Präventionskonzept der Heilpädagogischen Schule Zug S t a d t s c h u l e n S t a d t s c h u l e n Inhaltsverzeichnis 3 Ausgangslage und Zielsetzungen 4 Fachlichkeit bei Nähe und Distanz 6 Selbstbehauptung und Prävention 7Sexualpädagogik 9Schülermassnahmen 10Selbstversorgung 11 Schwimm- und Turnunterricht 12Personalmassnahmen 13 Verhaltenskodex Personal 14Anhang Impressum Herausgeberin Stadtschulen Zug August 2014 Heilpädagogische Schule Schulzentrum Maria Opferung Adresse Klosterstrasse 2a, 6300 Zug Telefon 041 725 41 50 Internetwww.stadtschulenzug.ch Projektgruppe Klaus-Benedikt Müller Graziella Ambord Petra Grünenfelder Jürg Kappeler Sozialpädagoge und Schulassistent Maja Schättin Leiterin Freizeitbetreuung Annatina Caprez Irene Müller 2 Schulleiter Heilpädagogische Schule Heilpädagogin, Leiterin Steuergruppe Physiotherapeutin Schulsozialarbeiterin Stadt Zug Dozentin und Projektleiterin Hochschule Luzern Soziale Arbeit (fachliche Begleitung) P r ä v e n t i o n s k o n z e p t H P S Ausgangslage und Zielsetzungen Im November 2011 ratifizierten verschiedene Verbände, Organisationen und Institutionen in der Schweiz eine «Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen» (www.charta-praevention.ch). Die Charta umfasst 10 Grundsätze, welche die vier Themenbereiche Präventionskonzepte, Stärkung der Personen mit Unterstützungsbedarf, Schlüsselrolle der Mitarbeitenden sowie Einrichtung einer internen Meldestelle und externen Ombudsstelle betreffen. Die Grundsätze gelten für alle Personen, die in Institutionen oder Organisationen tätig sind oder von ihnen betreut werden. Das Team der Heilpädagogischen Schule hat daher den HPS-Leitfaden «Sexualpädagogik» aus dem Jahr 2004 überarbeitet und ein umfassendes Konzept «Sexualpädagogik und Prävention» erarbeitet, welches für die Heilpädagogische Schule incl. Integrative Sonderschulung gilt. Zielsetzungen − Der Schutz der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen vor sexueller Ausbeutung und vor Grenzverletzungen ist gewährleistet. − Grundlegende Haltungen und der Umgang mit dem Thema sind in einem Konzept geregelt. − Die Mitarbeitenden halten sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex. − Die baulichen Strukturen wahren die Privat- und Intimsphäre der Mitarbeitenden und der Kinder und Jugendlichen. − Der Umgang mit Nähe und Distanz ist fachlich reflektiert und transparent. − Neue Mitarbeitende werden in die Haltungen und Regelungen des Präventionskonzeptes eingeführt. − Haltungen und Regelungen werden regelmässig im Team thematisiert und in Erinnerung gehalten. −Bei Grenzverletzungen oder Verdacht auf Grenzverletzungen wird professionell reagiert. Transparenz und Informationsfluss unter den Mitarbeitenden und gegenüber den Vorgesetzten ist gewährleistet. − Interne Meldestelle ist der Schulleiter; externe Ombudsstelle ist die des Kantons Zug, Alpenstrasse 14, 6300 Zug, www.ombudsstelle-zug.ch. 3 S t a d t s c h u l e n Fachlichkeit bei Nähe und Distanz Kinder und Jugendliche sollen eine angemessene Nähe und eine natürliche körperliche Distanz zu anderen Kindern / Jugendlichen und zu Erwachsenen lernen. Die Mitarbeitenden unterstützen dabei die Kinder / Jugendlichen in der Wahrung ihrer Privat- und Intimsphäre. Körperkontakte und Berührungen zwischen Fachpersonen und Kindern / Jugendlichen müssen dem Entwicklungsstand und den behinderungsspezifischen Bedürfnissen angepasst sein, gleichzeitig immer auch altersgemäss, fachlich begründet und transparent sein. Insbesondere bei allen Themen der Selbstversorgung und Körperpflege ist eine professionelle Distanz zu wahren. Die ganzheitliche Einschätzung diesbezüglich erfolgt im Austausch unter den Fachpersonen und in Absprache mit den Eltern und dem Schulleiter. Wir orientieren uns am «Normalen», das heisst, am Lebensalter unserer Schülerinnen und Schüler: Es gelten gegenüber behinderten Kindern und Jugendlichen die gleichen Regeln und Haltungen wie gegenüber nichtbehinderten Gleichaltrigen. Gleichzeitig haben behinderte Kinder