Pflanzenbau aktuell, 16. Kalenderwoche

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Landwirtschaftskammer NRW Münster, 18.04.2017
Landbau und Pflanzenschutzdienst Redaktion: Günter Klingenhagen Seitenzahl: 6 Empfehlungen zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz Weiterhin kühl mit Nachtfrostgefahr. Mais: Schlechte Auflaufbedingungen Insbesondere im Münsterland lief in der Karwoche die Maisaussaat verbreitet an. Mit dem Temperaturrückgang seit Palmsonntag sind aber leider die Bodentemperaturen deutlich gefallen. Für zügige Feldaufgänge beim Mais werden Bodentemperaturen von nachhaltig 8°C, besser 10 °C, benötigt. Insbesondere auf Sandböden, die über Nacht stark auskühlen werden diese Temperaturen jetzt nicht mehr erreicht, so dass die Keimphase von vornherein ins Stocken geraten wird. Auch wenn die mittelfristigen Wetterberichte kaum steigende Temperaturen erkennen lassen, sollte jetzt zumindest auf schwereren Böden die noch gegebene gute Befahrbarkeit für die Maisbestellung genutzt werden. Eile ist dabei sicherlich nicht geboten, aber, sollte das fertige Saatbett hier erst komplett durchfeuchten, sind Verschiebungen der Aussaat bis weit in den Mai zu befürchten, die eigentlich keine Höchsterträge mehr erlauben. Raps: Blütenbehandlung Nachdem der Raps früh mit der Blütenbehandlung begonnen hat, zieht sich die Blüte nun, witterungsbedingt, lange hin. Bei der Abschlussbehandlung im Raps geht es um Sklerotinia und die Kohlschotenmücke. Beide Schaderreger brauchen, um gefährlich zu werden, Temperaturen oberhalb von 20 °C. Regen ist nicht erforderlich, es reicht der Tau für Infektionen. Bevor es nicht deutlich wärmer wird machen Behandlungen keinen Sinn. Ohnehin sollte das Stadium der Vollblüte sicher erreicht sein, selbst wenn erste Blütenblätter abfallen. Produkte mit guter Wirkung sind u.a. Cantus Gold mit 0,5 l/ha, 1,0 l/ha Propulse, 1,0 l/ha Custodia, eine Kombination aus 0,5 l/ha Acanto + 0,5 l/ha Prosaro oder 1,0 l/ha Symetra. Eine Gefahr durch Kohlschotenmücke ist in der Nachbarschaft von letztjährigen Starkbefallsflächen gegeben. Darüber hinaus ist Gefahr von nennenswerten Schäden gering. Solo sind die Fungizide als bienenungefährlich (B4) eingestuft. In Mischung mit 300 ml/ha Biscaya (B4) bleibt diese Einstufung bestehen. In Kombination mit z.B. 75 ml/ha Karate Zeon (B4) behalten nur die Mischungen mit Cantus Gold und Symetra die B4 Einstufung. Der Rest wird zu B2 und darf erst nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr eingesetzt werden. Auch wenn die Mischung nicht bienengefährlich ist bzw. auf den Zusatz einen Insektizides verzichtet wird (Nützlinge werden geschont), empfehlen sich Behandlungen grundsätzlich erst in den Abendstunden. Wegen des geringeren Turgordrucks ist der Raps elastischer und man fährt weniger kaputt. Max. 5 km/h fahren und die Spritze vorher gut reinigen. Wintergerste Die Gerste hat sich in der Woche vor und um Ostern sehr gut entwickelt. Nicht selten sind üppige Bestände herangewachsen. Nur in Höhenlagen ist das Wachstum teils noch verhalten. Die weitesten Bestände im Rheinland stehen vor EC 37, die Masse der Bestände ist