AGBs - Version vom 01.02.2017

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Version 01.03.2017
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Kunden der Seite http://www.stickerdrive.com
Unternehmen
Firmensitz
Firmenbuch-Nr.
Umsatzsteuer-ID
Adresse
Telefon
E-Mail
Updraft Media e.U.
Wien, Österreich
FN 438825g
ATU69924718
Simmeringer Hauptstraße 473/6 AT-1110 Wien
0043 (0) 676 911 60 40
[email protected]
§1
Geltung, Vertragsabschluss
1.1. Die Firma Updraft Media e.U. (im Folgenden „Anbieter“ genannt) erbringt ihre
Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Anbieter und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen
wird. Diese AGB sind für Rechtsbeziehungen auf der Webseite www.stickerdrive.com
anwendbar.
1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden
sind nur wirksam, wenn sie von dem Anbieter schriftlich bestätigt werden.
1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht
akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart
wird. AGB des Kunden widerspricht der Anbieter ausdrücklich. Eines weiteren
Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch den Anbieter bedarf es nicht.
1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart,
wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht;
auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich
hingewiesen. Der Kunde akzeptiert insbesondere die Bekanntgabe per E-Mail.
1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder fehlen, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der
unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame oder
fehlende Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten
kommt, zu ersetzen.
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1.6. Jegliche falsche Angabe oder unterlassene Aktualisierung von Daten des Kunden oder
des Autos ist für den Anbieter ein sofortiger Kündigungsgrund. Der Kunde hat die zu
unrecht gezahlten Summen oder „Goodies“ zurückzuerstatten. Außerdem haftet er für
etwaige Schäden bzw. entgangene Gewinne des Anbieters und des werbenden
Unternehmens.
§2
Registrierung
2.1 Der Kunde hat die Möglichkeit sich auf der Webseite des Anbieters zu registrieren.
Dabei gibt er ihm Informationen über sich bekannt, insbesondere Name, Geburtsdatum,
Adresse. Dies wird auch dadurch realisiert, dass der Kunde eine Kopie eines gültigen,
amtlichen Lichtbildausweises hochlädt. Zusätzlich werden Informationen und Bilder von
jedem Auto, welches der Kunde verwenden möchte, übermittelt und mittels Kopien von
Fahrzeugdokumenten belegt. Der Kunde akzeptiert, dass der Anbieter alle Daten, die
der Kunde bekannt gibt, sowie alle hochgeladenen Bilder speichert. Diese Daten werden
auch dem werbenden Unternehmen übermittelt.
2.2 Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter mittels hochgeladener Vollmacht, bei seiner
Versicherung alle nötigen Daten einzuholen. Der Kunde kann diese Vollmacht jederzeit
schriftlich und eingeschrieben zurückziehen, jedoch hat der Anbieter dadurch ein
sofortiges Kündigungsrecht. Der Kunde hat dabei die Nachteile der Kündigung zu
tragen. Zahlungen bzw. „Goodies“ werden nur aliquot ausgezahlt.
2.3 Der Anbieter kann den Antrag des Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§3
Voraussetzungen
3.1 Das Auto, welches der Kunde für die Werbekampagne verwendet, muss über die
gesamte Werbezeit angemeldet und zugelassen sein. Die Kennzeichen dürfen nicht
hinterlegt sein und die Versicherungsprämien müssen immer rechtzeitig bezahlt sein,
sodass Versicherungsschutz besteht. Der Anbieter kann diese Informationen mittels der
Kundenvollmacht jederzeit bei der Versicherung überprüfen.
3.2 Das Auto des Kunden muss in einem fahrbaren Zustand sein und über die gesamte
Werbezeit über eine gültige KFZ-Überprüfung verfügen. Es muss den übermittelten
Bildern entsprechen und darf keine Schäden besitzen, die nicht dem Anbieter gemeldet
wurden.
3.3 Der Kunde muss volljährig sein (über 18 Jahre) und über einen gültigen Führerschein
und Hauptwohnsitz im Land der Kampagne verfügen.