und Jugendliche keine Sonderrechte gegenüber Mitschülern oder Betreuungspersonen bzgl. Körperkontakten und Berührungen. Wir nehmen die Bedürfnisse nach angemessener körperlicher Zuwendung (in den Arm nehmen…) ernst, da sie für eine gesunde Entwicklung wichtig sind. Körperliche Nähe und Zuwendung zwischen Kindern / Jugendlichen und Mitarbeitenden erfolgt nur auf Initiative des Kindes oder Jugendlichen und findet nur im öffentlichen Rahmen statt. Die Mitarbeitenden deklarieren gegenüber Kindern und Jugendlichen ihre persönlichen Grenzen in Bezug auf Nähe und Distanz. Bei besonderen oder heiklen Situationen ist der Schulleiter zu informieren. Es gilt das Prinzip der Fachlichkeit (Professionalität): Um heikle Situationen transparent zu machen und Risiken zu vermeiden, werden für Unterricht, Betreuung, Therapie, Pflege und Aufsicht nur ausgebildete Fachpersonen eingesetzt. Die Durchführung der Intimpflege liegt immer in der Verantwortung von Fachpersonen. Praktikantinnen und Praktikanten dürfen hier nur nach sorgfältiger Einführung / Anleitung (richtiges Handling, Kinästhetik…) und mit professioneller Begleitung eingesetzt werden. Wir unterscheiden drei Formen von fachlicher Betreuung und Beziehung mit jeweils unterschiedlicher Nähe und Distanz: 4 P r ä v e n t i o n s k o n z e p t H P S Gruppenangebote Unterricht, Aufsicht und Betreuung finden in einer Klasse, Gruppe oder Kleingruppe statt. Ablauf und Setting (Raum, Zeit, Personal…) sind im Rahmen des Stundenplans geregelt. Im Rahmen der Gruppenangebote werden Tätigkeiten der Selbstversorgung durch Fachpersonen beaufsichtigt, angeleitet und geübt. Praktikantinnen und Praktikanten, Aushilfen und Schwimmhilfen können nach einer Einführung durch die Fachpersonen Teilaufgaben übernehmen. Beispiele: Kleiderwechsel, Schuhwechsel in der Garderobe, Mittagessen, Zähneputzen, WC-Benutzung, Schwimmbadbenutzung mit Duschen / Abtrocknen, Einkaufen, Verhalten im Verkehr. Individuelle Förderung, Anleitung und Begleitung zur Selbstversorgung Kann sich ein Kind oder Jugendlicher noch nicht altersgemäss selbst versorgen, kann die HPS eine spezielle Fördermassnahme anbieten. An einem Standort- und Perspektivengespräch (SPG) wird überprüft, wo ein Kind / Jugendlicher in seiner Entwicklung steht. Es wird geklärt und verbindlich vereinbart, wie die weitere Entwicklung unterstützt und gefördert werden soll. Im Rahmen der Förderplanung (FP) werden klare erreichbare Ziele vereinbart und den Eltern kommuniziert (siehe Konzept Förderplanung nach ICF). Die Fördermassnahme erfolgt zeitlich befristet in der Regel in 1:1-Situationen durch Fachpersonen der HPS. Wenn es um Intimpflege (z. B. WC-Training) geht, ist die Massnahme separiert von anderen Kindern / Jugendlichen und Fachpersonen des Teams, wenn möglich durch gleichgeschlechtliche Teammitglieder, durchzuführen. Die Fachperson benennt immer alle Handlungsschritte, welche sie im pflegerischen Intimbereich macht. Beispiele: Einzeltherapie, Einzelförderung / Einzeltraining in Bereichen der Selbständigkeit und Selbstversorgung (z. B. Schuhe binden, Kleiderwechsel, Duschen / Haare waschen, Reinigung nach Stuhlgang, Mobilitätstraining, Bustraining…). Intimpflege Kann sich ein Kind oder Jugendlicher nie altersgemäss selbst versorgen, sprechen wir von einer schweren Beeinträchtigung und Pflegebedürftigkeit. Sich von fremden Menschen pflegen oder waschen zu lassen, bedeutet ein Eindringen in den Intimbereich. Bei schwerbehinderten und pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen wird die Pflege separiert von anderen Kindern / Jugendlichen (z. B. in den Wickelräumen, im Therapiebad) von Fachpersonen des Teams, wenn möglich durch gleichgeschlechtliche Teammitglieder, durchgeführt. Die Fachperson benennt immer alle Handlungsschritte, welche sie im pflegerischen Intimbereich macht. Die notwendigen pflegerischen Handlungen werden mit Handschuhen durchgeführt. Beispiele: Garderobe, Therapiebad, Wickeln, Duschen bei Inkontinenz, Reinigung nach Stuhlgang, wenn keine