4. Zusammenarbeit mit anderen Gremien

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Leitlinien zur SV-Arbeit am Gymnasium Nonnenwerth
Inhalt
Inhalt ................................................................................................................................ 1
1. Präambel ..................................................................................................................... 1
2. Rechte und Pflichten der SV........................................................................................ 1
3. Mitwirkende ................................................................................................................. 2
3.1 Aufgaben der Mitwirkenden ................................................................................................. 2
(1) Klassenversammlung (KV)/ Klassensprecher: .................................................................. 2
a) Klassensprecher............................................................................................................... 2
b) Jahrgangsstufensprecher der Oberstufe .......................................................................... 2
(2) Klassensprecherversammlung (KSV): .............................................................................. 3
a) Treffen ............................................................................................................................. 3
b) Stimmrecht und Abstimmungen ..................................................................................... 3
c) Vertretung in anderen Gremien ....................................................................................... 3
(3) Ausschüsse: ....................................................................................................................... 3
a) Mitglieder ........................................................................................................................ 3
b) Aufgaben ......................................................................................................................... 3
c) Kooperation mit der gesamten SV .................................................................................. 3
(4) Schülervollversammlung (SVV): ...................................................................................... 4
(5) Schülersprecherteam:......................................................................................................... 4
a) Wahlen ............................................................................................................................ 4
b) Aufgaben ......................................................................................................................... 4
(6) Grundsätze der Arbeit ........................................................................................................ 4
4. Zusammenarbeit mit anderen Gremien ....................................................................... 4
5. Finanzierung ................................................................................................................ 5
6. Vertrauenslehrer .......................................................................................................... 5
1. Präambel
Die Schülervertretung (SV) sorgt dafür, dass die Schüler bei der Verwirklichung des
Bildungs- und Erziehungsauftrages mitwirken können. Sie ermöglicht, dass die Schüler
ihrem Alter und ihrer Entwicklung entsprechend in die Gestaltung des Schulalltags
einbezogen werden.
2. Rechte und Pflichten der SV
Die SV hat das Recht, bei der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.
Folgende Punkte sind dafür zu beachten:
Die SV hat das Recht, bei wichtigen Entscheidungen, welche die ganze Schule
betreffen, von der Schulleitung angehört zu werden. Ihre Pflicht ist es auch die
Meinung der Schülerschaft anzuhören.
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Die SV hat das Recht, bei Entscheidungen mitzusprechen. Ihre Pflicht ist es, die
Schüler auch mitsprechen zu lassen.
Die SV hat das Recht, über wichtige Entscheidungen informiert zu werden. Ihre Pflicht
ist es, die Informationen an alle Schüler weiter zu leiten.
Die Schülervertretung hat das Recht, bei wichtigen Entscheidungen, die die ganze
Schule betreffen, mitzubestimmen. Dies geschieht im Schulbeirat. Die Themen, zu
denen dieser einberufen werden muss, sind in der Schulordnung geregelt.
3. Mitwirkende
Zu der SV gehören folgende Vertreter:
- das Schülersprecherteam
- die Klassensprecher
- die Jahrgangsstufensprecher der Oberstufe (Jgs)
Sie treffen sich in folgenden Gremien:
die Klassenversammlung (KV)
die Schülervollversammlung (SVV)
die Klassensprecherversammlung (KSV)
die Stufenversammlungen der Oberstufe (StV)
3.1 Aufgaben der Mitwirkenden
(1) Klassenversammlung (KV)1/ Klassensprecher:
Die Klassenversammlung besteht aus allen Schülern einer Klasse. Sie hat die Aufgabe,
in allen Fragen der Schülervertretung, die sich bei der Arbeit der Klasse ergeben, zu
beraten und zu beschließen; sie fördert die Zusammenarbeit zwischen den Schülern
und den Lehrern der Klasse.
