BAGSO-Befragung zur Darstellung von Grundpreisangaben auf

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BAGSO Service Gesellschaft 2015
BAGSO-Befragung zur Darstellung von
Grundpreisangaben auf Preisschildern am
Selbstbedienungsregal aus Verbrauchersicht
Projektsteuerung
Dr. Barbara Keck
Geschäftsführerin BAGSO Service GmbH
Projektleitung und Ansprechpartnerin
Nicola Röhricht
BAGSO Service GmbH
Hans-Böckler-Straße 3, 53225 Bonn
Telefon: 0228 / 55 52 55 - 54
www.bagso-service.de
Mitwirkende
Bettina Kloppig, Claudia Holzapfel,
Friedhelm Reimer, Ingrid Fischer
BAGSO Service GmbH
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Tel.: 02 28 / 55 52 55 - 0 · Fax: 02 28 / 55 52 55 - 66 · E-Mail: [email protected] · Internet: www.bagso-service.de
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BAGSO-Befragung zur Darstellung von
Grundpreisangaben auf Preisschildern am
Selbstbedienungsregal aus Verbrauchersicht
Inhaltsverzeichnis
Seite
Vorwort Prof. Dr. Ursula Lehr
3
A
Hintergrund, Zielsetzung und Vorgehensweise
4
B
Der Aufbau der Befragungssituation
6
C
Die Befragten
7
D
Die Darstellung der Preisschilder
8
E
Wichtige Ergebnisse und Schlussfolgerungen
9
E1 Beachten des Grundpreises und der dazugehörigen Mengenangabe
9
E2 Lesbarkeit und Erkennbarkeit der Grundpreisangaben
9
E3 Schriftgröße Grundpreis/Mengenangabe gegenüber zu zahlendem Preis
10
E4 Die Regalhöhen
11
E5 Farbliche Gestaltung
12
Zusammenfassung
13
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BAGSO-Befragung zur Darstellung von
Grundpreisangaben auf Preisschildern am
Selbstbedienungsregal aus Verbrauchersicht
Vorwort Prof. Dr. Ursula Lehr, Stellvertretende
Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V.
Jede Ware muss ausgezeichnet, d.h. mit Preisangaben versehen werden. Aber diese
Preisschilder sind oft ein Problem, denn sie sind schwer lesbar: die Schrift ist viel zu
klein, zu dünn, die Buchstaben nicht klar, es gibt keine Kontraste zwischen Schrift und
Hintergrund. Außerdem sind die Preisschilder oft zu hoch oder zu tief angebracht und
dadurch häufig kaum genau zu erkennen. Besonders ärgerlich ist es, wenn Verpackungen aufgeplustert sind, sodass mitunter in einer großen Packung (z.B. Mehl,
Gries, Zucker, aber auch Waschpulver u.a.) weniger Inhalt ist als in einer kleinen. Die
BAGSO fordert daher, die Angaben zum Grundpreis in ausreichend großer Schrift
immer mit anzugeben, damit die Kundinnen und Kunden schnell einen Preisvergleich
durchführen können.
Der Frage, wie Preisschilder optimal gestaltet werden können, ist die BAGSO in einer
Erhebung bei den Besucherinnen und Besuchern des Deutschen Seniorentages
nachgegangen. Die Ergebnisse geben in Bezug auf leicht erfassbare Preisauszeichnungen Aufschluss darüber, was der Einzelhandel hinsichtlich Schriftgrößen, Schrifttypen und Kontrasten berücksichtigen sollte.
Prof. Dr. Ursula Lehr
Stellvertretende Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der SeniorenOrganisationen (BAGSO) e.V.
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Grundpreisangaben auf Preisschildern am
Selbstbedienungsregal aus Verbrauchersicht
A
Hintergrund, Zielsetzung und Vorgehensweise
Rund 22 % der Kundinnen und Kunden in Deutschland sind 60 Jahre und älter. Sie
stellen somit heute und zukünftig eine zunehmend wichtige Kundengruppe für den
Einzelhandel dar.
Als Interessenvertretung der Älteren setzt sich die BAGSO für ein nutzergerechtes
Lebensumfeld ein. Zu diesem Zweck führt die BAGSO Studien durch, um auf dieser
Grundlage Anregungen für generationenfreundliche Gestaltungen zu geben.