Selbstversorgung möglich ist. 5 S t a d t s c h u l e n Selbstbehauptung und Prävention Die Förderung der Selbstkompetenzen der Kinder und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf nimmt in Bezug auf den Umgang mit Nähe und Distanz, auf das Setzen von Grenzen sowie auf die eigene Sexualität einen hohen Stellenwert ein. Sie müssen wissen, wie sie sich gegen eine Verletzung ihrer persönlichen Integrität zur Wehr setzen können. Sie sind in diese Förderung einbezogen und werden ihren Möglichkeiten entsprechend befähigt, Abwehr zum Ausdruck zu bringen und Grenzverletzungen zu signalisieren. Die Heilpädagogische Schule arbeitet hier mit der Schweizerischen Vereinigung Pallas zusammen (www.pallas.ch). Pallas bietet in der ganzen Schweiz Selbstverteidigungskurse für Mädchen und Frauen jeden Alters und für Menschen mit Handicap an. Ziele der Kurse sind Sicherheit, Stärke, Selbstvertrauen und Selbstbestimmung durch Selbstbehauptung und Selbstverteidigung. Bei dieser besonders gefährdeten Gruppe wird das persönliche Umfeld (Angehörige, Bezugspersonen in der HPS) in die Präventionsarbeit mit einbezogen. Pallas-Kurse beinhalten folgende Themen: − Gefahren erkennen Reale Gefahrensituationen erkennen und frühzeitig entschärfen Wahrnehmen von geschlechterspezifischen Gefahren und Herabsetzungen −Grenzen setzen mit klarer Körperhaltung und verbalem Ausdruck Lernen «NEIN» zu sagen, so dass es schnell und eindeutig verstanden wird − Eigene Stärken spüren, eigene Kräfte erleben, eigene Stärken erfahren − Sich erfolgreich behaupten mit Strategien zur Selbstbehauptung mit einfachen, wirkungsvollen Techniken zur körperlichen Verteidigung In der HPS werden regelmässig Selbstbehauptungskurse jeweils nach Geschlechtern getrennt für die Mädchen und Buben ab der Mittelstufe 2 durchgeführt. 6 P r ä v e n t i o n s k o n z e p t H P S Sexualpädagogik Grundlegendes Ziel von Erziehung und Unterricht ist es, Schülerinnen und Schüler in ihrem personalen und sozialen Werden zu unterstützen. Dabei hat die geschlechtliche und sexuelle Identität eine intensive Bedeutung. Wesentliche Lerninhalte innerhalb der Sexualerziehung bilden dabei die «personale Identität», der Bereich «soziale Beziehungen» und das Thema «Geschlecht und Sexualität». Die Bereiche der personalen Identität sowie der sozialen Beziehungen werden in der Heilpädagogischen Schule Zug ab Schuleintritt gefördert und mittels verschiedenen Methoden in allen Altersgruppen erarbeitet und gefördert. Bei den jugendlichen Schülerinnen und Schülern erhält der Bereich «Geschlecht und Sexualität» ab Beginn der Pubertät zusätzlich einen neuen Stellenwert. Durch sexuelle Aufklärung erschliesst sich grundlegendes Wissen über den männlichen und weiblichen Körper, körperliche Vorgänge und sexuelle Ausdrucksformen. Zugleich lernen die Jugendlichen die eigene Intimsphäre als Bereich kennen, der ihnen alleine gehört und kostbar ist. Sie erwerben Verhaltensmuster, um ihre eigenen Bedürfnisse nach Intimität verantwortungsvoll leben zu können. Sie setzen sich kritisch mit der eigenen Geschlechterrolle auseinander. Sie sollen erfahren, dass Zärtlichkeit und Liebe in verschiedenen Partnerschaftsmodellen gelebt werden können. Auch soll aufgezeigt werden, dass sie in der Gestaltung von Beziehung und Partnerschaft sowie im Umgang mit der eigenen Sexualität Verantwortung für sich selbst und andere tragen. (vgl. Lehrplan für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, München 2003). Dabei spielt die bewusste Wahrnehmung eigener Gefühle und Grenzen eine bedeutende Rolle. Die Jugendlichen lernen Übergriffe als solche wahrzunehmen, Bedrohung durch sexuelle Gewalt abzuwehren und sich Hilfe zu holen. Die Lebensphase Pubertät und damit die Geschlechtsreife ist eine Herausforderung für junge Menschen und ihre Umgebung. Wichtig ist für Pubertierende, dass das Wissen rund um körperliche und psychische Veränderungen sowie über Liebe, Beziehung und Sexualität umfassend und sorgfältig vermittelt wird. Wenn Jugendliche lernen, einen