a) Klassensprecher
Die Klassenversammlung wählt aus ihrer Mitte den Klassensprecher und den
Vertreter. Die Wahlen finden innerhalb der ersten 3 Wochen nach Schulbeginn statt
und müssen geheim sein. Der Klassensprecher vertritt die Schüler der Klasse
gegenüber dem Klassenleiter, den sonstigen Lehrern der Klasse und dem
Schulleiter. Er unterrichtet die Klassenversammlung über Angelegenheiten, die für
die Klasse von Bedeutung sind. Er trägt die Anliegen der Klassenversammlung in
der KSV vor. Dafür muss dem Klassensprecher die entsprechende Zeit in Aufsicht
der Klassen- oder Colehrer zur Verfügung gestellt werden.
b) Jahrgangsstufensprecher der Oberstufe
Die Kurssprecher einer Jahrgangsstufe der Oberstufe wählen aus ihrer Mitte einen
Jahrgangsstufensprecher. Dieser kümmert sich um Anliegen, die die gesamte
Jahrgangsstufe betreffen.
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Für die Oberstufe: Kursversammlung (entsprechend: Kurssprecher,...)
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(2) Klassensprecherversammlung (KSV):
Die Klassensprecherversammlung (KSV) besteht aus den Klassensprechern aller
Klassen der Schule. Sie ist für alle Fragen der SV zuständig, welche die gesamte
Schule angehen. Die Klassensprecher vertreten in der KSV ihre Klasse. Die
Schülersprecher leiten die KSV.
a) Treffen
Die KSV trifft sich jeden Montag in der großen Pause. Außerdem kann bei Bedarf eine
Sonder-KSV von einer Stunde während der Unterrichtszeit einberufen werden. Der
Termin wird mit der Schulleitung abgestimmt.
Um die Arbeit der SV zu ermöglichen, werden ihr während des Schuljahres drei Tage
zu Verfügung gestellt. Unter anderem sollte zu Beginn des Schuljahres eine
Einführungsveranstaltung für alle SVler stattfinden.
b) Stimmrecht und Abstimmungen
Stimmberechtigt in der KSV ist jeweils der erste Klassensprecher. Bei Verhinderung
übernimmt der Vertreter seine Rolle. Auch wenn ein Klassensprecher zum
Schülersprecher gewählt wird, geht seine Stimme an den Vertreter über.
Die KSV ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten
Mitglieder anwesend sind. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefällt. Für
Leitlinienänderungen wird eine 2/3-Mehrheit benötigt.
c) Vertretung in anderen Gremien
Die KSV wählt aus ihrer Mitte Vertreter für die verschiedenen Gremien (z.B.
Landesschülervertretung, Schulbuchausschuss), die beratend an den jeweiligen
Sitzungen teilnehmen. Eine Ämterhäufung sollte nach Möglichkeit vermieden werden.
(3) Ausschüsse:
Durch die Bildung von Ausschüssen wird ein themenspezifisches Arbeiten ermöglicht.
So können verschiedene Projekte strukturierter organisiert werden. Jedem Ausschuss
sitzt ein Mitglied der KSV vor.
a) Mitglieder
Der Vorsitzende jedes Ausschusses ist ein Kurs- oder Klassensprecher, der entweder
bereits ein Jahr lang im jeweiligen Ausschuss tätig war oder mindestens in der zehnten
Klasse ist. Er wird jährlich mit einfacher Mehrheit beim SV-Seminar gewählt und
repräsentiert, verantwortet und koordiniert die Ausschussarbeit. Unterstützt wird er
dabei von einem beratenden Lehrer, den er bei Problemen und wichtigen
Entscheidungen hinzuziehen kann.
Interessenten haben die Möglichkeit, dem Ausschuss auf allgemeine Einladung des
Vorsitzenden beizutreten. Der Vorsitzende sorgt dabei eigenverantwortlich für ein
ausgewogenes Verhältnis von Unter-, Mittel- und Oberstufenschülern; jeder Schüler
wird seinen Fähigkeiten entsprechend eingebunden. Die Ausschussformierung ist
innerhalb von drei Wochen nach dem SV-Seminar abgeschlossen und der Ausschuss
stellt sich der KSV zur Wahl vor.
b) Aufgaben
Die Ausschüsse treffen sich in selbst gewählten Abständen, um die geplanten Ziele zu
verfolgen. Während jeder Sitzung wird Protokoll geführt, sodass die ganze KSV Einblick
in die SV-Arbeit erhält. Bei dem SV-Seminar im folgenden Schuljahr muss der
Vorsitzende einen Rechenschaftsbericht über die Arbeit seines Ausschusses vorstellen.
