Deutschland - Sanofi Pasteur MSD

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ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN der SANOFI PASTEUR MSD GmbH
§ 1° - PRÄAMBEL
Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (im Folgenden "AEB") gelten, sofern nicht ausdrücklich
anderweitig vereinbart, für alle Bestellungen der Sanofi Pasteur MSD GmbH, Paul-Ehrlich-Straße 1,
69181 Leimen (im Folgenden "SPMSD").
Sämtliche Bestellungen von SPMSD bei Warenlieferanten und Dienstleistern (im Folgenden
"LIEFERANT" oder "LIEFERANTEN") verweisen auf diese AEB. Die im Einzelfall jeweils mit
LIEFERANTEN vereinbarten Vertragsbedingungen werden im Folgenden "Sonderbedingungen"
genannt.
Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des LIEFERANTEN werden
nicht anerkannt; sie gelten nur dann, wenn SPMSD diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
§ 2° - BESTELLUNG
1. Sämtliche Bestellungen von SPMSD, die per E-Mail, Fax oder Post aufgegeben werden, stellen ein
Vertragsangebot dar und erfordern die Annahme durch den LIEFERANTEN unter Zustimmung zu
diesen AEB.
2. Im Falle von Abweichungen zwischen Bedingungen dieser AEB und Sonderbedingungen haben
letztere Vorrang.
Die AEB und Sonderbedingungen haben
Kostenvoranschlägen des LIEFERANTEN.
Vorrang
vor
sämtlichen
Angeboten
und
3. Der Lieferant ist gehalten, unsere Bestellung innerhalb einer angemessenen Frist in Textform zu
bestätigen (Annahme). Bestellungen, die der LIEFERANT nicht entsprechend gegenüber SPMSD
bestätigt, können von SPMSD jederzeit geändert oder storniert werden. Dem LIEFERANTEN stehen
hieraus keine Schadensersatzforderungen zu.
Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch SPMSD.
4. Sofern kein im Einzelfall vereinbarter Vertrag vorliegt, bilden die Bestellung durch SPMSD
zusammen mit diesen AEB den Vertrag für die von SPMSD bestellten Waren und Dienstleistungen.
Änderungen an der Bestellung durch den LIEFERANTEN sind nur nach schriftlicher Zustimmung
durch SPMSD wirksam. Dies gilt insbesondere für in E-Mails, auf Rechnungen und in ergänzenden
Kostenvoranschlägen enthaltene Änderungen sowie für Leistungsbeschreibungen des
LIEFERANTEN. Ungeachtet dessen gelten Änderungen in Form eines abweichenden Gegenangebots
des LIEFERANTEN auch dann nicht als wirksam vereinbart, wenn der LIEFERANT bereits mit der
Erbringung der Leistungen begonnen hat, bevor SPMSD das Gegenangebot angenommen hat.
Stattdessen haben die Bestellung zusammen mit diesen AEB Vorrang vor dem Gegenangebot.
§ 3° - EINHALTUNG VON FRISTEN
1. Die in Bestellungen genannten Lieferfristen und Liefermengen sind verbindlich.
2. Sobald der LIEFERANT annehmen muss, dass er die Bestellung ganz oder teilweise nicht oder
nicht rechtzeitig erfüllen kann, hat er SPMSD unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen unter
Angabe der Gründe und der Mitteilung, wann die Lieferung erfolgen kann.
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3. Bei Lieferverzug (mit Ausnahme infolge höherer Gewalt) haftet der LIEFERANT nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
§ 4° - LIEFERUNG
4 -1 LIEFERUNG VON WAREN
1. Waren müssen ordnungsgemäß verpackt, gegen Stoß- und Druckbelastungen geschützt und sicher
verschlossen werden. An jedem Packstück ist deutlich lesbar eine Referenz zur entsprechenden
Bestellung sowie ein Lieferschein anzubringen, der die Bestellnummer und das Bestelldatum enthält;
bei Bedarf ist eine Packliste beizufügen. Der LIEFERANT ist dafür verantwortlich, dass das von ihm
beauftragte Transportunternehmen geltende Sicherheitsvorschriften kennt und beachtet.