offenen Austausch zu pflegen, Fragen zu stellen und eigene wie auch fremde Grenzen zu respektieren, ist ein wichtiger Schritt in die verantwortungsvolle Selbständigkeit gewährleistet. In der HPS werden in allen Altersstufen regelmässig Themen aus den Bereichen Menschenkunde, Körperfunktionen, Sexualität und Nähe-Distanz behandelt. Alltägliche Fragen werden von den Fachleuten der HPS Zug kompetent beantwortet. Unter der Berücksichtigung der Nähe-Distanzproblematik sowie des Persönlichkeitsschutzes wird für die Sexualerziehung in der HPS ab der 7 S t a d t s c h u l e n Oberstufe ausgebildetes Fachpersonal von aussen zugezogen. Hier nutzt die Heilpädagogische Schule das Angebot für die Schulen der kantonalen Fachstelle. Die Fachstelle nimmt innerhalb der Sexualberatung mittels kompetenten Modulplänen altersspezifische Fragestellungen und Themen auf und bearbeitet diese in geschlechtergetrennten Gruppen (www.eff-zett.ch). Die Klassenlehrpersonen der Oberstufen und Werkstufe der HPS koordinieren die Besuche in der Fachstelle, legen mit der Fachstelle die inhaltlichen Schwerpunkte fest und sorgen für eine angemessene Vor- und Nachbereitung im Unterricht. Inhaltliche Schwerpunkte − körperliche und emotionale Veränderungen in der Pubertät − alterstypische Aspekte der Sexualität − offen über allgemeines Sexualwissen, über Liebe, Beziehung und Sex reden − Formen von Sexualität wie Selbstbefriedigung, Petting und Geschlechtsverkehr − Annäherungen, Nähe und Distanz, Grenzen − respektvoller Umgang mit Gleichaltrigen, wenn Liebesgefühle erwachen / verunsichern − Grenzen zwischen Flirt und sexueller Belästigung 8 P r ä v e n t i o n s k o n z e p t H P S Schülermassnahmen Bei besonderen Vorkommnissen auf der Ebene der Schülerinnen und Schüler orientiert sich die HPS an internen Regelungen, an Regelungen der Stadtschulen und am Schulgesetz des Kantons Zug. Die Lehrpersonen und Betreuer / -innen wissen jederzeit, wo sich die Kinder und Jugendlichen aufhalten und wer sie allenfalls begleitet. In den Pausen entscheiden die zuständigen Betreuungspersonen, wo die Kinder / Jugendlichen die Pause verbringen. Alle Angebote und Unternehmungen mit Kindern und Jugendlichen ausserhalb der HPS werden im Vorfeld mit Zeit, Dauer und Ort (Checkliste zuhanden Schulleiter) deklariert. Mehrtägige Unternehmungen und Lager müssen mit einem Gesuch beantragt und vom Schulleiter bewilligt sein. Aussergewöhnliche Vorkommnisse und problematische Situationen (Distanzlosigkeit, Grenzverletzungen) werden im Fachteam / Unterrichtsteam besprochen. Besondere Ereignisse und Aussagen von Kindern / Jugendlichen zu besonderen Ereignissen werden in der fortlaufenden Aktennotiz des betreffenden Kindes / Jugendlichen festgehalten. Das Dokument ist verschlüsselt und wird nach jedem neuen Eintrag umgehend den betreffenden Fachpersonen in der HPS und dem Schulleiter per Mail zugeschickt. Bei Anzeichen oder Beobachtungen von Gewalt, Machtmissbrauch, Grenzüberschreitung oder sexuellem Übergriff gegenüber Kindern oder Jugendlichen ist unverzüglich der Schulleiter zu informieren. Bei Bedarf koordiniert und verfügt der Schulleiter schulinterne Massnahmen oder informiert weitere ausserschulische Stellen: SPD, Rektorat, Kinderschutzgruppe, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde, Beistand usw. Bei einem dringenden Verdacht auf Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen macht der Schulleiter in Absprache mit dem Rektorat eine Gefährdungsmeldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde oder eine Anzeige. Für schulische Disziplinarmassnahmen gilt das Schulgesetz (§ 24) und die Schul- und Disziplinarordnung der Stadtschulen Zug. Wenn ein geordneter Schulbetrieb aufgrund störenden Verhaltens eines Kindes / Jugendlichen nicht mehr gewährleistet werden kann und / oder die der HPS zur Verfügung stehenden Mittel nicht reichen, um die persönliche Entwicklung eines Kindes / Jugendlichen in eine positive Richtung zu lenken, kann ein befristeter Schulausschluss in Betracht gezogen werden. Der befristete Schulausschluss soll bei einem Kind / Jugendlichen durch eine adäquate Massnahme in einem neuen Lernumfeld das Interesse an der Schule wieder wecken und die Sozial- und Selbstkompetenz verbessern, bzw. aktivieren. Die Art und die Dauer der Massnahme richten sich nach der Problemlage des Kindes / Jugendlichen sowie der individuellen Zielsetzung. Der Schulleiter stellt hierzu einen Antrag an den Rektor der Wohnortgemeinde. 