Präventionskonzept

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Präventionskonzept
der Heilpädagogischen Schule Zug
S t a d t s c h u l e n
S t a d t s c h u l e n
Inhaltsverzeichnis
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Ausgangslage und Zielsetzungen
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Fachlichkeit bei Nähe und Distanz
6
Selbstbehauptung und Prävention
7Sexualpädagogik
9Schülermassnahmen
10Selbstversorgung
11
Schwimm- und Turnunterricht
12Personalmassnahmen
13
Verhaltenskodex Personal
14Anhang
Impressum
Herausgeberin
Stadtschulen Zug August 2014
Heilpädagogische Schule
Schulzentrum Maria Opferung
Adresse
Klosterstrasse 2a, 6300 Zug
Telefon
041 725 41 50
Internetwww.stadtschulenzug.ch
Projektgruppe
Klaus-Benedikt Müller
Graziella Ambord
Petra Grünenfelder
Jürg Kappeler
Sozialpädagoge und Schulassistent
Maja Schättin
Leiterin Freizeitbetreuung
Annatina Caprez
Irene Müller
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Schulleiter Heilpädagogische Schule
Heilpädagogin, Leiterin Steuergruppe
Physiotherapeutin
Schulsozialarbeiterin Stadt Zug
Dozentin und Projektleiterin Hochschule Luzern Soziale Arbeit (fachliche Begleitung)
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H P S
Ausgangslage und Zielsetzungen
Im November 2011 ratifizierten verschiedene Verbände, Organisationen und Institutionen in der Schweiz eine «Charta zur Prävention von
sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen»
(www.charta-praevention.ch). Die Charta umfasst 10 Grundsätze, welche
die vier Themenbereiche Präventionskonzepte, Stärkung der Personen
mit Unterstützungsbedarf, Schlüsselrolle der Mitarbeitenden sowie Einrichtung einer internen Meldestelle und externen Ombudsstelle betreffen. Die Grundsätze gelten für alle Personen, die in Institutionen oder
Organisationen tätig sind oder von ihnen betreut werden.
Das Team der Heilpädagogischen Schule hat daher den HPS-Leitfaden
«Sexualpädagogik» aus dem Jahr 2004 überarbeitet und ein umfassendes Konzept «Sexualpädagogik und Prävention» erarbeitet, welches für
die Heilpädagogische Schule incl. Integrative Sonderschulung gilt.
Zielsetzungen
− Der Schutz der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen vor sexueller
Ausbeutung und vor Grenzverletzungen ist gewährleistet.
− Grundlegende Haltungen und der Umgang mit dem Thema sind in
einem Konzept geregelt.
− Die Mitarbeitenden halten sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex.
− Die baulichen Strukturen wahren die Privat- und Intimsphäre der Mitarbeitenden und der Kinder und Jugendlichen.
− Der Umgang mit Nähe und Distanz ist fachlich reflektiert und transparent.
− Neue Mitarbeitende werden in die Haltungen und Regelungen des
Präventionskonzeptes eingeführt.
− Haltungen und Regelungen werden regelmässig im Team thematisiert
und in Erinnerung gehalten.
−Bei Grenzverletzungen oder Verdacht auf Grenzverletzungen wird
professionell reagiert. Transparenz und Informationsfluss unter den
Mitarbeitenden und gegenüber den Vorgesetzten ist gewährleistet.
− Interne Meldestelle ist der Schulleiter; externe Ombudsstelle ist die
des Kantons Zug, Alpenstrasse 14, 6300 Zug, www.ombudsstelle-zug.ch.
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Fachlichkeit bei Nähe und Distanz
Kinder und Jugendliche sollen eine angemessene Nähe und eine natürliche körperliche Distanz zu anderen Kindern / Jugendlichen und zu
Erwachsenen lernen. Die Mitarbeitenden unterstützen dabei die Kinder / Jugendlichen in der Wahrung ihrer Privat- und Intimsphäre.
Körperkontakte und Berührungen zwischen Fachpersonen und Kindern / Jugendlichen müssen dem Entwicklungsstand und den behinderungsspezifischen Bedürfnissen angepasst sein, gleichzeitig immer auch
altersgemäss, fachlich begründet und transparent sein. Insbesondere bei
allen Themen der Selbstversorgung und Körperpflege ist eine professionelle Distanz zu wahren. Die ganzheitliche Einschätzung diesbezüglich
erfolgt im Austausch unter den Fachpersonen und in Absprache mit den
Eltern und dem Schulleiter.
Wir orientieren uns am «Normalen», das heisst, am Lebensalter unserer Schülerinnen und Schüler: Es gelten gegenüber behinderten Kindern
und Jugendlichen die gleichen Regeln und Haltungen wie gegenüber
nichtbehinderten Gleichaltrigen.
