- fazit

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Für eine Bewerbung um ein Stipendium der FAZIT-STIFTUNG im Bereich
Journalismus (z. B. Ausbildung an Journalistenschulen) ist Folgendes notwendig:
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ein Antragschreiben des Bewerbers;
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eine Befürwortung des Antrags durch einen Hochschullehrer, der den Antragsteller während
seines Studiums betreut hat. Aus dem Schreiben soll die Qualifikation des Antragstellers hervorgehen, und es soll deutlich werden, warum dessen Ausbildung im journalistischen Bereich förderungswürdig ist bzw. er sich besonders für die journalistische Laufbahn eignet. Das Befürwortungsschreiben ist an die FAZIT-STIFTUNG zu adressieren und im Original vorzulegen;

eine Befürwortung des Antrags durch einen leitenden Redakteur, der aufgrund seiner Kenntnis des Antragstellers als sachkundig und urteilsfähig ausgewiesen ist. Das Befürwortungsschreiben ist an die FAZIT-STIFTUNG zu adressieren und im Original vorzulegen;

mindestens zwei Praktika- oder Arbeitszeugnisse aus dem journalistischen Bereich und ausgedruckte eigene Arbeitsproben (max. 3) von bereits veröffentlichten Artikeln;
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Angaben zum beruflichen Ziel, das mit der von der FAZIT-STIFTUNG geförderten Ausbildung
angestrebt wird;
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eine Kopie des Ausbildungsvertrages sowie eine Übersicht über die in der Ausbildung vermittelten Lehrinhalte bzw. den Lehrplan und Informationen über die Journalistenschule;
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ein tabellarischer Arbeits- und Zeitplan, aus dem der genaue Zeitraum (in Monaten, z. B. Mai
2017 bis Juni 2017) ersichtlich ist, für den das Stipendium erbeten wird;

eine detaillierte tabellarische Aufstellung des monatlichen Förderbedarfs auf Basis der voraussichtlichen Lebenshaltungskosten mit ausführlicher Schilderung der finanziellen Situation und der
Begründung, warum z. B. Eltern/Lebenspartner/Institut nicht in der Lage sind, zu unterstützen;
evtl. Einnahmen müssen hier auch erwähnt und berücksichtigt werden;
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einfache Kopien der Abschlusszeugnisse (Abitur, u. U. Bachelor und Master);
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ein tabellarischer Lebenslauf mit Foto.
Die Antragsunterlagen müssen spätestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung per Post bei
uns eingereicht werden. Später eingegangene Unterlagen können nur mit entsprechender Begründung noch berücksichtigt werden.
Vorrangig berücksichtigt werden Bewerbungen, in denen der Antragsteller (und der Gutachter) ausdrücklich versichern, dass von anderer Seite (z. B. Eltern/Lebenspartner/Institut) keine Unterstützung
möglich ist, dass die beantragten Mittel einer finanziellen Notlage des Bewerbers abhelfen und damit
als Unterstützung für den angestrebten Abschluss unerlässlich sind.
Die Höchstförderdauer für Stipendien im journalistischen Bereich liegt bei 24 Monaten.
Weitere Informationen zu den Förderungen der FAZIT-STIFTUNG finden Sie unter „FAQ“.
Bitte beachten Sie, dass die FAZIT-STIFTUNG es sich vorbehält, bei unwahren Angaben eine Förderzusage zu widerrufen oder bei Verstoß gegen die Förderrichtlinien (z. B. wegen ausstehender Zwischenberichte oder unstetiger Arbeitsweise) die Zahlungen einzustellen bzw. geleistete Zahlungen zurückzufordern. Dies gilt auch bei Abbruch des Projektes aus Gründen, die der Stipendiat zu vertreten
hat.
Hellerhofstraße 2-4  60327 Frankfurt am Main  Telefon (069) 75 91-20 66  Telefax (069) 75 91-23 41
E-Mail: [email protected]
Zugehörige Unterlagen
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