9 S t a d t s c h u l e n Selbstversorgung Selbständigkeit und Selbstversorgung in Alltagshandlungen sind wichtige Basiskompetenzen behinderter Kinder und Jugendlicher. Das Erlernen der Selbstversorgung und Körperpflege / Hygiene ist grundsätzlich Aufgabe der Eltern. Die Selbstversorgung und Körperpflege / Hygiene (Schuhe binden, WCNutzung, Zähneputzen, Garderobenwechsel, Duschen, Abtrocknen, Fönen beim Schwimmen und Turnen…) soll jedes Kind / jeder Jugendliche altersgemäss soweit wie möglich selbst übernehmen. Wir orientieren uns am «Normalen», d.h. am Lebensalter unserer Schülerinnen und Schüler: Es gelten gegenüber behinderten Kindern und Jugendlichen die gleichen Regeln und Haltungen wie gegenüber nichtbehinderten Gleichaltrigen. In der Heilpädagogischen Schule sind die Selbstwahrnehmung des eigenen Körpers, eigener Handlungen und Emotionen sowie die Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten auf allen Stufen zentrale Förderbereiche. Die Selbstversorgung in Körperhygiene, Kleidung, Ernährung, Orientierung, Mobilität usw. wird im lebenspraktischen Unterricht, in der Betreuung oder in der Therapie altersgemäss, anschaulich und handlungsbezogen gelernt und geübt. Die Mitarbeitenden weisen Schülerinnen und Schüler auf unangebrachte Kleidung und unangemesse Körperpflege hin. Die Eltern werden über die beschriebenen Regelungen und Abläufe informiert. 10 P r ä v e n t i o n s k o n z e p t H P S Schwimm- und Turnunterricht Der Schwimm- und Turnunterricht findet klassenweise oder klassenübergreifend in Schwimmbädern und in Turnhallen der Stadt Zug statt. Die Hallen und Garderoben sind während der Unterrichtszeiten nur für die HPS reserviert. Schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler gehen mit der Physiotherapeutin und einer weiteren Begleitperson der HPS in ein spezielles Therapiebad. Die Mitarbeitenden und die Kinder / Jugendlichen tragen eine der Situation angepasste Sport- und Badebekleidung: Mädchen und Frauen im Schwimmen Badeanzug, Buben und Männer Badehosen. Foto- und Filmaufnahmen sind in Garderoben und Sanitäranlagen verboten. In der Schwimmbad- und Turnhallengarderobe und beim Duschen werden die Schülerinnen und Schüler ab der MS nach Geschlechtern getrennt. Sie werden bei Bedarf beaufsichtigt. Hierbei sollen sich nach Möglichkeit immer zwei gleichgeschlechtliche Fachpersonen in der Garderobe aufhalten. Nach dem Schwimmen duschen alle (Lehrpersonen und Schülerinnen / Schüler) mit den Badekleidern. Lehrpersonen benutzen in der Garderobe die Einzelkabinen. Nach dem Turnen wird ab der MS 2 in der Regel geduscht. Duschen können die Schülerinnen und Schüler mit Badehosen, Unterhosen oder nackt. Die Lehrpersonen selbst duschen separat in der Lehrerdusche. Für Kinder oder Jugendliche, die nicht selbständig duschen können, werden individuelle Lösungen gesucht. In Klassenlagern sind Schlaf-, Garderoben- und Duschsituationen analog zu organisieren. 11 S t a d t s c h u l e n Personalmassnahmen Die Stadtschulen und speziell die Heilpädagogische Schule verfügen über Konzepte, Strategien und Massnahmenpläne zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen. Alle Mitarbeitenden incl. IS-Lehrpersonen, Jahrespraktikantinnen und -praktikanten, Hauswarte, Hausdienst, Aushilfen und Schwimmhilfen nehmen regelmässig an entsprechenden Weiterbildungen teil. Haltungen und Regelungen werden regelmässig im Team thematisiert und in Erinnerung gehalten. Das Vorgehen bei einem Verdacht oder einem Fall von sexueller Ausbeutung ist geregelt und allen Mitarbeitenden, den betreuten