GP. Software - Große Hub 1 - 65344 Eltville GP. Software Entwicklung von Praxis- & Kliniksoftware für die Tiermedizin Vertrieb von Hard- & Software Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit von VETERA.net bezüglich der Anforderungen des Bundesministeriums für Finanzen für die Verwendung nach dem 31.12.2016 gemäß den „Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“, den bisherigen „Grundsätzen zur ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme“ (GoBS) sowie den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung“ (GoB) unter Beachtung der Paragraphen §14 Umsatzsteuergesetz (UsStG), §145 Abs. 1 und §147 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) Eltville 20.12.2016 Ihnen schreibt Dr. Nico Wohllebe Telefon +49 6123 70375-55 Email [email protected] Große Hub 1 65344 Eltville am Rhein GERMANY Fon: +49 6123 70375-0 Fax: +49 6123 70375-12 [email protected] www.vetera.net Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem 31.12.2016 endet offiziell die Möglichkeit, elektronische Kassensysteme zu verwenden, die nicht den Anforderungen der GoB, GoBS und GoBD entsprechen. Bis dahin führte das Betreiben von elektronischen Kassensystemen, die diesen Anforderungen nicht entsprachen, häufig dazu, dass die Finanzverwaltung gemäß §162 AO dazu überging, die Einnahmen zu schätzen und ggf. Sicherheitszuschläge hinzuzurechnen. Was müssen Sie tun? Seit vielen Jahren erfüllt die Software VETERA.net die Anforderungen gemäß GoB, GoBS, AO und UsStG. In der Veröffentlichung des Bundesministeriums für Finanzen vom 14. November 2014 trat die GoBD mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Seit Version Januar 2015 erfüllte VETERA.net diese zusätzlichen Kriterien, um sich auch zukünftig als ordnungsgemäßes Kassensystem bezeichnen zu dürfen (wir informierten via Serienbrief). Den Versionsstand Ihrer Software entnehmen Sie bitte dem Infofeld, das Sie über das Fragezeichen im oberen Bildrand abrufen können. Seite 1 von 2 Wir empfehlen Ihnen, die Aktualisierung mit der nächsten VETERA.net Version ab dem 24. Januar 2017 in Anspruch zu nehmen, da diese neben den im VETERA.net Newsletter beschriebenen zusätzlichen Funktionen auch Anpassungen an Microsoft Updates und Service Packs enthalten, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der VETERA.net Datenbank, dem Microsoft SQL Server wichtig sind und somit indirekt auch Relevanz für die Sicherstellung der Einhaltung der Finanzvorschriften haben. Was ändert sich für Sie? Für diejenigen Anwender, die bereits mit einer VETERA.net Version ab 2015 arbeiten, ändert sich aus finanzrechtlicher Dokumentationssicht nichts. Alle Prozesse, die finanzrelevant sind und zu einem Geschäftsfall führen können, müssen und werden gemäß GoBD in Journalform manipulationssicher, lückenlos, in Echtzeit, fortlaufend nummeriert und gemäß den Vorgaben des BMF jederzeit sichtbar und exportierbar von VETERA.net dokumentiert und für mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Wir berichteten darüber im VETERA.net Newsletter Ausgabe 10 (http://www.gp-software.de/Newsletter/10/Finanzamt.pdf). Was ist der Ausblick? Am 18. März 2016 legte das Bundesministerium für Finanzen den „Entwurf ein eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen vor“. Dieser Entwurf sieht unter anderem vor, dass alle elektronischen Kassenaufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein sollen. Geht es nach dem Willen des Finanzministeriums, soll diese Maßnahme mit dem 01.01.2020 in Kraft treten. Ob diese Sicherheitseinrichtung dem Österreichischen Beispiel folgt, oder eine eigene Sicherheitseinrichtung, die vom BMF selbst gestellt und zertifiziert wird, bleibt noch offen. In Österreich müssen alle elektronischen Kassensysteme ab dem 01. April 2017 über eine elektronische Signatur verfügen und diese in Form eines QR-Barcodes auch auf den Belegen sichtbar darstellen. Die Sicherheitseinrichtungen in Österreich senden die Belege und deren Signatur verschlüsselt via GSM-Karte an das Österreichische Ministerium für Finanzen über die Schnittstelle FinanzOnline. Sollten Sie zu diesem Thema Fragen haben, bitten wir Sie, diese im neuen Jahr an uns zu richten. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat zur Seite. Das gesamte Team von GP. Software wünscht Ihnen, Ihren Mitarbeitern und den Familien ein erholsames und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Wir danken Ihnen für Ihre Treue und freuen uns darauf, auch 2017 an Ihrer Seite zu stehen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Nico Wohllebe Projektleiter VETERA GP. Software Große Hub 1 65344 Eltville am Rhein Seite 2 von 2