Deutschland ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN der SANOFI PASTEUR MSD GmbH § 1° - PRÄAMBEL Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (im Folgenden "AEB") gelten, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, für alle Bestellungen der Sanofi Pasteur MSD GmbH, Paul-Ehrlich-Straße 1, 69181 Leimen (im Folgenden "SPMSD"). Sämtliche Bestellungen von SPMSD bei Warenlieferanten und Dienstleistern (im Folgenden "LIEFERANT" oder "LIEFERANTEN") verweisen auf diese AEB. Die im Einzelfall jeweils mit LIEFERANTEN vereinbarten Vertragsbedingungen werden im Folgenden "Sonderbedingungen" genannt. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des LIEFERANTEN werden nicht anerkannt; sie gelten nur dann, wenn SPMSD diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. § 2° - BESTELLUNG 1. Sämtliche Bestellungen von SPMSD, die per E-Mail, Fax oder Post aufgegeben werden, stellen ein Vertragsangebot dar und erfordern die Annahme durch den LIEFERANTEN unter Zustimmung zu diesen AEB. 2. Im Falle von Abweichungen zwischen Bedingungen dieser AEB und Sonderbedingungen haben letztere Vorrang. Die AEB und Sonderbedingungen haben Kostenvoranschlägen des LIEFERANTEN. Vorrang vor sämtlichen Angeboten und 3. Der Lieferant ist gehalten, unsere Bestellung innerhalb einer angemessenen Frist in Textform zu bestätigen (Annahme). Bestellungen, die der LIEFERANT nicht entsprechend gegenüber SPMSD bestätigt, können von SPMSD jederzeit geändert oder storniert werden. Dem LIEFERANTEN stehen hieraus keine Schadensersatzforderungen zu. Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch SPMSD. 4. Sofern kein im Einzelfall vereinbarter Vertrag vorliegt, bilden die Bestellung durch SPMSD zusammen mit diesen AEB den Vertrag für die von SPMSD bestellten Waren und Dienstleistungen. Änderungen an der Bestellung durch den LIEFERANTEN sind nur nach schriftlicher Zustimmung durch SPMSD wirksam. Dies gilt insbesondere für in E-Mails, auf Rechnungen und in ergänzenden Kostenvoranschlägen enthaltene Änderungen sowie für Leistungsbeschreibungen des LIEFERANTEN. Ungeachtet dessen gelten Änderungen in Form eines abweichenden Gegenangebots des LIEFERANTEN auch dann nicht als wirksam vereinbart, wenn der LIEFERANT bereits mit der Erbringung der Leistungen begonnen hat, bevor SPMSD das Gegenangebot angenommen hat. Stattdessen haben die Bestellung zusammen mit diesen AEB Vorrang vor dem Gegenangebot. § 3° - EINHALTUNG VON FRISTEN 1. Die in Bestellungen genannten Lieferfristen und Liefermengen sind verbindlich. 2. Sobald der LIEFERANT annehmen muss, dass er die Bestellung ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, hat er SPMSD unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen unter Angabe der Gründe und der Mitteilung, wann die Lieferung erfolgen kann. Deutschland 3. Bei Lieferverzug (mit Ausnahme infolge höherer Gewalt) haftet der LIEFERANT nach den gesetzlichen Bestimmungen. § 4° - LIEFERUNG 4 -1 LIEFERUNG VON WAREN 1. Waren müssen ordnungsgemäß verpackt, gegen Stoß- und Druckbelastungen geschützt und sicher verschlossen werden. An jedem Packstück ist deutlich lesbar eine Referenz zur entsprechenden Bestellung sowie ein Lieferschein anzubringen, der die Bestellnummer und das Bestelldatum enthält; bei Bedarf ist eine Packliste beizufügen. Der LIEFERANT ist dafür verantwortlich, dass das von ihm beauftragte Transportunternehmen geltende Sicherheitsvorschriften kennt und beachtet. 2. Die Unterzeichnung des Lieferscheins durch Personal im Wareneingangsbereich von SPMSD gilt ausschließlich als Bestätigung bestellter Mengen. Die finale Annahme der Waren erfolgt durch die Annahme der jeweiligen Fachabteilung von SPMSD, die die Bestellung aufgegeben hat. 3. Der Übergang des Eigentums und der Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erfolgt bei Annahme der Warenlieferung durch SPMSD an dem in der Bestellung benannten Lieferort (DAP – Delivered At Place, Incoterms 2010, in der jeweils gültigen Fassung). Die im Wareneingangsbereich von SPMSD unterzeichnete Kopie des Lieferscheins dient als Nachweis des Eigentumsübergangs. Ist eine Abnahme vereinbart, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. 