3.4 Der Kunde muss der Besitzer und Eigentümer des Fahrzeuges sein. Bei Leasing- oder
Kreditverträgen, sowie Firmenwägen besteht eine Ausnahme. Trotzdem muss der
Anbieter dem Antrag des Kunden zustimmen, bevor der Vertrag zustande kommt.
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3.5
Das Auto muss auf den Kunden zugelassen sein. Wenn das nicht der Fall ist, bedarf es
der Zustimmung des Anbieters.
3.6
Wenn eine der Voraussetzungen in §3 nicht oder nicht mehr erfüllt ist, wird der
Vertrag mit dem Kunden rückwirkend mit dem Datum des Ereigniseintritts storniert.
Dem Kunden stehen aliquot alle Vergünstigungen, Bezahlungen oder sonstige
vereinbarte „Goodies“ zu. Zu viel bezahlte Vergünstigungen oder „Goodies“ sind dem
Anbieter innerhalb von 14 Werktagen ab Ereigniseintritt zurückzuerstatten. Falls es
sich nicht um eine direkt messbare Größe handelt, ist eine Geldsumme heranzuziehen,
die dem Wert am nächsten kommt.
§4
Ablauf
4.1
Nach der erfolgreichen Registrierung, kann der Kunde sein Auto eintragen. Dabei
benötigt der Anbieter zumindest folgende Daten:
•
•
•
•
•
•
Kennzeichen
Daten des Autos, sowie ein optionaler Spitzname
Kopien der Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung)
4 aktuelle Bilder von allen Seiten des Autos
Ein aktuelles Bild vom Tachometer mit dem Gesamtkilometerstand
Informationen über das Versicherungsunternehmen
Der Anbieter kann zur Überprüfung weitere Daten und Bilder anfordern. Er kann die
Anfrage des Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen.
4.2
Mit einem vom Anbieter akzeptierten Auto kann sich der Kunde für Kampagnen von
werbenden Unternehmen anmelden. Dabei ist der Kunde damit einverstanden, dass
das werbende Unternehmen der Kampagne alle Daten und Bilder des Kunden erhält.
Diese Daten werden vom Anbieter und dem werbenden Unternehmen auf Richtigkeit
und Kampagnentauglichkeit geprüft. Der Anbieter und das werbende Unternehmen
können die Anfrage des Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen.
4.3
Der Kunde erhält die Möglichkeit den Werbevertrag herunterzuladen und für sich zu
speichern. Er akzeptiert den Vertrag mittels einer Checkbox und wird im selben Schritt
auch über sein Rücktrittsrecht aufgeklärt.
4.4
Sobald die Anfrage des Kunden vom Anbieter und dem werbenden Unternehmen
akzeptiert wurde, erhält der Kunde die Bestätigung, dass der Vertrag zustande
gekommen ist. Ab diesem Tag beginnt die 14-tägige Rücktrittsfrist des Kunden.
4.5
Der Kunde akzeptiert, dass er die vom werbenden Unternehmer geforderten
Gesamtkilometer pro Monat erreichen wird.
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4.6
Nachdem der Werbevertrag zustande gekommen ist, wird der Kunde über die weitere
Vorgangsweise für die Folierung bzw. Beklebung des Fahrzeuges informiert und an ein
Folierungsunternehmen aus seiner Umgebung verwiesen. Der Anbieter übermittelt
dem Folierer die benötigten Design- und Fotodateien und übernimmt die Bezahlung.
Der Kunde hat nun eine 7-tägige Frist um sich eigenständig einen Termin mit dem
Folierungsunternehmen auszumachen. Das Folierungsunternehmen übermittelt dem
Anbieter daraufhin Bilder vom folierten Auto. Diese Bilder können vom Anbieter oder
dem werbenden Unternehmen solange beanstandet werden, bis die Werbung den
Ansprüchen des Anbieters und des werbenden Unternehmens entspricht. Sollte dies
nicht möglich sein, besteht für den Anbieter und das werbende Unternehmen die
Möglichkeit rückwirkend vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden stehen hierbei
keine Entschädigungs-zahlungen zu. Der Anbieter kann einseitig verlangen, dass der
Kunde das Auto bei einem anderen Folierungsunternehmen bekleben lässt. Eine
einseitige Änderung des Folierungsunternehmens durch den Kunden ist jedoch nicht
erlaubt.
