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Firma / Adresse
………………….
Ansprechpartner:
Telefon:
Datum:
Aktenzeichen:
Betreff:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Wettbewerbszentrale ist eine gemeinnützige Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft. Zur
Förderung eines lauteren Wettbewerbs hat sie unter anderem die Aufgabe, wettbewerbswidrige
Rechtsverletzungen im gewerblichen Bereich auszuräumen. Als Verband zur Förderung gewerblicher
Interessen im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb ist die Wettbewerbszentrale nach
ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berechtigt, bei Rechtsverletzungen Abmahnungen
auszusprechen und Klage zu erheben. Informationen zur Wettbewerbszentrale erhalten Sie unter
www.wettbewerbszentrale.de sowie bei allen Industrie- und Handelskammern.
Zu Ihren Angeboten bei eBay unter dem Usernamen xxxxx haben wir die Beschwerde eines
Mitbewerbers erhalten. Diese Angebote sowie Ihre gesamte Darstellung haben wir am xxxxx überprüft
und Rechtsverstöße festgestellt.
Nach Art und Umfang der dort angebotenen Waren und durchgeführten Verkäufe können diese nicht
mehr als „privat“ eingestuft werden. Vielmehr handeln Sie in einem Umfang, dass Ihre Verkaufstätigkeit
rechtlich als „gewerblich“ zu gelten hat, auch wenn Sie kein Gewerbe angemeldet haben. Sobald Ihre
Verkaufstätigkeit auf eBay „gewerblich“ erfolgt, sind Sie verpflichtet, wie jeder andere Kaufmann auch,
die allgemein geltenden Vorschriften und Gesetze für Handel und Gewerbe zu beachten. Zur Vielzahl
der für Kaufleute geltenden Rechtsvorschriften und welche Indizien nach der Rechtsprechung zur
„Gewerblichkeit“ des Handelns führen, können Sie sich unter anderem informieren unter
www.wettbewerbszentrale.de, dort unter „Branchen/Spezialbereiche-E-Commerce/ IT-FAQ“. Unter der
Rubrik „Was muss ich bei Auktionen im Internet beachten?“ finden Sie Erläuterungen zum Thema „Wann
bin ich gewerblicher Anbieter?“.
Dies vorausgeschickt, müssen wir Sie auf nachfolgende Rechtsverstöße bei Ihren oben genannten
Angeboten hinweisen:
a.
Nach § 5 Telemediengesetz sind Sie als Anbieter verpflichtet, eine vollständige sogenannte
Anbieterkennzeichnung – auch Impressum genannt – im Internet verfügbar zu halten. Ihre Kunden sollen
genau erkennen, mit wem sie einen Vertrag abschließen. Diese gesetzliche Verpflichtung haben Sie
nicht erfüllt.
Nähere Hinweise zu den Rechtsvorschriften und den anzugebenden Einzelinformationen finden Sie auf
der Homepage www.wettbewerbszentrale.de unter der Rubrik „Branchen/Spezialbereiche-ECommerce/IT-FAQ“. Dort sind alle Erläuterungen zum Thema: „Wie gestalte ich das Impressum meines
Internet-Auftritts richtig?“ enthalten.
b.
Als gewerblich tätiger Anbieter im Internet sind Sie grundsätzlich verpflichtet, dem Verbraucher ein
zweiwöchiges Widerrufs- oder Rückgaberecht einzuräumen (§§ 355, 356 BGB) und hierüber auch
deutlich und unübersehbar zu informieren (Widerrufsbelehrung). Dies gilt nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs ausdrücklich auch für Versteigerungen auf Internetplattformen (BGH, Urteil v.
03.11.2004, Az. VII ZR 375/03). Eine solche gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung fehlt bei
Ihren Angeboten.
Die einzelnen Rechtsvorschriften und Anleitungen hierzu finden Sie auf der Homepage
www.wettbewerbszentrale.de unter der Rubrik „Branchen/Spezialbereiche - E-Commerce/IT – FAQ“.
Dort finden Sie alle Erläuterungen zum Thema: „Wie formuliere ich bei einem Fernabsatzvertrag die
Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung richtig?“
eBay selbst schlägt auf den eigenen Seiten ein Muster für eine Widerrufsbelehrung vor. Sie finden
dieses unter http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung.html. Wir regen an, dieses Muster bei
der eigenen Widerrufsbelehrung zu verwenden.
c.
