Leitlinien zur SV-Arbeit am Gymnasium Nonnenwerth Inhalt Inhalt ................................................................................................................................ 1 1. Präambel ..................................................................................................................... 1 2. Rechte und Pflichten der SV........................................................................................ 1 3. Mitwirkende ................................................................................................................. 2 3.1 Aufgaben der Mitwirkenden ................................................................................................. 2 (1) Klassenversammlung (KV)/ Klassensprecher: .................................................................. 2 a) Klassensprecher............................................................................................................... 2 b) Jahrgangsstufensprecher der Oberstufe .......................................................................... 2 (2) Klassensprecherversammlung (KSV): .............................................................................. 3 a) Treffen ............................................................................................................................. 3 b) Stimmrecht und Abstimmungen ..................................................................................... 3 c) Vertretung in anderen Gremien ....................................................................................... 3 (3) Ausschüsse: ....................................................................................................................... 3 a) Mitglieder ........................................................................................................................ 3 b) Aufgaben ......................................................................................................................... 3 c) Kooperation mit der gesamten SV .................................................................................. 3 (4) Schülervollversammlung (SVV): ...................................................................................... 4 (5) Schülersprecherteam:......................................................................................................... 4 a) Wahlen ............................................................................................................................ 4 b) Aufgaben ......................................................................................................................... 4 (6) Grundsätze der Arbeit ........................................................................................................ 4 4. Zusammenarbeit mit anderen Gremien ....................................................................... 4 5. Finanzierung ................................................................................................................ 5 6. Vertrauenslehrer .......................................................................................................... 5 1. Präambel Die Schülervertretung (SV) sorgt dafür, dass die Schüler bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages mitwirken können. Sie ermöglicht, dass die Schüler ihrem Alter und ihrer Entwicklung entsprechend in die Gestaltung des Schulalltags einbezogen werden. 2. Rechte und Pflichten der SV Die SV hat das Recht, bei der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Folgende Punkte sind dafür zu beachten: Die SV hat das Recht, bei wichtigen Entscheidungen, welche die ganze Schule betreffen, von der Schulleitung angehört zu werden. Ihre Pflicht ist es auch die Meinung der Schülerschaft anzuhören. 