Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 01.01.2010 §1 Präambel 1. Für Verträge zwischen der evania GmbH (nachfolgend „evania“) und deren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt evania nicht an, es sei denn, evania hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Vertragsbeziehungen, auch für alle künftigen Verträge. 3. evania ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die zukünftige Geschäftsbeziehung mit dem Kunden nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung evania seinen schriftlichen Widerspruch übersandt hat. Auf diese Folge wird evania bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. 4. evania vermarktet Online-Werbung auf Websites im Internet oder mittels E-MailMarketing mit Hilfe seines Netzwerks. evania ermöglicht den gesamten Prozess der Planung, der Platzierung und Überwachung von Online-Werbung auf OnlineWerbeflächen. §2 Angebot & Vertragsschluss 1. Angebote von evania sind stets unverbindlich und freibleibend. 2. Aufträge des Kunden sind verbindlich. evania kann diese innerhalb von zwei Wochen nach Zugang entweder schriftlich durch eine Auftragsbestätigung, mündlich oder durch den Beginn der Erbringung der Leistung annehmen. 3. evania behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder laufende Kampagnen abzubrechen. Im Falle einer Ablehnung eines Auftrages oder eines Abbruchs einer Kampagne hat der Kunde keinerlei Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen evania. 4. evania ist berechtigt, die Schaltung oder Auslieferung von Werbemitteln von einer Abschlagszahlung und gegebenenfalls dem Ausgleich noch offen stehender Rechnungen abhängig zu machen. 5. Sofern nicht anders vereinbart, ist bei bereits gebuchten Kampagnen keine Stornierung möglich. 6. evania erhält für seine Leistungen eine Provision vom Kunden. Die Provision kann folgende Vergütungsmodelle entsprechend:a. Provision TKP: Der Kunde bezahlt evania einen zuvor festgelegten Betrag pro Einblendung oder pro versendete E-Mail eines Werbemittels, das zur Kampagne des Kunden gehört. In Aufträgen wird die Provision in TKP (pro 1.000 Einblendungen) angegeben. b. Provision CPC: Der Kunde bezahlt evania einen zuvor festgelegten Betrag pro Klick eines Besuchers auf ein Werbemittel der Kampagne vom Kunden. c. Provision CPL / CPA: Der Kunde bezahlt evania einen zuvor festgelegten Betrag pro Durchführung einer Useraktion. Dabei legt der Kunde vor Vertragsschluss mit evania fest, welche Aktion ein Besucher durchzuführen hat, damit der Lead als gültig anerkannt werden kann. Eine Aktion kann hierbei z.B. die Einschreibung in den Newsletter des Kunden, der Download einer Software, das Ausfüllen und Absenden einer Umfrage sein oder eine ganz andere Aktion. d. Provision CPO: Der Kunde bezahlt evania einen zuvor festgelegten Prozentsatz am durch evania generierten Umsatz. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein durch evania geworbener Besucher auf der Webseite des Kunden einen Kauf tätigt. Die evania-Provision bemisst sich dann gemäß des festgelegten Prozentwerts am Nettobestellwert des geworbenen Kunden. e. Provision Festpreis: Der Kunde bezahlt evania einen zuvor festgelegten Festpreis. f. Es sind auch Kombinationen der Provisionsmodelle möglich. Eine nachträgliche Änderung der Provisionshöhe ist nur durch separate Vereinbarung zwischen Kunden und evania im Einzelfall möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung von evania. g. Provisionsart, Höhe der Provision (Preis) und weitere Konditionen sind im Angebot aufgeführt. §3 Durchführung der Kampagne 1. evania übernimmt für alle Kampagnen allein und selbstständig die Schaltung und Auslieferung der Werbemittel. evania liefert die Werbung dabei nach eigenem Ermessen aus oder stellt ggf. Werbemittel und Kampagnen ein, falls diese nicht den gewünschten Erfolg erzielen. §4 Lead- und Sale-Kampagnen 1. Bei der Schaltung von Lead- und Sale-Kampagnen ist es notwendig einen bestimmten TrackingCode in die Webseite des Kunden einzubauen. Der TrackingCode muss an die Stelle der Webseite eingebaut werden, ab der die Useraktion als Durchgeführt gilt. 2. Der Tracking-Code wird dem Kunden per E-Mail zugesandt und darf nicht verändert werden. Des Weiteren ist es nicht gestattet, den Code nur partiell anzeigen zu lassen und ihn unter bestimmten Umständen nicht anzuzeigen. 