derzeit in EC 32‐34, so dass das drittletzte bzw. vorletzte Blatt geschoben wird. Durch den Blattzuwachs präsentieren sich die Bestände gesund. Fungizibehandlungen sind derzeit nur in Ausnahmefällen erforderlich. Wachstumsregler würde man hier und da sicher ganz gern einsetzen, solange Nachtfröste gemeldet sind sollte aber darauf verzichtet werden. Vorteilhaft ist, dass unter Hochdruckwetter die Halmstabilität verbessert wird. Großen Einfluss auf die Standfestigkeit hat auch die Stickstoffversorgung. In üppigen Beständen ist eine Spätdüngung oft nicht mehr erforderlich bzw. sinnvoll. Winterweizen Auch hier haben sich die Bestände gut entwickelt. Die Entwicklungsstadien reichen von EC 30‐33. Die Masse der Bestände hat EC 31‐32 erreicht. Besonders die dunkelgrünen Bestände sollten zunächst nicht weiter gedüngt werden. Die hohen Reststickstoffmengen sind zumeist noch nicht zu Wirkung gekommen. Auf den unteren Blättern hat der Befall mit Septoria tritici zugenommen. Dies beruht auf Niederschlägen die Anfang März gefallen sind. Behandlungen gegen Septoria tritici machen Sinn, wenn - deutlichem Ausgangsbefall vorhanden ist - EC 31/32 erreicht ist - und ein längerer Regenblock zu erwarten ist - Derzeit fehlt es oft noch am deutlichen Ausgangsbefall bzw. an üppigen Niederschlägen. Bei Eintritt der beschriebenen Bedingungen empfiehlt sich eine Kombination mit 1 l/ha Bravo, 1,0 l/ha Credo oder 1,25 l/ha Amistar Opti. Je nach Bedarf werden Azolkombinationen zugegeben. Kombinationen mit Wachstumsreglern sind bei Tiefdruckwetterlagen nicht ideal. Hier muss gegebenenfalls die Aufwandmenge erhöht werden. Evtl. ist auch eine vorherige oder spätere Behandlung angeraten. Weizen ist gegenüber Nachtfrösten nicht so empfindlich wie Gerste. Triticale Hinsichtlich der EC‐Stadien ist die Triticale den Weizen eine Nasenlänge voraus. Der Befallsdruck mit Gelbrost ist moderat. In befallenen Schlägen sind Behandlungen erfolgt bzw. sollten, sofern noch nicht erfolgt, durchgeführt werden. Dies gilt auch für Bestände mit starkem Mehltaubefall sofern diese auf schlechteren Standorten stehen. Auf besseren Böden kann man das Problem häufig aussitzen. Mit zunehmendem Wachstum verringert sich die Stickstoffkonzentration in der Pflanze. So geht oft auch der Mehltaubefall zurück. Auch hier ist die Stickstoff‐Nachlieferung zu berücksichtigen. Roggen Befindet sich verbreitet in EC 32‐33. Wo noch nicht eingekürzt wurde, die Bestände aber sehr üppig sind, ist man geneigt Wachstumsregler einzusetzen. Solange Nachtfröste gemeldet werden sollte aber nicht behandelt werden. Auch Fungizidbehandlungen sind derzeit in der Regel nicht erforderlich. Kartoffeln: Unkraut bekämpfen Das Kartoffelpflanzgut ist in diesem Jahr physiologisch älter und durch die warmen Bodentemperaturen der letzten Wochen ist in früh gepflanzten Folgesorten mit einem 5 bis 6 Tage schnellerem Auflauf zu rechnen. In vielen Regionen sind die Böden recht trocken und es ist bislang relativ wenig Unkraut aufgelaufen. All dies muss bei der Unkrautbekämpfung beachtet werden. Verträgt die Kartoffelsorte Metribuzin, spielt Nachtschatten keine Rolle und lassen Bodenfeuchtigkeit