Tarif F Info: Vorgesehener Anwendungsbereich Bei neuen und bestehenden Kunden anwendbarer Elektrizitätstarif In Niederspannung angeschlossene Installationen Verbrauchsstätten, für welche der Kunde gemäss Bundesrecht keine Wahlfreiheit geniesst Der Tarif F ist ein auf der installierten Leistung bezogener Pauschaltarif. Er ist bestimmten Installationen des öffentlichen Bereiches (Begrenzungslichter, Verkehrsampeln, usw.) und anderen Spezialfällen vorbehalten, bei denen das Anbringen einer Messeinrichtung unwirtschaftlich ist. Der Tarif F ist bei neuen Installationen der öffentlichen Beleuchtung nicht mehr anwendbar. 1. Anwendungsbedingungen Groupe E AG – Version 2016 de, gültig ab 01.01.16, widerruft und ersetzt alle früheren Ausgaben Der Tarif F ist für die Stromversorgung von Installationen anwendbar, auf die sämtliche nachfolgenden Eigenschaften zutreffen: • Das Anbringen einer Messeinrichtung ist unwirtschaftlich angesichts der besonderen technischen Eigenschaften der betroffenen Installation, welche keine Verbrauchsstätte nach Bundesrecht darstellt (der Kunde geniesst daher keine Wahlfreiheit). • Die Installation ist in Niederspannung angeschlossen. 2. Elektrizitätspreis Bei Installationen der Kategorie Installationen des öffentlichen Bereiches werden kalenderjährliche Pauschalpreise in Rechnung gestellt, welche nach folgender Massgabe entsprechend der installierten Leistung und der jährlichen Benützungsdauer bestimmt werden: S. 1 / 3 • Als installierte Leistung gilt die Summe der Nominalleistungen der installierten Apparate (Gasentladungslampe, Neonröhren, usw.) zuzüglich der Summe der Nominalleistungen der Steuergeräte (zum Beispiel für wechselnde oder blinkende Verkehrsampeln). • Bei von Groupe E rundgesteuerten Installationen wird eine Benützungsdauer von 2’500 Stunden (mit Befehl 8 gesteuerte Installationen) oder 4’500 Stunden (mit Befehl 7 gesteuerte Installationen) oder Einstellung der Schaltuhr durch Groupe E angenommen. Für die Überlassung der Rundsteuerungsempfänger berechnet Groupe E in diesen Fällen ebenfalls die auf dem Blatt Sonderleistungen angegebenen zusätzlichen Mietgebühren (siehe unter Allgemeine Vorschriften für die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie von Groupe E). Tarif F • Bei wechselnden oder blinkenden Installationen oder Installationen mit Thermostat wird eine Benützungsdauer von 4’500 Stunden angenommen. • Bei allen anderen Installationen wird Dauerbenützung angenommen. Die Pauschalpreise werden durch drei Teilentgelte bestimmt: Für die Energieversorgung, die Netznutzung und die Dienstleistung von Swissgrid (Übertragungsnetz und Systemdienstleistungen). Pauschalpreise für Installationen des öffentlichen Bereiches Elektrizitätspreis Groupe E Energieversorgung vor Steuern Jhrl. Benützungs- inkl. MWST 8.0 % * vor Steuern inkl. MWST 8.0 % * Swissgrid Netznutzung vor Steuern inkl. MWST 8.0 % * NE1 + SDL vor Steuern inkl. MWST 8.0 % * 0.5109 0.5518 = 0.2056 0.2220 0.2723 0.2941 0.0330 0.0356 0.8220 0.8878 = 0.3700 0.3996 0.3926 0.4240 0.0594 0.0642 2.2394 2.4186 = 1.0225 1.1043 1.1013 1.1894 0.1156 0.1249 dauer von 2’500 h (CHF/Watt/Jahr) Jhrl. Benützungsdauer von 4’500 h Dauerbenützung (CHF/Watt/Jahr) *gerundete Preise; es gelten die Preise vor Steuern Je nachdem in welchem Kanton und in welcher Gemeinde sich die Verbrauchsstätte befindet, zieht Groupe E die auf der Endkundenrechnung aufgeführten kommunalen, kantonalen oder eidgenössischen Gebühren und Abgaben ein, wobei diese in der Regel wiederum gesetzlich der MWST unterliegen, und führt diese an die jeweiligen Behörden ab. Die im Netzgebiet von Groupe E bestehenden Steuern, Gebühren und Abgaben sind auf dem Blatt Steuern, Gebühren und Abgaben aufgeführt (siehe unter Allgemeine Vorschriften für die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie von Groupe E). Die jeweils geltenden Beträge oder Sätze sind auf der Internetseite www.groupe-e.ch abrufbar. S. 2 / 3 Groupe E AG – Version 2016 de, gültig ab 01.01.16, widerruft und ersetzt alle früheren Ausgaben (CHF/Watt/Jahr) Tarif F 3. Messung und Rechnungsstellung Eine Verbrauchsmessung erübrigt sich, da die zum Tarif F versorgten Installationen pauschal auf der Basis der installierten Leistung abgerechnet werden. Die regelmässige Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich oder jährlich oder wird dem Rechnungszeitraum des Haupttarifs des Kunden angeglichen. Jede weitere von Groupe E erbrachte Leistung, auf Verlangen des Kunden oder anspruchsberechtigter Dritter hin, wird entsprechend der auf dem Blatt Sonderleistungen angegebenen Unkosten zusätzlich in Rechnung gestellt (siehe unter Allgemeine Vorschriften für die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie von Groupe E). 4. Des Weiteren gelten folgende Vorschriften 1.Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Anschluss, die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie von Groupe E. 2.Allgemeine Vorschriften für die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie von Groupe E. Groupe E AG – Version 2016 de, gültig ab 01.01.16, widerruft und ersetzt alle früheren Ausgaben 3.Technische Vorschriften des Verteilnetzbetreibers Groupe E. 4.Werkvorschriften der westschweizerischen Verteilnetzbetreiber über die Erstellung elektrischer Hausinstallationen in Niederspannung (WV/PDIE Romandes). Normalerweise vierteljährliche Zahlung: 1. Vierteljahr: 90 Tage / 365 (oder 91/366) 2. Vierteljahr: 91 Tage / 365 3. Vierteljahr: 92 Tage / 365 4. Vierteljahr: 92 Tage / 365 S. 3 / 3 In der Pauschale enthaltene Gesamtleistung der Geräte [Watt] Jährlicher Preis [Rp/Watt/Jahr] Gesamtbetrag, berechnet nach: Anzahl Tage Preis × Menge × 365 100