Version 01.03.2017 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kunden der Seite http://www.stickerdrive.com Unternehmen Firmensitz Firmenbuch-Nr. Umsatzsteuer-ID Adresse Telefon E-Mail Updraft Media e.U. Wien, Österreich FN 438825g ATU69924718 Simmeringer Hauptstraße 473/6 AT-1110 Wien 0043 (0) 676 911 60 40 [email protected] §1 Geltung, Vertragsabschluss 1.1. Die Firma Updraft Media e.U. (im Folgenden „Anbieter“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Diese AGB sind für Rechtsbeziehungen auf der Webseite www.stickerdrive.com anwendbar. 1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von dem Anbieter schriftlich bestätigt werden. 1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht der Anbieter ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch den Anbieter bedarf es nicht. 1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Der Kunde akzeptiert insbesondere die Bekanntgabe per E-Mail. 1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder fehlen, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame oder fehlende Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Seite1/7 Version 01.03.2017 1.6. Jegliche falsche Angabe oder unterlassene Aktualisierung von Daten des Kunden oder des Autos ist für den Anbieter ein sofortiger Kündigungsgrund. Der Kunde hat die zu unrecht gezahlten Summen oder „Goodies“ zurückzuerstatten. Außerdem haftet er für etwaige Schäden bzw. entgangene Gewinne des Anbieters und des werbenden Unternehmens. §2 Registrierung 2.1 Der Kunde hat die Möglichkeit sich auf der Webseite des Anbieters zu registrieren. Dabei gibt er ihm Informationen über sich bekannt, insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse. Dies wird auch dadurch realisiert, dass der Kunde eine Kopie eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises hochlädt. Zusätzlich werden Informationen und Bilder von jedem Auto, welches der Kunde verwenden möchte, übermittelt und mittels Kopien von Fahrzeugdokumenten belegt. Der Kunde akzeptiert, dass der Anbieter alle Daten, die der Kunde bekannt gibt, sowie alle hochgeladenen Bilder speichert. Diese Daten werden auch dem werbenden Unternehmen übermittelt. 2.2 Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter mittels hochgeladener Vollmacht, bei seiner Versicherung alle nötigen Daten einzuholen. Der Kunde kann diese Vollmacht jederzeit schriftlich und eingeschrieben zurückziehen, jedoch hat der Anbieter dadurch ein sofortiges Kündigungsrecht. Der Kunde hat dabei die Nachteile der Kündigung zu tragen. Zahlungen bzw. „Goodies“ werden nur aliquot ausgezahlt. 2.3 Der Anbieter kann den Antrag des Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen. §3 Voraussetzungen 3.1 Das Auto, welches der Kunde für die Werbekampagne verwendet, muss über die gesamte Werbezeit angemeldet und zugelassen sein. Die Kennzeichen dürfen nicht hinterlegt sein und die Versicherungsprämien müssen immer rechtzeitig bezahlt sein, sodass Versicherungsschutz besteht. Der Anbieter kann diese Informationen mittels der Kundenvollmacht jederzeit bei der Versicherung überprüfen. 3.2 Das Auto des Kunden muss in einem fahrbaren Zustand sein und über die gesamte Werbezeit über eine gültige KFZ-Überprüfung verfügen. Es muss den übermittelten Bildern entsprechen und darf keine Schäden besitzen, die nicht dem Anbieter gemeldet wurden. 