DEUTSCHER HOCKEY-BUND Antrag auf Genehmigung der Werbung auf Sportkleidung 1. 2. 3. 4. Antragsteller (Name und Anschrift des Vereins) Vertragsdauer (Name und Anschrift der werbenden Firma) Art der Werbung (genaue Beschreibung auf Sportkleidung/Trainingsanzug) Umfang der Werbung (genaue Größe angeben) 5. Sonstige Gestaltung 6. Geltungsbereich im Verein (welche Mannschaft) Besondere Bestimmungen: Die auf der Rückseite abgedruckten Richtlinien sind Bestandteile dieser Genehmigung. _________________________________ ___________________________________ (Unterschrift des Antragstellers) (Unterschrift der werbenden Firma) Genehmigungsvermerk: Hierdurch wird die Genehmigung zur Anbringung der Werbung auf der Sportkleidung durch den Bayerischen Hockey-Verband e.V. in der beantragten/veränderten und originalmusterbelegten Form erteilt. Dieser Werbevertrag ist gültig vom: __________________________ bis: ___________________________ _________________________________ (Ort/Datum) ____________________________________________ (Unterschrift) Verlängerungsvermerk: Dieser Werbevertrag wurde verlängert vom: _____________________ bis: ___________________ _________________________________ (Ort/Datum) ____________________________________________ (Unterschrift) Dieser Werbevertrag wurde verlängert vom: _____________________ bis: ___________________ _________________________________ (Ort/Datum) ____________________________________________ (Unterschrift) Dieser Werbevertrag wurde verlängert vom: _____________________ bis: ___________________ _________________________________ (Ort/Datum) ____________________________________________ (Unterschrift) Dieser Werbevertrag wurde verlängert vom: _____________________ bis: ___________________ _________________________________ (Ort/Datum) ____________________________________________ (Unterschrift) Richtlinien für die Werbung auf der Sportkleidung für den nationalen Spielverkehr 1. Werbung auf der Sportkleidung ist genehmigungspflichtig. 2. Als Werbefläche dient bei der Spielkleidung ausschließlich die vordere Seite des Trikots oder Hemdes und die beiden Ärmel, bei Trainingsanzügen die Rückseite der Trainingsjacke. 3. Für Werbung jeglicher Art darf die Werbefläche auf der Spielkleidung und den Trainingsanzügen die Größe von maximal 500 qcm und auf den Ärmeln 20 qcm nicht überschreiten. 4. Es kann nur solche Werbung genehmigt werden, die von einem Verein vereinbart wurde. 5. Eine Werbung, die gegen die guten Sitten verstößt oder politischen oder weltanschaulichen Zwecken dient, soll nicht genehmigt werden. 6. Keine Spielerin und kein Spieler darf gezwungen werden, Werbeträger zu sein. 7. Die Genehmigung muss vom werbenden Verein auf einem Vordruck des Landesverbandes beantragt werden. Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung bei der vom zuständigen Landeshockeyverband benannten Stelle einzureichen. Der Antrag hat anzugeben: - Name und Anschrift des Vereins Name und Anschrift der werbenden Firma Art der Werbung (genaue Beschreibung) Umfang der Werbung (genaue Größenangabe) Sonstige Gestaltung Vertragsdauer Geltungsbereich im Verein (welche Mannschaft) Dem Antrag ist ein Muster der beabsichtigten Werbung beizufügen. 8. Über den Antrag entscheidet das vom zuständigen Landeshockeyverband benannte Gremium. 9. Die Genehmigung gilt für die Laufzeit des Werbevertrages. 10. Gegen Spielerinnen und Spieler, die bei einem Meisterschaftsspiel eine nicht genehmigte Werbung auf der Sportkleidung tragen, kann der zuständige Ausschuss Maßnahmen nach § 40 SGO treffen.