Ferner führt er nach der Wahl seines Nachfolgers diesen in sein Amt ein.
c) Kooperation mit der gesamten SV
Die KSV hat das Recht, begründet Ausschüsse zu bilden und nach intensiver Beratung
aufzulösen.
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Die KSV-Mitglieder haben das Recht, Abstimmungen zu den Vorhaben eines
Ausschusses zu beantragen. Über Entscheidungen, die die SV-Kasse betreffen, wird in
der KSV verpflichtend abgestimmt.
(4) Schülervollversammlung (SVV):
Die Schülervollversammlung besteht aus der gesamten Schülerschaft. Sie informiert die
Schüler und stimmt über wichtige Fragen ab. Sie wählt das Schülersprecherteam und
die Vertrauenslehrer.
(5) Schülersprecherteam:
Das Schülersprecherteam besteht aus mindestens 2 Schülern. Es sollte jedoch nicht zu
groß sein, da sonst die Arbeit erschwert wird.
a) Wahlen
Am Ende des Schuljahres legen die amtierenden Schülersprecher einen Termin für die
Wahlen zu den Schülersprechern in den ersten 6 Wochen des neuen Schuljahres fest.
Zu Beginn des neuen Schuljahres sollen die Kandidaten Gelegenheit haben, sich der
Schülerschaft vorzustellen. Dies kann auf einer SVV oder durch ein Vorstellen bei den
einzelnen Klassen geschehen.
Die Wahlen finden in den einzelnen Klassen statt und werden unter Aufsicht des
Fachlehrers geheim durchgeführt.
b) Aufgaben
Das Schülersprecherteam leitet die KSV und die SVV. Es hat bei der KSV nur
beratende Stimme. Die Schülersprecher vertreten die Interessen der Schülerschaft
gegenüber den Lehrern und der Schulleitung. Die Schülersprecher sind geborene
Mitglieder im Schulbeirat. Sollte das Team aus mehr als drei Schülern bestehen,
wählen diese aus ihrer Mitte ihre drei stimmberechtigten Vertreter.
(6) Grundsätze der Arbeit
Für die SV-Arbeit sind die SVler in einem angemessenen Rahmen vom Unterricht
befreit. Die für die Arbeit aufgewandten Zeiten erscheinen nicht als Fehlstunden im
Zeugnis.
Die jeweiligen Amtsinhaber bleiben bis zu den Neuwahlen im Amt. Dies soll eine
Weiterführung der Arbeit gewährleisten.
4. Zusammenarbeit mit anderen Gremien
Die SV arbeitet mit Lehrern, Schulleitung, Eltern und dem Förderverein zusammen.
Bei Problemen und Projekten an der Schule beraten sich die Gruppen miteinander und
suchen gemeinsam nach Lösungen. Dafür ist es wichtig, dass alle notwendigen
Informationen ausgetauscht und weiter gegeben werden. Wichtige Fragen, die die
ganze Schule betreffen, werden im Schulbeirat abgestimmt.
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5. Finanzierung
Die SV erhält ihre Mittel unter anderem aus dem Gewinn des Brötchenverkaufs, der zu
15% in die SV-Kasse einfließt. Die KSV wählt aus ihrer Mitte einen Oberstufenschüler,
der die Kasse verwaltet. Er informiert die KSV über die Einnahmen und Ausgaben. Über
die Verwendung der Mittel entscheidet die KSV.
6. Vertrauenslehrer
Bis spätestens vier Wochen vor den Sommerferien können sich Lehrer als Kandidaten
zur Wahl stellen. Auch Schüler können Lehrer nach Rücksprache mit diesen
vorschlagen. Die zwei Vertrauenslehrer werden dann in den einzelnen Klassen gewählt.
Sie beraten und fördern die Schüler in Fragen der Schülervertretung und nehmen an
den Sitzungen der KSV beratend teil.
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