4.7
Sobald die angebrachte Werbung vom Anbieter bestätigt wurde, beginnt die Laufzeit
des Werbevertrages. Der Kunde erhält die Zahlungen bzw. die „Goodies“ immer im am
Ende jedes Monats im Nachhinein. Daher erfolgt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
keine Zahlung. Der Kunde akzeptiert, dass der Anbieter mit einer 7-tägigen Frist eine
spontane Besichtigung durch einen Mitarbeiter oder einen Besichtigungstermin bei
einem Drittunternehmen in der Nähe des Kunden verlangen kann, wobei dem Anbieter
Bilder vom Auto und dem Tachometer übermittelt werden. Der Kunde akzeptiert, dass
die Bilder auch dem werbenden Unternehmen übermittelt werden. Sollte es Zweifel an
den Bildern bzw. der angebrachten Werbung oder anderen Daten des Kunden geben,
kann der Anbieter weitere Daten oder Besichtigungen verlangen. Der Anbieter hat das
Recht den Vertrag rückwirkend zu kündigen und den Kunden für entgangenen Gewinn
und Schäden des Anbieters und des werbenden Unternehmens haftbar zu machen,
wenn eine Manipulation oder falsche Angaben nachgewiesen werden können. Sollte
kein Nachweis möglich sein, kann der Anbieter den Vertrag trotzdem sofort wegen
Manipulationsverdachts kündigen, muss allerdings die vereinbarten Zahlungen bzw.
„Goodies“ aliquot auszahlen.
4.8
Der Kunde und der Anbieter haben das gleiche Recht den Vertrag nach Ablauf einer
Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats unter
Einhaltung einer einmonatigen Frist ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Die
Kündigung hat schriftlich, eingeschrieben und mittels Unterschrift zu erfolgen. Für die
letzte Auszahlung bzw. Übermittlung von „Goodies“ muss der Kunde das Auto von
dem Folierungsunternehmen welches die Werbung entfernt oder einem anderen
Drittunternehmen überprüfen und fotografieren lassen. Der Anbieter überprüft alle
Daten und übermittelt danach die vereinbarten Zahlungen bzw. „Goodies“. Jede Art
von im Nachhinein vereinbarter Vertragsverlängerung oder -Verkürzung führt zu einer
neuerlichen Mindestvertrags-laufzeit von weiteren 6 Monaten beginnend ab dem
Änderungsdatum. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden trägt dieser
die Kosten der Entfernung der Werbung.
4.9
Sobald die vereinbarte Vertragslaufzeit erreicht ist und die letzten Zahlungen bzw.
„Goodies“ geleistet wurden, endet der Vertrag automatisch. Falls es jedoch zu einer
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Vereinbarung zwischen Kunde und Anbieter unter Zustimmung des werbenden
Unternehmens kommt, dass der Vertrag weiterläuft, so verlängert sich die Laufzeit je
nach neuer Vereinbarung.
§5
Außergewöhnliche Ereignisse
5.1
Wenn der Kunde umzieht, so ist das dem Anbieter innerhalb von 48 Std. zu melden. Er
muss dem Anbieter eine Kopie des Meldezettels, sowie beide Seiten der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 übermitteln. Der Anbieter und das werbende
Unternehmen müssen der Wohnort- bzw. einer etwaigen Kennzeichenänderung
zustimmen. In dem Fall erhält der Kunde eine Benachrichtigung, dass der Vertrag mit
den geänderten Daten weiterläuft. Sollte der Anbieter oder das werbende
Unternehmen nicht einverstanden sein den Vertrag weiterzuführen, besteht ein
sofortiges Kündigungsrecht. Der Kunde hat dabei jedoch einen aliquoten Anspruch auf
die ausgemachten Zahlungen bzw. „Goodies“. Der Kunde hat auf Grund des Umzuges
kein außergewöhnliches Kündigungsrecht. Falls es zu einer Kündigung kommt, muss
der Kunde für die Entfernung der Werbung aufkommen.