Personen und den Angehörigen bekannt. Jedem Verdacht wird nachgegangen (Null-Toleranz-Politik). Mit regelmässiger interner und externer Kommunikation wird die notwendige Sensibilität hoch gehalten. Interne Meldestelle ist der Schulleiter. Die Ombudsstelle des Kantons Zug, Alpenstrasse 14, 6300 Zug, www.ombudsstelle-zug.ch bietet bei Bedarf eine neutrale, kostenlose und vertrauliche Beratung an. Bei der Personalgewinnung und -auswahl wird achtsam vorgegangen. Bei Vorstellungsgesprächen werden unter anderen die folgenden Fragen gestellt und eine Selbstdeklaration erwartet: − Gäbe es Bedenken bei einer Recherche über Google oder Facebook? − Gibt es gesundheitliche Einschränkungen / Bedenken für die vorgesehene Anstellung? − Bestehen im Strafregister noch nicht gelöschte Vorstrafen? Wenn ja, handelt es sich um Sittlichkeitsdelikte oder um Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz? − Ist zurzeit ein Strafverfahren hängig? Wenn ja, handelt es sich um ein Sittlichkeitsdelikt oder um Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz? − Ist jemals ein Berufsverbot (Entzug der Unterrichtsberechtigung) ausgesprochen worden? Wenn ja, aus welchem Grund? − Ist ein Verfahren zum Entzug der Unterrichts- oder Berufsberechtigung hängig? Bei einer Zusage muss nach dem Vorstellungsgespräch und vor der Vertragsunterzeichnung ein Strafregisterauszug eingereicht werden. Nach der gegenseitigen Vertragsunterzeichnung wird bei der EDK nachgefragt, ob ein Eintrag auf der entsprechenden Liste vorliegt ( Hinweis auf Folge bei einem Eintrag). In den Stadtschulen und insbesondere der Heilpädagogischen Schule wird eine Kultur des aufmerksamen Hinschauens und der Transparenz gepflegt. Wir trennen uns von Mitarbeitenden, welche sich dieser Kultur entziehen oder widersetzen. 12 P r ä v e n t i o n s k o n z e p t H P S Verhaltenskodex Personal Alle Mitarbeitenden unterschreiben eine Selbstverpflichtung (Verhaltenskodex; siehe Anhang), sich aktiv an der Realisierung der Null-Toleranz-Politik zu beteiligen. Sie anerkennen das Präventionskonzept als Teil des Arbeitsvertrags. Im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern und Angehörigen wahren die Mitarbeitenden der Heilpädagogischen Schule eine professionelle Distanz. Bestehende private Beziehungen zu Schülerinnen / Schülern oder Eltern sind offenzulegen. −Die Mitarbeitenden werden von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich mit Nachnamen und «Sie» angesprochen. Auch mit Eltern und Angehörigen sind die Mitarbeitenden grundsätzlich per «Sie». − Die Mitarbeitenden übernehmen keine Betreuung von Kindern und Jugendlichen der HPS ausserhalb ihres Berufsauftrages. −Private Geschäfte, Kontakte und Beziehungen mit Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern ausserhalb der HPS gehören nicht zum Berufsauftrag. −Soziale Medien wie Facebook, Chats usw. können im Rahmen des Unterrichts benutzt werden; private Chat-Kontakte zu einzelnen Schülerinnen und Schülern sind nicht erlaubt. −Fotos von Kindern / Jugendlichen werden nur auf dem Schulserver gespeichert und nicht privat von den Mitarbeitenden genutzt, gespeichert oder veröffentlicht. −Veröffentlichungen von Fotos erfolgen grundsätzlich nur mit dem Einverständnis der Eltern. − Für Kontakte zu Eltern und Behörden sind die offiziellen Kontaktdaten der Schule und die Dokumentvorlagen der Stadt Zug zu benutzen. Private Kontaktdaten (wie die eigene Handynummer) werden in der Regel nicht weitergegeben und nur im Notfall benutzt. Den Unterrichtsteams stehen für Lager und Exkursionen schuleigene Handys zur Verfügung. − Die Mitarbeitenden achten auf angemessene Kleidung und sind sich der Vorbildrolle bewusst (auch im Schwimm- und Sportunterricht). Sie schützen sich und die Kinder und Jugendlichen vor ungewollten Einblicken in die Privat- und Intimsphäre (z. B. beim Umkleiden). Ausnahmefälle dieser Standards müssen (pädagogisch) begründbar und transparent sein. Begründete Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Schulleiter möglich. Kurzfristige Aushilfen und Stellvertretungen, Praktikantinnen und Praktikanten, freiwillige Helferinnen und Helfer, Betriebspraktikumsleiterinnen und -leiter, Taxichauffeure usw. werden in geeigneter Form über die Richtlinien und Abläufe informiert. 