1 Die SV hat das Recht, bei Entscheidungen mitzusprechen. Ihre Pflicht ist es, die Schüler auch mitsprechen zu lassen. Die SV hat das Recht, über wichtige Entscheidungen informiert zu werden. Ihre Pflicht ist es, die Informationen an alle Schüler weiter zu leiten. Die Schülervertretung hat das Recht, bei wichtigen Entscheidungen, die die ganze Schule betreffen, mitzubestimmen. Dies geschieht im Schulbeirat. Die Themen, zu denen dieser einberufen werden muss, sind in der Schulordnung geregelt. 3. Mitwirkende Zu der SV gehören folgende Vertreter: - das Schülersprecherteam - die Klassensprecher - die Jahrgangsstufensprecher der Oberstufe (Jgs) Sie treffen sich in folgenden Gremien: die Klassenversammlung (KV) die Schülervollversammlung (SVV) die Klassensprecherversammlung (KSV) die Stufenversammlungen der Oberstufe (StV) 3.1 Aufgaben der Mitwirkenden (1) Klassenversammlung (KV)1/ Klassensprecher: Die Klassenversammlung besteht aus allen Schülern einer Klasse. Sie hat die Aufgabe, in allen Fragen der Schülervertretung, die sich bei der Arbeit der Klasse ergeben, zu beraten und zu beschließen; sie fördert die Zusammenarbeit zwischen den Schülern und den Lehrern der Klasse. a) Klassensprecher Die Klassenversammlung wählt aus ihrer Mitte den Klassensprecher und den Vertreter. Die Wahlen finden innerhalb der ersten 3 Wochen nach Schulbeginn statt und müssen geheim sein. Der Klassensprecher vertritt die Schüler der Klasse gegenüber dem Klassenleiter, den sonstigen Lehrern der Klasse und dem Schulleiter. Er unterrichtet die Klassenversammlung über Angelegenheiten, die für die Klasse von Bedeutung sind. Er trägt die Anliegen der Klassenversammlung in der KSV vor. Dafür muss dem Klassensprecher die entsprechende Zeit in Aufsicht der Klassen- oder Colehrer zur Verfügung gestellt werden. b) Jahrgangsstufensprecher der Oberstufe Die Kurssprecher einer Jahrgangsstufe der Oberstufe wählen aus ihrer Mitte einen Jahrgangsstufensprecher. Dieser kümmert sich um Anliegen, die die gesamte Jahrgangsstufe betreffen. 1 Für die Oberstufe: Kursversammlung (entsprechend: Kurssprecher,...) 2 (2) Klassensprecherversammlung (KSV): Die Klassensprecherversammlung (KSV) besteht aus den Klassensprechern aller Klassen der Schule. Sie ist für alle Fragen der SV zuständig, welche die gesamte Schule angehen. Die Klassensprecher vertreten in der KSV ihre Klasse. Die Schülersprecher leiten die KSV. a) Treffen Die KSV trifft sich jeden Montag in der großen Pause. Außerdem kann bei Bedarf eine Sonder-KSV von einer Stunde während der Unterrichtszeit einberufen werden. Der Termin wird mit der Schulleitung abgestimmt. Um die Arbeit der SV zu ermöglichen, werden ihr während des Schuljahres drei Tage zu Verfügung gestellt. Unter anderem sollte zu Beginn des Schuljahres eine Einführungsveranstaltung für alle SVler stattfinden. b) Stimmrecht und Abstimmungen Stimmberechtigt in der KSV ist jeweils der erste Klassensprecher. Bei Verhinderung übernimmt der Vertreter seine Rolle. Auch wenn ein Klassensprecher zum Schülersprecher gewählt wird, geht seine Stimme an den Vertreter über. Die KSV ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefällt. Für Leitlinienänderungen wird eine 2/3-Mehrheit benötigt. c) Vertretung in anderen Gremien Die KSV wählt aus ihrer Mitte Vertreter für die verschiedenen Gremien (z.B. Landesschülervertretung, Schulbuchausschuss), die beratend an den jeweiligen Sitzungen teilnehmen. Eine Ämterhäufung sollte nach Möglichkeit vermieden werden. (3) Ausschüsse: Durch die Bildung von Ausschüssen wird ein themenspezifisches Arbeiten ermöglicht. So können verschiedene Projekte strukturierter organisiert werden. Jedem Ausschuss sitzt ein Mitglied der KSV vor. a) Mitglieder Der Vorsitzende jedes Ausschusses ist ein Kurs- oder Klassensprecher, der entweder bereits ein Jahr lang im jeweiligen Ausschuss tätig war oder mindestens in der zehnten Klasse ist. Er wird jährlich mit einfacher Mehrheit beim SV-Seminar gewählt und repräsentiert, verantwortet und koordiniert die Ausschussarbeit. Unterstützt wird er dabei von einem beratenden Lehrer, den er