Fragen und Antworten zur WEVG-Jahresrechnung Strom und Erdgas

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Antworten auf die 10 häufigsten Fragen
zur Jahresverbrauchsrechnung Strom und Erdgas
1. Wie wird die Jahresrechnung erstellt?
Auf der Basis der Zählerstände ermitteln wir den Jahresverbrauch und multiplizieren diesen mit Ihrem
jeweiligen Preis. Darüber hinaus sind in der Rechnung auch verbrauchsunabhängige Preise, wie
beispielsweise der Grundpreis enthalten. Die Kosten werden netto und brutto (mit der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer) ausgewiesen.
Wenn uns kein abgelesener Zählerstand vorliegt, ermitteln wir den Verbrauch anhand von
Erfahrungswerten bzw. Ihrem Zählerstand aus dem letzten Abrechnungszeitraum, sofern uns dieser
vorliegt. Ob Ihr Zählerstand abgelesen oder geschätzt wurde, erkennen Sie an der Kennzeichnung auf
Ihrer Rechnung: Neben dem Zählerstand steht entweder „Ablesung Netzbetreiber“ bzw. „Ablesung Kunde“
oder „Hochrechnung Netzbetreiber“.
2. Was ist der Rechnungszeitraum?
Die Jahresverbrauchsabrechnung für Strom und Erdgas erstellen wir für die Stadteile Salzgitter-Bad, Lebenstedt und –Salder im Oktober eines jeden Jahres mit dem Ablesezeitraum August/September. Alle
übrigen Stadtteile und Gemeinden erhalten ihre Jahresrechnung im Januar, die den Ablesezeitraum
November/Dezember beinhaltet. Für die Zählerablesung und die Datenübermittlung an die WEVG ist der
örtliche Netzbetreiber zuständig. Sobald uns die Zählerstände Ihres Jahresverbrauchs, sowie weitere für
die Abrechnung relevante Daten, wie bei der Erdgasabrechnung etwa der Brennwert und die Zustandszahl,
vorliegen, können wir Ihre Jahresverbrauchsabrechnung erstellen.
Innerhalb eines Abrechnungszeitraumes kann es mehrere Verbrauchszeiträume geben. Gründe für eine
sogenannte „Abgrenzung“ von Verbrauchszeiträumen sind zum Beispiel Tarif- oder Preisänderungen,
Zählerwechsel oder das Ende eines Geschäftsjahres.
3. Wie setzt sich mein Rechnungsbetrag zusammen?
Ihr Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Summe der Kosten, die durch Ihren Energieverbrauch entstanden
sind. Vom Rechnungsbetrag werden alle von Ihnen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt geleisteten
Zahlungen - wie Abschläge oder Sonderzahlungen - abgezogen. Sollten weitere Forderungen aus der
Vergangenheit noch nicht beglichen sein, werden diese ebenfalls mit aufgeführt. Als Summe ergibt sich der
noch von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag bzw. ein Guthaben, das wir Ihnen überweisen oder als
Verrechnungsscheck senden.
4. Wie wird mein Verbrauch ermittelt?
Ihr Zählerstand wird einmal im Jahr vom örtlichen Netzbetreiber abgelesen. Sollte dies nicht geschehen,
wird ihr aktueller Jahresverbrauch aufgrund des Vorjahres durch den Netzbetreiber geschätzt. Der
Verbrauch ergibt sich aus der Differenz zwischen neuem und altem Zählerstand. Bei Preisänderungen
innerhalb des Rechnungszeitraumes werden die Zählerstände rechnerisch ermittelt, sofern Sie uns aus
diesem Grund keinen Zählerstand mitgeteilt haben. Die Abgrenzung zum Ende des Geschäftsjahres wird
ebenfalls rechnerisch ermittelt.
Wichtig für die Berechnung des Erdgasverbrauches ist, dass Ihr Erdgasverbrauch in Kubikmeter (m³)
gemessen und in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet wird. Denn die Menge an Energie, die aus einem m³
Erdgas gewonnen wird, kann variieren. Um den Energiegehalt des Erdgases einheitlich abrechnen zu
können, wird die genutzte Menge Erdgas von m³ in kWh umgerechnet. Dazu wird der Verbrauch in m³ mit
der Zustandszahl und dem Brennwert multipliziert. Die Zustandszahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der
Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie in kWh frei
wird, wenn ein m³ Erdgas verbrannt ist.
Um Ihre Verbrauchsrechnung für Erdgas zu erstellen, benötigen wir also folgende Daten vom örtlichen
Netzbetreiber: Ihren Zählerstand, die Zustandszahl und den Brennwert. Fehlt ein Wert, kann die
Jahresrechnung nicht erzeugt werden. Denn hier dürfen wir keine geschätzten Werte benutzen.