3. Der Kunde hat für die Laufzeit der Kampagne und 30 Tage darüber hinaus den genannten Code ordnungsgemäß in seine Webseite zu implementieren und diesen nicht vor Ablauf dieser Frist zu entfernen. Dies ist aus Gründen der ordnungsgemäßen Abrechnung nötig. 4. Sofern nichts anderes im Angebot vereinbart, gelten alle von evania durch den Tracking-Code gezählten Leads oder Sales als valide und müssen provisioniert werden. Sollte Angebot vereinbart sein, dass der Kunde Recht hat die Leads und Sales zu validieren, so müssen alle nicht valide Leads und Sales bis spätestens des 5. des Folgemonats storniert werden. Stornos können nur anhand von OrderIDs und nur mit Angabe eines Grundes der Stornierung erfolgen. Die Bedingungen, wann ein Lead oder Sales storniert wird, muss vor Kampagnenbeginn von evania zugestimmt werden. Sollten die Leads nach Ablauf der Frist nicht storniert werden oder der Grund der Stornierung nicht nachvollziehbar sein, gilt der Lead oder Sale als gültig und muss provisioniert werden. 5. Bei schuldhaftem Verstoß des Kundens gegen Regelungen aus §4 verwirkt er eine Vertragsstrafe gemäß §6 Abs.6. §5 Abrechnung 1. Maßgeblich für die Abrechnung der Werbemaßnahmen sind die Systeme von evania. 2. evania ist berechtigt seine Vergütung sofort nach Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen und erst nach Zahlungseingang zu beginnen mit der Erbringung der Leistung. 3. Sollte evania ohne vorige Rechnungsstellung mit der Leistung beginnen, so kann evania jederzeit eine Rechnung über die gesamte oder teilweise erbrachte Leistung stellen und ggf. auch über den noch zu erbringenden Teil. 4. Sofern nichts anderes im Angebot vereinbart ist, beträgt das Zahlungsziel netto, netto 14 Tage. §6 Gewährleistung und Haftung, Vertragsstrafe 1. evania wird seinen Dienst im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten betreiben. Eine Zusicherung irgendeiner Art kann nicht gegeben werden. 2. Für Verstöße von evania oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen gegen vertragliche Vereinbarungen bzw. Festlegungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet evania nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Dies betrifft nicht die Haftung von evania für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 3. Die Haftung von evania ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der sich für die Zeit der Vertragsverletzung nach den durchschnittlichen monatlichen Provisionen Kundens innerhalb der letzten 6 Monate bemisst, soweit der Schaden nicht aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultiert. 4. evania übernimmt keinerlei Haftung für die durch evania vermarkteten Webseiten oder die durch evania geschaltete Werbung. Für die Inhalte der Webseiten ist allein der jeweilige Webseitenbetreiber bzw. für die Inhalte der Werbung ist ausschließlich der jeweilige Kunde verantwortlich. Die Tatsache, dass die Vermittlung, Schaltung und Abrechnung durch evania erfolgt, begründet keinerlei Ansprüche – auch nicht Dritter – gegen evania oder Rechtsverbindlichkeiten von evania gegenüber Dritten. 5. Der Kunde stellt evania von evtl. Ansprüchen Dritter frei, die aus der Werbung durch Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Markengesetz und andere den fairen Wettbewerb und das Vermögen anderer schützende Vorschriften oder gegen sonstiges geltendes Recht entstehen und gegenüber evania geltend gemacht werden. Der Kunde wird evania alle Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) erstatten. 6. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen §4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,- je Verstoß vereinbart. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schäden, die evania infolge des Vertragsverstoßes erleidet, nicht angerechnet. §7 Schlussbestimmungen 1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. 2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke. 3. Für alle Ansprüche ist Gerichtsstand Berlin. Es gilt deutsches Recht.