13 S t a d t s c h u l e n Anhang VERHALTENSKODEX für Mitarbeitende der Heilpädagogischen Schule Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter Im November 2011 ratifizierten verschiedene Verbände, Organisationen und Institutionen in der Schweiz eine „Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen“ (www.charta-praevention.ch). Aufgrund von sexuellen Übergriffen in Institutionen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen sind wir verpflichtet, dieses Thema aufzugreifen. Von Studien zu diesem Thema wissen wir, dass die Dunkelziffer von nicht erkannten Grenzüberschreitungen hoch ist. In der Heilpädagogischen Schule übernehmen wir Verantwortung und ergreifen präventive Massnahmen unter anderem mit der Verpflichtung aller Angestellten, diese Grundwerte umzusetzen. Wir stützen uns dabei auf Grundsätze der Charta. Mit der aktiven Einhaltung dieser Grundwerte schützen wir nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern auch unser Personal und geben ihnen allen die Möglichkeit, in einem Umfeld ohne Gewalt, sexuelle Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen zu lernen bzw. zu arbeiten. Verhaltenskodex 1. Ich bin mir bewusst, dass ich als Mitarbeiter/-in der Heilpädagogischen Schule mit den Kindern und Jugendlichen eine sensible Beziehung im Rahmen des Unterrichts, Begleitung/Betreuung und Therapie eingehe (professionelle Beziehungsdienstleistung). Die Verantwortung für das Geschehen innerhalb dieser Beziehung liegt bei mir als Mitarbeiter/-in. Ich bin mir der Macht, der Einflussmöglichkeit und des damit verbundenen Abhängigkeitsverhältnisses in meiner Rolle/Aufgabe bewusst und verpflichte mich, achtsam damit umzugehen. Im Vordergrund meines Interesses stehen das Wohl, die Gesundheit, die Würde und die wachsende Selbstbestimmung aller Kinder und Jugendlichen in der HPS. 2. Als verantwortungsbewusste/-r Mitarbeiter/-in begegne ich allen Kindern und Jugendlichen vollumfänglich mit Achtung und Respekt. Ich erkenne und respektiere die Bedürfnisse und Grenzen der Kinder und Jugendlichen. Im institutionellen Rahmen übernehme ich dort Verantwortung, wo ein Kind/Jugendlicher seine Grenzen nicht adäquat setzen kann. 3. Ich bin mir der eigenen Bedürfnisse und Defizite bewusst und reflektiere diese regelmässig. Ich enthalte mich jeglicher Ausbeutung in materieller, sexueller und emotionaler Hinsicht. 4. Ich wende gegenüber den Kindern und Jugendlichen keine emotionale, verbale oder sexualisierende Gewalt an. Ich zeige ein adäquates körperliches und verbales Verhalten und pflege einen achtsamen und professionellen Umgang im Bereich selbstverständlicher Berührungsmodalitäten. Problematische Situationen (Distanzlosigkeit) werden im Team besprochen und aussergewöhnliche Vorkommnisse werden der Schulleitung gemeldet. 5. Ich kenne das Konzept „Prävention und Umgang mit Sexualität und Gewalt“ und die weiteren Grundlagen der Heilpädagogischen Schule und verpflichte mich, die Inhalte umzusetzen. Ich verpflichte mich, mich aktiv an der Realisierung der Null-Toleranz-Politik zu beteiligen. Ich bestätige mit meiner Unterschrift, – dass ich den Verhaltenskodex zur Kenntnis genommen habe und dass ich mich nach diesen Richtlinien verhalte und diese umsetze. – dass ich in der Vergangenheit keine sexuelle Ausbeutung und Gewalt in meinem privaten und – dass im obengenannten Zusammenhang keine strafrechtlichen und personellen Massnahmen beruflichen Kontext verübt habe und auch nicht dessen verdächtigt wurde. verfügt wurden sowie zurzeit kein Verfahren bezüglich Grenzverletzungen zu den Themen sexuelle Übergriffe und Gewalt gegen mich läuft. Name & Vorname (Blockschrift) ……………………………………………………….. Ort, Datum 14 Unterschrift S t a d t s c h u l e n P r ä v e n t i o n s k o n z e p