Gleichzeitig haben behinderte Kinder und Jugendliche keine Sonderrechte gegenüber Mitschülern oder Betreuungspersonen bzgl. Körperkontakten und Berührungen.
Wir nehmen die Bedürfnisse nach angemessener körperlicher Zuwendung (in den Arm nehmen…) ernst, da sie für eine gesunde Entwicklung wichtig sind. Körperliche Nähe und Zuwendung zwischen
Kindern / Jugendlichen und Mitarbeitenden erfolgt nur auf Initiative des
Kindes oder Jugendlichen und findet nur im öffentlichen Rahmen statt.
Die Mitarbeitenden deklarieren gegenüber Kindern und Jugendlichen
ihre persönlichen Grenzen in Bezug auf Nähe und Distanz. Bei besonderen oder heiklen Situationen ist der Schulleiter zu informieren.
Es gilt das Prinzip der Fachlichkeit (Professionalität): Um heikle Situationen transparent zu machen und Risiken zu vermeiden, werden für
Unterricht, Betreuung, Therapie, Pflege und Aufsicht nur ausgebildete
Fachpersonen eingesetzt.
Die Durchführung der Intimpflege liegt immer in der Verantwortung
von Fachpersonen. Praktikantinnen und Praktikanten dürfen hier nur
nach sorgfältiger Einführung / Anleitung (richtiges Handling, Kinästhetik…) und mit professioneller Begleitung eingesetzt werden.
Wir unterscheiden drei Formen von fachlicher Betreuung und Beziehung
mit jeweils unterschiedlicher Nähe und Distanz:
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Gruppenangebote
Unterricht, Aufsicht und Betreuung finden in einer Klasse, Gruppe oder
Kleingruppe statt. Ablauf und Setting (Raum, Zeit, Personal…) sind im
Rahmen des Stundenplans geregelt.
Im Rahmen der Gruppenangebote werden Tätigkeiten der Selbstversorgung durch Fachpersonen beaufsichtigt, angeleitet und geübt. Praktikantinnen und Praktikanten, Aushilfen und Schwimmhilfen können nach
einer Einführung durch die Fachpersonen Teilaufgaben übernehmen.
Beispiele: Kleiderwechsel, Schuhwechsel in der Garderobe, Mittagessen, Zähneputzen, WC-Benutzung, Schwimmbadbenutzung mit
Duschen / Abtrocknen, Einkaufen, Verhalten im Verkehr.
Individuelle Förderung, Anleitung und Begleitung zur Selbstversorgung
Kann sich ein Kind oder Jugendlicher noch nicht altersgemäss selbst
versorgen, kann die HPS eine spezielle Fördermassnahme anbieten. An
einem Standort- und Perspektivengespräch (SPG) wird überprüft, wo
ein Kind / Jugendlicher in seiner Entwicklung steht. Es wird geklärt und
verbindlich vereinbart, wie die weitere Entwicklung unterstützt und
gefördert werden soll. Im Rahmen der Förderplanung (FP) werden klare
erreichbare Ziele vereinbart und den Eltern kommuniziert (siehe Konzept Förderplanung nach ICF).
Die Fördermassnahme erfolgt zeitlich befristet in der Regel in 1:1-Situationen durch Fachpersonen der HPS. Wenn es um Intimpflege (z. B.
WC-Training) geht, ist die Massnahme separiert von anderen Kindern / Jugendlichen und Fachpersonen des Teams, wenn möglich durch
gleichgeschlechtliche Teammitglieder, durchzuführen. Die Fachperson
benennt immer alle Handlungsschritte, welche sie im pflegerischen
Intimbereich macht.
Beispiele: Einzeltherapie, Einzelförderung / Einzeltraining in Bereichen
der Selbständigkeit und Selbstversorgung (z. B. Schuhe binden, Kleiderwechsel, Duschen / Haare waschen, Reinigung nach Stuhlgang, Mobilitätstraining, Bustraining…).
Intimpflege
Kann sich ein Kind oder Jugendlicher nie altersgemäss selbst versorgen,
sprechen wir von einer schweren Beeinträchtigung und Pflegebedürftigkeit. Sich von fremden Menschen pflegen oder waschen zu lassen,
bedeutet ein Eindringen in den Intimbereich. Bei schwerbehinderten
und pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen wird die Pflege separiert von anderen Kindern / Jugendlichen (z. B. in den Wickelräumen, im
Therapiebad) von Fachpersonen des Teams, wenn möglich durch gleichgeschlechtliche Teammitglieder, durchgeführt. Die Fachperson benennt
immer alle Handlungsschritte, welche sie im pflegerischen Intimbereich
macht. Die notwendigen pflegerischen Handlungen werden mit Handschuhen durchgeführt.
