Kegelsportverein Graben-Neudorf • SK 67 Neudorf Keglerheim Neudorf. Gasthaus zur Linde. August-Tiedemann-Lauer-Straße 13 Telefon (07255) 9281 SPONSOR- / WERBEVERTRAG zwischen Firma:……………………………………………… Straße:…………………………………………….. PLZ, Ort:…………………………………………… - im nachfolgenden „Werbender“ genannt - und KSV Kegelsportverein Graben-Neudorf -derzeitige VerwaltungVorstand:………………………………………………………………….. Kassier:……………………………………………………………………. Schriftführer:………………………………………………………………. Sportwart:…………………………………………………………………. - im nachfolgenden „KSV“ genannt - Sponsor_werbevertrag_02_2009 Seite 1 von 4 Kegelsportverein Graben-Neudorf • SK 67 Neudorf Keglerheim Neudorf. Gasthaus zur Linde. August-Tiedemann-Lauer-Straße 13 Telefon (07255) 9281 Präambel Der KSV beabsichtigt, die Ihm vom Besitzer des Keglerheim Neudorf, Gasthaus zur Linde, August Tiedemann zur Verfügung gestellten inneren Seitenwände der Kegelanlage als Werbefläche für Sponsoren des KSV zu nutzen. Deshalb schließen beide Parteien den nachfolgenden Vertrag: 1. Leistungen 1.1 Der „Werbende“ darf an der rechten inneren Seitenwand der Kegelanlage (von Vorne betrachtet) eine Werbetafel entsprechend folgender Vorgaben anbringen: Werbetafel : Länge: 1200 mm Höhe: 600 mm Dicke: 2 mm Material: Aluminium/Dibond Grundfarbe: weiß 1.2 Die Herstellung der Werbetafel ist durch den „Werbenden“ in Auftrag zugeben. Die Kosten für die Herstellung der Werbetafel gehen zu Lasten des „Werbenden“. Um zu Gewährleisten, dass einheitliche Werbetafeln verwendet werden, sollten die Werbetafeln bei unserem Vertragspartner: Firma Zodl Design Boschstr. 5 76185 Karlsruhe Telefon: (0721) 757955 Telefax: (0721) 757944 in Auftrag gegeben werden. Bei der Beauftragung einer anderen Firma als der obengenannte sind die einzelnen Modalitäten vorab mit der KSV-Verwaltung abzustimmen. 1.3 Die Werbetafel wird im Beisein des „Werbenden“ und Vertretern des KSV in Vorhergehender Absprache mit August Tiedemann durch einen Verantwortlichen des „Werbenden“ angebracht. Die Positionierung der Werbetafel ist der Firma in der von der KSV festgelegten Werbezone freigestellt. Zu beachten ist lediglich, dass durch die Anbringung einer Werbetafel keine schon vorhandene Werbetafel überdeckt bzw. abgehängt oder in ihrer Position verändert werden darf. Sponsor_werbevertrag_02_2009 Seite 2 von 4 Kegelsportverein Graben-Neudorf • SK 67 Neudorf Keglerheim Neudorf. Gasthaus zur Linde. August-Tiedemann-Lauer-Straße 13 Telefon (07255) 9281 1.4 Pflichten des „Werbenden“ Der „Werbende“ verpflichtet sich: Die angebrachte Werbetafel zu erneuern sobald starke Verunreinigungen, Vergilbungen oder sonstige Beschädigungen aufgetreten sind, auch wenn diese nicht durch das Verschulden des „Werbenden“ entstanden sind. Schäden die bei oder während der Anbringung der Werbetafel an der Kegelanlage entstehen unverzüglich zu Beheben bzw. entsprechend beheben zu lassen. Die dabei anfallenden Kosten gehen zu Lasten des „Werbenden“. Eventuelle Verunreinigungen der Kegelanlage die durch die Anbringung entstanden sind ordnungsgemäß und unverzüglich zu beseitigen. 1.5 Aufgaben und Pflichten vom KSV Der KSV verpflichtet sich: - die Werbetafel über den festgelegten Zeitraum an der vorbestimmten Position zu belassen. - eine eventuelle notwendige Veränderung nur in vorheriger Absprache mit dem „Werbenden“ durchzuführen. 2. Vertragsdauer Der abgeschlossene Sonsoren-/Werbevertrag gilt für die Dauer von 1 Jahr. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt so verlängert sich die Vertragsdauer automatisch um ein weiteres Jahr. 3. Preis / Spende Im Jahr der Anbringung der Werbetafel wird ein Einmaliger Betrag von: 100 EUR erhoben. Je Folgejahr verpflichtet sich der „Werbende“ im ersten Quartal eine Gebühr/Spende von 50 EUR auf das Konto des KSV: Kegelverein Graben-Neudorf Kto: 109220509 BLZ: 660 501 01 Sparkasse Karlsruhe unaufgefordert zu überweisen. Sponsor_werbevertrag_02_2009 Seite 3 von 4 Kegelsportverein Graben-Neudorf • SK 67 Neudorf Keglerheim Neudorf. Gasthaus zur Linde. August-Tiedemann-Lauer-Straße 13 Telefon (07255) 9281 Bei Zuwiderhandlung wird der „Werbende“ durch den KSV einmal angemahnt. Erfolgt nach Anmahnung kein Zahlungseingang, hat der KSV das Recht, die Werbetafel zu entfernen, wobei die entstehenden Kosten für die Entfernung sowie die Kosten für eine eventuelle Entsorgung zu Lasten des "Werbenden" gehen. 4. Haftung und Gewährleistung Der KSV haftet nicht für eventuelle Schäden die an der Werbetafel durch dritte gewollt oder ungewollt verursacht werden. 5. Kündigung Dieser Sponsoren-/Werbevertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Eine eventuelle Kündigung kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen und ist spätestens 3 Monate vor Jahresende dem KSV schriftlich anzuzeigen. 6. Schlussbestimmungen 6.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Karlsruhe. 6.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 6.3 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. 6.4 Sollte sich eine Bestimmung des Sponsoren-/Werbevertrages als unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese durch eine neue, ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen. Graben-Neudorf, den ………………………. ……………….., den ………………….. KSV Kegelsportverein Graben-Neudorf Firma: ………………………………….. Unterschrift (Vorstand) Unterschrift Stempel Unterschrift (Kassier) Stempel Sponsor_werbevertrag_02_2009 Seite 4 von 4