und Humusgehalt eine ausreichende Wirkung bodenwirksamer Herbizide erwarten, hat sich beim Durchstoßen der Einsatz von 3,5 bis 4,0 l/ha Boxer + 0,5 kg/ha Mistral bewährt. Das breite Spritzfenster hat den Vorteil, dass bei einem späten Termin auch die Blattwirkung gegen bereits aufgelaufene Unkräuter zu nutzen ist oder der Spritztermin auch nach Niederschlägen ausgerichtet werden kann. Neu zugelassen für den Vor‐ oder Nachauflauf ist Arcade. Hierbei handelt es sich um eine Fertigformulierung aus Boxer und Sencor. Im Vergleich zum Boxer darf Arcade auch im Nachauflauf eingesetzt werden, allerdings nicht auf drainierten Flächen. Bei Boxer und Arcade (Wirkstoff Prosulfocarb) unbedingt die neuen Auflagen beachten. Bei Trockenheit führen die üblichen Standardmaßnahmen oftmals nicht zum Erfolg. Dann bleibt nur die Möglichkeit, die Behandlung nach dem Auflauftermin der Unkräuter auszurichten, um auch die Blattwirkung der Herbizide zu nutzen. Abgesehen von der Wirkungslücke gegen Nachtschatten hat Bandur erstaunlich geringe Ansprüche an die Bodenfeuchtigkeit. Centium 36 CS hat ähnliche Ansprüche und kann in Mischung mit Bandur besonders die Wirkung gegen Windenknöterich verbessern. Im Vorauflauf eingesetzt hält die Wirkung einer solchen Mischung selbst in ausgedehnten Trockenphasen bis nach dem Auflaufen der Kartoffeln an. Eingesetzt werden kann auch die Fertigmischung Novitron. Möglich ist auch die Kombination von Bandur und Metric (60 g/l Clomazone + 233 g/l Metribuzin). Beim Einsatz vom Wirkstoff Clomazone unbedingt die Auflagen NT 127 und NT 149 beachten. Ansprüche an die Bodenfeuchte: Bandur/Centium/Novitron < Metric < Sencor liquid/Mistral/Proman < Boxer < Artist Bei längeren Trockenphasen haben die Unkräuter in der Regel eine stärkere Wachsschicht ausgebildet, dadurch ist die Wirkstoffaufnahme eingeschränkt. In solchen Situationen kann bis zum Durchstoßen auch die Zumischung von Quickdown 0,3 l/ha + Toil 0,75 l/ha die Wirkung deutlich verbessern. Neben einer hohen Wasseraufwandmenge von 300 l/ha, begünstigt auch eine hohe Lichtintensität die Wirkung dieser Tankmischung. Von entscheidender Bedeutung ist, dass die Unkräuter mit dieser ersten Maßnahme komplett beseitigt werden. Nach dem Auflaufen der Kartoffeln keimen in der Regel erneut Unkräuter wie Gänsefuß oder Melde. Läuft auch noch Windenknöterich auf, reicht eine Nachlage mit Mistral solo nicht aus. In diesem Fall kann die Kombination Mistral 0,15 bis 0,2 kg/ha + Cato/ESCEP 35 g/ha (+ Trend) die Wirkung absichern, wobei die witterungsabhängige Verträglichkeit von Cato/ESCEP beachtet werden muss. Wird Cato/ESCEP bei ungünstigen Witterungsbedingungen eingesetzt, wie z.B. starken Temperaturschwankungen, sind Schäden möglich. Neben Blattreaktionen können Knollenschäden in Form von Wachstumsrissen auftreten, wenn Cato/ESCEP zum Zeitpunkt der Stolonenverdickung eingesetzt wurde, deswegen gilt: 