Beispiele: Garderobe, Therapiebad, Wickeln, Duschen bei Inkontinenz,
Reinigung nach Stuhlgang, wenn keine Selbstversorgung möglich ist.
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S t a d t s c h u l e n
Selbstbehauptung und Prävention
Die Förderung der Selbstkompetenzen der Kinder und Jugendlichen mit
besonderem Unterstützungsbedarf nimmt in Bezug auf den Umgang mit
Nähe und Distanz, auf das Setzen von Grenzen sowie auf die eigene
Sexualität einen hohen Stellenwert ein. Sie müssen wissen, wie sie sich
gegen eine Verletzung ihrer persönlichen Integrität zur Wehr setzen
können. Sie sind in diese Förderung einbezogen und werden ihren Möglichkeiten entsprechend befähigt, Abwehr zum Ausdruck zu bringen
und Grenzverletzungen zu signalisieren.
Die Heilpädagogische Schule arbeitet hier mit der Schweizerischen Vereinigung Pallas zusammen (www.pallas.ch). Pallas bietet in der ganzen
Schweiz Selbstverteidigungskurse für Mädchen und Frauen jeden Alters
und für Menschen mit Handicap an. Ziele der Kurse sind Sicherheit,
Stärke, Selbstvertrauen und Selbstbestimmung durch Selbstbehauptung
und Selbstverteidigung. Bei dieser besonders gefährdeten Gruppe wird
das persönliche Umfeld (Angehörige, Bezugspersonen in der HPS) in die
Präventionsarbeit mit einbezogen. Pallas-Kurse beinhalten folgende
Themen:
− Gefahren erkennen
Reale Gefahrensituationen erkennen und frühzeitig entschärfen
Wahrnehmen von geschlechterspezifischen Gefahren und Herabsetzungen
−Grenzen setzen mit klarer Körperhaltung und verbalem Ausdruck
Lernen «NEIN» zu sagen, so dass es schnell und eindeutig verstanden
wird
− Eigene Stärken spüren, eigene Kräfte erleben, eigene Stärken erfahren
− Sich erfolgreich behaupten mit Strategien zur Selbstbehauptung mit
einfachen, wirkungsvollen Techniken zur körperlichen Verteidigung
In der HPS werden regelmässig Selbstbehauptungskurse jeweils nach
Geschlechtern getrennt für die Mädchen und Buben ab der Mittelstufe 2
durchgeführt.
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Sexualpädagogik
Grundlegendes Ziel von Erziehung und Unterricht ist es, Schülerinnen
und Schüler in ihrem personalen und sozialen Werden zu unterstützen. Dabei hat die geschlechtliche und sexuelle Identität eine intensive
Bedeutung. Wesentliche Lerninhalte innerhalb der Sexualerziehung
bilden dabei die «personale Identität», der Bereich «soziale Beziehungen» und das Thema «Geschlecht und Sexualität».
Die Bereiche der personalen Identität sowie der sozialen Beziehungen
werden in der Heilpädagogischen Schule Zug ab Schuleintritt gefördert
und mittels verschiedenen Methoden in allen Altersgruppen erarbeitet
und gefördert. Bei den jugendlichen Schülerinnen und Schülern erhält
der Bereich «Geschlecht und Sexualität» ab Beginn der Pubertät zusätzlich einen neuen Stellenwert.
Durch sexuelle Aufklärung erschliesst sich grundlegendes Wissen über
den männlichen und weiblichen Körper, körperliche Vorgänge und
sexuelle Ausdrucksformen. Zugleich lernen die Jugendlichen die eigene
Intimsphäre als Bereich kennen, der ihnen alleine gehört und kostbar ist.
Sie erwerben Verhaltensmuster, um ihre eigenen Bedürfnisse nach Intimität verantwortungsvoll leben zu können. Sie setzen sich kritisch mit
der eigenen Geschlechterrolle auseinander. Sie sollen erfahren, dass
Zärtlichkeit und Liebe in verschiedenen Partnerschaftsmodellen gelebt
werden können. Auch soll aufgezeigt werden, dass sie in der Gestaltung
von Beziehung und Partnerschaft sowie im Umgang mit der eigenen
Sexualität Verantwortung für sich selbst und andere tragen. (vgl. Lehrplan für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, München 2003).
Dabei spielt die bewusste Wahrnehmung eigener Gefühle und Grenzen
eine bedeutende Rolle. Die Jugendlichen lernen Übergriffe als solche
wahrzunehmen, Bedrohung durch sexuelle Gewalt abzuwehren und sich
Hilfe zu holen.