2. Die Unterzeichnung des Lieferscheins durch Personal im Wareneingangsbereich von SPMSD gilt
ausschließlich als Bestätigung bestellter Mengen. Die finale Annahme der Waren erfolgt durch die
Annahme der jeweiligen Fachabteilung von SPMSD, die die Bestellung aufgegeben hat.
3. Der Übergang des Eigentums und der Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung erfolgt bei Annahme der Warenlieferung durch SPMSD an dem in der Bestellung
benannten Lieferort (DAP – Delivered At Place, Incoterms 2010, in der jeweils gültigen Fassung).
Die im Wareneingangsbereich von SPMSD unterzeichnete Kopie des Lieferscheins dient als
Nachweis des Eigentumsübergangs. Ist eine Abnahme vereinbart, ist diese für den Gefahrübergang
maßgebend.
4 -2 LIEFERUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
Dienstleistungen sind vollständig und in Übereinstimmung sowohl mit der Leistungsbeschreibung des
LIEFERANTEN als auch der Bestellung von SPMSD zu erbringen. Etwaige Änderungen bedürfen
einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem LIEFERANTEN und SPMSD.
§ 5° - FAKTURIERUNG
Rechnungen müssen:
-
auf den Namen des Unternehmens ausgestellt sein, das die Bestellung erteilt hat sowie die
entsprechende Kontaktperson bei der Sanofi Pasteur MSD GmbH und folgende Adresse
enthalten (Leistungsempfänger):
Sanofi Pasteur MSD GmbH
Kontaktperson
Paul-Ehrlich-Str. 1
69181 Leimen
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-
an folgende Adresse gesendet werden (Rechnungsempfänger):
Sanofi Pasteur MSD GmbH
Chez Equitive/ Service comptabilité fournisseurs
32 rue Ingénieur Verrière
56325 LORIENT Cedex
France
-
beide Adressen enthalten: Adresse des Leistungsempfängers und Adresse
Rechnungsempfängers,
für jede Lieferung, gegebenenfalls auch für jede Teillieferung, ausgestellt werden,
des
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-
sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, in Euro ausgestellt werden und den
Nettobetrag, den Steuerbetrag und den Bruttobetrag inklusive Steuern enthalten, und
die Bestellnummer, das Bestelldatum, die Versandart und das Versanddatum enthalten.
Rechnungen, die
-
Preise enthalten, die von denen in der Bestellung abweichen, sofern nicht die Parteien im
Voraus schriftlich eine entsprechende Änderung der Bestellung vereinbart haben,
keine Bestellnummer enthalten,
nicht beide Adressen enthalten: Adresse des Leistungsempfängers und Adresse des
Rechnungsempfängers, oder
direkt an Sanofi Pasteur MSD GmbH (derzeitige Adresse: 69181 Leimen, Paul-Ehrlich-Str. 1)
gesendet werden
werden nicht beglichen und an den LIEFERANTEN zur Korrektur zurückgesendet.
Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung auf Kosten des LIEFERANTEN
spesenfrei an die bei der Bestellung angegebene Adresse.
§ 6° - ZAHLUNG
1. Anzahlungen und vorzuleistende Zahlungen (Vorkasse) werden per Banküberweisung getätigt,
sofern SPMSD dem zugestimmt hat.
2. Die Rechnung ist nicht vor dem Versanddatum der Waren bzw. dem Ende der Erbringung der
Dienstleistung auszustellen.
3. Sofern nicht anderweitig zwischen den Parteien vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb
von sechzig (60) Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung und Zugang einer den
Anforderungen des § 5 entsprechenden originalen Rechnung zur Zahlung fällig.
§ 7° - GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE UND HAFTUNG
1. Bei Sach- oder Rechtsmängeln des Liefergegenstandes (einschließlich Falsch- und Minderlieferung
sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei
sonstigen Pflichtverletzungen durch den LIEFERANTEN gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2. Der LIEFERANT leistet insbesondere Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand keine den
Gebrauch, den Betrieb oder den Wert beeinträchtigenden Mängel aufweist, die vereinbarte oder
garantierte Beschaffenheit hat und sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet.
Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die –
insbesondere durch Bezugnahme oder Bezeichnung in der Bestellung von SPMSD – Gegenstand des
jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden,
unabhängig davon, ob die Produktbeschreibung von SPMSD, vom LIEFERANTEN oder vom
Hersteller stammt. Weiterhin steht der LIEFERANT dafür ein, dass der Liefergegenstand den
allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrift
entspricht.
3. Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften mit
folgender Maßgabe: SPMSD's Untersuchungspflicht ist auf Mängel beschränkt, die bei der Kontrolle
im Wareneingangsbereich unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere sowie bei
der Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen,
Falsch- und Minderlieferung). Eine Untersuchungspflicht besteht nicht, soweit eine Abnahme
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vereinbart ist. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung
der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist.
SPMSD's Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. In allen Fällen gilt SPMSD's
Rüge als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ab Lieferung
bzw. bei verdeckten Mängeln ab Entdeckung des Mangels beim LIEFERANTEN eingeht.
4. Kommt der LIEFERANT seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach Wahl von SPMSD durch
Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache
(Ersatzlieferung) – innerhalb einer von SPMSD gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so kann
SPMSD den Mangel selbst beseitigen und vom LIEFERANTEN Ersatz der hierfür erforderlichen
Aufwendungen verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den LIEFERANTEN fehlgeschlagen oder für
SPMSD unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit oder drohendem Eintritt
unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen wird SPMSD
den LIEFERANTEN unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, unterrichten.
5. Im Übrigen ist SPMSD bei einem Sach- oder Rechtsmangel des Liefergegenstandes nach den
gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
SPMSD hat außerdem nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und
Aufwendungsersatz.
6. Der LIEFERANT haftet für sämtliche schuldhaft verursachten Schäden und/oder Aufwendungen,
die im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen
stehen. Der LIEFERANT haftet sowohl für eigenes Verschulden wie auch für das Verschulden von
Erfüllungsgehilfen.
7. Soweit der LIEFERANT für einen Produktschaden verantwortlich ist, hat er SPMSD insoweit von
Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich
gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. Im Rahmen dieser Freistellungsverpflichtung hat
der LIEFERANT Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer seitens
SPMSD durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen
werden wir den LIEFERANTEN – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit
zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Der LIEFERANT
ist verpflichtet, eine Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen.
§ 8° - VERTRAULICHKEIT UND EIGENTUMSVORBEHALT
1. An Forderungskatalogen, Proben, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen
sowie sämtlichen Gegenständen und Dokumenten, die von SPMSD bereitgestellt oder im Namen von
SPMSD erstellt werden, behält sich SPMSD die Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige
Gegenstände und Dokumente sind vom LIEFERANTEN ausschließlich für die vertragliche Leistung
zu verwenden und nach Erledigung des Vertrags an SPMSD zurückzugeben.
2. SPMSD's Bestellung sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Bestellung dem LIEFERANTEN
zur Verfügung gestellten Gegenstände, Dokumente und Informationen sind als Geschäftsgeheimnisse
zu betrachten und Dritten gegenüber geheim zu halten, und zwar auch nach Beendigung des Vertrags.
Die Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen
enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist oder SPMSD die Offenlegung schriftlich
genehmigt hat.
3. Der LIEFERANT ist im Sinne dieser Bestimmung verantwortlich für seine Mitarbeiter und
Unterauftragnehmer wie für sich selbst und ergreift jedwede erforderlich Maßnahme gegenüber
diesen, um die Vertraulichkeit der zuvor genannten Gegenstände, Dokumente und Informationen zu
wahren.
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4. Die vom LIEFERANTEN unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung bleibt während der
Leistungserbringung und für eine Dauer von sieben Jahren darüber hinaus gültig und/oder bis die
Informationen öffentlich zugängig sind oder SPMSD die schriftliche Genehmigung zur Offenlegung
erteilt.
