Ausnahme einiger Produkte

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Angabe der Preise der Produkte und
Dienstleistungen - Non-Food
In der Regel reicht es aus, den Endverkaufspreis von Non-Food-Produkten anzugeben. Es ist nicht
notwendig, den Preis je Maßeinheit, d. h. pro Kilogramm, Liter usw. anzugeben. Hierbei gibt es
jedoch einige Ausnahmen.
Bei folgenden Produkten ist der Verkaufspreis und der Preis je Maßeinheit (z. B. pro Kilogramm)
anzugeben.
I. HYGIENE- UND SCHÖNHEITSPRODUKTE:
•Toilettenseifen;
•Zahnpasten und Zahnpflegemittel;
•Dusch- und Badeprodukte (z. B.: Duschgel);
•Haarpflegemittel (z. B.: Shampoo );
•Rasierprodukte (z. B. Rasierschaum );
•Duftwasser und Kölnisch Wasser mit Ausnahme von Parfümextrakten;
•Körperlotionen;
•Emulsionen, Pflegecremes;
•Sonnencremes.
II - HAUSHALTSREINIGER:
•Scheuermittel, Kalkreiniger, Abflussreiniger, Abbeizmittel, Fleckenentferner (z. B.: Eau de Javel);
•Boden-, Teppich-, Vinyl-, Glasreiniger;
•Textilreinigungsmittel (wie Waschmittel und Weichspüler).
III - BAU-, BASTEL- UND GARTENPRODUKTE:
•Zemente, Kalke, Gipse und Sände;
•Dämmstoffe und -platten;
•chemische Grundstoffe wie Färbemittel, Lösungsmittel und Säuren;
•Farben, Lacke und Verdünnungsmittel;
•Klebstoffe;
•Bodenreiniger und Bodenverbesserungsmittel. Beispiel: Holzbodenwachs;
•Torfe, Blumenerden, Komposte und sonstige Pflanzenpflegeprodukte;
•Saatgut;
•Kabel;
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•Flachglas und gleichgestellte Produkte;
•Materialreiniger.
IV - SONSTIGE PRODUKTE:
•Schmierstoffe und Frostschutzmittel (z. B.: Motoröl für Fahrzeuge);
•Lebensmittelfolien aus Aluminium, Plastik oder Papier;
•gängige Fahrzeugpflegeprodukte.
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