Die Lebensphase Pubertät und damit die Geschlechtsreife ist eine Herausforderung für junge Menschen und ihre Umgebung. Wichtig ist für
Pubertierende, dass das Wissen rund um körperliche und psychische Veränderungen sowie über Liebe, Beziehung und Sexualität umfassend und
sorgfältig vermittelt wird. Wenn Jugendliche lernen, einen offenen Austausch zu pflegen, Fragen zu stellen und eigene wie auch fremde Grenzen zu respektieren, ist ein wichtiger Schritt in die verantwortungsvolle
Selbständigkeit gewährleistet.
In der HPS werden in allen Altersstufen regelmässig Themen aus den
Bereichen Menschenkunde, Körperfunktionen, Sexualität und Nähe-Distanz behandelt. Alltägliche Fragen werden von den Fachleuten der HPS
Zug kompetent beantwortet.
Unter der Berücksichtigung der Nähe-Distanzproblematik sowie des
Persönlichkeitsschutzes wird für die Sexualerziehung in der HPS ab der
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Oberstufe ausgebildetes Fachpersonal von aussen zugezogen. Hier nutzt
die Heilpädagogische Schule das Angebot für die Schulen der kantonalen Fachstelle. Die Fachstelle nimmt innerhalb der Sexualberatung mittels kompetenten Modulplänen altersspezifische Fragestellungen und
Themen auf und bearbeitet diese in geschlechtergetrennten Gruppen
(www.eff-zett.ch). Die Klassenlehrpersonen der Oberstufen und Werkstufe der HPS koordinieren die Besuche in der Fachstelle, legen mit der
Fachstelle die inhaltlichen Schwerpunkte fest und sorgen für eine angemessene Vor- und Nachbereitung im Unterricht.
Inhaltliche Schwerpunkte
− körperliche und emotionale Veränderungen in der Pubertät
− alterstypische Aspekte der Sexualität
− offen über allgemeines Sexualwissen, über Liebe, Beziehung und Sex
reden
−
Formen von Sexualität wie Selbstbefriedigung, Petting und
Geschlechtsverkehr
− Annäherungen, Nähe und Distanz, Grenzen
− respektvoller Umgang mit Gleichaltrigen, wenn Liebesgefühle erwachen / verunsichern
− Grenzen zwischen Flirt und sexueller Belästigung
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Schülermassnahmen
Bei besonderen Vorkommnissen auf der Ebene der Schülerinnen und
Schüler orientiert sich die HPS an internen Regelungen, an Regelungen
der Stadtschulen und am Schulgesetz des Kantons Zug.
Die Lehrpersonen und Betreuer / -innen wissen jederzeit, wo sich die
Kinder und Jugendlichen aufhalten und wer sie allenfalls begleitet. In
den Pausen entscheiden die zuständigen Betreuungspersonen, wo die
Kinder / Jugendlichen die Pause verbringen. Alle Angebote und Unternehmungen mit Kindern und Jugendlichen ausserhalb der HPS werden
im Vorfeld mit Zeit, Dauer und Ort (Checkliste zuhanden Schulleiter)
deklariert. Mehrtägige Unternehmungen und Lager müssen mit einem
Gesuch beantragt und vom Schulleiter bewilligt sein.
Aussergewöhnliche Vorkommnisse und problematische Situationen (Distanzlosigkeit, Grenzverletzungen) werden im Fachteam / Unterrichtsteam
besprochen. Besondere Ereignisse und Aussagen von Kindern / Jugendlichen zu besonderen Ereignissen werden in der fortlaufenden Aktennotiz des betreffenden Kindes / Jugendlichen festgehalten. Das Dokument
ist verschlüsselt und wird nach jedem neuen Eintrag umgehend den
betreffenden Fachpersonen in der HPS und dem Schulleiter per Mail
zugeschickt.
Bei Anzeichen oder Beobachtungen von Gewalt, Machtmissbrauch,
Grenzüberschreitung oder sexuellem Übergriff gegenüber Kindern oder
Jugendlichen ist unverzüglich der Schulleiter zu informieren. Bei Bedarf
koordiniert und verfügt der Schulleiter schulinterne Massnahmen oder
informiert weitere ausserschulische Stellen: SPD, Rektorat, Kinderschutzgruppe, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde, Beistand usw.
Bei einem dringenden Verdacht auf Gefährdung eines Kindes oder
Jugendlichen macht der Schulleiter in Absprache mit dem Rektorat eine
Gefährdungsmeldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
oder eine Anzeige.
