Radelfingen, 9.7.2015 www.radelfingen.ch Nr. 57 / Juli 2015 Detligen / Radelfingen 9.7.2015 Inhalt Aus dem Gemeinderat Aus der Gemeindeverwaltung Information AHV-Zweigstelle Aus der Schule Mitteilungen / Informationen Verschiedene Beiträge Anhänge I Landfrauen-Reise 18.8.2015 II Adventsmärit 2015 III Abfallkalender Detligen, Wasserleitungsbruch, 8.7.2015 Nächste Ausgabe Seite Seite Seite Seite Seite Seite 03 10 13 16 19 23 Seite 26 27 28 18. September 2015 Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 2 / 32 Gemeindeverwaltung / Postagentur Gemeindehaus: Bühlstrasse 2, 3036 Detligen Gemeindeverwaltung/Postagentur im 1. Stock Gemeindesaal Sitzungszimmer Gemeinderat im Erdgeschoss Präsidialbüro im Erdgeschoss Allgemeines Sitzungszimmer im Untergeschoss Abwartswohnung im 2. Stock Zivilschutzanlage/weitere Räume im 2. Untergeschoss Telefon: 031 825 61 06 Telefax: 031 825 64 07 E-Mail: [email protected] Homepage: www.radelfingen.ch Öffnungszeiten: Montag Dienstag bis Donnerstag Freitag 08.00h - 12.00h 08.00h - 12.00h 08.00h - 12.00h 13.30h - 18.00h 13.30h - 16.30h 13.30h - 16.00h AHV-Zweigstelle Schulsekretariat nur Montag und Dienstag Bausekretariat Mittwoch und Donnerstag jeweils Vormittag Postagentur Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 3 / 32 Aus dem Gemeinderat Gemeindeversammlung vom 11. Mai 2015 An der Gemeindeversammlung nahmen 43 Personen (4,53% der Stimmberechtigten) teil. Folgende Geschäft wurden gemäss Antrag des Gemeinderates mit grossem Mehr und ohne Gegenstimmen beschlossen: Verwaltungsrechnung 2014 o Genehmigung ausserordentliche Abschreibung o Genehmigung Verwaltungsrechnung Entwidmung Aktien Müve Biel-Seeland AG Teilrevision Abwasserentsorgungsreglement, Gebührenverordnung Verpflichtungskredit Wasser-/ Abwasserleitung und Lobsigenstrasse Die nächste, ordentliche Gemeindeversammlung findet am Montag, 7. Dezember 2015 statt. Der Gemeinderat Kluger Rat - Notvorrat Ein kluger Rat Verbrauchsgüter, insbesondere Lebensmittel, werden täglich über ein gut funktionierendes Verteilersystem transportiert. Fällt dieses Transportsystem aufgrund blockierter Strassen oder aus anderen Gründen aus, können kleinere Ortschaften innert kurzer Zeit von der Lebensmittelversorgung abgeschnitten werden. Man geht heute davon aus, dass ein Versorgungsunterbruch nicht Monate, aber doch mehrere Tage andauern könnte. Deshalb wird empfohlen, einen Haushaltvorrat für rund eine Woche zu halten. Ein Notvorrat für ungewohnte Situationen Eine vernünftige Vorratshaltung ist sinnvoll, um einer ungewohnten Situation (Hochwasser, Lawine, Murgang, Orkane, starker Schneefall, Krankheit) gelassen begegnen zu können. Ein Lebensmittelvorrat kann aber auch ganz praktisch sein, wenn unerwarteter Besuch kommt oder man, aus welchen Gründen auch immer, nicht dazu gekommen ist, genügend einzukaufen. Trinken ist wichtiger als Essen Überall in der Schweiz verfügen wir über praktisch unbegrenzte Mengen an Trinkwasser. Trinkwasser ist für uns so selbstverständlich, dass wir uns kaum Gedanken darüber machen, wie es wäre, wenn es einmal nicht mehr fliesst; zum Beispiel aufgrund eines Leitungsbruchs. Auch eine Verunreinigung des Trinkwassers kann vorkommen. Bereits nach drei Tagen ohne genügend Flüssigkeit kann es für uns Menschen lebensgefährlich werden. Die Empfehlung lautet: pro Person 9 Liter Wasser (ein Sixpack) in den Vorrat. Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 4 / 32 Tipps zur Vorratshaltung Der Haushaltvorrat setzt sich sinnvollerweise aus lagerfähigen Lebensmitteln zusammen. Keine „Astronautennahrung“, sondern Lebensmittel, die Sie im täglichen Leben konsumieren uns so regelmässig umsetzen. Es geht also nicht darum, einen Notvorrat anzulegen und diesen dann zu vergessen, sondern es geht darum, eine Reserve von täglich benötigten Nahrungsmitteln anzulegen. Nehmen Sie bei der Zusammenstellung dieses Vorrats auf die geschmacklichen Vorlieben der Familienmitglieder Rücksicht. Auch ein gewisser Vorrat an kalt geniessbaren Lebensmitteln macht Sinn. Im Übrigen sollten Lebensmittel sachgerecht gelagert und innert nützlicher Frist verbraucht werden. Zählen die Lebensmittel im Tiefkühler auch zum Notvorrat? Ja, denn auch nach einem Stromausfall lassen sich die Nahrungsmittel noch problemlos konsumieren. Allerdings sollten einmal aufgetaute Lebensmittel nicht wieder eingefroren, sondern rasch verbraucht werden. Empfohlener Notvorrat Getränke 9 Liter Wasser (pro Person) Frucht- und Gemüsesäfte Haltbare Lebensmittel (für rund 1 Woche) Reis oder Teigwaren Öl oder Fett Konservendosen z.B. mit Gemüse, Früchten oder Pilzen Fertigtomatensauce im Glas oder Tetrapack Fleisch- oder Fischkonserven Fertiggerichte (ungekühlt haltbar, z.B. Chili con Carne, Reisgerichte, Rösti) Fertigsuppen Zucker, Konfitüren, Honig Bouillon, Salz, Pfeffer Kaffee, Kakao, Tee Dörr- und Hülsenfrüchte Zwieback oder Knäckebrot Schokolade Kondensmilch, UHT-Milch Hartkäse (Greyerzer, Sbrinz, Bergkäse, usw.) Dauerwürste, Trockenfleisch Spezialnahrung (für Säuglinge, bei Nahrungsmittelunverträglichkeit) Futter für Haustiere Verbrauchsgüter Transistorradio, Taschenlampen mit (Ersatz-)Batterien Kerzen, Streichhölzer und/oder Feuerzeug Gascartouchen für Campinglampen oder –kocher Seife, WC-Papier, Hygieneprodukte Quellenangabe: Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL, 3003 Bern Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 5 / 32 Verhaltens- und Schutzmassnahmen bei erhöhter Radioaktivität Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz informiert in regelmässiger Folge darüber, was bei einem Ereignis mit erhöhter Radioaktivität beachtet werden muss. Wenn bei einem Störfall die Gefahr besteht, dass radioaktive Stoffe in die Umwelt entweichen, wird durch die Behörden der „allgemeine Alarm“ ausgelöst. Mit dem „allgemeinen Alarm“ wird die Bevölkerung zum Radio hören aufgerufen. Über das Radio werden mögliche Verhaltensanweisungen oder Sofortmassnahmen bekanntgegeben: Türen und Fenster schliessen im Haus bleiben (Schutz im Haus ist besser als im Auto) Kaliumiodidtabletten bereitstellen Radio hören für weitere Infos Ruhe bewahren usw. Es ist wichtig die Anweisungen der Behörden zu beachten, damit das gesundheitliche Risiko möglichst klein gehalten werden kann. Besondere Massnahmen in der Landwirtschaft Bei einer Gefährdung durch erhöhte Radioaktivität müssen im Bereich der Landwirtschaft diverse weitere Schutzmassnahmen getroffen werden. Dazu gehört z.B. das Einstallen der Nutztiere, das Bereitstellen von Futtervorräten, usw. Weitere Informationen erhalten Sie dazu: „Merkblatt für Nutztierhalter“ http://www.pom.be.ch/pom/de/index/bevoelkerungsschutz-militaer/zivilbevoelkerungsschutz/bevoelkerungsschutz/abc_schutz/zone_1_und_2_kkm.assetref/dam/doc uments/POM/BSM/de/AZB/Zone_1_und_2_KKM/2014_07_15_KKW_Merkblatt_Nutztierhalter. pdf Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 6 / 32 „Merkpunkte für den ABC-Schutz in der Landwirtschaft“ http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/internet/bs/de/home/dokumente/unterlagen_nat__a bc-schutz.parsys.57508.downloadList.11670.DownloadFile.tmp/merkpunktelandwirtschaftd.pdf Tipp: Der Radelfinger kann unter www.radelfingen.ch Aktuell