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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft Plzeňský Prazdroj, a.s.
für den Online-Verkauf von Eintrittskarten für Führungen/Besichtigungen
der Besuchertrassen
1. Allgemeine Bestimmungen und Begriffsabgrenzung
1.1.
„PPAS“ ist die Handelsgesellschaft Plzeňský Prazdroj, a.s., mit Sitz in U Prazdroje 7,
PLZ 304 97, IČ: 45357366, DIČ: CZ45357366, eingetragen im Handelsregister beim
Kreisgericht (Krajský soud) in Pilsen, Aktenzeichen B 227.
1.2. PPAS betreibt Besuchertrassen u. a. an folgenden Adressen:
• Besucherzentrum Plzeňský Prazdroj – U Prazdroje 7, 304 97, Plzeň
o Besuchertrasse Pilsner Urquell
o Besuchertrasse Gambrinus
• Besucherzentrum des Brauereimuseums – Veleslavínova 6, 301 14 Plzeň
o Besuchertrasse Brauereimuseum
o Besuchertrasse Pilsner historische Keller
(oben genannte Besucherzentren nachfolgend „Besucherzentrum“).
1.3. Der „Kunde” ist die Person, die mit PPAS einen Kaufvertrag über den Erwerb einer
Eintrittskarte für Führungen/Besichtigungen der Besuchertrassen im Besucherzentrum
von PPAS oder über das Internet auf den Seiten www.prazdrojvisit.cz oder
www.plzenskepodzemi.cz abgeschlossen hat.
1.4. Die „herkömmliche Eintrittskarte” ist die Eintrittskarte, die der Kunde bei der
Bezahlung an der Kasse des Besucherzentrums erhält.
1.5. Das „E-Ticket” ist die vom Kunden ausgedruckte Eintrittskarte mit Strichcode, die dem
Kunden im PDF-Format zum Ausdrucken zugesandt wird, und zwar stets nach Bestellung
und Bezahlung der Eintrittskarte über das Internet.
1.6. Der Kunde, der Eintrittskarten an der Kasse des Besucherzentrums oder über das Internet
erwirbt, stimmt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, die für beide Seiten
bindend sind. Entscheidend ist die Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die
am Tag der Bezahlung des Kaufpreises der Eintrittskarte gültig ist.
2. Erwerb der Eintrittskarten
2.1. Der Kunde kann die Eintrittskarten zu den oben angeführten, von PPAS betriebenen
Besuchertrassen (i) an den Kassen der Besucherzentren bar oder mit Kreditkarte bezahlen,
(ii) über das Internet erwerben. Der Kunde kann den Preis der Eintrittskarte mit
MasterCard, MasterCard Electronic, Maestro, Visa, Visa Electron bzw. mittels der
elektronischen Geldbörse PaySec bezahlen.
3.
Kauf und Bezahlung von Eintrittskarten (E-Tickets) über das Internet
3.1. Ein E-Ticket kann über das Internet auf den Webseiten www.prazdrojvisit.cz oder
www.plzenskepodzemi.cz erworben werden, und zwar bis spätestens 30 Minuten vor
Beginn der gewünschten Führung. Danach hat der Kunde nur noch die Möglichkeit, eine
herkömmliche Eintrittskarte an der Kasse des Besucherzentrums zu erwerben.
3.2. Beim Kauf von E-Tickets können von der Gesellschaft PPAS herausgegebene
Ermäßigungsgutscheine, Freikarten oder Voucher nicht genutzt werden.
3.3. Beim Kauf des E-Tickets wird dem Kunden keine Gebühr berechnet, er bezahlt lediglich
den aktuellen Preis des E-Tickets.
3.4. Nach dem vollständigen Ausfüllen der Bestellung des E-Tickets wird der
Gesamtkaufpreis angezeigt, den der Kunde zu bezahlen hat. Der angezeigte Kaufpreis ist
der aktuelle Preis für die bestellte Führung/Besichtigung, dieser Preis enthält die
Mehrwertsteuer und ist der Endpreis, d. h. einschließlich gewährter Preisnachlässe.
3.5. Nach Abschluss der Bestellung des E-Tickets wird der Kunde auf die Website des
Zahlungsportals ČSOB webpay weitergeleitet, wo er die Zahlung vornimmt.
3.6. Der Kunde gibt über das Zahlungsportal ČSOB webpay alle Daten ein, die für die
Bezahlung des Kaufpreises für das gewählte E-Ticket erforderlich sind.
3.7. Die Gesellschaft PPAS trägt keine Verantwortung für den Bezahlvorgang im
Zahlungsportal ČSOB webpay.