5.2
Wenn der Kunde einen Unfall hat (Egal ob selbstverschuldet oder nicht, und
unabhängig von der Schadenshöhe oder ob die Werbung beschädigt wurde), oder
wenn es Beschädigungen am Fahrzeug oder der Werbung gibt, muss er dies innerhalb
von 48 Std. dem Anbieter melden. Er hat dem Anbieter dabei auch Bilder von allen
Seiten des Autos, sowie die Schadensnummer der zuständigen Versicherung zu
melden. Falls nötig, wird dem Kunden ein Folierungsunternehmen zugewiesen. Sobald
der Schaden behoben ist, hat der Kunde eigenständig einen Termin mit dem
Folierungsunternehmen auszumachen, das dem Anbieter nach der Reparatur, Bilder
vom Auto und dem Tachometer übermittelt. Sollte es Zweifel an den Bildern bzw. der
angebrachten Werbung oder anderen Daten des Kunden geben, kann der Anbieter
weitere Daten oder eine Besichtigung verlangen. Die Bilder können vom Anbieter oder
dem werbenden Unternehmen solange beanstandet werden, bis die Werbung den
Ansprüchen des Anbieters und des werbenden Unternehmens entspricht. Sollte dies
nicht möglich sein, besteht für den Anbieter und das werbende Unternehmen die
Möglichkeit den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall hat der Kunde für die Entfernung
der Werbung aufzukommen. Der Kunde hat hierbei Anspruch auf aliquote Zahlungen
bzw. „Goodies“. Ein Unfall stellt für den Kunden kein außergewöhnliches
Kündigungsrecht dar. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zahlungen bzw. „Goodies“
für den Zeitraum zwischen dem Unfall und der Bestätigung des Anbieters, dass der
Vertrag weiterläuft oder gekündigt wird. Er erhält die Zahlungen bzw. Goodies nur
aliquot bis zum Unfallzeitpunkt bzw. für die Zeiträume, in denen eine vom Anbieter
bestätigte Werbebeklebung vorliegt.
5.3
Wenn der Kunde sein Auto verkauft oder verschenkt, muss er dies innerhalb von 48
Std. dem Anbieter melden. Er hat dem Anbieter dabei eine Kopie des Kaufvertrages
oder Schenkungsvertrages, sowie die Abmeldebestätigung zukommen zu lassen. Der
Vertrag endet mit dem Verkauf bzw. Verschenken des Autos. Der Kunde hat Anspruch
auf aliquote Zahlungen bzw. „Goodies“. Zu viel gezahlte Zahlungen bzw. „Goodies“
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sind dem Anbieter zurückzuerstatten. Der Kunde hat in diesem Fall für die Entfernung
der Werbung aufzukommen. Falls der neue Autoeigentümer auf dem Auto werben
möchte, muss dieser sich als neuer Kunde anmelden und eine neue Anfrage stellen.
5.4
Falls der Kunde versterben sollte, endet der Vertrag mit dem Sterbedatum. Der
Anbieter benötigt für die Bearbeitung eine Kopie der Sterbeurkunde. Die Zahlungen
bzw. „Goodies“ werden aliquot abgerechnet. Eine Auszahlung erfolgt in diesem Fall
nur an die Erben. Diese müssen sich beim Anbieter melden und die Einantwortungsurkunde (Bestätigung über den Antritt des Erbes), Ausweiskopien, sowie persönliche
Daten bekannt geben. Der Anbieter überweist die ausstehenden Zahlungen bzw.
„Goodies“ an die berechtigten Erben, sobald alle Daten überprüft wurden. Die
involvierten Personen akzeptieren, dass alle Daten auch dem werbenden
Unternehmen übermittelt werden. Falls die Erben auf dem Auto werben möchten,
müssen diese sich als neue Kunden anmelden und eine neue Anfrage stellen. Der
Anbieter hat das Recht die Kosten für die Entfernung der Werbung mit den noch nicht
ausgezahlten Zahlungen bzw. „Goodies“ gegenzurechnen.
