Radelfinger-Nr. 57 / Juli 2015

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Radelfingen, 9.7.2015
www.radelfingen.ch
Nr. 57 / Juli 2015
Detligen / Radelfingen 9.7.2015
Inhalt
Aus dem Gemeinderat
Aus der Gemeindeverwaltung
Information AHV-Zweigstelle
Aus der Schule
Mitteilungen / Informationen
Verschiedene Beiträge
Anhänge
I Landfrauen-Reise 18.8.2015
II Adventsmärit 2015
III Abfallkalender
Detligen, Wasserleitungsbruch, 8.7.2015
Nächste Ausgabe
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18. September 2015
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Gemeindeverwaltung / Postagentur
Gemeindehaus:
Bühlstrasse 2, 3036 Detligen
Gemeindeverwaltung/Postagentur im 1. Stock
Gemeindesaal
Sitzungszimmer Gemeinderat im Erdgeschoss
Präsidialbüro im Erdgeschoss
Allgemeines Sitzungszimmer im Untergeschoss
Abwartswohnung im 2. Stock
Zivilschutzanlage/weitere Räume im 2.
Untergeschoss
 Telefon:
031 825 61 06
 Telefax:
031 825 64 07
 E-Mail:
[email protected]
 Homepage:
www.radelfingen.ch
Öffnungszeiten:
Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag
08.00h - 12.00h
08.00h - 12.00h
08.00h - 12.00h
13.30h - 18.00h
13.30h - 16.30h
13.30h - 16.00h
AHV-Zweigstelle
Schulsekretariat
nur Montag und Dienstag
Bausekretariat
Mittwoch und Donnerstag
jeweils Vormittag
Postagentur
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
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Aus dem Gemeinderat
Gemeindeversammlung vom 11. Mai 2015
An der Gemeindeversammlung nahmen 43 Personen (4,53% der Stimmberechtigten) teil.
Folgende Geschäft wurden gemäss Antrag des Gemeinderates mit grossem Mehr und ohne
Gegenstimmen beschlossen:
 Verwaltungsrechnung 2014
o Genehmigung ausserordentliche Abschreibung
o Genehmigung Verwaltungsrechnung
 Entwidmung Aktien Müve Biel-Seeland AG
 Teilrevision Abwasserentsorgungsreglement, Gebührenverordnung
 Verpflichtungskredit Wasser-/ Abwasserleitung und Lobsigenstrasse
Die nächste, ordentliche Gemeindeversammlung findet am Montag, 7. Dezember 2015 statt.
Der Gemeinderat
Kluger Rat - Notvorrat
Ein kluger Rat
Verbrauchsgüter, insbesondere Lebensmittel, werden täglich über ein gut funktionierendes
Verteilersystem transportiert. Fällt dieses Transportsystem aufgrund blockierter Strassen oder aus
anderen Gründen aus, können kleinere Ortschaften innert kurzer Zeit von der
Lebensmittelversorgung abgeschnitten werden. Man geht heute davon aus, dass ein
Versorgungsunterbruch nicht Monate, aber doch mehrere Tage andauern könnte. Deshalb wird
empfohlen, einen Haushaltvorrat für rund eine Woche zu halten.
Ein Notvorrat für ungewohnte Situationen
Eine vernünftige Vorratshaltung ist sinnvoll, um einer ungewohnten Situation (Hochwasser,
Lawine, Murgang, Orkane, starker Schneefall, Krankheit) gelassen begegnen zu können. Ein
Lebensmittelvorrat kann aber auch ganz praktisch sein, wenn unerwarteter Besuch kommt oder
man, aus welchen Gründen auch immer, nicht dazu gekommen ist, genügend einzukaufen.
Trinken ist wichtiger als Essen
Überall in der Schweiz verfügen wir über praktisch unbegrenzte Mengen an Trinkwasser.
Trinkwasser ist für uns so selbstverständlich, dass wir uns kaum Gedanken darüber machen, wie
es wäre, wenn es einmal nicht mehr fliesst; zum Beispiel aufgrund eines Leitungsbruchs. Auch
eine Verunreinigung des Trinkwassers kann vorkommen. Bereits nach drei Tagen ohne genügend
Flüssigkeit kann es für uns Menschen lebensgefährlich werden. Die Empfehlung lautet: pro Person
9 Liter Wasser (ein Sixpack) in den Vorrat.
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Tipps zur Vorratshaltung
Der Haushaltvorrat setzt sich sinnvollerweise aus lagerfähigen Lebensmitteln zusammen. Keine
„Astronautennahrung“, sondern Lebensmittel, die Sie im täglichen Leben konsumieren uns so
regelmässig umsetzen. Es geht also nicht darum, einen Notvorrat anzulegen und diesen dann zu
vergessen, sondern es geht darum, eine Reserve von täglich benötigten Nahrungsmitteln
anzulegen. Nehmen Sie bei der Zusammenstellung dieses Vorrats auf die geschmacklichen
Vorlieben der Familienmitglieder Rücksicht. Auch ein gewisser Vorrat an kalt geniessbaren
Lebensmitteln macht Sinn. Im Übrigen sollten Lebensmittel sachgerecht gelagert und innert
nützlicher Frist verbraucht werden.
Zählen die Lebensmittel im Tiefkühler auch zum Notvorrat?
Ja, denn auch nach einem Stromausfall lassen sich die Nahrungsmittel noch problemlos
konsumieren. Allerdings sollten einmal aufgetaute Lebensmittel nicht wieder eingefroren, sondern
rasch verbraucht werden.
Empfohlener Notvorrat
Getränke
 9 Liter Wasser (pro Person)
 Frucht- und Gemüsesäfte
Haltbare Lebensmittel (für rund 1 Woche)
 Reis oder Teigwaren
 Öl oder Fett
 Konservendosen z.B. mit Gemüse, Früchten oder Pilzen
 Fertigtomatensauce im Glas oder Tetrapack
 Fleisch- oder Fischkonserven
 Fertiggerichte (ungekühlt haltbar, z.B. Chili con Carne, Reisgerichte, Rösti)
 Fertigsuppen
 Zucker, Konfitüren, Honig
 Bouillon, Salz, Pfeffer
 Kaffee, Kakao, Tee
 Dörr- und Hülsenfrüchte
 Zwieback oder Knäckebrot
 Schokolade
 Kondensmilch, UHT-Milch
 Hartkäse (Greyerzer, Sbrinz, Bergkäse, usw.)