3.3 Der Kunde muss volljährig sein (über 18 Jahre) und über einen gültigen Führerschein und Hauptwohnsitz im Land der Kampagne verfügen. 3.4 Der Kunde muss der Besitzer und Eigentümer des Fahrzeuges sein. Bei Leasing- oder Kreditverträgen, sowie Firmenwägen besteht eine Ausnahme. Trotzdem muss der Anbieter dem Antrag des Kunden zustimmen, bevor der Vertrag zustande kommt. Seite2/7 Version 01.03.2017 3.5 Das Auto muss auf den Kunden zugelassen sein. Wenn das nicht der Fall ist, bedarf es der Zustimmung des Anbieters. 3.6 Wenn eine der Voraussetzungen in §3 nicht oder nicht mehr erfüllt ist, wird der Vertrag mit dem Kunden rückwirkend mit dem Datum des Ereigniseintritts storniert. Dem Kunden stehen aliquot alle Vergünstigungen, Bezahlungen oder sonstige vereinbarte „Goodies“ zu. Zu viel bezahlte Vergünstigungen oder „Goodies“ sind dem Anbieter innerhalb von 14 Werktagen ab Ereigniseintritt zurückzuerstatten. Falls es sich nicht um eine direkt messbare Größe handelt, ist eine Geldsumme heranzuziehen, die dem Wert am nächsten kommt. §4 Ablauf 4.1 Nach der erfolgreichen Registrierung, kann der Kunde sein Auto eintragen. Dabei benötigt der Anbieter zumindest folgende Daten: • • • • • • Kennzeichen Daten des Autos, sowie ein optionaler Spitzname Kopien der Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung) 4 aktuelle Bilder von allen Seiten des Autos Ein aktuelles Bild vom Tachometer mit dem Gesamtkilometerstand Informationen über das Versicherungsunternehmen Der Anbieter kann zur Überprüfung weitere Daten und Bilder anfordern. Er kann die Anfrage des Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen. 4.2 Mit einem vom Anbieter akzeptierten Auto kann sich der Kunde für Kampagnen von werbenden Unternehmen anmelden. Dabei ist der Kunde damit einverstanden, dass das werbende Unternehmen der Kampagne alle Daten und Bilder des Kunden erhält. Diese Daten werden vom Anbieter und dem werbenden Unternehmen auf Richtigkeit und Kampagnentauglichkeit geprüft. Der Anbieter und das werbende Unternehmen können die Anfrage des Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen. 4.3 Der Kunde erhält die Möglichkeit den Werbevertrag herunterzuladen und für sich zu speichern. Er akzeptiert den Vertrag mittels einer Checkbox und wird im selben Schritt auch über sein Rücktrittsrecht aufgeklärt. 4.4 Sobald die Anfrage des Kunden vom Anbieter und dem werbenden Unternehmen akzeptiert wurde, erhält der Kunde die Bestätigung, dass der Vertrag zustande gekommen ist. Ab diesem Tag beginnt die 14-tägige Rücktrittsfrist des Kunden. 4.5 Der Kunde akzeptiert, dass er die vom werbenden Unternehmer geforderten Gesamtkilometer pro Monat erreichen wird. Seite3/7 Version 01.03.2017 4.6 Nachdem der Werbevertrag zustande gekommen ist, wird der Kunde über die weitere Vorgangsweise für die Folierung bzw. Beklebung des Fahrzeuges informiert und an ein Folierungsunternehmen aus seiner Umgebung verwiesen. Der Anbieter übermittelt dem Folierer die benötigten Design- und Fotodateien und übernimmt die Bezahlung. Der Kunde hat nun eine 7-tägige Frist um sich eigenständig einen Termin mit dem Folierungsunternehmen auszumachen. Das Folierungsunternehmen übermittelt dem Anbieter daraufhin Bilder vom folierten Auto. Diese Bilder können vom Anbieter oder dem werbenden Unternehmen solange beanstandet werden, bis die Werbung den Ansprüchen des Anbieters und des werbenden Unternehmens entspricht. Sollte dies nicht möglich sein, besteht für den Anbieter und das werbende Unternehmen die Möglichkeit rückwirkend vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden stehen hierbei keine Entschädigungs-zahlungen zu. Der Anbieter kann einseitig verlangen, dass der Kunde das Auto bei einem anderen Folierungsunternehmen bekleben lässt. Eine einseitige Änderung des Folierungsunternehmens durch den Kunden ist jedoch nicht erlaubt. 