Produktblatt IKOL-GW

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IKOL­GW ist ein dezentrales, autonomes und man­
dan­tenfähiges EDV­Verfahren für die speziellen An­
forderungen eines Gewerbeamtes. Es ermöglicht die
automatische Bearbeitung anzeigepflichtiger und er­
laubnis­pflichtiger Vorgänge und orientiert sich am
gewohnten Arbeitsablauf der Sachbearbeiter.
Alle Formulare im Verfahren werden als WORD­Do­
ku­mente vorgehalten und können individuell
angepasst werden. Sie können ausgedruckt, als PDF
ausge­geben und/oder per eMail versendet werden.
Das Verfahren IKOL­GW ist vom Statistischen Bun­
desamt für die EDIFACT­ und DatML/RAW­Daten­
übermittlung der Gewerbemeldedaten zertifiziert wor­
den.
­ modularer Aufbau
­ Erlaubniswesen und Gestattungen
­ Reisegewerbe
­ Gewerbeuntersagung
­ Modul GZR/BZR
­ Erfassung von Gewerbeakten (An­, Um­ und Ab­
meldung, Gesellschafterein­ und ­austritt, Wieder­
anmeldung eines abgemeldeten Gewerbes, Um­
firmierung, Nacherfassung)
­ Aufforderung zur Gewerbeanzeige für An­, Um­
und Abmeldung
­ Auskunft (einfache und erweiterte, feldbezogene
Auskunft, Listenauskunft über mehrere Gewerbe
in einer Auskunft)
­ Existenzbestätigung
­ Terminverwaltung und Statistik
­ Drucken und Datenausgabe (Weitermeldungen,
Zweitschrift, Listen, Bestandslisten als universelle
Schnittstelle, Leerformulare, sonstige Schreiben)
­ umfangreiche Gebührenbearbeitung
­ hohe Bedienerfreundlichkeit
­ Zertifizierung durch das Statistische Bundesamt
(EDIFACT­ und DatML/RAW­Datenübermitt­
lung)
­ optional: Weitergabe von Verstößen gegen die
Gewerbeordnung direkt an OWI­Verfahren
­ optional: Erstellung elektronischer Akten direkt
aus IKOL­GW heraus
­ Support ohne Umwege: direkter Kontakt zu den
Verfahrensentwicklern — kein Call­Center, kein
externer Dienstleister
­ Korrektur, Löschen aktueller und Historiendaten
­ umfangreiche Gebührenbearbeitung (u. a. An­
schluss an Kassenverfahren und Kassenautoma­
ten)
Folgende Erlaubnisse nach GewO können bearbeitet
werden:
­ Gestattungen
­ Gaststättengewerbe (vorläufige Gaststättenerlaub­
nis, Stellvertreter Erlaubnis, Gaststättenerlaubnis)
­ Spielhallengewerbe
­ Bewachungsgewerbe
­ Makler/Bauträgergewerbe
­ Finanzanlagenvermittler (§ 34f und § 34h GewO)
­ Aufstellen von Spielgeräten
­ Geeignetheit des Aufstellortes
­ andere Spiele (§ 33 d Abs. 1 GewO)
­ Pfandleihergewerbe
­ Versteigerungsgewerbe
­ Schaustellungen von Personen
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Sperrzeitverkürzung
Marktfestsetzung
Wanderlager
Mit dem Modul können Reisegewerbekarten für verschiedene Tätigkeiten
und zeitlich begrenzt für natürliche und juristische Personen bearbeitet und
ausgegeben werden. Benötigte Auskünfte, Auswertungen und Statistiken
werden erstellt.
Mit dem Modul können Anträge zur Gewerbeuntersagung gegen natürliche
Personen einer Firma und/oder gegen eine Firma bearbeitet und Auskünfte
erstellt werden. Ein Übersichtsblatt über den Stand der Gewerbeunter­
sagung kann ausgedruckt werden.
Mit dem Modul können vorgangsbezogen Anfragen, Ersuchen und
Mitteilungen in Papierform an das Bundeszentralregister ausgegeben
werden. Eine automatisierte Übermittlung der Anfragen an das Bundes­
zentralregister und Gewerbezentralregister ist ebenfalls möglich. Es
können Statistiken und Gebührenauswertungen über Anfragen und Mit­
teilungen erfolgen.
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Dokumenten­Management­Systeme (DMS)
Einwohnermeldeverfahren
Haushalts­Kassen­Rechnungswesen
IKOL­OWI
Kassenautomat
Office­Produkte (Microsoft Word)
übergeordnetes IKOL­GW
­ IKOL­eAKTE (integrierte elektronische Akte): Erstellung von digitalisier­
ten Dokumenten zu aktenpflichtigen Geschäftsvorfällen direkt aus IKOL­
GW heraus und Übergabe der Dokumente an ein angebundenes DMS
­ eKOL­GW: Online­Auskunft für kommerzeille Kunden; Intranet­ und In­
ternet­Recherche; Online­Meldung von Mitarbeitern durch Bewacherfir­
men
Citrix
MS Windows ab Win XP auch unter MS Terminal­Server oder
Windows Server ab 2003 (32/64 Bit) oder Unix/Linux­Server
SQL­Datenbanken (Oracle, MS SQL Server, DB2 )
Telecomputer Gesellschaft für
Datenverarbeitung mbH
Elisabethstraße 12
50226 Frechen
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sellschaft mbH
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http://www.telecomputer.de
E­Mail: [email protected]
Stand: 03.17
Hinweis zur Gleichstellung: Aus Gründen der
besseren Lesbarkeit hat Telecomputer weit­
gehend auf die gleichzeitige Nennung der
männlichen und weiblichen Formen verzich­
tet. Es sind ­ wie seit jeher üblich ­ selbst­
verständlich immer beiderlei Geschlechter
gemeint.
Hinweis zum Markenschutz: Die in diesem
Dokument verwendeten Soft­ und Hardware­
bezeichnungen sind überwiegend eingetra­
gene Warenzeichen und unterliegen als sol­
che den gesetzlichen Bestimmungen des Ur­
heberrechts.
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