 Dauerwürste, Trockenfleisch
 Spezialnahrung (für Säuglinge, bei Nahrungsmittelunverträglichkeit)
 Futter für Haustiere
Verbrauchsgüter
 Transistorradio, Taschenlampen mit (Ersatz-)Batterien
 Kerzen, Streichhölzer und/oder Feuerzeug
 Gascartouchen für Campinglampen oder –kocher
 Seife, WC-Papier, Hygieneprodukte
Quellenangabe:
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL, 3003 Bern
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Verhaltens- und Schutzmassnahmen bei erhöhter Radioaktivität
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz informiert in regelmässiger Folge darüber, was bei
einem Ereignis mit erhöhter Radioaktivität beachtet werden muss.
Wenn bei einem Störfall die Gefahr besteht, dass radioaktive Stoffe in die Umwelt entweichen,
wird durch die Behörden der „allgemeine Alarm“ ausgelöst. Mit dem „allgemeinen Alarm“ wird
die Bevölkerung zum Radio hören aufgerufen.
Über das Radio werden mögliche Verhaltensanweisungen oder Sofortmassnahmen
bekanntgegeben:






Türen und Fenster schliessen
im Haus bleiben (Schutz im Haus ist besser als im Auto)
Kaliumiodidtabletten bereitstellen
Radio hören für weitere Infos
Ruhe bewahren
usw.
Es ist wichtig die Anweisungen der Behörden zu beachten, damit das gesundheitliche Risiko
möglichst klein gehalten werden kann.
Besondere Massnahmen in der Landwirtschaft
Bei einer Gefährdung durch erhöhte Radioaktivität müssen im Bereich der Landwirtschaft diverse
weitere Schutzmassnahmen getroffen werden. Dazu gehört z.B. das Einstallen der Nutztiere, das
Bereitstellen von Futtervorräten, usw.
Weitere Informationen erhalten Sie dazu:

„Merkblatt für Nutztierhalter“
http://www.pom.be.ch/pom/de/index/bevoelkerungsschutz-militaer/zivilbevoelkerungsschutz/bevoelkerungsschutz/abc_schutz/zone_1_und_2_kkm.assetref/dam/doc
uments/POM/BSM/de/AZB/Zone_1_und_2_KKM/2014_07_15_KKW_Merkblatt_Nutztierhalter.
pdf
Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015

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„Merkpunkte für den ABC-Schutz in der Landwirtschaft“
http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/internet/bs/de/home/dokumente/unterlagen_nat__a
bc-schutz.parsys.57508.downloadList.11670.DownloadFile.tmp/merkpunktelandwirtschaftd.pdf
Tipp: Der Radelfinger kann unter www.radelfingen.ch  Aktuell  Radelfinger online geöffnet
werden. Dies vereinfacht das Herunterladen der Merkblätter.
Wichtiger Hinweis:
 Der Schutz der Gesundheit hat immer Vorrang vor allen anderen Massnahmen!
Gemeindeführungsorgan GFO
Gemeinderätin Christine Gerber
Öffentlich zugängliches Büchergestell im Foyer vom Gemeindehaus
Die Kulturkommission wird ab anfangs August 2015 ein öffentlich zugängliches Büchergestell im
Foyer vom Gemeindehaus aufstellen. Die Idee hinter diesem kulturellen Angebot ist Folgendes:
Alle interessierten Personen können während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Bücher holen und bringen. Wer ein Buch lesen möchte, entnimmt es einfach dem Regal – anonym
und ohne jegliche Formalitäten. Normalerweise wird das Buch nach dem Lesen wieder
zurückgebracht. Es darf aber auch behalten und/oder durch ein anderes ersetzt werden. Das
entscheidet jeder Nutzer, jede Nutzerin selbst. Es ist kein Eintrag und keine Mitgliedschaft nötig.
Folgende Regeln müssen beachtet werden:
 Das Büchergestell ist zugänglich während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
und den öffentlichen Anlässen
 Die Bücher dürfen gebraucht sein, sollten jedoch in gutem und sauberem Zustand sein
 Im Gestell möchten wir keine spezialisierte Fachliteratur, Kinder- und Jugendbücher,
Lehrbücher und Zeitschriften
 Wir dulden Keine Pornografie, kein Werbematerial, keine gewaltverherrlichenden und
ideologisierenden Bücher
 Es ist keine Entsorgungsstelle, sondern ein Freizeitangebot
 Das Gestell darf nicht überfüllt werden (keine Bücher oben auf stehende Bücher legen)
Wir hoffen, dass dieses Angebot rege benützt wird.
Kulturkommission
Gemeinderätin Christine Gerber
Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015
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Jungbürgerfeier für den Jahrgang 1997
Die Jungbürgerfeier findet in diesem Jahr am 30. Oktober 2015 statt.
Die beteiligten Jungbürger und Jungbürgerinnen wurden bereits persönlich darüber informiert.
Gemeinderätin Christine Gerber
Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015
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Aufhebung des Wahllokals im Schulhaus Radelfingen
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 6. Juli 2015 beschlossen, das Wahllokal in
Radelfingen für Wahlen und Abstimmungen auf den 31. Dezember 2015 aufzuheben. Er hat
vorgängig alle Argumente und Überlegungen
sorgfältig geprüft und abgewogen, auch im
Wissen, dass auf Ende Jahr eine lange Tradition
zu Ende gehen wird.
Die Zahl der Stimmberechtigen, die das Wahllokal
im Schulhaus Radelfingen benützen, ist in den
vergangenen Jahren laufend rückläufig gewesen.
In den Jahren 2008 – 2014 stimmten im
Durchschnitt über 80 Prozent brieflich ab und
lediglich rund 5 Prozent derjenigen
Stimmberechtigten, die abstimmten oder wählten,
benutzten dazu die Wahlurne in Radelfingen.