5. Der LIEFERANT darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SPMSD Leistungen, die
er für SPMSD erbringt, mit Dritten erörtern. Diese Bestimmung bezieht sich sowohl auf die
getroffenen Vereinbarungen als auch auf die Art der Leistungen und der Beziehung im Allgemeinen
zu SPMSD. Der LIEFERANT unterlässt es diesbezüglich, auf SPMSD oder ihre Produkte direkt oder
indirekt zu verweisen.
6. Sämtliche Dokumente, die von SPMSD bereitgestellt oder in ihrem Namen erstellt werden, sind das
ausschließliche Eigentum von SPMSD.
7. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Stoffe, Materialien, Werkzeuge, Muster
und sonstige Gegenstände, die SPMSD dem LIEFERANTEN zur Herstellung beistellt. Eine
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (Weiterverarbeitung) von beigestellten Gegenständen
durch den LIEFERANTAN wird für SPMSD vorgenommen.
8. Die Übereignung des Liefergegenstandes an SPMSD hat unbedingt und ohne Rücksicht auf die
Zahlung des Preises zu erfolgen. Nimmt SPMSD jedoch im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung
bedingtes Angebot des LIEFERANTEN auf Übereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des
LIEFERANTEN spätestens mit Kaufpreiszahlung für den gelieferten Gegenstand. SPMSD bleibt im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor Kaufpreiszahlung zur Weiterveräußerung der Ware unter
Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung ermächtigt (hilfsweise Geltung des einfachen
und auf den Weiterverkauf verlängerten Eigentumsvorbehalts). Ausgeschlossen sind damit jedenfalls
alle sonstigen Formen des Eigentumsvorbehalts, insbesondere der erweiterte, der weitergeleitete und
der auf die Weiterverarbeitung verlängerte Eigentumsvorbehalt.
§ 9° - LIZENZ AN GEISTIGEM EIGENTUM
Umfasst eine Leistung die Erstellung oder Lieferung eines Textes, einer Grafik oder eines sonstigen
durch gewerbliche Schutzrechte geschützten Werkes, gewährt der LIEFERANT mit der Bezahlung
des in den Sonderbedingungen vereinbarten Betrags SPMSD die Lizenz den Text, die Grafik oder das
Werk umfassend zu nutzen, insbesondere einschließlich der Rechte zur Vervielfältigung, Wiedergabe,
Anpassung und Übersetzung, zu jedem Zwecke und über jedes beliebige Medium, ohne jegliche
Beschränkung oder Einschränkung, weltweit, für die Schutzdauer gemäß den Vorschriften zum
geistigen Eigentum.
§ 10° - BEENDIGUNG - RÜCKTRITT
1. Jede Partei kann vom Vertrag zurücktreten, falls die andere Partei ihre Pflichten nicht erfüllt und
die Pflichtverletzung nicht innerhalb von acht (8) Werktagen ab Eingang einer schriftlichen
Benachrichtigung per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zur Zufriedenheit der jeweils anderen
Partei behebt. Im Fall des Lieferverzuges mit der Folge, dass SPMSD die bestellte Ware oder
Dienstleistung nicht mehr der ursprünglich vorgesehen Verwendung zuführen kann, ist SPMSD
berechtigt mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn besondere Umstände vorliegen,
die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
2. Im Sinne dieses Paragraphen gilt als Benachrichtigungsdatum das Datum der Zustellung des
Einschreibens bei der jeweils anderen Partei.
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§ 11° - DATENSCHUTZ
SPMSD muss aufgrund und im Rahmen der Anforderungen des Deutschen
Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Beziehung zu ihren
LIEFERANTEN verarbeiten, insbesondere zum Zwecke der Sachbearbeitung, Kontaktpflege,
Verwaltung und zur Überprüfung der rechtlichen und regulatorischen Compliance.
Diese Daten können den mit SPMSD verbundenen Konzerngesellschaften bereitgestellt werden,
insbesondere in Verbindung mit Aktivitäten zur Konsolidierung und zur Steuerung der
Finanzverwaltung der Gruppe und um die rechtliche und regulatorische Compliance zu gewährleisten.
