Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft Plzeňský Prazdroj, a.s. für den Online-Verkauf von Eintrittskarten für Führungen/Besichtigungen der Besuchertrassen 1. Allgemeine Bestimmungen und Begriffsabgrenzung 1.1. „PPAS“ ist die Handelsgesellschaft Plzeňský Prazdroj, a.s., mit Sitz in U Prazdroje 7, PLZ 304 97, IČ: 45357366, DIČ: CZ45357366, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht (Krajský soud) in Pilsen, Aktenzeichen B 227. 1.2. PPAS betreibt Besuchertrassen u. a. an folgenden Adressen: • Besucherzentrum Plzeňský Prazdroj – U Prazdroje 7, 304 97, Plzeň o Besuchertrasse Pilsner Urquell o Besuchertrasse Gambrinus • Besucherzentrum des Brauereimuseums – Veleslavínova 6, 301 14 Plzeň o Besuchertrasse Brauereimuseum o Besuchertrasse Pilsner historische Keller (oben genannte Besucherzentren nachfolgend „Besucherzentrum“). 1.3. Der „Kunde” ist die Person, die mit PPAS einen Kaufvertrag über den Erwerb einer Eintrittskarte für Führungen/Besichtigungen der Besuchertrassen im Besucherzentrum von PPAS oder über das Internet auf den Seiten www.prazdrojvisit.cz oder www.plzenskepodzemi.cz abgeschlossen hat. 1.4. Die „herkömmliche Eintrittskarte” ist die Eintrittskarte, die der Kunde bei der Bezahlung an der Kasse des Besucherzentrums erhält. 1.5. Das „E-Ticket” ist die vom Kunden ausgedruckte Eintrittskarte mit Strichcode, die dem Kunden im PDF-Format zum Ausdrucken zugesandt wird, und zwar stets nach Bestellung und Bezahlung der Eintrittskarte über das Internet. 1.6. Der Kunde, der Eintrittskarten an der Kasse des Besucherzentrums oder über das Internet erwirbt, stimmt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, die für beide Seiten bindend sind. Entscheidend ist die Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die am Tag der Bezahlung des Kaufpreises der Eintrittskarte gültig ist. 2. Erwerb der Eintrittskarten 2.1. Der Kunde kann die Eintrittskarten zu den oben angeführten, von PPAS betriebenen Besuchertrassen (i) an den Kassen der Besucherzentren bar oder mit Kreditkarte bezahlen, (ii) über das Internet erwerben. Der Kunde kann den Preis der Eintrittskarte mit MasterCard, MasterCard Electronic, Maestro, Visa, Visa Electron bzw. mittels der elektronischen Geldbörse PaySec bezahlen. 3. Kauf und Bezahlung von Eintrittskarten (E-Tickets) über das Internet 3.1. Ein E-Ticket kann über das Internet auf den Webseiten www.prazdrojvisit.cz oder www.plzenskepodzemi.cz erworben werden, und zwar bis spätestens 30 Minuten vor Beginn der gewünschten Führung. Danach hat der Kunde nur noch die Möglichkeit, eine herkömmliche Eintrittskarte an der Kasse des Besucherzentrums zu erwerben. 3.2. Beim Kauf von E-Tickets können von der Gesellschaft PPAS herausgegebene Ermäßigungsgutscheine, Freikarten oder Voucher nicht genutzt werden. 3.3. Beim Kauf des E-Tickets wird dem Kunden keine Gebühr berechnet, er bezahlt lediglich den aktuellen Preis des E-Tickets. 3.4. Nach dem vollständigen Ausfüllen der Bestellung des E-Tickets wird der Gesamtkaufpreis angezeigt, den der Kunde zu bezahlen hat. Der angezeigte Kaufpreis ist der aktuelle Preis für die bestellte Führung/Besichtigung, dieser Preis enthält die Mehrwertsteuer und ist der Endpreis, d. h. einschließlich gewährter Preisnachlässe. 3.5. Nach Abschluss der Bestellung des E-Tickets wird der Kunde auf die Website des Zahlungsportals ČSOB webpay weitergeleitet, wo er die Zahlung vornimmt. 3.6. Der Kunde gibt über das Zahlungsportal ČSOB webpay alle Daten ein, die für die Bezahlung des Kaufpreises für das gewählte E-Ticket erforderlich sind. 3.7. Die Gesellschaft PPAS trägt keine Verantwortung für den Bezahlvorgang im Zahlungsportal ČSOB webpay. 