3.8. Nach Erstattung des Kaufpreises der elektronischen Eintrittskarte und dem erfolgreichen
Abschluss der Bestellung wird dem Kunden über das System des Unternehmens PPAS
eine bestätigende E-Mail an die von ihm angegebene E-Mailadresse versendet, welche die
erworbenen elektronischen Eintrittskarten enthält. Der Kunde erklärt sich damit
einverstanden, dass der Kunde mittels dieser E-Mail auch einen Zugang zu den diesen
Auftrag betreffenden Angaben erhält, einschließlich des elektronischen Kaufbelegs im
Sinne des Gesetzes Nr. 112/2016 Slg. über die Umsatzerfassung.
3.9. Nach der Bezahlung über das Zahlungsportal ČSOB webpay wird der Kunde wieder auf
die Webseiten der Gesellschaft PPAS zurückgeleitet, wo er die Darstellung des E-Tickets
im PDF-Format wählen und nachfolgend das E-Ticket ausdrucken kann.
3.10. Das im A4-Format ausgedruckte E-Ticket berechtigt den Kunden zum Eintritt zu einer
konkreten Besuchertrasse an einem konkreten Datum, zu konkreter Uhrzeit und in einer
konkreten Sprachversion.
3.11. Der Identifizierungscode auf dem E-Ticket ist nur einmalig verwertbar, d. h. dass bei einer
weiteren Vorlage des auf dem E-Ticket befindlichen Identifizierungscodes kein weiterer
Eintritt gewährt wird, ungeachtet dessen, von wem das E-Ticket vorgelegt wird.
3.12. Die Gesellschaft PPAS übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Schwierigkeiten,
die sich aus unberechtigter Nutzung bzw. durch das Kopieren des E-Tickets ergeben. Das
Fälschen des E-Tickets ist strafbar. Das E-Ticket verliert seine Gültigkeit, wenn die
Kontrolldaten unleserlich oder nicht sichtbar sind oder wenn nachträglich Änderungen auf
dem E-Ticket vorgenommen wurden.
3.13. Bei Erwerb eines ermäßigten E-Tickets (Studierende, Inhaber des Behindertenausweises
ZTP u. a.) ist bei der Einlasskontrolle mit dem E-Ticket ein gültiger Ausweis vorzulegen,
mit dem der Anspruch auf den ermäßigten Eintrittspreis nachgewiesen wird. Legt der
Kunde keinen gültigen Ausweis vor, ist er verpflichtet, die Differenz zwischen
ermäßigtem und vollem Eintrittspreis persönlich an der Kasse vor dem Einlass zur
Besuchertrasse zu bezahlen.
4. Ermäßigte Eintrittspreise
4.1. Erwirbt der Kunden im Rahmen einer Bestellung E-Tickets für zwei und mehr
Besuchertrassen, die an einem Tag besichtigt werden, erhält er eine Ermäßigung in Höhe
von 25% des Preises der herkömmlichen Eintrittskarte für diese Führungen/Besichtigung.
4.2. Wählt der Kunde die Kategorie ermäßigter Eintrittspreis (Studierende, Inhaber des
Behindertenausweises ZTP u. a.), muss bei der Abholung der reservierten Eintrittskarten
mit einem gültigen Ausweis der Anspruch auf den ermäßigten Eintrittspreis nachgewiesen
werden. Legt der Kunde keinen gültigen Ausweis vor, ist er verpflichtet, die Differenz
zwischen dem ermäßigten und dem vollen Eintrittspreis nachzubezahlen.
5. Sonstige Bedingungen
5.1. Der Kunde weist sich bei der Eintrittskartenkontrolle entweder mit einer gültigen
herkömmlichen Eintrittskarte oder einem E-Ticket mit Nummerncode in Form eines
Ausdrucks einer PDF-Datei aus.
5.2. Der Kunde darf nur an der konkreten Führung/Besichtigung an dem konkreten Datum, zu
der Uhrzeit und in der Sprache teilnehmen, für die er die Eintrittskarte erworben hat.
5.3. Der Kunde ist verpflichtet, die gültige Eintrittskarte während der gesamten
Führung/Besichtigung sorgfältig aufzubewahren und sie ggf. bei Aufforderung durch
einen zuständigen Mitarbeiter der PPAS diesem vorzulegen. Bei Verlust der Eintrittskarte
kann der Kunde aufgefordert werden, die Besuchertrasse zu verlassen, ohne irgendeinen
Anspruch auf Ersatz.