Radelfinger online geöffnet werden. Dies vereinfacht das Herunterladen der Merkblätter. Wichtiger Hinweis: Der Schutz der Gesundheit hat immer Vorrang vor allen anderen Massnahmen! Gemeindeführungsorgan GFO Gemeinderätin Christine Gerber Öffentlich zugängliches Büchergestell im Foyer vom Gemeindehaus Die Kulturkommission wird ab anfangs August 2015 ein öffentlich zugängliches Büchergestell im Foyer vom Gemeindehaus aufstellen. Die Idee hinter diesem kulturellen Angebot ist Folgendes: Alle interessierten Personen können während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Bücher holen und bringen. Wer ein Buch lesen möchte, entnimmt es einfach dem Regal – anonym und ohne jegliche Formalitäten. Normalerweise wird das Buch nach dem Lesen wieder zurückgebracht. Es darf aber auch behalten und/oder durch ein anderes ersetzt werden. Das entscheidet jeder Nutzer, jede Nutzerin selbst. Es ist kein Eintrag und keine Mitgliedschaft nötig. Folgende Regeln müssen beachtet werden: Das Büchergestell ist zugänglich während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und den öffentlichen Anlässen Die Bücher dürfen gebraucht sein, sollten jedoch in gutem und sauberem Zustand sein Im Gestell möchten wir keine spezialisierte Fachliteratur, Kinder- und Jugendbücher, Lehrbücher und Zeitschriften Wir dulden Keine Pornografie, kein Werbematerial, keine gewaltverherrlichenden und ideologisierenden Bücher Es ist keine Entsorgungsstelle, sondern ein Freizeitangebot Das Gestell darf nicht überfüllt werden (keine Bücher oben auf stehende Bücher legen) Wir hoffen, dass dieses Angebot rege benützt wird. Kulturkommission Gemeinderätin Christine Gerber Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 7 / 32 Jungbürgerfeier für den Jahrgang 1997 Die Jungbürgerfeier findet in diesem Jahr am 30. Oktober 2015 statt. Die beteiligten Jungbürger und Jungbürgerinnen wurden bereits persönlich darüber informiert. Gemeinderätin Christine Gerber Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 8 / 32 Aufhebung des Wahllokals im Schulhaus Radelfingen Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 6. Juli 2015 beschlossen, das Wahllokal in Radelfingen für Wahlen und Abstimmungen auf den 31. Dezember 2015 aufzuheben. Er hat vorgängig alle Argumente und Überlegungen sorgfältig geprüft und abgewogen, auch im Wissen, dass auf Ende Jahr eine lange Tradition zu Ende gehen wird. Die Zahl der Stimmberechtigen, die das Wahllokal im Schulhaus Radelfingen benützen, ist in den vergangenen Jahren laufend rückläufig gewesen. In den Jahren 2008 – 2014 stimmten im Durchschnitt über 80 Prozent brieflich ab und lediglich rund 5 Prozent derjenigen Stimmberechtigten, die abstimmten oder wählten, benutzten dazu die Wahlurne in Radelfingen. Bei den ersten zwei Abstimmungen in diesem Jahr suchten durchschnittlich nur noch 13 Personen das Wahllokal Radelfingen auf. Auf der anderen Seite wird es immer schwieriger, Personen in den Gemeinde-Wahlausschuss zu rekrutieren. Meistens erledigen die Aufgebotenen ihre Aufgaben nicht ganz freiwillig. Hinzu kommt, dass der Trend des brieflichen Wählens und Abstimmens in den letzten Jahren weiter zugenommen hat. Die Umsetzung des sogenannten E-Votings steht kurz bevor. Der Gemeinderat hofft auf das Verständnis der Einwohnerinnen und Einwohner von Radelfingen, welche das Wahllokal auch heute noch regelmässig benutzen. Er bittet sie, künftig entweder von der brieflichen Abstimmung Gebrauch zu machen oder ab 2016 das Wahllokal im Gemeindehaus in Detligen zu benutzen. Gemeindepräsident Urs Kuhn Aufstieg des SC Radelfingen Es ist geschafft! Die