5.5
Kommt es zu Änderung von Eigentumsverhältnissen (Leasing, Kredit, etc.) muss dies
der Kunde dem Anbieter innerhalb von 48 Std. mitteilen. Falls der Anbieter oder das
werbende Unternehmen den neuen Verhältnissen nicht zustimmen, endet der Vertrag
mit dem Ereignisdatum. Zu viel bezahlte Zahlungen bzw. „Goodies“ werden dem
Anbieter zurückerstattet. Der Kunde hat ein Anrecht auf aliquote Auszahlung bzw.
Übermittlung der „Goodies“. Der Kunde hat im Kündigungsfall für die Entfernung der
Werbung aufzukommen.
5.6
Sollte der Kunde eine der in diesem Paragraphen erforderlichen Meldungen
unterlassen oder nicht im entsprechenden Zeitrahmen durchführen, kann der Anbieter
alle nach dem eigentlichen Ereigniseintritt zu viel gezahlten Zahlungen oder „Goodies“
zurückverlangen. Außerdem stellt dies für den Anbieter einen außerordentlichen
Kündigungsgrund dar. Der Kunde haftet dabei für Schäden und entgangene Gewinne
des Anbieters und des werbenden Unternehmens.
5.7
Der Anbieter hat das Recht den Vertrag rückwirkend zu kündigen und den Kunden für
entgangenen Gewinn und Schäden des Anbieters und des werbenden Unternehmens
haftbar zu machen, wenn eine Manipulation oder falsche Angaben nachgewiesen
werden können. Dies gilt auch, wenn sich herausstellt, dass der Kunde die Werbung
nicht vertragsgemäß angebracht oder unrechtmäßig abgenommen hat; wenn er
alkoholisiert oder anders beeinträchtigt das folierte Auto steuert, oder grob Fahrlässig
oder vorsätzlich ein unangebrachtes Verhalten im Straßenverkehr zeigt, bzw. einen
Unfall herbeiruft. Hintergrund dieser Regelung ist das Ansehen des werbenden
Unternehmens, welches durch die Handlungen des Kunden beeinflusst werden
können.
5.8
Der Kunde akzeptiert, dass auch alle Daten, Bilder und Dokumente die im Zuge von
Ereignissen dieses Paragraphen an den Anbieter übermittelt werden, dem werbenden
Unternehmen übermittelt werden dürfen.
5.9
Der Kunde haftet für alle Fahrer, die mit seiner Erlaubnis das folierte Auto lenken.
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§6
Datenschutz
6.1
Der Kunde akzeptiert, dass alle übermittelten Daten, Bilder und Dokumente dem
werbenden Unternehmen übermittelt werden darf. Außerdem darf der Anbieter dem
Folierungsunternehmen Kundendaten bekannt geben, soweit sie für die Arbeit
erforderlich sind (z.B. Automarke, Kennzeichen, etc.).
6.2
Der Kunde hat über die Webseite des Anbieters unterschiedliche Möglichkeiten seine
Meinung bzw. seine Registrierung oder sein angemeldetes Auto, etc. auf diversen
Socialmedia Plattformen zu sharen (z.B. Facebook, Twitter, etc). Der Kunde akzeptiert,
dass der Anbieter diese Daten und Bilder auch auf den eigenen Socialmedia
Plattformen teilt, leichte Abänderungen bzw. Ergänzungen einbaut und auch auf der
Webseite zur Verfügung stellt bzw. damit wirbt.
6.3
Der Kunde stellt sicher, dass keine anderen Personen Kenntnis über die Anmeldedaten
für die Webseite des Anbieters (z.B. Username, Passwort) erlangen können.
§7
Schlussbestimmungen
7.1
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie
Ansprüche zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen dem österreichischen
materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts.
7.2
Gerichtsstand ist Wien. Ungeachtet dessen ist der Anbieter berechtigt, den Kunden an
seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
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