Bei den ersten zwei Abstimmungen in diesem Jahr suchten durchschnittlich nur noch 13 Personen
das Wahllokal Radelfingen auf.
Auf der anderen Seite wird es immer schwieriger, Personen in den Gemeinde-Wahlausschuss zu
rekrutieren. Meistens erledigen die Aufgebotenen ihre Aufgaben nicht ganz freiwillig.
Hinzu kommt, dass der Trend des brieflichen Wählens und Abstimmens in den letzten Jahren
weiter zugenommen hat. Die Umsetzung des sogenannten E-Votings steht kurz bevor.
Der Gemeinderat hofft auf das Verständnis der Einwohnerinnen und Einwohner von Radelfingen,
welche das Wahllokal auch heute noch regelmässig benutzen. Er bittet sie, künftig entweder von
der brieflichen Abstimmung Gebrauch zu machen oder ab 2016 das Wahllokal im Gemeindehaus
in Detligen zu benutzen.
Gemeindepräsident Urs Kuhn
Aufstieg des SC Radelfingen
Es ist geschafft!
Die erste Mannschaft des Sportclubs Radelfingen ist mit Bravour in die 3. Liga aufgestiegen. Sie
hat während der ganzen Saison 2014/2015 ihre Gruppe in der 4. Liga dominiert und klar
gewonnen. Diese grosse Leistung ist einerseits das Resultat eines starken Teams, aber auch
eines guten Trainers. Aber auch die konstant gute Arbeit der letzten Jahre im Juniorenbereich hat
sicher zum grossen Erfolg beigetragen.
Der Gemeinderat gratuliert der 1. Mannschaft, dem Trainer und dem Vorstand des SC Radelfingen
und wünscht dem gesamten SCR viel Freude und Erfolg für die Saison 2015/2016.
Gemeindepräsident Urs Kuhn
Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015
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Verkehrssicherheit auf unseren Gemeindestrassen
Auf verschiedenen Abschnitten unserer Gemeindestrassen wird zu schnell gefahren.
Fahrzeuglenkerinnen und -lenker missachten nicht nur die signalisierten Tempolimiten, sondern
passen ihre Geschwindigkeiten nicht den teils heiklen Strassensituationen an.
Der Gemeinderat hat sich zwar aus verschiedenen Gründen gegen die Einführung von Tempo-30Zonen ausgesprochen. Das heisst aber nicht, dass auf dem Gemeindestrassennetz rücksichtslos
gefahren werden darf. Dass die Geschwindigkeit den Verhältnissen und den Situationen
angepasst werden muss, ist nicht nur im Strassenverkehrsgesetz verankert, sondern auch eine
Frage des Anstandes und der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dabei sind nicht nur
MotorradfahrerInnen, sondern auch Traktor- und Lastwagenführer sowie „normale“ Automobilisten
im Kreuzfeuer der Kritik.
Eine Delegation des Gemeinderates ist mit betroffenen AnwohnerInnen zusammengesessen und
hat ihre Anliegen entgegen genommen und sie mit ihnen diskutiert.
Die Möglichkeiten, durch bauliche Massnahmen eine angepasste Fahrweise an heiklen Stellen zu
erreichen, sind beschränkt. Trotzdem wird geprüft, in welcher Form an einzelnen Stellen durch
gezielte Verengungen eine Temporeduktion erreicht werden kann.
Die effektivste Massnahme zur Einhaltung der signalisierten Geschwindigkeit ist nach wie vor die
polizeiliche Radarkontrolle. Die Gemeinde Radelfingen wird in den kommenden Wochen in
Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei an Schlüsselstellen entsprechende Kontrollen
durchführen lassen.
Im Weiteren wird der Gemeinderat mit „bekannten Temposündern“ direkt das Gespräch suchen
und sie auf ihre Fahrlässigkeit hinweisen. Mit einem Appell an die Vernunft und an die
Rücksichtnahme jedes Einzelnen können nämlich Unfälle und damit verbundenes Leid verhindert
werden.
Gemeindepräsident Urs Kuhn
Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015
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Aus der Gemeindeverwaltung
Wir gratulieren und heissen herzlich willkommen
Vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2015 haben wir Rebekka Kessi (Foto
rechts) praxisorientiert zur Kauffrau ausgebildet. Rebekka hat die
Lehrabschlussprüfungen, wie von uns nicht anders erwartet, mit
Bravour bestanden, wozu wir ihr herzlich gratulieren.
Seit dem ersten Arbeitstag hat uns Rebekka mit ihrer aufgestellten,
stets positiven und zuvorkommenden Art Freude bereitet. Schon nach
wenigen Wochen konnten wir sie dank ihres Interesses, einer grossen
Portion Ehrgeiz und einer guten Auffassungsgabe, am Telefon und
Empfang unserer Verwaltung einsetzen.
Wir wissen von vielen anderen Betrieben und Verwaltungen, dass die
Einstellung, welche Rebekka täglich bewiesen hat, nicht mehr als
selbstverständlich vorausgesetzt werden kann. Für unser kleines
Verwaltungsteam war dies aber eine Voraussetzung, damit das
Arbeitsvolumen mit der Integration der Auszubildenden überhaupt
bewältigt werden konnte.
Für den Einsatz, die Zuverlässigkeit und die wertvolle Arbeit möchten
wir hier Rebekka noch einmal ganz herzlich danken.
Grosser Dank und Anerkennung geht an die Ausbildnerin Martina
Tschannen (Foto links). Sie hat mit viel Herzblut, Fachverstand und
Einsatz den Hauptanteil zur tollen Entwicklung von Rebekka
beigetragen.
Rebekka wird zukünftig die Berufsmaturität besuchen und uns bis zur Rückkehr von Martina
Tschannen Ende April 2016 (siehe Radelfinger April) noch einen Nachmittag pro Woche zur
Verfügung stehen, was wir sehr schätzen.