erste Mannschaft des Sportclubs Radelfingen ist mit Bravour in die 3. Liga aufgestiegen. Sie hat während der ganzen Saison 2014/2015 ihre Gruppe in der 4. Liga dominiert und klar gewonnen. Diese grosse Leistung ist einerseits das Resultat eines starken Teams, aber auch eines guten Trainers. Aber auch die konstant gute Arbeit der letzten Jahre im Juniorenbereich hat sicher zum grossen Erfolg beigetragen. Der Gemeinderat gratuliert der 1. Mannschaft, dem Trainer und dem Vorstand des SC Radelfingen und wünscht dem gesamten SCR viel Freude und Erfolg für die Saison 2015/2016. Gemeindepräsident Urs Kuhn Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 9 / 32 Verkehrssicherheit auf unseren Gemeindestrassen Auf verschiedenen Abschnitten unserer Gemeindestrassen wird zu schnell gefahren. Fahrzeuglenkerinnen und -lenker missachten nicht nur die signalisierten Tempolimiten, sondern passen ihre Geschwindigkeiten nicht den teils heiklen Strassensituationen an. Der Gemeinderat hat sich zwar aus verschiedenen Gründen gegen die Einführung von Tempo-30Zonen ausgesprochen. Das heisst aber nicht, dass auf dem Gemeindestrassennetz rücksichtslos gefahren werden darf. Dass die Geschwindigkeit den Verhältnissen und den Situationen angepasst werden muss, ist nicht nur im Strassenverkehrsgesetz verankert, sondern auch eine Frage des Anstandes und der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dabei sind nicht nur MotorradfahrerInnen, sondern auch Traktor- und Lastwagenführer sowie „normale“ Automobilisten im Kreuzfeuer der Kritik. Eine Delegation des Gemeinderates ist mit betroffenen AnwohnerInnen zusammengesessen und hat ihre Anliegen entgegen genommen und sie mit ihnen diskutiert. Die Möglichkeiten, durch bauliche Massnahmen eine angepasste Fahrweise an heiklen Stellen zu erreichen, sind beschränkt. Trotzdem wird geprüft, in welcher Form an einzelnen Stellen durch gezielte Verengungen eine Temporeduktion erreicht werden kann. Die effektivste Massnahme zur Einhaltung der signalisierten Geschwindigkeit ist nach wie vor die polizeiliche Radarkontrolle. Die Gemeinde Radelfingen wird in den kommenden Wochen in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei an Schlüsselstellen entsprechende Kontrollen durchführen lassen. Im Weiteren wird der Gemeinderat mit „bekannten Temposündern“ direkt das Gespräch suchen und sie auf ihre Fahrlässigkeit hinweisen. Mit einem Appell an die Vernunft und an die Rücksichtnahme jedes Einzelnen können nämlich Unfälle und damit verbundenes Leid verhindert werden. Gemeindepräsident Urs Kuhn Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 10 / 32 Aus der Gemeindeverwaltung Wir gratulieren und heissen herzlich willkommen Vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2015 haben wir Rebekka Kessi (Foto rechts) praxisorientiert zur Kauffrau ausgebildet. Rebekka hat die Lehrabschlussprüfungen, wie von uns nicht anders erwartet, mit Bravour bestanden, wozu wir ihr herzlich gratulieren. Seit dem ersten Arbeitstag hat uns Rebekka mit ihrer aufgestellten, stets positiven und zuvorkommenden Art Freude bereitet. Schon nach wenigen Wochen konnten wir sie dank ihres Interesses, einer grossen Portion Ehrgeiz und einer guten Auffassungsgabe, am Telefon und Empfang unserer Verwaltung einsetzen. Wir wissen von vielen anderen Betrieben und Verwaltungen, dass die Einstellung, welche Rebekka täglich bewiesen hat, nicht mehr als selbstverständlich vorausgesetzt werden kann. Für unser kleines Verwaltungsteam war dies aber eine Voraussetzung, damit das Arbeitsvolumen mit der Integration der Auszubildenden überhaupt bewältigt