bei Problemen und wichtigen Entscheidungen hinzuziehen kann. Interessenten haben die Möglichkeit, dem Ausschuss auf allgemeine Einladung des Vorsitzenden beizutreten. Der Vorsitzende sorgt dabei eigenverantwortlich für ein ausgewogenes Verhältnis von Unter-, Mittel- und Oberstufenschülern; jeder Schüler wird seinen Fähigkeiten entsprechend eingebunden. Die Ausschussformierung ist innerhalb von drei Wochen nach dem SV-Seminar abgeschlossen und der Ausschuss stellt sich der KSV zur Wahl vor. b) Aufgaben Die Ausschüsse treffen sich in selbst gewählten Abständen, um die geplanten Ziele zu verfolgen. Während jeder Sitzung wird Protokoll geführt, sodass die ganze KSV Einblick in die SV-Arbeit erhält. Bei dem SV-Seminar im folgenden Schuljahr muss der Vorsitzende einen Rechenschaftsbericht über die Arbeit seines Ausschusses vorstellen. Ferner führt er nach der Wahl seines Nachfolgers diesen in sein Amt ein. c) Kooperation mit der gesamten SV Die KSV hat das Recht, begründet Ausschüsse zu bilden und nach intensiver Beratung aufzulösen. 3 Die KSV-Mitglieder haben das Recht, Abstimmungen zu den Vorhaben eines Ausschusses zu beantragen. Über Entscheidungen, die die SV-Kasse betreffen, wird in der KSV verpflichtend abgestimmt. (4) Schülervollversammlung (SVV): Die Schülervollversammlung besteht aus der gesamten Schülerschaft. Sie informiert die Schüler und stimmt über wichtige Fragen ab. Sie wählt das Schülersprecherteam und die Vertrauenslehrer. (5) Schülersprecherteam: Das Schülersprecherteam besteht aus mindestens 2 Schülern. Es sollte jedoch nicht zu groß sein, da sonst die Arbeit erschwert wird. a) Wahlen Am Ende des Schuljahres legen die amtierenden Schülersprecher einen Termin für die Wahlen zu den Schülersprechern in den ersten 6 Wochen des neuen Schuljahres fest. Zu Beginn des neuen Schuljahres sollen die Kandidaten Gelegenheit haben, sich der Schülerschaft vorzustellen. Dies kann auf einer SVV oder durch ein Vorstellen bei den einzelnen Klassen geschehen. Die Wahlen finden in den einzelnen Klassen statt und werden unter Aufsicht des Fachlehrers geheim durchgeführt. b) Aufgaben Das Schülersprecherteam leitet die KSV und die SVV. Es hat bei der KSV nur beratende Stimme. Die Schülersprecher vertreten die Interessen der Schülerschaft gegenüber den Lehrern und der Schulleitung. Die Schülersprecher sind geborene Mitglieder im Schulbeirat. Sollte das Team aus mehr als drei Schülern bestehen, wählen diese aus ihrer Mitte ihre drei stimmberechtigten Vertreter. (6) Grundsätze der Arbeit Für die SV-Arbeit sind die SVler in einem angemessenen Rahmen vom Unterricht befreit. Die für die Arbeit aufgewandten Zeiten erscheinen nicht als Fehlstunden im Zeugnis. Die jeweiligen Amtsinhaber bleiben bis zu den Neuwahlen im Amt. Dies soll eine Weiterführung der Arbeit gewährleisten. 4. Zusammenarbeit mit anderen Gremien Die SV arbeitet mit Lehrern, Schulleitung, Eltern und dem Förderverein zusammen. Bei Problemen und Projekten an der Schule beraten sich die Gruppen miteinander und suchen gemeinsam nach Lösungen. Dafür ist es wichtig, dass alle notwendigen Informationen ausgetauscht und weiter gegeben werden. Wichtige Fragen, die die ganze Schule betreffen, werden im Schulbeirat abgestimmt. 4 5. Finanzierung Die SV erhält ihre Mittel unter anderem aus dem Gewinn des Brötchenverkaufs, der zu 15% in die SV-Kasse einfließt. Die KSV wählt aus ihrer Mitte einen Oberstufenschüler, der die Kasse verwaltet. Er informiert die KSV über die Einnahmen und Ausgaben. Über die Verwendung der Mittel entscheidet die KSV. 6. Vertrauenslehrer Bis spätestens vier Wochen vor den Sommerferien können sich Lehrer als Kandidaten zur Wahl stellen. Auch Schüler können Lehrer nach Rücksprache mit diesen vorschlagen. Die zwei Vertrauenslehrer werden dann in den einzelnen Klassen gewählt. Sie beraten und fördern die Schüler in Fragen der Schülervertretung und nehmen an den Sitzungen der KSV beratend teil. 5