Am 1. Juli 2015 hat Nadja Tschannen (wie im
Radelfinger April informiert) die Arbeit mit einem
40%-Arbeitspensum auf der Gemeindeverwaltung
aufgenommen.
Wir freuen uns auf die aus unserer Sicht perfekte
Ergänzung in unserem Team und wünschen ihr viel
Spass und Freude an der neuen Aufgabe.
Frau Tschannen wird im Bereich Einwohner- und
Fremdenkontrolle, Postagentur, Telefon und
Empfang, tätig sein.
Gemeindeverwalter und
Verwaltungs-Team
Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015
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Hundetaxe 2015
Die Hundetaxe wird den gemeldeten Hundebesitzern im August
durch die Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt. Die Taxe
beträgt Fr. 75.-- für jeden Hund, der vor dem 1. Mai 2015 geworfen
wurde. Seit dem Jahr 2013 verzichtet die Gemeinde auf das
Herausgeben von Hundemarken. Die alten Marken können durch
die Hundebesitzer entsorgt werden.
Alle Hundebesitzer, die bei der Gemeinde Radelfingen noch nicht
registriert sind, werden gebeten, dies bis spätestens am 31. Juli
2015 nachzuholen.
Bitte melden Sie bei der Gemeindeverwaltung ebenfalls, wenn Ihr
Hund gestorben oder nicht mehr in Ihrem Besitz ist.
Widerhandlungen gegen die Tax- und Meldepflicht werden
gemäss kantonalem Hundegesetz vom 27.03.2012 mit Busse bis
Fr. 5‘000.-- bestraft.
Beaufsichtigung der Hunde
Als Hundebesitzer/in sind Sie für Ihr Tier verantwortlich. Oft bleibt Hundekot in Wiesen, auf
Trottoirs oder Spazierwegen liegen. In der Gemeinde Radelfingen befinden sich genügend
Robidogs, um die „Geschäfte“ Ihrer Vierbeiner zu entsorgen.
Helfen Sie mit, unsere Gemeinde sauber zu halten, in dem Sie den Kot Ihres Hundes einsammeln
und in einem Robidog-Kasten deponieren.
Besten Dank für Ihre aktive Mitarbeit!
Gemeindeverwalter-Stv. Martina Tschannen
Wohnungsbörse (Miet- und Verkaufsobjekte) Gemeindegebiet Radelfingen
Diese Rubrik kann für die Liegenschaften auf dem Gemeindegebiet von Radelfingen gratis benützt
werden.
Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit der Publikation auf unserer Homepage
www.radelfingen.ch.
Inserate bitte an die Gemeindeverwaltung Radelfingen (siehe letzte Seite)
Auszug aus unserer Homepage www.radelfingen.ch
Zu vermieten:
Studiowohnung in Landerswil, ab sofort
1 Zimmer mit Küche und Bad
Miete: Fr. 400.- / Monat (inkl. NK)
Familie Minder, Landerswil
Tel. 031 825 61 85
Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015
Junge Familie mit 3 Kindern sucht
Einfamilienhaus oder Bauland in der Gemeinde Radelfingen und Umgebung.
Über Angebote auf Tel. 079 567 30 22 freuen wir uns sehr.
Gesucht in Detligen
Garagen- oder Einstellhallenplatz oder auch nur einen Autoabstellplatz.
Tel. 076 431 26 26
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Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015
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Information AHV-Zweigstelle
AHV/IV: Bei Scheidung Einkommensteilung verlangen!
Grundsätzliches
Bei der Berechnung der AHV/IV-Renten für verheiratete, verwitwete und geschiedene Personen
werden die Einkommen, die von der Ehefrau und vom Ehemann während der Kalenderjahre der
gemeinsamen Ehe erzielt wurden, zusammengezählt und je hälftig auf die beiden Ehepartner
aufgeteilt. Für die Einkommensteilung (Splitting) fallen nur die Kalenderjahre in Betracht, während
welchen beide Ehegatten in der schweizerischen AHV/IV versichert gewesen sind. Einkommen,
welche die Ehegatten im Jahr der Eheschliessung und im Jahr der Auflösung der Ehe erzielt
haben, werden nicht geteilt. Ein Splitting wird somit erst durchgeführt, wenn die Ehe mindestens
ein ganzes Kalenderjahr gedauert hat.
Die Regeln über das Splitting bei Auflösung einer Ehe durch Tod oder Scheidung sind
vollumfänglich auf eingetragene Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare anwendbar.
Wann wird die Einkommensteilung durchgeführt?
Eine Einkommensteilung erfolgt bei Ehepaaren, wenn:
 Die Ehe durch Scheidung oder Ungültigerklärung aufgelöst wird, auf Antrag der Ex-Ehepartner
 beide Ehegatten Anspruch auf eine Alters- oder eine Invalidenrente haben, von Amtes wegen
 ein Ehegatte stirbt und der andere einen Anspruch auf eine Alters- oder Invalidenrente hat,
ebenfalls von Amtes wegen.
Eine Einkommensteilung erfolgt bei eingetragenen Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare,
wenn:
 Eine eingetragene Partnerschaft durch Gerichtsbeschluss aufgelöst wird, auf Antrag der ExPartner,
 beide Partner Anspruch auf eine Alters- oder eine Invalidenrente haben, von Amtes wegen
 ein Partner stirbt und der andere ein Anspruch auf eine Alters- oder Invalidenrente hat,
ebenfalls von Amtes wegen.
Einkommensteilung bei Scheidung
Bei Scheidung können die Ex-Ehegatten die Einkommensteilung bei einer Ausgleichskasse
verlangen, bei welcher einer von ihnen Beiträge bezahlt hat. Mit dem InfoRegister auf der
Internetseite www.ahv-iv.info (Rubrik Dienstleistungen) können sich die Versicherten diejenigen
AHV-Kassen anzeigen lassen, bei denen für sie ein IK geführt wird. Der Antrag auf Splitting ist mit
amtlichem Formular von beiden ehemaligen Ehegatten gemeinsam oder durch jeden für sich
einzureichen. Die Antragsformulare können bei jeder Ausgleichskasse in der Schweiz bezogen
werden. Im Internet sind sie unter www.ahv-iv.info, Rubriken „Formulare“, „Allgemeine
Verwaltungsformulare“ zu finden. Dem Antrag ist ein amtlicher Ausweis (Familienbüchlein usw.)
sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung des Gerichts beizulegen.