5.4. Mit dem Erwerb einer herkömmlichen Eintrittskarte oder eines E-Tickets verpflichtet sich
der Kunde zur Einhaltung der Besucher- und Betriebsordnung für die gesamte Dauer
seines Aufenthalts in den Räumen der Besuchertrassen. Die Besucher- und
Betriebsordnung im aktuellen Stand ist stets in den Räumen der Besucherzentren
ausgehängt.
6. Schutz personenbezogener Daten
6.1. Mit dem Erwerb des E-Ticket oder der Reservierung der herkömmlichen Eintrittskarte
über das Internet gibt der Kunde der Gesellschaft PPAS in Übereinstimmung mit dem
Gesetz Nr. 101/2000, dem Gesetz Nr. 40/1995 und dem Gesetz Nr. 480/2004 der
Gesetzessammlung, in der jeweils gültigen Fassung, seine Zustimmung zur Verarbeitung
und Speicherung seiner personenbezogenen Daten für die Dauer eines Jahres im Umfang
Vorname, Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, ggf. weiterer Daten, die im
Anmeldeformular anzugeben sind zwecks Verkauf des E-Tickets oder Reservierung einer
herkömmlichen Eintrittskarte über das Internet, ggf. zu Reklamationszwecken bzw. zu
Informationszwecken für den Fall, dass die Führung/Besichtigung von PPAS abgesagt
werden muss.
Die Gesellschaft PPAS garantiert, dass alle im Bestelldialog benannten
personenbezogenen Daten streng vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte verkauft
oder weitergegeben werden. Alle personenbezogenen Daten werden streng geheim
gehalten und ausschließlich für die Zwecke der Gesellschaft PPAS verwendet.
6.2. Daten, die der Bezahlung des Kaufpreises der E-Tickets dienen, werden direkt an den
jeweiligen Betreiber des Zahlungsportals übermittelt, die Gesellschaft PPAS hat keinen
Zugang zu diesen Daten. Diese Daten sind geschützt in Übereinstimmung mit den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Betreibers des Zahlungsportals.
7. Reklamationsbedingungen
7.1. Eine bereits gekaufte herkömmliche Eintrittskarte oder ein E-Ticket kann nicht
umgetauscht werden. Bei Verlust der herkömmlichen Eintrittskarte oder des E-Tickets
wird kein Ersatz gewährt. Bereits bezahltes Eintrittsgeld wird nicht zurückerstattet,
ausgenommen, wenn die Führung/Besichtigung von PPAS abgesagt wird. In diesem Fall
hat der Kunde Anspruch auf volle Rückerstattung des bezahlten Eintrittspreises, und zwar
unter folgenden Bedingungen:
a) Wurde die Eintrittskarte an der Kasse des Besucherzentrums erworben, wird dem
Kunden der Kaufpreis erstattet, wenn er ohne unnötige Verzögerungen an der Kasse,
an der er die Eintrittskarte erworben hat, seinen Anspruch geltend macht. Auf Wunsch
des Kunden ist auch der Umtausch gegen eine Eintrittskarte im gleichen Wert für eine
Führung auf derselben Besuchertrasse zu einer anderen Zeit möglich.
b) Wurde das E-Ticket über das Internet erworben, wird dem Kunden der bezahlte
Kaufpreis nach schriftlicher Reklamation zurückerstattet, und zwar per
Postanweisung oder Banküberweisung. Auf Wunsch des Kunden ist auch der
Umtausch gegen eine Eintrittskarte im gleichen Wert für eine Führung auf derselben
Besuchertrasse zu einer anderen Zeit möglich.
7.2. Im Fall, dass nach dem Bezahlvorgang mit Kreditkarte an der Kasse des
Besucherzentrums oder beim Einkauf im E-Shop der Gesellschaft PPAS der Betrag für
die Eintrittskarte nicht in der korrekten Höhe vom Konto des Kunden abgebucht wurde,
ist der Kunde verpflichtet, diese Tatsache ausschließlich bei dem Geldinstitut zu
reklamieren, das die Kreditkarte ausgegeben hat, mit der der Kunde für die Eintrittskarte
bezahlt hat.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle den Online-Verkauf von
Eintrittskarten für die Besuchertrassen/Führungen in den Besucherzentren umfassenden
Geschäftsfälle zwischen der Gesellschaft PPAS und dem Kunden.
8.2. Die Gesellschaft PPAS behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Änderungen und ihr Inkrafttreten veröffentlicht die
Gesellschaft PPAS in geeigneter Form auf ihren Webseiten www.prazdrojvisit.cz und
www.plzenskepodzemi.cz.
8.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 01.03. 2017 gültig und wirksam.
Pilsen, den 01.03. 2017
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