3.8. Nach erfolgreich abgewickelter Bezahlung des Kaufpreises für das E-Ticket und erfolgreichem Abschluss der Bestellung wird dem Kunden an die von ihm angegebene E- Mail-Adresse vom System der Gesellschaft PPAS eine Bestätigungsmail gesendet, die das erworbene E-Ticket enthält. 3.9. Nach der Bezahlung über das Zahlungsportal ČSOB webpay wird der Kunde wieder auf die Webseiten der Gesellschaft PPAS zurückgeleitet, wo er die Darstellung des E-Tickets im PDF-Format wählen und nachfolgend das E-Ticket ausdrucken kann. 3.10. Das im A4-Format ausgedruckte E-Ticket berechtigt den Kunden zum Eintritt zu einer konkreten Besuchertrasse an einem konkreten Datum, zu konkreter Uhrzeit und in einer konkreten Sprachversion. 3.11. Der Identifizierungscode auf dem E-Ticket ist nur einmalig verwertbar, d. h. dass bei einer weiteren Vorlage des auf dem E-Ticket befindlichen Identifizierungscodes kein weiterer Eintritt gewährt wird, ungeachtet dessen, von wem das E-Ticket vorgelegt wird. 3.12. Die Gesellschaft PPAS übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Schwierigkeiten, die sich aus unberechtigter Nutzung bzw. durch das Kopieren des E-Tickets ergeben. Das Fälschen des E-Tickets ist strafbar. Das E-Ticket verliert seine Gültigkeit, wenn die Kontrolldaten unleserlich oder nicht sichtbar sind oder wenn nachträglich Änderungen auf dem E-Ticket vorgenommen wurden. 3.13. Bei Erwerb eines ermäßigten E-Tickets (Studierende, Inhaber des Behindertenausweises ZTP u. a.) ist bei der Einlasskontrolle mit dem E-Ticket ein gültiger Ausweis vorzulegen, mit dem der Anspruch auf den ermäßigten Eintrittspreis nachgewiesen wird. Legt der Kunde keinen gültigen Ausweis vor, ist er verpflichtet, die Differenz zwischen ermäßigtem und vollem Eintrittspreis persönlich an der Kasse vor dem Einlass zur Besuchertrasse zu bezahlen. 4. Ermäßigte Eintrittspreise 4.1. Erwirbt der Kunden im Rahmen einer Bestellung E-Tickets für zwei und mehr Besuchertrassen, die an einem Tag besichtigt werden, erhält er eine Ermäßigung in Höhe von 25% des Preises der herkömmlichen Eintrittskarte für diese Führungen/Besichtigung. 4.2. Wählt der Kunde die Kategorie ermäßigter Eintrittspreis (Studierende, Inhaber des Behindertenausweises ZTP u. a.), muss bei der Abholung der reservierten Eintrittskarten mit einem gültigen Ausweis der Anspruch auf den ermäßigten Eintrittspreis nachgewiesen werden. Legt der Kunde keinen gültigen Ausweis vor, ist er verpflichtet, die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem vollen Eintrittspreis nachzubezahlen. 5. Sonstige Bedingungen 5.1. Der Kunde weist sich bei der Eintrittskartenkontrolle entweder mit einer gültigen herkömmlichen Eintrittskarte oder einem E-Ticket mit Nummerncode in Form eines Ausdrucks einer PDF-Datei aus. 5.2. Der Kunde darf nur an der konkreten Führung/Besichtigung an dem konkreten Datum, zu der Uhrzeit und in der Sprache teilnehmen, für die er die Eintrittskarte erworben hat. 5.3. Der Kunde ist verpflichtet, die gültige Eintrittskarte während der gesamten Führung/Besichtigung sorgfältig aufzubewahren und sie ggf. bei Aufforderung durch einen zuständigen Mitarbeiter der PPAS diesem vorzulegen. Bei Verlust der Eintrittskarte kann der Kunde aufgefordert werden, die Besuchertrasse zu verlassen, ohne irgendeinen Anspruch auf Ersatz. 5.4. Mit dem Erwerb einer herkömmlichen Eintrittskarte oder eines E-Tickets verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung der Besucher- und Betriebsordnung für die gesamte Dauer seines Aufenthalts in den Räumen der Besuchertrassen. Die Besucher- und Betriebsordnung im aktuellen Stand ist stets in den Räumen der Besucherzentren ausgehängt. 