4 -2 LIEFERUNG VON DIENSTLEISTUNGEN Dienstleistungen sind vollständig und in Übereinstimmung sowohl mit der Leistungsbeschreibung des LIEFERANTEN als auch der Bestellung von SPMSD zu erbringen. Etwaige Änderungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem LIEFERANTEN und SPMSD. § 5° - FAKTURIERUNG Rechnungen müssen: - auf den Namen des Unternehmens ausgestellt sein, das die Bestellung erteilt hat sowie die entsprechende Kontaktperson bei der Sanofi Pasteur MSD GmbH und folgende Adresse enthalten (Leistungsempfänger): Sanofi Pasteur MSD GmbH Kontaktperson Paul-Ehrlich-Str. 1 69181 Leimen Germany - an folgende Adresse gesendet werden (Rechnungsempfänger): Sanofi Pasteur MSD GmbH Chez Equitive/ Service comptabilité fournisseurs 32 rue Ingénieur Verrière 56325 LORIENT Cedex France - beide Adressen enthalten: Adresse des Leistungsempfängers und Adresse Rechnungsempfängers, für jede Lieferung, gegebenenfalls auch für jede Teillieferung, ausgestellt werden, des Deutschland - sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, in Euro ausgestellt werden und den Nettobetrag, den Steuerbetrag und den Bruttobetrag inklusive Steuern enthalten, und die Bestellnummer, das Bestelldatum, die Versandart und das Versanddatum enthalten. Rechnungen, die - Preise enthalten, die von denen in der Bestellung abweichen, sofern nicht die Parteien im Voraus schriftlich eine entsprechende Änderung der Bestellung vereinbart haben, keine Bestellnummer enthalten, nicht beide Adressen enthalten: Adresse des Leistungsempfängers und Adresse des Rechnungsempfängers, oder direkt an Sanofi Pasteur MSD GmbH (derzeitige Adresse: 69181 Leimen, Paul-Ehrlich-Str. 1) gesendet werden werden nicht beglichen und an den LIEFERANTEN zur Korrektur zurückgesendet. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung auf Kosten des LIEFERANTEN spesenfrei an die bei der Bestellung angegebene Adresse. § 6° - ZAHLUNG 1. Anzahlungen und vorzuleistende Zahlungen (Vorkasse) werden per Banküberweisung getätigt, sofern SPMSD dem zugestimmt hat. 2. Die Rechnung ist nicht vor dem Versanddatum der Waren bzw. dem Ende der Erbringung der Dienstleistung auszustellen. 3. Sofern nicht anderweitig zwischen den Parteien vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung und Zugang einer den Anforderungen des § 5 entsprechenden originalen Rechnung zur Zahlung fällig. § 7° - GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE UND HAFTUNG 1. Bei Sach- oder Rechtsmängeln des Liefergegenstandes (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den LIEFERANTEN gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 2. Der LIEFERANT leistet insbesondere Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand keine den Gebrauch, den Betrieb oder den Wert beeinträchtigenden Mängel aufweist, die vereinbarte oder garantierte Beschaffenheit hat und sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezugnahme oder Bezeichnung in der Bestellung von SPMSD – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden, unabhängig davon, ob die Produktbeschreibung von SPMSD, vom LIEFERANTEN oder vom Hersteller stammt. Weiterhin steht der LIEFERANT dafür ein, dass der Liefergegenstand den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrift entspricht. 3. Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgender Maßgabe: SPMSD's Untersuchungspflicht ist auf Mängel beschränkt, die bei der Kontrolle im Wareneingangsbereich unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere sowie bei der Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung). Eine Untersuchungspflicht besteht nicht, soweit eine Abnahme Deutschland vereinbart ist. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. SPMSD's Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. In allen Fällen gilt SPMSD's Rüge als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ab Lieferung bzw. bei verdeckten Mängeln ab Entdeckung des Mangels beim LIEFERANTEN eingeht. 4. Kommt der LIEFERANT seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach Wahl von SPMSD durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von SPMSD gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so kann SPMSD den Mangel selbst beseitigen und vom LIEFERANTEN Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den LIEFERANTEN fehlgeschlagen oder für SPMSD unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen wird SPMSD den LIEFERANTEN unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, unterrichten. 