Die dargelegten Grundsätze über die Formalitäten des Splittings bei Scheidung gelten sinngemäss
für Personen, deren registrierte Partnerschaft durch Gerichtsbeschluss aufgelöst wurde. Als
Beweisakt dient das Auflösungsurteil.
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Empfehlung
Unterlassen beide geschiedenen Ehegatten die Einleitung des Verfahrens, so muss die
Ausgleichskasse die Einkommensteilung spätestens im Zeitpunkt der Rentenberechnung von
Amtes wegen vornehmen. Bei Personen, die mehrfach verheiratet waren oder bei denen zwischen
Scheidung und Beginn des Rentenanspruchs eine lange Zeitspanne liegt, ergeben sich oft
Probleme, die für die Rentenberechnung unabdingbaren genauen Daten beizubringen. Wir
empfehlen deshalb geschiedenen Ehegatten, das Gesuch möglichst unmittelbar nach der
Scheidung gemeinsam einzureichen. Nur so können wir das Verfahren rasch und zuverlässig
durchführen und später Verzögerungen bei der Rentenfestsetzung und –auszahlung vermeiden.
Weitere Informationen
www.akbern.ch oder bei den AHV-Zweigstellen, die kostenlos Formulare und Merkblätter
abgeben.
AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS BERN
Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Was sind Ergänzungsleistungen?
Ergänzungsleistungen (EL) decken den Existenzbedarf von AHV/IV-Leistungsbezüger/innen,
sofern die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind. EL sind keine Fürsorgeleistungen.
Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Einen EL-Anspruch hat, wer die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen dazu
erfüllt.
Die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wer:
 Eine AHV- oder IV-Rente, eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens
sechs Monaten ein IV-Taggeld bezieht (gewisse Personen haben auch dann ein Anrecht auf
EL, wenn sie eine AHV/IV-Rente nur deshalb nicht beziehen, weil sie die für die Rente
erforderliche Mindestbeitragsdauer nicht erfüllt haben) und
 das Schweizerbürgerrecht besitzt oder EU/EFTA-Bürger/in ist oder
 sich als Ausländer/in ununterbrochen mindestens 10 Jahre in der Schweiz aufhält (bei
Personen aus gewissen Staaten muss lediglich eine Frist von fünf Jahren eingehalten werden,
die zuständige Zweigstelle erteilt gerne weitere Auskünfte) oder
 sich als Flüchtling oder Staatenloser ununterbrochen während mindestens 5 Jahren in der
Schweiz aufhält.
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, wer weniger Einnahmen als Ausgaben hat.
Dabei bestimmt das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen, welche Einnahmen anzurechnen
sind und welche Ausgaben akzeptiert werden.
Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet?
Um die Höhe des EL-Anspruchs zu bestimmen, werden die anerkannten Ausgaben wie z.B. der
Lebensbedarf und die Wohnungsmiete (bei Heimbewohner/innen die Heimkosten),
Krankenkassenprämien usw. dem anrechenbaren Einkommen gegenübergestellt. Zum
anrechenbaren Einkommen gehören nicht nur alle Renteneinkünfte (inkl. AHV/IV-Renten) und
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anderen Einkommen, sondern auch das Vermögen nach Abzug der Schulden und der
Vermögensertrag.
Welche Krankheits- und Behinderungskosten können vergütet werden?
Die EL vergütet unter gewissen Voraussetzungen Kosten für Zahnarzt, Diät, medizinisch
notwendige Transporte, Hilfsmittel, Selbstbehalte und Franchisen sowie Pflegekosten, falls die
Pflege zu Hause oder in Tagesstrukturen vorgenommen wird.
Krankheits- und Behinderungskosten müssen einzeln ausgewiesen und unter Vorlage der
Rechnungskopien innert 15 Monaten seit Rechnungsstellung bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort
geltend gemacht werden.
Keine Leistung ohne Anmeldung!
Der EL-Anspruch muss mit amtlichem Anmeldeformular, zusammen mit allen Belegen und
Beweismitteln, bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort geltend gemacht werden. Wer EL
beansprucht, hat alle nötigen Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse
wahrheitsgetreu zu erteilen sowie alle verlangten Beweismittel und Belege vorzulegen. Wer durch
unwahre oder unvollständige Angaben für sich oder für andere widerrechtlich eine EL erwirkt oder
zu erwirken versucht, macht sich strafbar. Ausserdem müssen zu Unrecht bezogene EL
zurückerstattet werden.
Änderungen sofort melden!
Ergänzungsleistungsbezüger/innen oder deren Vertreter/innen haben der AHV-Zweigstelle ihres
Wohnorts jede Änderung der persönlichen (z.B. Änderung des Zivilstandes oder Wohnsituation)
und wirtschaftlichen (z.B. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Erbschaftsanfall) Verhältnisse
sofort und unaufgefordert zu melden. Diese Meldepflicht erstreckt sich auch auf Veränderungen,
die bei Familienmitgliedern eintreten, die bei der EL-Festsetzung berücksichtigt wurden. Eine
Meldepflichtverletzung hat die Rückerstattungspflicht der zu Unrecht bezogenen
Ergänzungsleistungen zur Folge!
Informationen
www.akbern.ch oder bei den AHV-Zweigstellen, die kostenlos Auskünfte erteilen und amtliche
Formulare sowie Merkblätter abgeben.
AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS BERN
Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015
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Aus der Schule
Schülertransport 2015/16
Gemäss Art. 6 des Reglements über den
Transport von Schülerinnen und Schülern
ist der Anspruch auf einen Beitrag an die
Kosten oder einen Transport abhängig
vom Wohnort und Alter der SchülerInnen.
Aufgrund der Schliessung der Poststelle
Detligen hat die Gemeindeverwaltung die
Postautoabonnemente für die
Kindergärteler sowie die SchülerInnen wie
bereits letztes Jahr direkt bei der PostAuto
Schweiz AG in Bern bestellt.