4.7 Sobald die angebrachte Werbung vom Anbieter bestätigt wurde, beginnt die Laufzeit des Werbevertrages. Der Kunde erhält die Zahlungen bzw. die „Goodies“ immer im am Ende jedes Monats im Nachhinein. Daher erfolgt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens keine Zahlung. Der Kunde akzeptiert, dass der Anbieter mit einer 7-tägigen Frist eine spontane Besichtigung durch einen Mitarbeiter oder einen Besichtigungstermin bei einem Drittunternehmen in der Nähe des Kunden verlangen kann, wobei dem Anbieter Bilder vom Auto und dem Tachometer übermittelt werden. Der Kunde akzeptiert, dass die Bilder auch dem werbenden Unternehmen übermittelt werden. Sollte es Zweifel an den Bildern bzw. der angebrachten Werbung oder anderen Daten des Kunden geben, kann der Anbieter weitere Daten oder Besichtigungen verlangen. Der Anbieter hat das Recht den Vertrag rückwirkend zu kündigen und den Kunden für entgangenen Gewinn und Schäden des Anbieters und des werbenden Unternehmens haftbar zu machen, wenn eine Manipulation oder falsche Angaben nachgewiesen werden können. Sollte kein Nachweis möglich sein, kann der Anbieter den Vertrag trotzdem sofort wegen Manipulationsverdachts kündigen, muss allerdings die vereinbarten Zahlungen bzw. „Goodies“ aliquot auszahlen. 4.8 Der Kunde und der Anbieter haben das gleiche Recht den Vertrag nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats unter Einhaltung einer einmonatigen Frist ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich, eingeschrieben und mittels Unterschrift zu erfolgen. Für die letzte Auszahlung bzw. Übermittlung von „Goodies“ muss der Kunde das Auto von dem Folierungsunternehmen welches die Werbung entfernt oder einem anderen Drittunternehmen überprüfen und fotografieren lassen. Der Anbieter überprüft alle Daten und übermittelt danach die vereinbarten Zahlungen bzw. „Goodies“. Jede Art von im Nachhinein vereinbarter Vertragsverlängerung oder -Verkürzung führt zu einer neuerlichen Mindestvertrags-laufzeit von weiteren 6 Monaten beginnend ab dem Änderungsdatum. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden trägt dieser die Kosten der Entfernung der Werbung. 4.9 Sobald die vereinbarte Vertragslaufzeit erreicht ist und die letzten Zahlungen bzw. „Goodies“ geleistet wurden, endet der Vertrag automatisch. Falls es jedoch zu einer Seite4/7 Version 01.03.2017 Vereinbarung zwischen Kunde und Anbieter unter Zustimmung des werbenden Unternehmens kommt, dass der Vertrag weiterläuft, so verlängert sich die Laufzeit je nach neuer Vereinbarung. §5 Außergewöhnliche Ereignisse 5.1 Wenn der Kunde umzieht, so ist das dem Anbieter innerhalb von 48 Std. zu melden. Er muss dem Anbieter eine Kopie des Meldezettels, sowie beide Seiten der Zulassungsbescheinigung Teil 1 übermitteln. Der Anbieter und das werbende Unternehmen müssen der Wohnort- bzw. einer etwaigen Kennzeichenänderung zustimmen. In dem Fall erhält der Kunde eine Benachrichtigung, dass der Vertrag mit den geänderten Daten weiterläuft. Sollte der Anbieter oder das werbende Unternehmen nicht einverstanden sein den Vertrag weiterzuführen, besteht ein sofortiges Kündigungsrecht. Der Kunde hat dabei jedoch einen aliquoten Anspruch auf die ausgemachten Zahlungen bzw. „Goodies“. Der Kunde hat auf Grund des Umzuges kein außergewöhnliches Kündigungsrecht. Falls es zu einer Kündigung kommt, muss der Kunde für die Entfernung der Werbung aufkommen. 