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Keine taunassen Bestände behandeln. Nach Regen 1 bis 2 Tage mit der Behandlung warten, bis sich wieder eine Wachsschicht gebildet hat. Keine Anwendung bei Frost‐ oder Nachtfrostgefahr. Kein Einsatz an Tagen mit über 25 °C und nachts unter 8 °C. Keine Anwendung in Beständen zur Pflanzkartoffelvermehrung. Keine Anwendung in Kartoffeln der Reifegruppen „sehr früh“ und „früh“. Cato‐Schäden (Foto: Klockenbusch) In unverträglichen Sorten kann der Wirkstoff Metribuzin erhebliche Ertragseinbußen verursachen. Bei normaler Verunkrautung mit Gänsefuß, Kamille, Vogelmiere und Klette hat sich im Vorauflauf eine Mischung aus 2,5 l/ha Bandur plus 2,5 l/ha Boxer bewährt. Diese Mischung sollte einige Tage vor dem Durchstoßen möglichst bei feuchten Bedingungen zum Einsatz kommen. Bei Windenknöterich kann das neue Proman (Metbromuron 500 g/l) mit 2 l/ha zugemischt werden. Proman darf für Kartoffeln der Reifegruppe 3 (mittelfrüh) und 4 (mittelspät) mit maximal 3,0 l/ha eingesetzt werden. Zu beachten ist die Auflage VV 207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. Hintergrund für diese Auflage ist, dass für das Zulassungsverfahren Fütterungsstudien fehlten. Solange diese nicht vorliegen, gilt diese Auflage. Das heißt mit Proman behandelte Speise‐ und Wirtschaftskartoffeln dürfen gegessen und verarbeitet werden, aber überschüssige Knollen nicht an Tiere verfüttert werden. Der Anbau metribuzinunverträglicher Sorten auf Standorten mit Nachtschatten ist ein Risiko, weil dieser dann nicht ausreichend kontrolliert werden kann. Selbst wenn der Einsatz von Metribuzin möglich ist, kann bei höherem Besatz oder ungünstigen Standortbedingungen Nachtschatten durchgehen. Artist hat mit einer Aufwandmenge von 2 bis 2,5 kg/ha bei feuchten Bodenbedingungen eine durchaus ansprechende Wirkung, die allerdings bei Trockenheit deutlich abfällt. Dann sind Spritzfolgen unumgänglich. Läuft ein Teil der Unkräuter bereits vor dem Durchstoßen auf, sollte die Mischung aus 2,0 l/ha Boxer plus 0,2 kg/ha Mistral mit dem Abbrenner Quickdown (0,3 l/ha) plus Toil (0,75 l/ha) ergänzt werden. Besonders in Rübenfruchtfolgen hat die Triazinresistenz nach wie vor eine Bedeutung, da das in den Rüben verwendete Herbizid Metamitron wie Metribuzin nach der HRAC‐Einordnung gemeinsam zur Klasse C1 gehört. Resistente Unkräuter wie Weißer Gänsefuß, Gemeine Melde und schwarzer Nachtschatten reagieren weniger sensibel auf diese Wirkstoffe. Auch der im Maisanbau verwendete Wirkstoff Terbuthylazin gehört zu dieser Gruppe. Dieser kommt in der Regel jedoch mit anderen Wirkstoffgruppen, wie z.B. Triketone zum Einsatz, so dass im Mais kein Selektionsdruck resistenter Pflanzen entsteht. Bei resistenter Verunkrautung sind Mischungen im Vorauflaufverfahren aus Bandur/Boxer zu bevorzugen, die bei aufgelaufenen Unkräutern mit Additiven oder AHL ergänzt werden. In NRW ist zurzeit noch ein Splitting von Pflanzenschutzmittel möglich, wenn es fachlich sinnvoll ist, die Zulassungsbedingungen eingehalten werden und die maximale Aufwandmenge nicht überschritten wird. Kartoffeln: beim Einsatz von Prosulfocarb beachten Vorsicht beim Einsatz vom Wirkstoff Prosulfocarb (Herbizide Boxer und Arcade) in Nachbarschaft zu Zuckerrüben‐, Gemüse‐ und Ökoflächen. Blattschäden in Zuckerrüben und Rückstände in Gemüse‐ und Ökokulturen sind möglich. Der zulässige Rückstandshöchstwert von Prosulfocarb wurde auf 0,01 mg/kg gesenkt und kommt damit faktisch einer „Nulltoleranz“ gleich. Das Risiko beim Boxer liegt vor allem in der hohen Wirkstoffaufladung ‐ bei 5 l/ha Aufwandmenge sind dies bis zu 4.000 g Prosulfocarb pro Hektar ‐ und den dadurch bedingten, höheren „Abdrifteckwerten“. Hinzu kommt eine mögliche Ausgasung des Wirkstoffes unter kritischen Witterungsbedingungen, als auch eine mögliche Verfrachtung über Bodenerosion. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die folgernde Anwendungsbestimmungen für Prosulfocarb festgesetzt, wodurch die Verflüchtigung, die Abdrift des Spritznebels als auch Verfrachtung durch Bodenerosion vermieden werden sollen: NT 145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten. NT 146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten. NT 170: Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten. Weiterhin ist zu beachten: • Bei der grobtropfigen Applikation mit 90 % abdriftmindernden Düsen muss im Niederdruckbereich von 1,0 bis 2,0 bar auf der gesamten Fläche gearbeitet werden. • Der Einsatz sollte bei Temperaturen unter 20 °C und einer Luftfeuchtigkeit von über 40 % erfolgen. • Das Spritzgestänge maximal 50 cm über dem Dammfirst führen, denn zu hoch stehende Spritzgestänge bedingen eine Vervielfachung der Abdrift. Faustzahl: 10 cm mehr Gestängehöhe bedeuten schon eine Verdopplung der Drift. • Einsatz von speziellen Randdüsen (Lechler = IDKS/ Agrotop = AirMix OC), die ein Overspray auf Nachbarflächen durch Änderung des Spritzwinkels von 60 auf 20° verhindern. Bei Dammkulturen wie Kartoffeln müssen aufgrund der höheren Gestängeführung die letzten zwei bis drei Düsen als Randdüsen ausgeführt werden. • Keine Behandlungen, wenn der Wind auf eine besonders gefährdete Kultur, wie z. B. Gemüse, Zuckerrüben, oder auf Flächen mit ökologischem Anbau gerichtet ist. • Zusätzlich eine mögliche Ausgasung des Wirkstoffes bei Thermik beachten. Daher keine Behandlungen beim Risiko von Thermik und Windrichtungen in den Tagen nach der Applikation in Richtung von gefährdeten Flächen. • Thermik ist kritisch bei großen Temperaturdifferenzen zwischen Tag und Nacht sowie feuchten Böden (Worst‐Case‐Szenario: Feuchter Boden, klare Nächte mit deutlicher Abkühlung und am folgenden Morgen intensive Sonneneinstrahlung mit schnellem Temperaturanstieg auf 20 °C und mehr sowie wenig Wind). In der Nachbarschaft von Gemüse und Flächen des Ökologischen Landbaus empfehlenswert: • Verringern Sie das Risiko und stimmen Sie im Vorfeld den Herbizideinsatz mit dem benachbarten Gemüse‐ oder ökologisch wirtschaftenden Anbauer ab. • Behandlung aufschieben, wenn die benachbarte Gemüse‐ oder ökologisch produzierte Kultur unmittelbar zur Ernte ansteht. Das höchste Gefährdungspotenzial besteht dann, wenn Folie/Vlies abgenommen und die ersten Gemüsesätze unmittelbar zur Vermarktung anstehen. • Im Zweifelsfall auf den Einsatz von Boxer verzichten. Eine Alternative ist Bandur. Zuckerrüben: Nachauflauf Behandlung steht an Die Witterung und die Bodenstrukturen ab Mitte März haben eine sehr gute Aussaat zugelassen. Somit sind fast 100 % der Rüben schon