Für schulische Disziplinarmassnahmen gilt das Schulgesetz (§ 24) und die
Schul- und Disziplinarordnung der Stadtschulen Zug. Wenn ein geordneter Schulbetrieb aufgrund störenden Verhaltens eines Kindes / Jugendlichen nicht mehr gewährleistet werden kann und / oder die der HPS zur
Verfügung stehenden Mittel nicht reichen, um die persönliche Entwicklung eines Kindes / Jugendlichen in eine positive Richtung zu lenken,
kann ein befristeter Schulausschluss in Betracht gezogen werden. Der
befristete Schulausschluss soll bei einem Kind / Jugendlichen durch eine
adäquate Massnahme in einem neuen Lernumfeld das Interesse an der
Schule wieder wecken und die Sozial- und Selbstkompetenz verbessern,
bzw. aktivieren. Die Art und die Dauer der Massnahme richten sich nach
der Problemlage des Kindes / Jugendlichen sowie der individuellen Zielsetzung. Der Schulleiter stellt hierzu einen Antrag an den Rektor der
Wohnortgemeinde.
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Selbstversorgung
Selbständigkeit und Selbstversorgung in Alltagshandlungen sind wichtige Basiskompetenzen behinderter Kinder und Jugendlicher. Das Erlernen der Selbstversorgung und Körperpflege / Hygiene ist grundsätzlich
Aufgabe der Eltern.
Die Selbstversorgung und Körperpflege / Hygiene (Schuhe binden, WCNutzung, Zähneputzen, Garderobenwechsel, Duschen, Abtrocknen,
Fönen beim Schwimmen und Turnen…) soll jedes Kind / jeder Jugendliche altersgemäss soweit wie möglich selbst übernehmen. Wir orientieren uns am «Normalen», d.h. am Lebensalter unserer Schülerinnen und
Schüler: Es gelten gegenüber behinderten Kindern und Jugendlichen
die gleichen Regeln und Haltungen wie gegenüber nichtbehinderten
Gleichaltrigen.
In der Heilpädagogischen Schule sind die Selbstwahrnehmung des eigenen Körpers, eigener Handlungen und Emotionen sowie die Vermittlung
lebenspraktischer Fähigkeiten auf allen Stufen zentrale Förderbereiche.
Die Selbstversorgung in Körperhygiene, Kleidung, Ernährung, Orientierung, Mobilität usw. wird im lebenspraktischen Unterricht, in der
Betreuung oder in der Therapie altersgemäss, anschaulich und handlungsbezogen gelernt und geübt.
Die Mitarbeitenden weisen Schülerinnen und Schüler auf unangebrachte
Kleidung und unangemesse Körperpflege hin.
Die Eltern werden über die beschriebenen Regelungen und Abläufe
informiert.
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Schwimm- und Turnunterricht
Der Schwimm- und Turnunterricht findet klassenweise oder klassenübergreifend in Schwimmbädern und in Turnhallen der Stadt Zug statt. Die
Hallen und Garderoben sind während der Unterrichtszeiten nur für die
HPS reserviert. Schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler gehen mit
der Physiotherapeutin und einer weiteren Begleitperson der HPS in ein
spezielles Therapiebad.
Die Mitarbeitenden und die Kinder / Jugendlichen tragen eine der Situation angepasste Sport- und Badebekleidung: Mädchen und Frauen im
Schwimmen Badeanzug, Buben und Männer Badehosen. Foto- und Filmaufnahmen sind in Garderoben und Sanitäranlagen verboten.
In der Schwimmbad- und Turnhallengarderobe und beim Duschen
werden die Schülerinnen und Schüler ab der MS nach Geschlechtern
getrennt. Sie werden bei Bedarf beaufsichtigt. Hierbei sollen sich nach
Möglichkeit immer zwei gleichgeschlechtliche Fachpersonen in der Garderobe aufhalten.
Nach dem Schwimmen duschen alle (Lehrpersonen und Schülerinnen / Schüler) mit den Badekleidern. Lehrpersonen benutzen in der Garderobe die Einzelkabinen.
Nach dem Turnen wird ab der MS 2 in der Regel geduscht. Duschen
können die Schülerinnen und Schüler mit Badehosen, Unterhosen oder
nackt. Die Lehrpersonen selbst duschen separat in der Lehrerdusche. Für
Kinder oder Jugendliche, die nicht selbständig duschen können, werden
individuelle Lösungen gesucht.
In Klassenlagern sind Schlaf-, Garderoben- und Duschsituationen analog
zu organisieren.
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Personalmassnahmen
Die Stadtschulen und speziell die Heilpädagogische Schule verfügen
über Konzepte, Strategien und Massnahmenpläne zur Prävention von
sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen. Alle
Mitarbeitenden incl. IS-Lehrpersonen, Jahrespraktikantinnen und -praktikanten, Hauswarte, Hausdienst, Aushilfen und Schwimmhilfen nehmen
regelmässig an entsprechenden Weiterbildungen teil. Haltungen und
Regelungen werden regelmässig im Team thematisiert und in Erinnerung gehalten.