5. Im Übrigen ist SPMSD bei einem Sach- oder Rechtsmangel des Liefergegenstandes nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. SPMSD hat außerdem nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz. 6. Der LIEFERANT haftet für sämtliche schuldhaft verursachten Schäden und/oder Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen stehen. Der LIEFERANT haftet sowohl für eigenes Verschulden wie auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. 7. Soweit der LIEFERANT für einen Produktschaden verantwortlich ist, hat er SPMSD insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. Im Rahmen dieser Freistellungsverpflichtung hat der LIEFERANT Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer seitens SPMSD durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den LIEFERANTEN – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Der LIEFERANT ist verpflichtet, eine Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen. § 8° - VERTRAULICHKEIT UND EIGENTUMSVORBEHALT 1. An Forderungskatalogen, Proben, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen sowie sämtlichen Gegenständen und Dokumenten, die von SPMSD bereitgestellt oder im Namen von SPMSD erstellt werden, behält sich SPMSD die Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Gegenstände und Dokumente sind vom LIEFERANTEN ausschließlich für die vertragliche Leistung zu verwenden und nach Erledigung des Vertrags an SPMSD zurückzugeben. 2. SPMSD's Bestellung sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Bestellung dem LIEFERANTEN zur Verfügung gestellten Gegenstände, Dokumente und Informationen sind als Geschäftsgeheimnisse zu betrachten und Dritten gegenüber geheim zu halten, und zwar auch nach Beendigung des Vertrags. Die Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist oder SPMSD die Offenlegung schriftlich genehmigt hat. 3. Der LIEFERANT ist im Sinne dieser Bestimmung verantwortlich für seine Mitarbeiter und Unterauftragnehmer wie für sich selbst und ergreift jedwede erforderlich Maßnahme gegenüber diesen, um die Vertraulichkeit der zuvor genannten Gegenstände, Dokumente und Informationen zu wahren. Deutschland 4. Die vom LIEFERANTEN unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung bleibt während der Leistungserbringung und für eine Dauer von sieben Jahren darüber hinaus gültig und/oder bis die Informationen öffentlich zugängig sind oder SPMSD die schriftliche Genehmigung zur Offenlegung erteilt. 5. Der LIEFERANT darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SPMSD Leistungen, die er für SPMSD erbringt, mit Dritten erörtern. Diese Bestimmung bezieht sich sowohl auf die getroffenen Vereinbarungen als auch auf die Art der Leistungen und der Beziehung im Allgemeinen zu SPMSD. Der LIEFERANT unterlässt es diesbezüglich, auf SPMSD oder ihre Produkte direkt oder indirekt zu verweisen. 6. Sämtliche Dokumente, die von SPMSD bereitgestellt oder in ihrem Namen erstellt werden, sind das ausschließliche Eigentum von SPMSD. 7. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Stoffe, Materialien, Werkzeuge, Muster und sonstige Gegenstände, die SPMSD dem LIEFERANTEN zur Herstellung beistellt. Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (Weiterverarbeitung) von beigestellten Gegenständen durch den LIEFERANTAN wird für SPMSD vorgenommen. 8. Die Übereignung des Liefergegenstandes an SPMSD hat unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Preises zu erfolgen. Nimmt SPMSD jedoch im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des LIEFERANTEN auf Übereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des LIEFERANTEN spätestens mit Kaufpreiszahlung für den gelieferten Gegenstand. SPMSD bleibt im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor Kaufpreiszahlung zur Weiterveräußerung der Ware unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung ermächtigt (hilfsweise Geltung des einfachen und auf den Weiterverkauf verlängerten Eigentumsvorbehalts). Ausgeschlossen sind damit jedenfalls alle sonstigen Formen des Eigentumsvorbehalts, insbesondere der erweiterte, der weitergeleitete und der auf die Weiterverarbeitung verlängerte Eigentumsvorbehalt. § 9° - LIZENZ AN GEISTIGEM EIGENTUM Umfasst eine Leistung die Erstellung oder Lieferung eines Textes, einer Grafik oder eines sonstigen durch gewerbliche Schutzrechte geschützten Werkes, gewährt der LIEFERANT mit der Bezahlung des