Ein zentrales Lebensumfeld sind die Einkaufsorte. Nachdem die BAGSO zusammen
mit der Verbraucherzentrale Hamburg bereits 2007 eine Studie zu den generellen
Wünschen älterer Kunden im Einzelhandel durchgeführt hat1, befasst sich die vorliegende Studie spezifisch mit der Darstellung von Angaben auf Preisschildern am
Selbstbedienungsregal. Preis- und Mengenangaben sind wichtig, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher sich informieren können, wie viel sie für ihr Geld bekommen.
Die Angaben sollen "leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar
sein" – so die Preisangabenverordnung. Sie müssen den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Wer zu den Angaben verpflichtet ist, hat diese
„leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar“ zu machen. Genaue Vorschriften darüber, wie eine Umsetzung dieser Vorgaben auszusehen hat,
existieren nicht.
Im Allgemeinen sind auf Preisschildern im Einzelhandel der zu zahlende Preis (Gesamtpreis) groß und der Grundpreis und die dazugehörige Mengenangabe (z.B. der
Preis bezogen auf die Menge von 100g) klein dargestellt. Die rechtlichen Vorgaben
1
BAGSO und Verbraucherzentrale Hamburg: „Supermarkt – Alles super?“, 2007
http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Einkaufen/Supermarkt_Bericht_Kurzfassung3.pdf
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Grundpreisangaben auf Preisschildern am
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scheinen für den Gesamtpreis eingehalten zu werden. Der Grundpreis und die Menge
sind dagegen deutlich kleiner und in unterschiedlicher Art und Weise dargestellt. Die
BAGSO wollte wissen, ob Grundpreise und Mengenangaben nach Meinung älterer
Verbraucherinnen und Verbraucher leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut
wahrnehmbar sind.
Ziel der Befragung war es herauszufinden, wie ältere Verbraucherinnen und Verbraucher die Grundpreisangaben nutzen, ob diese auf den Preisschildern lesbar und erkennbar sind oder sich Probleme bei der Darstellung der Angaben von Grundpreis und
der dazugehörigen Mengenangabe zeigen und wie aus ihrer Sicht diese Angaben auf
Preisschildern idealerweise gestaltet sein sollten. Die Befragung führte die BAGSO
Service Gesellschaft im Rahmen der Messe SenNova beim 11. Deutschen Seniorentag vom 2. bis 4. Juli 2015 durch. An mit Teepackungen bestückten Regalen wurden
verschiedene Preisschilder angebracht, deren Design sich an tatsächlich existierenden Beispielen im Einzelhandel orientierte (siehe Foto der Befragungssituation S.1
und S.5). Es gab insgesamt 12 verschiedene Preisschilder auf jeweils 5 Regalebenen.
Die Befragten wurden gebeten sich die Preisschilder an den Regalen anzusehen und
diese hinsichtlich ihrer Lesbarkeit und Erkennbarkeit zu bewerten. Der Schwerpunkt
lag dabei auf den Angaben zum Grundpreis und der dazugehörigen Mengenangabe.
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Grundpreisangaben auf Preisschildern am
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B
Der Aufbau der Befragungssituation
Vor Ort befanden sich drei Regale mit jeweils fünf Ebenen, die
nebeneinander aufgestellt wurden. Das oberste Fach befand
sich in einer Höhe von 200cm,
das niedrigste in einer Höhe von
40cm. Die Gesamtbreite betrug
drei Meter. Der Abstand zwischen den einzelnen Fächern
betrug jeweils 40cm. Auf jedem
Regalbrett befanden sich nebeneinander
vier
verschiedene
Preisschilder. Die Schilder befanden sich in durchsichtigen, im
Handel üblichen Preisschildhalterungen2 und waren senkrecht am
Regalbrett
angebracht.
Die
Preisschilder entsprachen in ihrer Gestaltung den im Einzelhandel üblichen.
Foto: BAGSO/Poblete
2
So genannte Auflegerschienen zum Aufkleben, Maße: 210 x 73 mm (BxH), Material: 0,5 mm PVC
entspiegelt
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Grundpreisangaben auf Preisschildern am
Selbstbedienungsregal aus Verbrauchersicht
Die schematische Gesamtansicht auf die Regale und Preisschilder:
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
Fach 1 (200cm)
Fach 2 (160cm)
Fach 3 (120cm)
Fach 4 (80cm)
Fach 5 (40cm)
C
Die Befragten
Es wurden insgesamt 362 Menschen befragt, darunter waren etwa 75% Frauen und
25% Männer. Der älteste Befragte war 86, der Jüngste 18 Jahre alt. 88% waren über
50 Jahre alt und 56% waren über 65 Jahre alt. Das Durchschnittsalter lag bei 63,4
Jahren.