Das Vorgehen bei einem Verdacht oder einem Fall von sexueller Ausbeutung ist geregelt und allen Mitarbeitenden, den betreuten Personen
und den Angehörigen bekannt. Jedem Verdacht wird nachgegangen
(Null-Toleranz-Politik). Mit regelmässiger interner und externer Kommunikation wird die notwendige Sensibilität hoch gehalten.
Interne Meldestelle ist der Schulleiter. Die Ombudsstelle des Kantons
Zug, Alpenstrasse 14, 6300 Zug, www.ombudsstelle-zug.ch bietet bei
Bedarf eine neutrale, kostenlose und vertrauliche Beratung an.
Bei der Personalgewinnung und -auswahl wird achtsam vorgegangen.
Bei Vorstellungsgesprächen werden unter anderen die folgenden Fragen gestellt und eine Selbstdeklaration erwartet:
− Gäbe es Bedenken bei einer Recherche über Google oder Facebook?
− Gibt es gesundheitliche Einschränkungen / Bedenken für die vorgesehene Anstellung?
− Bestehen im Strafregister noch nicht gelöschte Vorstrafen? Wenn ja,
handelt es sich um Sittlichkeitsdelikte oder um Verstösse gegen das
Betäubungsmittelgesetz?
− Ist zurzeit ein Strafverfahren hängig? Wenn ja, handelt es sich um ein
Sittlichkeitsdelikt oder um Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz?
− Ist jemals ein Berufsverbot (Entzug der Unterrichtsberechtigung) ausgesprochen worden? Wenn ja, aus welchem Grund?
− Ist ein Verfahren zum Entzug der Unterrichts- oder Berufsberechtigung hängig?
Bei einer Zusage muss nach dem Vorstellungsgespräch und vor der Vertragsunterzeichnung ein Strafregisterauszug eingereicht werden.
Nach der gegenseitigen Vertragsunterzeichnung wird bei der EDK nachgefragt, ob ein Eintrag auf der entsprechenden Liste vorliegt ( Hinweis
auf Folge bei einem Eintrag).
In den Stadtschulen und insbesondere der Heilpädagogischen Schule
wird eine Kultur des aufmerksamen Hinschauens und der Transparenz
gepflegt. Wir trennen uns von Mitarbeitenden, welche sich dieser Kultur
entziehen oder widersetzen.
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Verhaltenskodex Personal
Alle Mitarbeitenden unterschreiben eine Selbstverpflichtung (Verhaltenskodex; siehe Anhang), sich aktiv an der Realisierung der Null-Toleranz-Politik zu beteiligen. Sie anerkennen das Präventionskonzept als
Teil des Arbeitsvertrags.
Im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern und Angehörigen wahren die Mitarbeitenden der Heilpädagogischen Schule eine
professionelle Distanz. Bestehende private Beziehungen zu Schülerinnen / Schülern oder Eltern sind offenzulegen.
−Die Mitarbeitenden werden von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich mit Nachnamen und «Sie» angesprochen. Auch mit Eltern und
Angehörigen sind die Mitarbeitenden grundsätzlich per «Sie».
− Die Mitarbeitenden übernehmen keine Betreuung von Kindern und
Jugendlichen der HPS ausserhalb ihres Berufsauftrages.
−Private Geschäfte, Kontakte und Beziehungen mit Kindern und
Jugendlichen sowie deren Eltern ausserhalb der HPS gehören nicht
zum Berufsauftrag.
−Soziale Medien wie Facebook, Chats usw. können im Rahmen des
Unterrichts benutzt werden; private Chat-Kontakte zu einzelnen
Schülerinnen und Schülern sind nicht erlaubt.
−Fotos von Kindern / Jugendlichen werden nur auf dem Schulserver
gespeichert und nicht privat von den Mitarbeitenden genutzt, gespeichert oder veröffentlicht.
−Veröffentlichungen von Fotos erfolgen grundsätzlich nur mit dem
Einverständnis der Eltern.
− Für Kontakte zu Eltern und Behörden sind die offiziellen Kontaktdaten der Schule und die Dokumentvorlagen der Stadt Zug zu benutzen.
Private Kontaktdaten (wie die eigene Handynummer) werden in der
Regel nicht weitergegeben und nur im Notfall benutzt. Den Unterrichtsteams stehen für Lager und Exkursionen schuleigene Handys zur
Verfügung.