in den Sonderbedingungen vereinbarten Betrags SPMSD die Lizenz den Text, die Grafik oder das Werk umfassend zu nutzen, insbesondere einschließlich der Rechte zur Vervielfältigung, Wiedergabe, Anpassung und Übersetzung, zu jedem Zwecke und über jedes beliebige Medium, ohne jegliche Beschränkung oder Einschränkung, weltweit, für die Schutzdauer gemäß den Vorschriften zum geistigen Eigentum. § 10° - BEENDIGUNG - RÜCKTRITT 1. Jede Partei kann vom Vertrag zurücktreten, falls die andere Partei ihre Pflichten nicht erfüllt und die Pflichtverletzung nicht innerhalb von acht (8) Werktagen ab Eingang einer schriftlichen Benachrichtigung per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zur Zufriedenheit der jeweils anderen Partei behebt. Im Fall des Lieferverzuges mit der Folge, dass SPMSD die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr der ursprünglich vorgesehen Verwendung zuführen kann, ist SPMSD berechtigt mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen. 2. Im Sinne dieses Paragraphen gilt als Benachrichtigungsdatum das Datum der Zustellung des Einschreibens bei der jeweils anderen Partei. Deutschland § 11° - DATENSCHUTZ SPMSD muss aufgrund und im Rahmen der Anforderungen des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Beziehung zu ihren LIEFERANTEN verarbeiten, insbesondere zum Zwecke der Sachbearbeitung, Kontaktpflege, Verwaltung und zur Überprüfung der rechtlichen und regulatorischen Compliance. Diese Daten können den mit SPMSD verbundenen Konzerngesellschaften bereitgestellt werden, insbesondere in Verbindung mit Aktivitäten zur Konsolidierung und zur Steuerung der Finanzverwaltung der Gruppe und um die rechtliche und regulatorische Compliance zu gewährleisten. Die Daten können auch Banken und Behörden sowie Unternehmen bereitgestellt werden, letzteren insbesondere in Verbindung mit Entwicklungs- und Marketingmaßnahmen. Der LIEFERANT verpflichtet sich, die betroffenen Personen über diese Bestimmung in Kenntnis zu setzen. § 12° - GERICHTSSTAND Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Heidelberg. SPMSD ist auch berechtigt, Klage gegen den LIEFERANTEN am Gericht seines Sitzes oder am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung zu erheben. § 13° - EINHALTUNG STEUER- UND ARBEITSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN Der LIEFERANT ist selbst zur Einbehaltung bzw. Zahlung sämtlicher Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung sowie zur Zahlung sämtlicher Steuern im Hinblick auf die von SPMSD unter diesem Vertrag getätigten Zahlungen verpflichtet. § 14° - ETHISCHES GESCHÄFTSGEBAREN Der LIEFERANT verpflichtet sich, für die Ausführung der Pflichten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, alle anwendbaren Rechtsvorschriften, Bestimmungen, Konventionen, anerkannte Industriestandards und -richtlinien, Verhaltenskodizes, Zulassungen und Lizenzen mit Bezug zu den jeweiligen Waren und/oder Dienstleistungen (nachstehend "Vorschriften" genannt) einzuhalten. Die jeweils geltenden Vorschriften können sich während der Belieferung und/oder Leistungserbringung ändern. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die jeweils aktuelle Fassung der Vorschriften per Verweis Bestandteil der AEB wird und die frühere Fassung ersetzt. Die Parteien verpflichten sich, im Sinne der Konzernrichtlinien von SPMSD und ihrer Tochtergesellschaften, bei der Ausführung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung im Sinne des Wortlauts und des Geistes der Vorschriften zu handeln. Die Parteien vereinbaren, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung stehenden Geschäfte in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Vorschriften, einer guten Geschäftsethik und ethischen Geschäftspraktiken gemäß diesem Artikel zu tätigen. Die Parteien verpflichten sich ausdrücklich dazu, dass, in Verbindung mit diesen AEB und den damit einhergehenden Geschäftstätigkeiten von SPMSD, die Parteien, ihre Direktoren, Mitarbeiter, Führungskräfte und in deren Namen agierende Dritte keine Zahlung von Geld oder anderen Vermögenswerten (nachfolgend "Zahlung" genannt) einem Mitarbeiter, Kandidaten oder einem in deren Namen agierenden Dritten einer Regierung, politischen Partei oder internationalen Organisation oder einer direkt mit ihnen in Verbindung stehenden Person, einschließlich Mitarbeitern, Geschäftspartnern, nahestehenden Personen und Familienmitgliedern (nachfolgend "Funktionär" genannt) direkt oder indirekt anbieten, versprechen oder zahlen, sofern solch eine Zahlung eine Verletzung eines geltenden Gesetzes darstellen würde. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit solcher Zahlungen tätigen die Parteien keine Zahlungen direkt oder indirekt an Funktionäre, falls die Zahlung dazu dienen sollte, Entscheidungen oder Aktionen mit Bezug zum Sachverhalt dieser Vereinbarung oder Geschäftstätigkeiten von SPMSD oder ihrer Tochtergesellschaften zu beeinflussen. Deutschland Der LIEFERANT verpflichtet sich, die von SPMSD bezahlten Beträge weder teilweise noch vollständig dazu zu nutzen, medizinischem Fachpersonal Vorteile zu verschaffen, die gemäß den anwendbaren Vorschriften verboten sind. Der LIEFERANT muss im Voraus eine schriftliche Genehmigung von SPMSD einholen, bevor er im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Vereinbarung einen Vertrag mit medizinischem Fachpersonal schließt, Zahlungen tätigt oder Vorteile verschafft. Der LIEFERANT stellt SPMSD auf Anforderung von SPMSD sämtliche Informationen über Interaktionen mit medizinischem Fachpersonal bereit. Der LIEFERANT sichert zu, gewährleistet und verspricht, dass sämtliche Bücher, Unterlagen, Rechnungen und sonstigen Dokumente mit Bezug zu Zahlungen und Aufwendungen im Rahmen dieser Vereinbarung vollständig und genau sind und die Art und den Betrag der Transaktionen und Aufwendungen ausreichend detailliert widerspiegeln. SPMSD behält sich das Recht vor, jede vertragliche Beziehung mit dem LIEFERANTEN bei Verletzung dieser Klausel für ein ethisches Geschäftsgebaren unbeschadet der Rechte und Mittel, die gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht verfügbar sind, fristlos zu kündigen. § 15° - EXPORTKONTROLLE UND WIRTSCHAFTSSANKTIONEN Weder der LIEFERANT noch ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist (i) eine Person, deren Name auf der Liste betreffend besondere Staatsangehörige und gesperrte Personen (Specially Designated Nationals and Blocked Persons) enthalten ist, die vom Amt für Kontrolle von Auslandsvermögen des US-amerikanischen Bundesministeriums für Finanzen (Office of Foreign Assets Control, United States Department of the Treasury) ("OFAC") veröffentlicht wurde (eine "OFAC Person"), (ii) ein Vertreter oder steht unter der Kontrolle von oder kontrolliert, jeweils direkt oder indirekt, (x) eine OFAC Person oder (y) eine Person, ein Unternehmen, eine Organisation, ein fremdes Land oder ein Regime, das/die einem OFAC-Sanktions-Programm unterliegt, oder (iii) anderweit gesperrt oder unterliegt oder verstößt gegen andere Wirtschaftssanktionen der USA (zusammen eine "Gesperrte Person"). Die an den LIEFERANTEN getätigten Zahlungen werden weder im Namen einer Gesperrten Person angenommen noch werden diese Zahlungen vom LIEFERANTEN oder den mit ihm verbundenen Unternehmen genutzt, direkt oder indirekt (i) im Zusammenhang mit Investitionen in oder Transaktionen oder Handel mit Gesperrten Personen oder (ii) in Verletzung USamerikanischer Wirtschaftsanktionen. Verletzt der LIEFERANT diese Vorschriften, ist SPMSD berechtigt, die Geschäftsbeziehung und diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden § 16° - ERWARTUNGEN VON SPMSD AN LIEFERANTEN SPMSD ist bestrebt, sich an die höchstmöglichen ethischen, Leistungs- und Compliance-Standards zu halten, einschließlich der grundlegenden Menschenrechte, und fördert eine faire und gleiche Behandlung aller Personen, sichere und gesundheitsschonende Arbeitsbedingungen, den Schutz der Umwelt, den Einsatz geeigneter Managementsysteme und ein ethisches Geschäftsgebaren. Gleiches wird von den LIEFERANTEN erwartet. Der LIEFERANT würdigt bei der Ausführung seiner Pflichten aus dem Vertrag den Wert und die Bedeutung der Leistung und des ethischen Verhaltens bei der Leistungserbringung gemäß dem Vertrag. SPMSD erwartet ohne Einschränkung der übrigen Verpflichtungen des LIEFERANTEN aus dieser Vereinbarung, dass der LIEFERANT bei der Leistungserbringung im Sinne des Wortlauts und des Geistes des Ethikkodexes von SPMSD handelt, der bei der Einkaufsabteilung von SPMSD erhältlich ist. § 17° - ANWENDBARES RECHT Für diese AEB und alle Rechtsbeziehungen zwischen SPMSD und dem LIEFERANTEN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UNKaufrechts.