5.2 Wenn der Kunde einen Unfall hat (Egal ob selbstverschuldet oder nicht, und unabhängig von der Schadenshöhe oder ob die Werbung beschädigt wurde), oder wenn es Beschädigungen am Fahrzeug oder der Werbung gibt, muss er dies innerhalb von 48 Std. dem Anbieter melden. Er hat dem Anbieter dabei auch Bilder von allen Seiten des Autos, sowie die Schadensnummer der zuständigen Versicherung zu melden. Falls nötig, wird dem Kunden ein Folierungsunternehmen zugewiesen. Sobald der Schaden behoben ist, hat der Kunde eigenständig einen Termin mit dem Folierungsunternehmen auszumachen, das dem Anbieter nach der Reparatur, Bilder vom Auto und dem Tachometer übermittelt. Sollte es Zweifel an den Bildern bzw. der angebrachten Werbung oder anderen Daten des Kunden geben, kann der Anbieter weitere Daten oder eine Besichtigung verlangen. Die Bilder können vom Anbieter oder dem werbenden Unternehmen solange beanstandet werden, bis die Werbung den Ansprüchen des Anbieters und des werbenden Unternehmens entspricht. Sollte dies nicht möglich sein, besteht für den Anbieter und das werbende Unternehmen die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall hat der Kunde für die Entfernung der Werbung aufzukommen. Der Kunde hat hierbei Anspruch auf aliquote Zahlungen bzw. „Goodies“. Ein Unfall stellt für den Kunden kein außergewöhnliches Kündigungsrecht dar. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zahlungen bzw. „Goodies“ für den Zeitraum zwischen dem Unfall und der Bestätigung des Anbieters, dass der Vertrag weiterläuft oder gekündigt wird. Er erhält die Zahlungen bzw. Goodies nur aliquot bis zum Unfallzeitpunkt bzw. für die Zeiträume, in denen eine vom Anbieter bestätigte Werbebeklebung vorliegt. 5.3 Wenn der Kunde sein Auto verkauft oder verschenkt, muss er dies innerhalb von 48 Std. dem Anbieter melden. Er hat dem Anbieter dabei eine Kopie des Kaufvertrages oder Schenkungsvertrages, sowie die Abmeldebestätigung zukommen zu lassen. Der Vertrag endet mit dem Verkauf bzw. Verschenken des Autos. Der Kunde hat Anspruch auf aliquote Zahlungen bzw. „Goodies“. Zu viel gezahlte Zahlungen bzw. „Goodies“ Seite5/7 Version 01.03.2017 sind dem Anbieter zurückzuerstatten. Der Kunde hat in diesem Fall für die Entfernung der Werbung aufzukommen. Falls der neue Autoeigentümer auf dem Auto werben möchte, muss dieser sich als neuer Kunde anmelden und eine neue Anfrage stellen. 5.4 Falls der Kunde versterben sollte, endet der Vertrag mit dem Sterbedatum. Der Anbieter benötigt für die Bearbeitung eine Kopie der Sterbeurkunde. Die Zahlungen bzw. „Goodies“ werden aliquot abgerechnet. Eine Auszahlung erfolgt in diesem Fall nur an die Erben. Diese müssen sich beim Anbieter melden und die Einantwortungsurkunde (Bestätigung über den Antritt des Erbes), Ausweiskopien, sowie persönliche Daten bekannt geben. Der Anbieter überweist die ausstehenden Zahlungen bzw. „Goodies“ an die berechtigten Erben, sobald alle Daten überprüft wurden. Die involvierten Personen akzeptieren, dass alle Daten auch dem werbenden Unternehmen übermittelt werden. Falls die Erben auf dem Auto werben möchten, müssen diese sich als neue Kunden anmelden und eine neue Anfrage stellen. Der Anbieter hat das Recht die Kosten für die Entfernung der Werbung mit den noch nicht ausgezahlten Zahlungen bzw. „Goodies“ gegenzurechnen. 