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Grundpreisangaben auf Preisschildern am
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D
Die Darstellung der Preisschilder
Hier beispielhaft zwei Preisschilder in Originalgröße, so wie sie auch im Handel üblich
sind:
Schriftgrößen Preisschild A:
Früchtetee:
13 Pt. = 3,25 mm
Marco Polo:
13 Pt. = 3,25 mm
Grundpreis:
12 Pt. = 3 mm
Grundpreis 100 g:
8 Pt. = 2 mm
zu zahlender Preis: 72 Pt. = 185 mm
Außenmaße Preisschild: Höhe 6,5 cm
Breite 8,8 cm
Schriftgrößen
Preisschild B:
Firma Marco Polo: 14 Pt. = 3,5 mm
Pfefferminztee:
26 Pt. = 6,5 mm
Gesamtmenge:
14 Pt. = 3,5 mm
Grundpreis / 100g: 12 Pt. = 3 mm
zu zahlender Preis: 64 Pt. = 175 mm
Außenmaße Preisschild: Höhe 7,0 cm x Breite 13,3 cm
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E
Wichtige Ergebnisse und Schlussfolgerungen
E1
Beachten des Grundpreises und der dazugehörigen Mengenangabe
76 % der Befragten achten immer oder oft auf den Grundpreis und die Mengenangabe. Diejenigen, die dies angaben, wollen Preise vergleichen, oder/und sparen.
Als Gründe für das Nichtbeachten der Angaben zu Grundpreis und Mengenangabe
wurde geäußert, dass die Angaben schlecht lesbar sind und dass die Angaben in den
verschiedenen Einzelhandelsgeschäften oftmals verwirren, weil sie je nach Anbieter
variieren (Frage 1).
83 % der befragten Personen gaben an, sie würden mehr auf den Grundpreis achten,
wenn dieser überall einheitlich gestaltet wäre (Frage 8, zweiter Teil).
87 % erklärten, dass sie mehr auf den Grundpreis achten würden, wenn dieser leichter
erkennbar wäre (Frage 8, zweiter Teil).
Schlussfolgerung: Ältere Kundinnen und Kunden nutzen den Grundpreis und
die Mengenangabe zum Preisvergleich. Sie wünschen sich eine einheitliche und
besser lesbare Darstellung der Angaben auf den Preisschildern.
E2
Lesbarkeit und Erkennbarkeit der Grundpreisangaben
Im Alltag sind der Grundpreis und die dazugehörige Mengenangabe für 50 % der Befragten selten bzw. nie leicht erkennbar und deutlich lesbar.
Als Ursachen für Schwierigkeiten beim Erkennen von Grundpreis und/oder Mengenangabe wurden die zu geringe Schriftgröße und die versteckte, zu wenig oder nicht
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hervorgehobene Darstellung von Grundpreis und/oder Mengenangabe genannt oder
dass die Angaben fehlten (Frage 2).
Die Lesbarkeit erhöht sich deutlich durch eine größere Schrift. Eine Schrift von 8 Punkt
(2 mm Buchstabenhöhe) war für fast alle Befragten (bis zu 75 %) auf allen Regalhöhen nicht leicht lesbar. Bei einer größeren Schrift von 20 Punkt (5 mm) verbessert sich
die Lesbarkeit sehr bedeutsam (bis zu 50 %). Dennoch war für einen Teil der Befragten auch eine Schriftgröße von 20 Punkt nicht gut lesbar. Dies gilt besonders für die
unteren Regalhöhen. (Frage 3). Bei der Frage, welches Preisschild am besten zu erkennen ist, zeigte sich ebenfalls, dass hier die Schriftgröße einen entscheidenden Einfluss hat (Frage 6).
Schlussfolgerung: Die Darstellung der Grundpreise auf den Preisschildern im
Einzelhandel ist oftmals nicht gut lesbar und zu erkennen für die ältere Kundschaft. Daher sind die Angaben in einer Buchstabenhöhe von mehr als 5 mm
erforderlich, um die Vorgaben der Preisangabenverordnung für ältere Menschen
zu erfüllen.