Gleichzeitig mit dem Fahrplanwechsel vom
Dezember 2014 wurde der Abo-Verbund ZigZag in den Tarifverbund Libero integriert.
Dies hat zur Folge, dass der Preis für ein Jahresabonnement neu CHF 513.00 beträgt (im ZigZag
betrug dieser noch CHF 494.00) und dass die Abonnemente nicht mehr in Papier- sondern in
Kreditkartenformat ausgestellt werden (in den Schreiben an die Eltern wurde der Preis aufgrund
einer falschen Angabe der PostAuto Schweiz AG noch mit CHF 540.00 ausgewiesen;
entschuldigen Sie bitte die fehlerhafte Information).
Wie kommt Ihr Kind zum Abonnement?
Kindergärteler und SchülerInnen bis und mit 6. Klasse
Das Postautoabonnement wird Ihrem Kind am 1. Schultag des Schuljahres 2015/16 (10. August
2015) durch die jeweilige Lehrperson abgegeben. Gemäss Art. 8 des Reglements über den
Transport von Schülerinnen und Schülern übernimmt die Gemeinde die vollen
Abonnementskosten.
Der Chauffeur des Postautos ist über den Zeitpunkt der Abonnementabgabe informiert. Die erste
Fahrt am 10. August 2015 in den Kindergarten oder in die Schule kann demzufolge ohne
Abonnement angetreten werden.
SchülerInnen 7. – 9. Klasse
Das Jahresabonnement kann ab sofort gegen Bezahlung Ihres Anteils bei der
Gemeindeverwaltung Radelfingen, Bühlstrasse 2, 3036 Detligen, abgeholt werden. Die Gemeinde
übernimmt gemäss Art. 8 des Reglements über den Transport von Schülerinnen und Schülern 2/3
der Abonnementskosten von beitragsberechtigten SchülerInnen gemäss Anhang I, da die
Abonnemente auch an den Wochenenden und in den Ferien gültig sind.
SchülerInnen mit Wohnort in den Ortsteilen Detligen, Ostermanigen, Jucher, Matzwil,
Oberruntigen, Oltigen, Landerswil und Oberholz bezahlen folglich CHF 171.00 an das
Jahresabonnement.
Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015
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SchülerInnen mit Wohnort im Ortsteil Radelfingen bezahlen CHF 342.00 an das
Jahresabonnement, weil der Schulweg von April – Oktober zumutbar ist (s. Anhang I des
Reglements über den Transport von Schülerinnen und Schülern).
Wer kein Jahresabonnement bestellt hat, kann den Beitrag an die Monatsabonnemente
(November – März; 2/3 entsprechen CHF 171.00) gegen Vorweisung einer entsprechenden
Quittung bei der Gemeindeverwaltung Radelfingen, Bühlstrasse 2, 3036 Detligen, beziehen.
GU9-SchülerInnen (9. Klasse in einem öffentlichen Gymnasium)
Die Gemeinde bezahlt analog den SchülerInnen der 7. – 9. Klasse 2/3 an die Kosten eines
Jahresabonnements für den öffentlichen Verkehr. Der Gemeindebeitrag kann ebenfalls gegen
Vorweisung einer entsprechenden Zahlungsbestätigung bei der Gemeindeverwaltung Radelfingen
abgeholt werden.
Für allfällige Fragen stehen Ihnen die Schulleitung (Walter Ledermann) oder das Schulsekretariat
(Sandra Habegger) selbstverständlich zur Verfügung.
Schulleitung und Schulsekretariat Radelfingen
Mittagstisch (Tagesschulangebot)
Unter „Tagesschulangebot“ versteht man im
Kanton Bern ein pädagogisch geleitetes
Betreuungsangebot für Kindergarten- und
Schulkinder.
Die Gemeinde respektive Schulleitung befragt die
Eltern jährlich über ihre Bedürfnisse. Besteht eine
verbindliche Nachfrage von zehn oder mehr
Kindern für ein Modul, führt es die Gemeinde.
Tagesschulangebote sind für die Eltern freiwillig
und gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach
Einkommen, Vermögen und Familiengrösse
individuell nach kantonalem Tarif berechnet.
Ziele von Tagesschulangeboten sind
 Kinder werden während der Berufstätigkeit ihrer Eltern professionell betreut und in ihrer
Entwicklung gefördert.
 Kinder erleben den Kontakt zu Gleichaltrigen und lernen sich in einer Gruppe zu bewegen.
 Fremdsprachige Kinder lernen Sprache und Kultur im Kontakt mit anderen kennen.
 Kinder erledigen ihre Hausaufgaben in der Schule und werden in ihrer Freizeit gefördert; die
Tagesschule unterstützt somit den Bildungsauftrag der Schule.
In Radelfingen war und ist das Interesse an den Tagesschulangeboten relativ gering.
Seit dem Jahre 2010 bietet die Gemeinde auf freiwilliger Basis (Nachfrage von weniger als 10
Kindern) jeweils am Donnerstag einen Mittagstisch an (gemeinsames Mittagessen und Betreuung
ab 12.05 Uhr – Wiederbeginn Nachmittagsunterricht um 13.40 Uhr), welcher durchschnittlich durch
ca. 5 SchülerInnen genutzt wurde, respektive wird.
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Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, wird pro Mahlzeit und Kind zur Zeit
pauschal CHF 10.00 verrechnet (Restkosten werden durch die Gemeinde getragen).
Sollte die Nachfrage am Tagesschulangebot in den nächsten Jahren grösser werden (mehr als 10
Kinder), wäre die Gemeinde verpflichtet die gewünschten Module anzubieten. Dies würde zur
Anwendung der vorgegebenen Tarife des Kantons aufgrund des anrechenbaren Einkommens der
Eltern führen.
Da zum Teil ebenfalls eine Mittagsbetreuung am Dienstag gewünscht wurde, haben wir
Vorkehrungen getroffen, dass grundsätzlich auch am Dienstag ein Mittagstisch angeboten werden
könnte.