Weiterhin werben Sie in Ihrem Onlineshop unter www. …… .de auf der Startseite u. a. mit den
Angeboten:
„XXX– 12 GB Speicher, 300% CPU,
500, GB Traffic, 256 MB RAM
ab 11,99 € *“
“YYY– 60 GB Speicher, 2000 MHz CPU
750 GB Traffic, 1024 MB RAM
ab 29,99 € * “
Aus der zu diesen Angeboten gehörenden Preisliste ergibt sich jedoch, dass das 1. Angebot
XXX, mit den auf der Startseite beworbenen Daten, nicht zum Preis von 11,99 € erhältlich ist, sondern
18,99 € kostet. Ebenso ergibt sich zu dem Angebot YYY, dass dieses mit den beworbenen
Spezifikationen auf der Startseite nicht zum Preis von 29,99 € erhältlich ist, sondern zum Preis von
49,99 €.
Da die angesprochenen Interessenten davon ausgehen werden, dass sie die konkret spezifizierten
Angebote zu dem auf der Startseite angegebenen Preis erwerben können, die Preise für diese
Spezifikationen aber höher liegen bzw. die Produkte zu dem jeweils auf der Startseite beworbenen
Preisen nicht die Leistungen bieten, wie sie auf der Startseite beworben werden, ist Ihre Werbung
irreführend nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UWG und wettbewerbswidrig nach §§ 3, 5 Abs. 2 UWG.
Wegen der zuvor dargestellten Rechtsverstöße bestehen Unterlassungsansprüche der
Wettbewerbszentrale gemäß § 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie § 2 des
Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen.
Wir fordern Sie auf, diese Verstöße künftig zu unterlassen und dies in einer Unterlassungserklärung zu
unterschreiben. Nur durch eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe für den Fall der
Zuwiderhandlung können die dargestellten Wettbewerbsverstöße ausgeräumt werden und nicht von
konkurrierenden Anbietern oder anderen Klägern abgemahnt werden. Wir haben diesem Schreiben eine
Unterlassungserklärung beigefügt, derer Sie sich bedienen können.
Für den Fall, dass keine Unterlassungserklärung bis zum
xxxxx (Datum)
bei uns eingegangen sein sollte, haben wir die Möglichkeit, ohne weitere Ankündigung
Unterlassungsklage bei Gericht einzureichen.
Zur Einhaltung der Frist können Sie die Unterlassungserklärung vorab auch per Telefax übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Anlage
Unterlassungserklärung
UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG
Rechnungsnummer
Steuernummer
AZ: xxxxxx
Name
Anschrift
Datum:
verpflichtet sich gegenüber der
ZENTRALE ZUR BEKÄMPFUNG UNLAUTEREN WETTBEWERBS E.V.
FRANKFURT AM MAIN - (Wettbewerbszentrale),
Landgrafenstraße 24 B, 61348 Bad Homburg v.d.H.
1.
es zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd
im Internet, insbesondere auf der Verkaufsplattform eBay, für das eigene Angebot zu werben,
ohne im Rahmen einer Anbieterkennzeichnung Firma und Adresse, letztere als Straßenadresse,
sowie den/die Vertretungsberechtigten mit Vor- und Zunamen anzugeben;
und/oder
Verbraucher zur Aufgabe von Bestellungen im Fernabsatz, insbesondere auf der
Verkaufsplattform eBay, aufzufordern, ohne gleichzeitig auf das Bestehen eines
Widerrufsrechts/Rückgaberechts nach §§ 355, 356 BGB hinzuweisen und zwar in der Form, dass
die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen,
gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der
Rückgabe einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des
Widerrufs oder der Rückgabe gemäß § 357 Abs. 1 BGB für die erbrachte Dienstleistung zu zahlen
hat, deutlich wiedergegeben werden,
und/oder
zu werben für den Verkauf von Produkten mit Preisen, zu welchen die Produkte tatsächlich nicht
erhältlich sind wie z.B.
„XXX– 12 GB Speicher, 300% CPU,
500, GB Traffic, 256 MB RAM
“YYY– 60 GB Speicher, 2000 MHz CPU
750 GB Traffic, 1024 MB RAM
ab 11,99 € *“
ab 29,99 € * “
wobei das Produkt XXX tatsächlich zum Preis von 18,99 € und das Produkt YYY zum Preis von
49,99 € angeboten wird;
2.
für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die unter Ziffer 1. aufgeführte/n
Verpflichtung/en an die Wettbewerbszentrale eine Vertragsstrafe in Höhe von
3.000,00 EUR (dreitausend)
zu zahlen,
3.
der Wettbewerbszentrale gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG einen angemessenen Anteil der
Aufwendungen für diese Rechtsverfolgung in Höhe von netto 176,64 EUR zuzüglich 7 % MwSt.
12,36 EUR = 189,00 EUR zu ersetzen und diesen Betrag unter Angabe des o. a. Aktenzeichens
innerhalb einer Woche nach Abgabe der Unterlassungserklärung auf das Postbankkonto Frankfurt am
Main Nr.: 594 19 601 (BLZ 500 100 60) IBAN: DE79 5001 0060 0059 4196 01, BIC: PBNKDEFF, zu
zahlen.
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(Ort)
(Datum)
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(Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
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