E3
Schriftgröße Grundpreis/Mengenangabe gegenüber zu zahlendem Preis
Die Mehrzahl der Befragten bevorzugte eine unterschiedlich große Darstellung von
Grundpreis und dem zu zahlenden Preis (Gesamtpreis).
„Der Grundpreis sollte kleiner dargestellt werden, um ihn nicht mit dem zu zahlenden
Preis zu verwechseln“: dafür sprachen sich 69% der Befragten aus (Frage 7).
Schlussfolgerung: Zur besseren Unterscheidung von Grund- und Gesamtpreis
wird im Einzelhandel in Deutschland vor allem eine unterschiedlich große
Schriftgröße gewählt. Diesen klar erkennbaren Unterschied schätzen auch die
älteren Verbraucher. Die unterschiedliche Schriftgröße darf aber nicht zu Lasten
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der Lesbarkeit des Grundpreises führen. Andere Arten der Darstellungen wären
möglich, wie dieses Beispiel aus den USA zeigt.
Abb.1: Beispielhafte Darstellung des Gesamtpreises
und des Grundpreises in den USA
E4
Die Regalhöhen
Die Höhe, in der ein Preisschild angebracht ist, hat maßgeblichen Einfluss auf die
Lesbarkeit und Erkennbarkeit des Grundpreises und der dazugehörigen Mengenangabe.
Bei allen Preisschildvarianten konnten die oberste (in 200 cm Höhe) und die beiden
unteren Regalebenen (in 80 cm und 40 cm Höhe) von weniger Personen gut erkannt
werden, als die Preisschildvarianten, die sich eher auf Augenhöhe befanden (in 160
cm und 120 cm Höhe) (Frage 3). Eine größere Schrift führt in allen Regalhöhen zu
einer erheblich besseren Lesbarkeit.
Schlussfolgerung: Bei der Bestimmung der Lesbarkeit und Erkennbarkeit der
Angaben auf Preisschildern sollte das unterste Regal als Ausgangspunkt gewählt werden. Das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Grundpreisangabe im
Supermarkt vom 7.3.2013 (Az.: I ZR 30/12)), in dem ein Betrachtungsabstand von
50cm Entfernung zum Produkt auch in den unteren Regalhöhen als für Verbraucherinnen und Verbraucher zumutbar angesehen wurde, ist mit Blick auf eine
Gestaltung für alle Generationen keine gute Orientierung. Besonders bei älteren
Kundinnen und Kunden ist ein Bücken nicht zumutbar oder möglich und daher
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von einer aufrechten Haltung auszugehen. Somit ist eine Entfernung zwischen
Auge und Preisschild von mindestens 1 m bei einer Prüfung der Lesbarkeit erforderlich.
E5
Farbliche Gestaltung
Das mit gelbem Hintergrund gestaltete Preisschild L gefiel auf Augenhöhe etwas häufiger am besten, als das Gleiche mit weißem Hintergrund (Preisschild K). (Frage 6).
Schlussfolgerung: Die leuchtend gelbe Farbe, wie sie im Einzelhandel zum Teil
genutzt wird, ist offensichtlich ansprechender als ein weißer Hintergrund und in
Kombination mit schwarzer Schrift kontrastreich genug, wenn diese groß genug
ist.
Foto: BAGSO/Poblete
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Zusammenfassung: Jede Ware muss angemessen ausgezeichnet, d.h. mit gut
lesbaren und klar erkennbaren Angaben zu Grundpreis und Mengenangabe versehen werden. Bei der BAGSO-Befragung im Jahr 2015 prüften 362 ältere Verbraucherinnen und Verbraucher im Einzelhandel übliche Preisschilderangaben.
Dabei zeigte sich, dass die Mengen- und Grundpreisangaben für den älteren
Kundenkreis oft nicht lesbar und schlecht erkennbar sind. Die Preisangabenverordnung wird somit in Deutschland noch nicht ausreichend umgesetzt. Dies
gilt besonders für hohe und niedrig angebrachte Preisschilder. Die vorliegenden
Befragungsergebnisse zeigen Wege auf für die dringend erforderliche bessere
Preisangabengestaltung.
Die ausführliche Studie mit den detaillierten Ergebnissen kann angefordert werden bei:
Nicola Röhricht - [email protected]
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