Anmeldungen für die Mittagsbetreuung von Dienstag (nur Durchführung bei genügend
Anmeldungen) sowie von Donnerstag (ab August 2015) nimmt das Schulsekretariat Radelfingen,
Sandra Habegger, 3036 Detligen, Tel: 031 825 61 06, e-mail: [email protected], ab sofort
entgegen (anwesend jeweils Montag und Dienstag ganztags).
Schulleitung und Schulsekretariat Radelfingen
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Mitteilungen / Informationen
Happy Birthday / Herzliche Glückwünsche!
Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung gratulieren:
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Wyssen-Maibach Ernst
Tanner-Schneiter Hans
Schori-Imhof Rosa
94 Jahre
92 Jahre
92 Jahre
Jubilarinnen und Jubilare, welche die Gratulation im Radelfinger künftig nicht mehr haben möchten, können dies
der Gemeindeverwaltung melden.
Nächste Vereins- und Behördenanlässe Radelfingen / Detligen / Frieswil
Auszug aus dem Veranstaltungskalender der Kulturkommission
01.08.2015
09.08.2015
29./30.08.2015
12.09.2015
20.09.2015
Nationalfeiertrag im Sandgrüebli
Kirchgemeinde und Musikgesellschaft Detligen, Sandgrüebli-Predigt
Musikgesellschaft Detligen, Türmlifest im Gemeindehaus, Detligen
Spielgruppe Igelrain, Kleiderbörse im Dorfhaus, Frieswil
Männerchor Radelfingen, Singen zum Bettaggottesdienst, Kirche Radelfingen
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1. August 2015 im Sandgrüebli
Im Auftrag der Kulturkommission und des Gemeinderates stellen wieder Bürger der
Gemeinde Radelfingen im „Grüebli“ oberhalb Detligen ein 1. August-Feuer für die
Bevölkerung auf.
Für das Aufstellen des Feuers werden weitere freiwillige HelferInnen gesucht. Bitte
meldet Euch bei:
Markus Jaberg 079 395 33 85 oder Stefan Gerber 079 295 19 69.
Das Abbrennen des Höhenfeuers am 1. August beginnt ca. um 22.00 Uhr. Vor Ort
wird eine kleine Festwirtschaft sein.
Jung und Alt sind herzlich eingeladen an diesem schönen Aussichtsort den
Nationalfeiertag zu feiern.
Vorsicht mit Feuerwerk und dem Abbrennen privater Höhenfeuer
Es ist Pflicht der Behörden, auf die Gefahren im Umgang mit dem Abbrennen von
Höhenfeuern und speziell von Knallfeuerwerk aufmerksam zu machen.
Knallfeuerwerk, Raketen und dergleichen bringen Brandgefahr für Haus, Hof und
Feld. Die Bevölkerung wird deshalb aufgefordert
 bewegliches Feuerwerk mindestens einen Steinwurf vom nächsten Haus
entfernt abbrennen zu lassen.
 Raketen nur in offenes Gelände, unter besonderer Beobachtung der Windund Fallrichtung abzufeuern.
 Lampions nicht unbeaufsichtigt brennen zu lassen.
Die Bevölkerung wird gebeten, Feuerwerk nur am Bundesfeiertag abbrennen zu
lassen. Nehmen Sie Rücksicht auf kranke und betagte Leute, auf Nachbarn und auf
Tiere, sie werden Ihnen dankbar sein.
Die Gemeinderätin Christine Gerber
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Verschiedene Beiträge
BERICHT 4. FRIENISBERGER ERLEBNISTAGE, 6./ 7. JUNI 2015
Am 6. und 7. Juni 2015 konnten die 4. Frienisberger Erlebnistage bei perfekten
Wetterbedingungen durchgeführt werden. Sowohl am Samstag wie auch am Sonntag durften wir
viele motivierte Teilnehmer jeder Altersklasse begrüssen. Neben dem Highlight des Abseilens vom
Chutzenturm – wobei das Motto „Närvechutzel ufem Frienisberg“ besonders zur Geltung kam –
erfreuten sich auch die anderen Bewegungsposten grosser Beliebtheit. Nicht wenige
Sportbegeisterte wunderten sich, wie schwer es doch war, beim Nussknacken erfolgreich zu sein!
Wie stark wir uns sonst auf den Sehsinn fixieren, wurde den Teilnehmenden beim Posten „Blinde
Kuh“ eindrücklich aufgezeigt. Beim „Renner“ war nicht individuelle Schnelligkeit gefordert, sondern
Teamwork, was viele Sprinter begeisterte.
Auf der Homepage der Frienisberger Erlebnistage http://www.zssw.unibe.ch/erlebnistage/ finden
Sie Fotoimpressionen vom Anlass sowie die Ranglisten von der Waldchallenge und vom „Renner“.
Neben den sportlichen Aktivitäten kamen die Besucher in den Genuss von tollen
Verpflegungsangeboten aus der Region Frienisberg.
An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Teilnehmer und Teilnehmerinnen bedanken und hoffen,
auch nächstes Jahr wieder viele Besucher empfangen zu dürfen! Vielen Dank auch an alle
Sponsoren und Helfer, die uns bei der Organisation tatkräftig unterstützt haben!
Auf Safari in der Gemeinde Radelfingen (45)
Die Sommersonne scheint tagelang aus
einem wolkenlosen Himmel und eine
bleierne Hitze legt sich über das Land.
Tropennächte sind angesagt. In der
Dämmerung, bei etwas kühlerer
Temperatur, sitzen wir bis spät in die Nacht
draussen, und beobachten das wechselnde
Farbenspiel von rosaroten, orangen,
violetten, goldenen und blauen Pastelltönen
am Firmament.
Da werden wir plötzlich auf eine auffallende
Bewegung vor dem Geissblattstrauch
aufmerksam. Schwirrt doch dort ein
unidentifiziertes Flugobjekt in der Luft
herum. Dabei scheint es in der Luft elegant
zu tanzen, still zu verharren oder sogar rückwärts zu fliegen. Ein Kolibri ? Bei uns ? Wohl nicht.
