem erklärt wird, warum die vom Auditor festgestellte Handelspraxis von diesem Konformität skriterium abweicht.) Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beteiligungan unfairen Handelspraktiken. Keine Anhaltspunkte für eine Beteiligungan unfairen Praktiken UND Verbot unfairer Praktiken ist ein integraler Bestandteil der ComplianceRichtlinien des Unternehmens. Neu 4.8.1 Kleinlizenzneh mer, Nicht Zahler, Prämienzahler, Preis Mittler, Preiszahler, Premium Mittler 4.8.0.11 (Kaffee) (gültig für den Kauf und Verkauf von grünen Bohnen) Sie Der Kauf oder Verkauf kaufen oder verkaufen keine Fairtrade-Produkte unter dem Fairtrade- von FairtradeMindestpreis. Produkten unter dem Fairtrade-Mindestpreis ist gängige Praxis. Während des Audits wurde festgestellt, dass vereinzelt FairtradeProdukte unter dem Fairtrade-Mindestpreis ge- oder verkauft wurden. Ein Kauf oder Verkauf von FairtradeProdukten unter dem Fairtrade-Mindestpreis konnte nicht festgestellt werden. Stufe 3 UND das Verbot zum Kauf oder Verkauf von Fairtrade-Produkten unter dem FairtradeMindestpreis ist ein wesentlicher Bestandteil der Konformitätsrichtlinien des Unternehmens.