t H P S Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen www.charta-praevention.ch Wir schauen hin! Wir dulden keine sexuelle Ausbeutung, keinen Missbrauch und keine anderen Grenzverletzungen. Die unterzeichnenden Verbände, Institutionen und Organisationen bekennen sich zu den folgenden Grundsätzen zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen. Die Grundsätze gelten für alle Personen, die in unseren Institutionen und Organisationen tätig sind oder betreut werden. Präventionskonzept 1. Jede unserer Institutionen und Organisationen verfügt über Konzepte, Strategien und Massnahmen- pläne zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen. Das Vorgehen bei einem Verdacht oder einem Fall von sexueller Ausbeutung ist geregelt und allen Mitarbeitenden, den betreuten Personen und den Angehörigen bekannt. Jedem Verdacht wird nachgegangen (Null-Toleranz-Politik). 2. Wir tragen mit regelmässiger interner und externer Kommunikation dazu bei, die notwendige Sensibilität hoch zu halten. Stärkung der Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf 3. Die Förderung der Selbstkompetenzen der Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf in unseren Institutionen und Organisationen nimmt in Bezug auf den Umgang mit Nähe und Distanz, auf das Setzen von Grenzen sowie auf die eigene Sexualität einen hohen Stellenwert ein. Sie müssen wissen, wie sie sich gegen eine Verletzung ihrer persönlichen Integrität zur Wehr setzen können. 4. Personen mit hoher Abhängigkeit von Betreuung und Unterstützung sind in diese Förderung einbezogen und werden ihren Möglichkeiten entsprechend befähigt, Abwehr zum Ausdruck zu bringen und Grenzverletzungen zu signalisieren. Bei dieser besonders gefährdeten Personengruppe ziehen wir das persönliche Umfeld (Angehörige, Bezugspersonen) in die Präventionsarbeit mit ein. Schlüsselrolle der Mitarbeitenden 5. Bei der Personalgewinnung und -auswahl ist gründlich und achtsam vorzugehen. Die Einreichung eines Strafregisterauszugs ist Anstellungsvoraussetzung für Mitarbeitende, die in direktem Kontakt mit Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf stehen. Die Arbeitgebenden prüfen die Zeugnisse sorgfältig (Vollständigkeit) und holen vor der Anstellung Referenzen ein, welche auch zum Umgang mit Nähe und Distanz Auskunft geben.1 6. Bei der Anstellung unterschreiben die neuen Mitarbeitenden unserer Institutionen und Organisationen eine Selbstverpflichtung. Darin verpflichten sie sich, sich aktiv an der Realisierung der NullToleranz-Politik zu beteiligen. Sie anerkennen das Präventionskonzept als Teil des Arbeitsvertrags. 7. In unseren Institutionen und Organisationen wird eine Kultur des aufmerksamen Hinschauens und der Transparenz gepflegt. Wir trennen uns von Mitarbeitenden, welche sich dieser Kultur entziehen oder widersetzen. 8. Wir führen regelmässig Weiterbildungen zum Thema «sexuelle Ausbeutung, Missbrauch und an1 dere Grenzverletzungen» durch und bieten diese auch sämtlichen Freiwilligen an, die sich in unseren Institutionen und Organisationen engagieren. Unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit bei Kurzeinsätzen und freiwilligen Mitarbeitenden 9. Wir verfassen wahrheitsgetreue, vollständige Zeugnisse und Einsatzbe-stätigungen und geben ebensolche Referenzauskünfte. Interne Meldestelle und externe Ombudsstelle 10. In unseren Institutionen und Organisationen gibt es eine interne, niederschwellige Meldestelle mit einer fachlich kompetenten Ansprechperson, deren Auftrag (als Teil des Präventionskonzeptes) den Mitarbeitenden, den Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf sowie den gesetzlichen Vertretungen und Angehörigen bekannt ist. Ebenfalls haben alle Personen die Möglichkeit, sich an eine externe Stelle zu wenden. Verbandsübergreifende Arbeitsgruppe Prävention Bern, 25. November 2011 Die Charta wurde bisher von folgenden Verbänden, Organisationen und Institutionen ratifiziert: Agogis Berufliche Bildung im Sozialbereich 15 www.agogis.ch S t a d t s c h u l e n 16