− Die Mitarbeitenden achten auf angemessene Kleidung und sind sich
der Vorbildrolle bewusst (auch im Schwimm- und Sportunterricht). Sie
schützen sich und die Kinder und Jugendlichen vor ungewollten Einblicken in die Privat- und Intimsphäre (z. B. beim Umkleiden).
Ausnahmefälle dieser Standards müssen (pädagogisch) begründbar und
transparent sein. Begründete Abweichungen sind nur in Absprache mit
dem Schulleiter möglich.
Kurzfristige Aushilfen und Stellvertretungen, Praktikantinnen und Praktikanten, freiwillige Helferinnen und Helfer, Betriebspraktikumsleiterinnen und -leiter, Taxichauffeure usw. werden in geeigneter Form über die
Richtlinien und Abläufe informiert.
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Anhang
VERHALTENSKODEX für Mitarbeitende der
Heilpädagogischen Schule
Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter
Im November 2011 ratifizierten verschiedene Verbände, Organisationen und Institutionen in der
Schweiz eine „Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen“ (www.charta-praevention.ch). Aufgrund von sexuellen Übergriffen in Institutionen
für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen sind wir verpflichtet, dieses Thema aufzugreifen. Von Studien zu diesem Thema wissen wir, dass die Dunkelziffer von nicht erkannten
Grenzüberschreitungen hoch ist.
In der Heilpädagogischen Schule übernehmen wir Verantwortung und ergreifen präventive Massnahmen unter anderem mit der Verpflichtung aller Angestellten, diese Grundwerte umzusetzen.
Wir stützen uns dabei auf Grundsätze der Charta. Mit der aktiven Einhaltung dieser Grundwerte
schützen wir nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern auch unser Personal und geben
ihnen allen die Möglichkeit, in einem Umfeld ohne Gewalt, sexuelle Ausbeutung, Missbrauch und
anderen Grenzverletzungen zu lernen bzw. zu arbeiten.
Verhaltenskodex
1. Ich bin mir bewusst, dass ich als Mitarbeiter/-in der Heilpädagogischen Schule mit den Kindern
und Jugendlichen eine sensible Beziehung im Rahmen des Unterrichts, Begleitung/Betreuung
und Therapie eingehe (professionelle Beziehungsdienstleistung). Die Verantwortung für das
Geschehen innerhalb dieser Beziehung liegt bei mir als Mitarbeiter/-in. Ich bin mir der Macht,
der Einflussmöglichkeit und des damit verbundenen Abhängigkeitsverhältnisses in meiner Rolle/Aufgabe bewusst und verpflichte mich, achtsam damit umzugehen. Im Vordergrund meines
Interesses stehen das Wohl, die Gesundheit, die Würde und die wachsende Selbstbestimmung
aller Kinder und Jugendlichen in der HPS.
2. Als verantwortungsbewusste/-r Mitarbeiter/-in begegne ich allen Kindern und Jugendlichen
vollumfänglich mit Achtung und Respekt. Ich erkenne und respektiere die Bedürfnisse und
Grenzen der Kinder und Jugendlichen. Im institutionellen Rahmen übernehme ich dort Verantwortung, wo ein Kind/Jugendlicher seine Grenzen nicht adäquat setzen kann.
3. Ich bin mir der eigenen Bedürfnisse und Defizite bewusst und reflektiere diese regelmässig. Ich
enthalte mich jeglicher Ausbeutung in materieller, sexueller und emotionaler Hinsicht.
4. Ich wende gegenüber den Kindern und Jugendlichen keine emotionale, verbale oder sexualisierende Gewalt an. Ich zeige ein adäquates körperliches und verbales Verhalten und pflege einen
achtsamen und professionellen Umgang im Bereich selbstverständlicher Berührungsmodalitäten. Problematische Situationen (Distanzlosigkeit) werden im Team besprochen und aussergewöhnliche Vorkommnisse werden der Schulleitung gemeldet.
5. Ich kenne das Konzept „Prävention und Umgang mit Sexualität und Gewalt“ und die weiteren
Grundlagen der Heilpädagogischen Schule und verpflichte mich, die Inhalte umzusetzen. Ich
verpflichte mich, mich aktiv an der Realisierung der Null-Toleranz-Politik zu beteiligen.
Ich bestätige mit meiner Unterschrift,
–
dass ich den Verhaltenskodex zur Kenntnis genommen habe und dass ich mich nach diesen
Richtlinien verhalte und diese umsetze.
–
dass ich in der Vergangenheit keine sexuelle Ausbeutung und Gewalt in meinem privaten und
–
dass im obengenannten Zusammenhang keine strafrechtlichen und personellen Massnahmen
beruflichen Kontext verübt habe und auch nicht dessen verdächtigt wurde.
verfügt wurden sowie zurzeit kein Verfahren bezüglich Grenzverletzungen zu den Themen sexuelle Übergriffe und Gewalt gegen mich läuft.