5.5 Kommt es zu Änderung von Eigentumsverhältnissen (Leasing, Kredit, etc.) muss dies der Kunde dem Anbieter innerhalb von 48 Std. mitteilen. Falls der Anbieter oder das werbende Unternehmen den neuen Verhältnissen nicht zustimmen, endet der Vertrag mit dem Ereignisdatum. Zu viel bezahlte Zahlungen bzw. „Goodies“ werden dem Anbieter zurückerstattet. Der Kunde hat ein Anrecht auf aliquote Auszahlung bzw. Übermittlung der „Goodies“. Der Kunde hat im Kündigungsfall für die Entfernung der Werbung aufzukommen. 5.6 Sollte der Kunde eine der in diesem Paragraphen erforderlichen Meldungen unterlassen oder nicht im entsprechenden Zeitrahmen durchführen, kann der Anbieter alle nach dem eigentlichen Ereigniseintritt zu viel gezahlten Zahlungen oder „Goodies“ zurückverlangen. Außerdem stellt dies für den Anbieter einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Der Kunde haftet dabei für Schäden und entgangene Gewinne des Anbieters und des werbenden Unternehmens. 5.7 Der Anbieter hat das Recht den Vertrag rückwirkend zu kündigen und den Kunden für entgangenen Gewinn und Schäden des Anbieters und des werbenden Unternehmens haftbar zu machen, wenn eine Manipulation oder falsche Angaben nachgewiesen werden können. Dies gilt auch, wenn sich herausstellt, dass der Kunde die Werbung nicht vertragsgemäß angebracht oder unrechtmäßig abgenommen hat; wenn er alkoholisiert oder anders beeinträchtigt das folierte Auto steuert, oder grob Fahrlässig oder vorsätzlich ein unangebrachtes Verhalten im Straßenverkehr zeigt, bzw. einen Unfall herbeiruft. Hintergrund dieser Regelung ist das Ansehen des werbenden Unternehmens, welches durch die Handlungen des Kunden beeinflusst werden können. 5.8 Der Kunde akzeptiert, dass auch alle Daten, Bilder und Dokumente die im Zuge von Ereignissen dieses Paragraphen an den Anbieter übermittelt werden, dem werbenden Unternehmen übermittelt werden dürfen. 5.9 Der Kunde haftet für alle Fahrer, die mit seiner Erlaubnis das folierte Auto lenken. Seite6/7 Version 01.03.2017 §6 Datenschutz 6.1 Der Kunde akzeptiert, dass alle übermittelten Daten, Bilder und Dokumente dem werbenden Unternehmen übermittelt werden darf. Außerdem darf der Anbieter dem Folierungsunternehmen Kundendaten bekannt geben, soweit sie für die Arbeit erforderlich sind (z.B. Automarke, Kennzeichen, etc.). 6.2 Der Kunde hat über die Webseite des Anbieters unterschiedliche Möglichkeiten seine Meinung bzw. seine Registrierung oder sein angemeldetes Auto, etc. auf diversen Socialmedia Plattformen zu sharen (z.B. Facebook, Twitter, etc). Der Kunde akzeptiert, dass der Anbieter diese Daten und Bilder auch auf den eigenen Socialmedia Plattformen teilt, leichte Abänderungen bzw. Ergänzungen einbaut und auch auf der Webseite zur Verfügung stellt bzw. damit wirbt. 6.3 Der Kunde stellt sicher, dass keine anderen Personen Kenntnis über die Anmeldedaten für die Webseite des Anbieters (z.B. Username, Passwort) erlangen können. §7 Schlussbestimmungen 7.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 7.2 Gerichtsstand ist Wien. Ungeachtet dessen ist der Anbieter berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Seite7/7