ausgesät. Je nach Bodenfeuchtigkeit sind die in der dritten Märzwoche bestellten Zuckerrüben bereits aufgelaufen und befinden sich im Keimblattstadium. Wo Feuchtigkeit fehlt, sind die Feldaufgänge bisher nicht gut. Hier ist unbedingt weiterer Regen erforderlich um die trocken liegende Pille zum Keimen zu bringen. Auf den Flächen auf denen sich die Unkräuter schon entwickelt haben, könnte unter Umständen die erste NAK Behandlung in der kommenden Woche notwendig werden. Die angekündigten Niederschläge sollten für eine optimale Wirkung der Bodenwirkstoffe genutzt werden. Neben Ausfallraps, Knöterich und Melde/Gänsefuß stellt im Rheinland bei den Samenunkräutern vor allem Bingelkraut ein Bekämpfungsproblem dar. Ist Ausfallraps das Problemunkraut, muss vor Beginn der Laubblattbildung behandelt werden. Dabei sollte vorrangig Betanal maxxPro (1,25 l/ha) + Metafol SC bzw. Goltix Gold (1,5 l/ha) eingesetzt werden. Der Einsatz von Goltix Titan mit seiner Wirkstoffkombination von Metamitron und Quinmerac ist vor allem bei Bingelkraut, Knötericharten, Hundspetersilie sowie Klettenlabkraut den reinen Metamitronprodukten wie Metafol oder Goltix Gold vorzuziehen. Weiterhin kann gegen Bingelkraut unter Beachtung der aktuellen Anwendungsbestimmungen statt Goltix Titan (2,0 l/ha) auch 0,8 l/ha Rebell Ultra + 0,8 l/ha Metafol eingesetzt werden. Gegen größeres Bingelkraut und Rapspflanzen im Laubblattstadium müssen der Tankmischung zusätzlich 20 ‐ 25 g/ha Debut + 0,25 l/ha FHS‐Trend zugemischt werden. Wichtig bei den jetzt anstehenden Herbizidspritzungen ist die absolute Sauberkeit der Pflanzenschutzgeräte, da gerade in der Zeit der ersten Herbizidanwendung im Rübenanbau auch oft Behandlungen zur Unkrautbekämpfung im Getreide durchgeführt werden. Selbst kleinste Restmengen dieser Spritzbrühen können zum Totalverlust bei den Zuckerrüben führen. Daher nicht nur den Spritztank, sondern auch alle kontaminierten Bauteile wie Spritzgestänge, Düsen usw. gründlich reinigen. Im Ratgeber Pflanzenbau und Pflanzenschutz 2017 sind ausführliche Hinweise enthalten. Für eine individuelle und schlagspezifische Empfehlung unter Berücksichtigung der aktuellen Einsatzbedingungen bietet das LIZ Herbizid‐Programm (www.liz‐online.de), das unter Mitwirkung des Pflanzenschutzdienstes der LWK NRW erstellt wurde, weitere Entscheidungshilfen bei Planung und Durchführung der Unkrautregulierung im Zuckerrübenanbau. Die erste Rüben‐Aussaat ohne Zuckerquote Die anstehende Aussaat 2017 ist die erste unter den Vorgaben einer neuen EU‐Marktordnung ohne Zuckerquoten und ohne Rübenmindestpreis. Das heißt, dass die Rübenbezahlung zukünftig noch enger gekoppelt sein wird an die Zuckerpreise und den Wettbewerb auf dem Zucker‐ bzw. Rübenzuckermarkt. Da mit dem Quotenende auch die Mengenbegrenzung für die Erzeugung von Lebensmittelzucker in der EU fällt und die Landwirte den zwischen dem Rheinischen Rübenbauer‐Verband und Pfeifer & Langen (P&L) ausgehandelten Rübenlieferungsvertrag in hohem Maße akzeptierten, wird der Anbau im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um rund 20 % ausgedehnt. 
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