Daten und Fakten zur geplanten Nordumgehung Die

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Daten und Fakten zur geplanten Nordumgehung
Die Nordumgehung Groß-Karben hat das Ziel, die Innerortslagen in Groß-Karben und im
Stadtzentrum vom Verkehr zu entlasten. Mit der Streckenführung der Nordumgehung von der
Heldenberger Straßen (K 246), um Groß-Karben herum, in Verknüpfung mit der Burg-Gräfenröder
Straße (L 3351) und der Brunnenstraße bis zur B 3, wird eine erhebliche Entlastung der
Bahnhofstraße (L 3351 / L 3205) erreicht:
Verkehr ohne
Verkehr mit
Nordumgehung
Nordumgehung
[Kfz/h]
[Kfz/h]
13.400
4.500
-66
23.300
12.500
-46
23.900
21.700
-9
25.800
17.600
-32
B 3 in Kloppenheim
28.200
31.200
11
B 3 Richtung Bad Vilbel
17.300
18.000
4
-
15.800
-
Ortskern GroßKarben/Bahnhofstraße
Bahnhofstraße zwischen
Gehspitze u. Gewerbegebiet
Bahnhofstraße zwischen
Gewerbegebiet u. Brunnenstraße
Bahnhofstraße zwischen
Brunnenstraße und B 3
Nordumgehung
Veränderung
[%]
Vergleich ausgewählter Querschnittbelastungen
Quelle: Erläuterungsbericht des ASV Gelnhausen zum Planfeststellungsbeschluss
Zur Querung der Nidda und der Main-Weser-Bahn / Brunnenstraße ist die Errichtung von zwei
Brückenbauwerken vorgesehen.
Zur Verknüpfung der Nordumgehung mit dem umliegenden Straßennetz sind folgende Maßnahmen
vorgesehen:

K 246 Nordumgehung / K 246 alt (Zufahrt Reiterhof): Einmündung

Nordumgehung / L 3351 Burg-Gräfenroder-Straße: Kreisverkehrsplatz

Nordumgehung / Brunnenstraße: Einmündungen mit LSA

Nordumgehung / Zufahrt toom: Einmündung mit LSA

Nordumgehung / B 3: Einmündung mit LSA
Die B 3 wird im Abschnitt Knoten 2 und Abzweig Petterweil vierstreifig ausgebaut.
Im Bereich des BBW-Südhessen und im Nordwesten von Groß-Karben sind zum Schutz der
Anwohner Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus wird die Stadt Karben entlang der
Nordumgehung im Norden von Groß-Karben zusätzliche Lärmschutzwälle errichten.
Die Eingriffe in die Landschaft durch den Straßenneubau werden durch zahlreiche
Ausgleichsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen ausgeglichen.
Mit der Errichtung der Nordumgehung besteht die Möglichkeit, nicht nur die Verkehrsverhältnisse zu
verbessern, sondern in den Ortslagen auch die Auswirkungen der hohen Verkehrsbelastung auf die
Wohn- und Lebensverhältnisse abzuwenden. Für den Stadtteil Groß-Karben wurden zur
Revitalisierung des Ortskernes ein Dorferneuerungsprojekt eingeleitet. In der Innenstadt werden mit
dem Bau der Nordumgehung weitere städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten nutzbar. Hierzu
gehört zum Beispiel die Weiterentwicklung eines attraktiven Stadtzentrums mit weiteren Einkaufs- und
Verweilmöglichkeiten. Des weiteren ist geplant, die drei ampelgesteuerten Kreuzungen der
Bahnhofstraße mit der Homburger Straße, mit der Industrie- / Ramonvillestraße, mit der
Brunnenstraße sowie die jetzige, einseitige Einmündung der Luisenthaler Straße in
Kreisverkehrsplätze:
Zur Errichtung der Nordumgehung Groß-Karben ist ein umfangreiches und langwieriges
Planungsverfahren vorangegangen (1987 bis 2012):

Voruntersuchungen mit Verkehrsgutachten, Umweltverträglichkeitsstudie, städtebaulichen
Fachbeitrag, Klimagutachten, Immissionsgutachten, u.v.m.

Raumordnungsverfahren mit Abweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen und Festlegung
der Vorzugstrasse sowie Offenlegung der Planunterlagen mit Anhörung der Träger öffentlicher
Belange sowie der Bürger/innen

Erstellung der Planunterlagen mit erneuten bzw. aktualisierten Verkehrsgutachten, Landschaftlichen
Begleitplan, Klimagutachten, Lärmschutzgutachten, Bodengutachten u.v.m.

Durchführung des Planfeststellungsverfahrens mit Offenlegung der Planunterlagen und Anhörung
der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger/innen

Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses mit Prüfung und Abwägung aller Planunterlagen,
Stellungnahmen und Einwände

Offenlegung des Planfeststellungsbeschlusses sowie Durchführung der Einspruchsfrist zum
Planfeststellungsbeschluss (Klagemöglichkeit)

Zwei Klagen zum Planfeststellungsverfahren

Im Frühjahr 2012 und im Sommer 2012 konnte durch Mediationsverfahren am Verwaltungsgericht
Gießen erreicht werden, dass die zwei Klagen zurückgenommen werden.

Mit der Unterzeichnung des Finanzierungsvertrages, in dem geregelt ist, dass die Stadt Karben die
Baukosten für das Land Hessen vorfinanziert, konnte auch die Finanzierung der Nordumgehung
gesichert werden.

Ende 2012 werden die ersten Maßnahmen zur Realisierung der NU eingeleitet.
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