6. Schutz personenbezogener Daten 6.1. Mit dem Erwerb des E-Ticket oder der Reservierung der herkömmlichen Eintrittskarte über das Internet gibt der Kunde der Gesellschaft PPAS in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 101/2000, dem Gesetz Nr. 40/1995 und dem Gesetz Nr. 480/2004 der Gesetzessammlung, in der jeweils gültigen Fassung, seine Zustimmung zur Verarbeitung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten für die Dauer eines Jahres im Umfang Vorname, Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, ggf. weiterer Daten, die im Anmeldeformular anzugeben sind zwecks Verkauf des E-Tickets oder Reservierung einer herkömmlichen Eintrittskarte über das Internet, ggf. zu Reklamationszwecken bzw. zu Informationszwecken für den Fall, dass die Führung/Besichtigung von PPAS abgesagt werden muss. Die Gesellschaft PPAS garantiert, dass alle im Bestelldialog benannten personenbezogenen Daten streng vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte verkauft oder weitergegeben werden. Alle personenbezogenen Daten werden streng geheim gehalten und ausschließlich für die Zwecke der Gesellschaft PPAS verwendet. 6.2. Daten, die der Bezahlung des Kaufpreises der E-Tickets dienen, werden direkt an den jeweiligen Betreiber des Zahlungsportals übermittelt, die Gesellschaft PPAS hat keinen Zugang zu diesen Daten. Diese Daten sind geschützt in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Betreibers des Zahlungsportals. 7. Reklamationsbedingungen 7.1. Eine bereits gekaufte herkömmliche Eintrittskarte oder ein E-Ticket kann nicht umgetauscht werden. Bei Verlust der herkömmlichen Eintrittskarte oder des E-Tickets wird kein Ersatz gewährt. Bereits bezahltes Eintrittsgeld wird nicht zurückerstattet, ausgenommen, wenn die Führung/Besichtigung von PPAS abgesagt wird. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf volle Rückerstattung des bezahlten Eintrittspreises, und zwar unter folgenden Bedingungen: a) Wurde die Eintrittskarte an der Kasse des Besucherzentrums erworben, wird dem Kunden der Kaufpreis erstattet, wenn er ohne unnötige Verzögerungen an der Kasse, an der er die Eintrittskarte erworben hat, seinen Anspruch geltend macht. Auf Wunsch des Kunden ist auch der Umtausch gegen eine Eintrittskarte im gleichen Wert für eine Führung auf derselben Besuchertrasse zu einer anderen Zeit möglich. b) Wurde das E-Ticket über das Internet erworben, wird dem Kunden der bezahlte Kaufpreis nach schriftlicher Reklamation zurückerstattet, und zwar per Postanweisung oder Banküberweisung. Auf Wunsch des Kunden ist auch der Umtausch gegen eine Eintrittskarte im gleichen Wert für eine Führung auf derselben Besuchertrasse zu einer anderen Zeit möglich. 7.2. Im Fall, dass nach dem Bezahlvorgang mit Kreditkarte an der Kasse des Besucherzentrums oder beim Einkauf im E-Shop der Gesellschaft PPAS der Betrag für die Eintrittskarte nicht in der korrekten Höhe vom Konto des Kunden abgebucht wurde, ist der Kunde verpflichtet, diese Tatsache ausschließlich bei dem Geldinstitut zu reklamieren, das die Kreditkarte ausgegeben hat, mit der der Kunde für die Eintrittskarte bezahlt hat. 8. Schlussbestimmungen 8.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle den Online-Verkauf von Eintrittskarten für die Besuchertrassen/Führungen in den Besucherzentren umfassenden Geschäftsfälle zwischen der Gesellschaft PPAS und dem Kunden. 8.2. Die Gesellschaft PPAS behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Änderungen und ihr Inkrafttreten veröffentlicht die Gesellschaft PPAS in geeigneter Form auf ihren Webseiten www.prazdrojvisit.cz und www.plzenskepodzemi.cz. 8.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 14. 7. 2016 gültig und wirksam. Pilsen, den 14. 7. 2016