Name & Vorname (Blockschrift) ………………………………………………………..
Ort, Datum
14
Unterschrift
S t a d t s c h u l e n
P r ä v e n t i o n s k o n z e p t
H P S
Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung,
Missbrauch und anderen Grenzverletzungen
www.charta-praevention.ch
Wir schauen hin! Wir dulden keine sexuelle Ausbeutung,
keinen Missbrauch und keine anderen Grenzverletzungen.
Die unterzeichnenden Verbände, Institutionen und Organisationen bekennen sich zu den folgenden
Grundsätzen zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen. Die Grundsätze gelten für alle Personen, die in unseren Institutionen und Organisationen tätig
sind oder betreut werden.
Präventionskonzept
1. Jede unserer Institutionen und Organisationen verfügt über Konzepte, Strategien und Massnahmen-
pläne zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen. Das
Vorgehen bei einem Verdacht oder einem Fall von sexueller Ausbeutung ist geregelt und allen Mitarbeitenden, den betreuten Personen und den Angehörigen bekannt. Jedem Verdacht wird nachgegangen (Null-Toleranz-Politik).
2. Wir tragen mit regelmässiger interner und externer Kommunikation dazu bei, die notwendige
Sensibilität hoch zu halten.
Stärkung der Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf
3. Die Förderung der Selbstkompetenzen der Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf in
unseren Institutionen und Organisationen nimmt in Bezug auf den Umgang mit Nähe und Distanz,
auf das Setzen von Grenzen sowie auf die eigene Sexualität einen hohen Stellenwert ein. Sie müssen wissen, wie sie sich gegen eine Verletzung ihrer persönlichen Integrität zur Wehr setzen
können.
4. Personen mit hoher Abhängigkeit von Betreuung und Unterstützung sind in diese Förderung
einbezogen und werden ihren Möglichkeiten entsprechend befähigt, Abwehr zum Ausdruck zu bringen und Grenzverletzungen zu signalisieren. Bei dieser besonders gefährdeten Personengruppe
ziehen wir das persönliche Umfeld (Angehörige, Bezugspersonen) in die Präventionsarbeit mit ein.
Schlüsselrolle der Mitarbeitenden
5. Bei der Personalgewinnung und -auswahl ist gründlich und achtsam vorzugehen. Die Einreichung
eines Strafregisterauszugs ist Anstellungsvoraussetzung für Mitarbeitende, die in direktem Kontakt
mit Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf stehen. Die Arbeitgebenden prüfen die Zeugnisse sorgfältig (Vollständigkeit) und holen vor der Anstellung Referenzen ein, welche auch zum
Umgang mit Nähe und Distanz Auskunft geben.1
6. Bei der Anstellung unterschreiben die neuen Mitarbeitenden unserer Institutionen und Organisationen eine Selbstverpflichtung. Darin verpflichten sie sich, sich aktiv an der Realisierung der NullToleranz-Politik zu beteiligen. Sie anerkennen das Präventionskonzept als Teil des Arbeitsvertrags.
7. In unseren Institutionen und Organisationen wird eine Kultur des aufmerksamen Hinschauens und
der Transparenz gepflegt. Wir trennen uns von Mitarbeitenden, welche sich dieser Kultur entziehen
oder widersetzen.
8. Wir führen regelmässig Weiterbildungen zum Thema «sexuelle Ausbeutung, Missbrauch und an1
dere Grenzverletzungen» durch und bieten diese auch sämtlichen Freiwilligen an, die sich in unseren Institutionen und Organisationen engagieren.
Unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit bei Kurzeinsätzen und freiwilligen Mitarbeitenden
9. Wir verfassen wahrheitsgetreue, vollständige Zeugnisse und Einsatzbe-stätigungen und geben
ebensolche Referenzauskünfte.
Interne Meldestelle und externe Ombudsstelle
10. In unseren Institutionen und Organisationen gibt es eine interne, niederschwellige Meldestelle mit
einer fachlich kompetenten Ansprechperson, deren Auftrag (als Teil des Präventionskonzeptes) den
Mitarbeitenden, den Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf sowie den gesetzlichen Vertretungen und Angehörigen bekannt ist. Ebenfalls haben alle Personen die Möglichkeit, sich an eine
externe Stelle zu wenden.
Verbandsübergreifende Arbeitsgruppe Prävention
Bern, 25. November 2011
Die Charta wurde bisher von folgenden Verbänden, Organisationen und Institutionen ratifiziert:
Agogis
Berufliche Bildung im Sozialbereich
15
www.agogis.ch
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