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Bei näherer Betrachtung stellt sich das „Flugobjekt“ als imposanter Nachtschmetterling aus der
Familie der Schwärmer mit einem etwa 6 cm langen Körper
und einer Spannweite von bis zu 12 cm heraus. Es muss
sich um einen Ligusterschwärmer handeln, der genau jetzt
im Juni und Juli an Waldrändern in grösseren
Waldlichtungen ebenso wie in offenem Gelände, Gärten
und Parks
beobachtet
werden kann.
Wie der
Ligusterschwärmer sind die meisten Schwärmer
dämmerungs- oder nachtaktiv (=
„Nachtschmetterlinge“), aber es gibt auch solche, die
man tagsüber im charakteristischen Schwirrflug von
Blüte zu Blüte fliegen sehen kann (z.B. das
Taubenschwänzchen), wo sie mit ihren langen Saugrüsseln den Nektar aufnehmen. Schwärmer
zählen mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von ca. 50 km/h über längere Distanzen zu den
schnellsten Fliegern unter den Insekten (einige Arten
erreichen sogar 100 km/h). Dies und die hohe
Schlagfrequenz der Flügel beim Schwirrflug (70 – 90
Flügelschläge pro Sekunde !) erfordert sehr viel Energie.
Kein Wunder benötigen sie reichlich Nektar als Nahrung.
Schwärmer haben grosse, nackte Facettenaugen, die aus
bis zu 20.000 Einzelaugen zusammengesetzt sind, was
ihnen ein sehr gutes Sehvermögen bei Dunkelheit verleiht.
Zudem befindet sich in jedem Einzelauge eine
lichtreflektierende Schicht, welche die Lichtstärke erhöht.
Dadurch wird beim Anflug auf eine Lichtquelle das Licht in
den Augen so reflektiert, dass man es – wie bei einem
Katzenauge - als Glühen erkennen kann.
Die Hinterflügel des Ligusterfalters sind rosa bis rot mit schwarzen Bändern, der Hinterleib ist
schwarz und rot gefleckt. Warum sieht man denn diese Tiere bei Tag – wenn sie ruhen - kaum ?
Nun, wie die meisten Nachtfalter besitzen vor allem ihre Vorderflügel eine unscheinbare, düstere
Färbung, welche täuschend den Untergrund (z.B.
Baumrinde oder trockene Blätter) nachahmt. Wenn
folglich die Flügel zusammengefaltet sind, werden
alle auffallenden Farben verdeckt und sie sind, trotz
ihrer beachtlichen Grösse, gut getarnt.
In den Monaten Juni und Juli findet auch die Paarung
statt. Danach legt das Weibchen etwa 200 Eier auf
die Blattunterseite der Wirtspflanzen, aus denen nach
9 bis 20 Tagen die Raupen schlüpfen. Wirtspflanzen
sind Liguster, Flieder und Eschen, aber auch
Johannisbeeren, Himbeeren, Spiersträucher,
Sibirische Fiederspiere, Wald-Geissbart, Apfelbaum,
Gewöhnlicher Schneeball, Heckenkirsche und Schneebeeren.
Die gefrässigen Raupen nehmen rasch an Grösse zu. Ausgewachsen sind sie etwa 9 bis 10 cm
lang. Sie sind leuchtend grün mit sieben seitlichen, weiß-rosa- bis weiß-lila-farbenen Streifen und
gelben Punkten und gehören zu den prächtigsten Schmetterlingsraupen. Der eigentliche Kopf
besteht nur aus dem vordersten, abgeplatteten Glied der Raupe. Hinter dem Kopf befinden sich
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die für Insekten typischen drei Beinpaare. In der Mitte
hat es vier weitere Beinpaare, die „Raupenbeine“ und
am Ende des Körpers sitzt ein weiteres Paar
Raupenbeine, die sogenannten „Nachschieber“.
Zuhinterst ragt ein „gfürchiger Stachel“ in die Luft, das
sogenannte „Analhorn“, welches im Ansatz hell, zur
Spitze hin aber schwarz und glänzend ist. Damit kann
die Raupe aber keinesfalls stechen, sondern auch dieser
Körperfortsatz dient der Tarnung. Die ganze Raupe
ähnelt nämlich einem zusammengerollten Blatt mit dem
dazugehörenden Blattstiel, eben dem Analhorn.
Wenn sich nun eine solche Raupe bedroht fühlt, dann
richtet sie ihren Vorderkörper auf und nimmt eine Haltung ein, die man, mit etwas Fantasie als
„sphinxartig“ bezeichnen kann. Dieses Verhalten
und diese Haltung hat der Art den
wissenschaftlichen Namen verliehen: RenéAntoine Ferchault de Réaumur verwendete
nämlich 1736 erstmals den Begriff „Sphinx“ für die
Raupe und nannte die Art Sphinx ligustri. Carl von
Linné, der grosse Pionier der zoologschen
Systematik übernahm diesen Namen denn auch
im Jahr 1746 in der ersten Ausgabe seiner
„Fauna Suecica“, wo er die Fauna Schwedens
beschrieb.
Wenn die Raupe verpuppungsbereit ist, beginnt
sie ruhelos umherzulaufen und verfärbt sich am Rücken langsam braun. Meist im August oder
September, jedoch auch schon im Juli oder noch im Oktober, gräbt sich die Raupe zur
Verpuppung in lockere Erde ein und überwintert bis zum Frühsommer im Boden, wo dann wieder
die Falter schlüpfen, in den Nächten nektarsaugend um unsere Pflanzen herumschwirren und
etwas „Tropenfeeling“ vermitteln..
Thomas Althaus, Oltigen
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Anhang I
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Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015
Anhang II
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Anhang III
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Nächste Ausgaben
Nr. 58
Nr. 59
Nr. 60
Nr. 61
Nr. 62
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06.11.2015
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12.02.2016
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16.09.2016
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07.09.2015 (neu, 8-ung, vorgezogener Termin)
26.10.2015
07.12.2015
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08.04.2016
08.07.2016
09.09.2016
28.10.2016
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Herausgeber:
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Redaktion „Radelfinger“
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