Die Daten können auch Banken und Behörden sowie Unternehmen bereitgestellt werden, letzteren
insbesondere in Verbindung mit Entwicklungs- und Marketingmaßnahmen. Der LIEFERANT
verpflichtet sich, die betroffenen Personen über diese Bestimmung in Kenntnis zu setzen.
§ 12° - GERICHTSSTAND
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist
Heidelberg. SPMSD ist auch berechtigt, Klage gegen den LIEFERANTEN am Gericht seines Sitzes
oder am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung zu erheben.
§ 13° - EINHALTUNG STEUER- UND ARBEITSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN
Der LIEFERANT ist selbst zur Einbehaltung bzw. Zahlung sämtlicher Beiträge zur
Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung sowie zur Zahlung sämtlicher
Steuern im Hinblick auf die von SPMSD unter diesem Vertrag getätigten Zahlungen verpflichtet.
§ 14° - ETHISCHES GESCHÄFTSGEBAREN
Der LIEFERANT verpflichtet sich, für die Ausführung der Pflichten, die sich aus dieser Vereinbarung
ergeben, alle anwendbaren Rechtsvorschriften, Bestimmungen, Konventionen, anerkannte
Industriestandards und -richtlinien, Verhaltenskodizes, Zulassungen und Lizenzen mit Bezug zu den
jeweiligen Waren und/oder Dienstleistungen (nachstehend "Vorschriften" genannt) einzuhalten. Die
jeweils geltenden Vorschriften können sich während der Belieferung und/oder Leistungserbringung
ändern. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die jeweils aktuelle Fassung der Vorschriften per
Verweis Bestandteil der AEB wird und die frühere Fassung ersetzt.
Die Parteien verpflichten sich, im Sinne der Konzernrichtlinien von SPMSD und ihrer
Tochtergesellschaften, bei der Ausführung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung im Sinne des
Wortlauts und des Geistes der Vorschriften zu handeln. Die Parteien vereinbaren, die im
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung stehenden Geschäfte in Übereinstimmung mit allen
anwendbaren Vorschriften, einer guten Geschäftsethik und ethischen Geschäftspraktiken gemäß
diesem Artikel zu tätigen. Die Parteien verpflichten sich ausdrücklich dazu, dass, in Verbindung mit
diesen AEB und den damit einhergehenden Geschäftstätigkeiten von SPMSD, die Parteien, ihre
Direktoren, Mitarbeiter, Führungskräfte und in deren Namen agierende Dritte keine Zahlung von Geld
oder anderen Vermögenswerten (nachfolgend "Zahlung" genannt) einem Mitarbeiter, Kandidaten oder
einem in deren Namen agierenden Dritten einer Regierung, politischen Partei oder internationalen
Organisation oder einer direkt mit ihnen in Verbindung stehenden Person, einschließlich Mitarbeitern,
Geschäftspartnern, nahestehenden Personen und Familienmitgliedern (nachfolgend "Funktionär"
genannt) direkt oder indirekt anbieten, versprechen oder zahlen, sofern solch eine Zahlung eine
Verletzung eines geltenden Gesetzes darstellen würde. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit solcher
Zahlungen tätigen die Parteien keine Zahlungen direkt oder indirekt an Funktionäre, falls die Zahlung
dazu dienen sollte, Entscheidungen oder Aktionen mit Bezug zum Sachverhalt dieser Vereinbarung
oder Geschäftstätigkeiten von SPMSD oder ihrer Tochtergesellschaften zu beeinflussen.
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Der LIEFERANT verpflichtet sich, die von SPMSD bezahlten Beträge weder teilweise noch
vollständig dazu zu nutzen, medizinischem Fachpersonal Vorteile zu verschaffen, die gemäß den
anwendbaren Vorschriften verboten sind. Der LIEFERANT muss im Voraus eine schriftliche
Genehmigung von SPMSD einholen, bevor er im Zusammenhang mit der Ausführung dieser
Vereinbarung einen Vertrag mit medizinischem Fachpersonal schließt, Zahlungen tätigt oder Vorteile
verschafft. Der LIEFERANT stellt SPMSD auf Anforderung von SPMSD sämtliche Informationen
über Interaktionen mit medizinischem Fachpersonal bereit.
