Entwurf ÖNORM H 6025: ab März 2010 neu Die ab März 2010 vorliegende Ausgabe ÖNORM H 6025 zu „Lüftungstechnische Anlagen – Brandschutzklappen, Anforderungen, Prüfung, Normkennzeichnung“ ersetzt die Ausgabe ÖNORM H 6025:2007, die technisch überarbeitet wurde. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend angeführt, wobei diese Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Klassifikationen von Brandschutzklappen, die nicht mehr auf den Festlegungen der Kommission vom 3. Mai 2000 basieren, sondern in der ÖNORM B 3807 geregelt sind. Die Frist, bis zu der eine Prüfung gemäß ÖNORM M 7625 gültig ist, wurde über den 3. Mai 2010 hinaus verlängert. Brandschutzklappen sind für die Erstellung von Brandschutzkonzepten in Bauwerken ein wesentliches Element. Bisher wurden in Österreich derartige Konzepte im Wissen erstellt, dass Brandschutzklappen die Anforderungen der bis dato gültigen ÖNORM M 7625 erfüllen. Dazu zählten einerseits der Raumabschluss (Feuer und Rauch) und andererseits gewisse Anforderungen an den Durchgang von Wärme. Aufgrund der neuen Prüfnorm ÖNORM EN 1366-2 müssen nunmehr auch die Prüfbedingungen entsprechend modifiziert (oder angepasst) werden. Diese Prüfbedingungen stellen im Vergleich zu den bisherigen eine wesentliche Verschärfung dar. War bisher lediglich der Ofendruck für einen Luftstrom nach außen verantwortlich, wird nunmehr an der brandabgekehrten Seite ein definierter Unterdruck von 300 Pa angelegt; dies entspricht etwa dem 30fachen des bisherigen Differenzdruckes zwischen Brandkammer und brandabgekehrter Seite der Brandschutzklappe. Dies bedeutet, dass selbst bei Erfüllung des Kriteriums „Raumabschluss E― permanent heiße Gase abgesaugt werden, die zu einer wesentlichen Erwärmung der brandabgekehrten Seite führen. Die Nachfolgeklassen für K 60 oder K 90 werden in der ÖNORM B 3807:2007 geregelt. Sichergestellt ist, dass Brandschutzklappen, die der Klassifikation EI 60 oder EI 90 entsprechen, die Anforderungen K 60 oder K 90 wesentlich übertreffen. Deshalb ist bei der Erstellung und Beurteilung von Brandschutzkonzepten besonders zu prüfen, welche Klassifizierung der Brandschutzklappen im Einzelfall aus brandschutztechnischer Sicht unbedingt erforderlich ist. Durch den Einbau von Brandschutzklappen in Bauteile, an welche brandschutz-technische Anforderungen gestellt werden, darf jedenfalls die brandschutztechnische Funktion dieser Bauteile nicht gemindert werden. Deshalb ist bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes zu prüfen, welche Klasse im konkreten Anwendungsfall erforderlich ist.