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Antworten auf die 10 häufigsten Fragen
zur Jahresverbrauchsrechnung Strom und Erdgas
5. Woran erkenne ich, ob die Zählerstände abgelesen oder geschätzt wurden?
Auf der Jahresrechnung finden Sie rechts neben Ihren Zählerständen den entsprechenden Zusatz. Wenn
Ihr Zählerstand abgelesen wurde, steht dort „Ablesung Netzbetreiber“ oder „Ablesung Kunde“. Wurde der
Zählerstand geschätzt, finden Sie an dieser Stelle den Vermerk „Hochrechnung Netzbetreiber“.
6. Wie werden meine Abschläge ermittelt?
Wir berechnen Ihre monatlichen Abschläge auf Basis Ihres bisherigen Energieverbrauchs und der gültigen
Preise. Liegt uns kein abgelesener Zählerstand vor, wird Ihr Verbrauch für den gesamten
Rechnungszeitraum maschinell errechnet (mit dem Vermerk: Hochrechnung Netzbetreiber). Enthält Ihre
Rechnung notwendige Abgrenzungstermine (zum Beispiel bei Preisänderungen) werden diese ebenfalls
maschinell errechnet. Im Normalfall zahlen Sie elf Abschläge in einem Rechnungszeitraum. Im zwölften
Monat wird die Jahresverbrauchsrechnung erstellt und kein monatlicher Abschlag erhoben. Mit jeder
Rechnung wird Ihr Abschlag für den folgenden Abrechnungszeitraum neu berechnet. Die monatlichen
Fälligkeitsdaten finden Sie auf der ersten Seite Ihrer Jahresverbrauchsrechnung.
7. Warum wurden meine Abschläge erhöht bzw. gesenkt?
Die neuen monatlichen Abschläge, die Sie auf Ihrer Jahresverbrauchsrechnung finden, ergeben sich aus
dem letzten Jahresverbrauch. Wenn beispielsweise Ihre Jahresrechnung in etwa ausgeglichen ist, Sie also
kein hohes Guthaben oder hohe Forderung bekommen haben, bleiben auch Ihre Abschläge in etwa
konstant, da sich die Summe mit Ihrem Jahresverbrauch deckt. Sofern Sie mehr an Abschlägen bezahlt
haben, als Sie an Energie verbraucht haben und Sie ein Guthaben mit Ihrer Jahresverbrauchsrechnung
bekommen, wird ihr monatlicher Abschlag automatisch gesenkt. Im umgekehrten Fall – Ihr Energieverbrauch war höher als vorher angenommen - wird ihr monatlicher Abschlag automatisch erhöht. Damit
möchten wir vermeiden, dass Sie mit der nächsten Jahresverbrauchsrechnung eine höhere Summe
nachzahlen müssen. Sollten Sie eine Änderung des Abschlagsbetrages wünschen, bitten wir um Mitteilung.
8. Warum kommt die Rechnung dieses Mal so spät?
Alle abrechnungsrelevanten Daten, die notwendig sind, um Ihre Jahresverbrauchsrechnung für Strom und
Erdgas zu erzeugen, erhalten wir vom örtlichen Netzbetreiber. Das sind zum Einen der Zählerstand und
das Ablesedatum, beim Erdgas kommen noch die Zustandszahl und der Brennwert hinzu. Werden diese
Daten nicht oder zu spät an uns übermittelt, können wir keine pünktliche Jahresrechnung für Sie
erzeugen.
9. Wo finde ich den Kombi-Nachlass auf der Rechnung?
Den Kombi-Nachlass können Sie bei Ihren zusammen gefassten Daten für Ihren Erdgasverbrauch
nachlesen. Dort haben wir den Nachlass als Preiskomponente sowie die Ersparnis aufgeführt.
10. Was bedeutet Arbeitspreis und Grundpreis?
Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis pro verbrauchter Kilowattstunde Energie.
Der Grundpreis beinhaltet die fixen Preisbestandteile des Energiepreises, wie die Abrechnung,
Messstellenbetrieb und Netzgrundpreis. Zusätzlich können Kosten für die Tarif- und Lastschaltung im
Grundpreis enthalten sein.
Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer Strom- bzw. Erdgasjahresrechnung? Dann rufen Sie uns einfach unter
der Telefonnummer 05341/ 408-111 an oder besuchen uns in einem unserer Kundenzentren. Wir sind
auch gerne persönlich für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre WEVG
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