Der LIEFERANT sichert zu, gewährleistet und verspricht, dass sämtliche Bücher, Unterlagen,
Rechnungen und sonstigen Dokumente mit Bezug zu Zahlungen und Aufwendungen im Rahmen
dieser Vereinbarung vollständig und genau sind und die Art und den Betrag der Transaktionen und
Aufwendungen ausreichend detailliert widerspiegeln.
SPMSD behält sich das Recht vor, jede vertragliche Beziehung mit dem LIEFERANTEN bei
Verletzung dieser Klausel für ein ethisches Geschäftsgebaren unbeschadet der Rechte und Mittel, die
gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht verfügbar sind, fristlos zu kündigen.
§ 15° - EXPORTKONTROLLE UND WIRTSCHAFTSSANKTIONEN
Weder der LIEFERANT noch ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist (i) eine Person, deren Name
auf der Liste betreffend besondere Staatsangehörige und gesperrte Personen (Specially Designated
Nationals and Blocked Persons) enthalten ist, die vom Amt für Kontrolle von Auslandsvermögen des
US-amerikanischen Bundesministeriums für Finanzen (Office of Foreign Assets Control, United
States Department of the Treasury) ("OFAC") veröffentlicht wurde (eine "OFAC Person"), (ii) ein
Vertreter oder steht unter der Kontrolle von oder kontrolliert, jeweils direkt oder indirekt, (x) eine
OFAC Person oder (y) eine Person, ein Unternehmen, eine Organisation, ein fremdes Land oder ein
Regime, das/die einem OFAC-Sanktions-Programm unterliegt, oder (iii) anderweit gesperrt oder
unterliegt oder verstößt gegen andere Wirtschaftssanktionen der USA (zusammen eine "Gesperrte
Person"). Die an den LIEFERANTEN getätigten Zahlungen werden weder im Namen einer
Gesperrten Person angenommen noch werden diese Zahlungen vom LIEFERANTEN oder den mit
ihm verbundenen Unternehmen genutzt, direkt oder indirekt (i) im Zusammenhang mit Investitionen
in oder Transaktionen oder Handel mit Gesperrten Personen oder (ii) in Verletzung USamerikanischer Wirtschaftsanktionen. Verletzt der LIEFERANT diese Vorschriften, ist SPMSD
berechtigt, die Geschäftsbeziehung und diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden
§ 16° - ERWARTUNGEN VON SPMSD AN LIEFERANTEN
SPMSD ist bestrebt, sich an die höchstmöglichen ethischen, Leistungs- und Compliance-Standards zu
halten, einschließlich der grundlegenden Menschenrechte, und fördert eine faire und gleiche
Behandlung aller Personen, sichere und gesundheitsschonende Arbeitsbedingungen, den Schutz der
Umwelt, den Einsatz geeigneter Managementsysteme und ein ethisches Geschäftsgebaren. Gleiches
wird von den LIEFERANTEN erwartet. Der LIEFERANT würdigt bei der Ausführung seiner
Pflichten aus dem Vertrag den Wert und die Bedeutung der Leistung und des ethischen Verhaltens bei
der Leistungserbringung gemäß dem Vertrag. SPMSD erwartet ohne Einschränkung der übrigen
Verpflichtungen des LIEFERANTEN aus dieser Vereinbarung, dass der LIEFERANT bei der
Leistungserbringung im Sinne des Wortlauts und des Geistes des Ethikkodexes von SPMSD handelt,
der bei der Einkaufsabteilung von SPMSD erhältlich ist.
§ 17° - ANWENDBARES RECHT
Für diese AEB und alle Rechtsbeziehungen zwischen SPMSD und dem LIEFERANTEN gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UNKaufrechts.
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