werden konnte. Für den Einsatz, die Zuverlässigkeit und die wertvolle Arbeit möchten wir hier Rebekka noch einmal ganz herzlich danken. Grosser Dank und Anerkennung geht an die Ausbildnerin Martina Tschannen (Foto links). Sie hat mit viel Herzblut, Fachverstand und Einsatz den Hauptanteil zur tollen Entwicklung von Rebekka beigetragen. Rebekka wird zukünftig die Berufsmaturität besuchen und uns bis zur Rückkehr von Martina Tschannen Ende April 2016 (siehe Radelfinger April) noch einen Nachmittag pro Woche zur Verfügung stehen, was wir sehr schätzen. Am 1. Juli 2015 hat Nadja Tschannen (wie im Radelfinger April informiert) die Arbeit mit einem 40%-Arbeitspensum auf der Gemeindeverwaltung aufgenommen. Wir freuen uns auf die aus unserer Sicht perfekte Ergänzung in unserem Team und wünschen ihr viel Spass und Freude an der neuen Aufgabe. Frau Tschannen wird im Bereich Einwohner- und Fremdenkontrolle, Postagentur, Telefon und Empfang, tätig sein. Gemeindeverwalter und Verwaltungs-Team Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 11 / 32 Hundetaxe 2015 Die Hundetaxe wird den gemeldeten Hundebesitzern im August durch die Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt. Die Taxe beträgt Fr. 75.-- für jeden Hund, der vor dem 1. Mai 2015 geworfen wurde. Seit dem Jahr 2013 verzichtet die Gemeinde auf das Herausgeben von Hundemarken. Die alten Marken können durch die Hundebesitzer entsorgt werden. Alle Hundebesitzer, die bei der Gemeinde Radelfingen noch nicht registriert sind, werden gebeten, dies bis spätestens am 31. Juli 2015 nachzuholen. Bitte melden Sie bei der Gemeindeverwaltung ebenfalls, wenn Ihr Hund gestorben oder nicht mehr in Ihrem Besitz ist. Widerhandlungen gegen die Tax- und Meldepflicht werden gemäss kantonalem Hundegesetz vom 27.03.2012 mit Busse bis Fr. 5‘000.-- bestraft. Beaufsichtigung der Hunde Als Hundebesitzer/in sind Sie für Ihr Tier verantwortlich. Oft bleibt Hundekot in Wiesen, auf Trottoirs oder Spazierwegen liegen. In der Gemeinde Radelfingen befinden sich genügend Robidogs, um die „Geschäfte“ Ihrer Vierbeiner zu entsorgen. Helfen Sie mit, unsere Gemeinde sauber zu halten, in dem Sie den Kot Ihres Hundes einsammeln und in einem Robidog-Kasten deponieren. Besten Dank für Ihre aktive Mitarbeit! Gemeindeverwalter-Stv. Martina Tschannen Wohnungsbörse (Miet- und Verkaufsobjekte) Gemeindegebiet Radelfingen Diese Rubrik kann für die Liegenschaften auf dem Gemeindegebiet von Radelfingen gratis benützt werden. Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit der Publikation auf unserer Homepage www.radelfingen.ch. Inserate bitte an die Gemeindeverwaltung Radelfingen (siehe letzte Seite) Auszug aus unserer Homepage www.radelfingen.ch Zu vermieten: Studiowohnung in Landerswil, ab sofort 1 Zimmer mit Küche und Bad Miete: Fr. 400.- / Monat (inkl. NK) Familie Minder, Landerswil Tel. 031 825 61 85 Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Junge Familie mit 3 Kindern sucht Einfamilienhaus oder Bauland in der Gemeinde Radelfingen und Umgebung. Über Angebote auf Tel. 079 567 30 22 freuen wir uns sehr. Gesucht in Detligen Garagen- oder Einstellhallenplatz oder auch nur einen Autoabstellplatz. Tel. 076 431 26 26 Seite 12 / 32 Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 13 / 32 Information AHV-Zweigstelle AHV/IV: Bei Scheidung Einkommensteilung verlangen! Grundsätzliches Bei der Berechnung der AHV/IV-Renten für verheiratete, verwitwete und geschiedene Personen werden die Einkommen, die von der Ehefrau und vom Ehemann während der Kalenderjahre der gemeinsamen Ehe erzielt wurden, zusammengezählt und je hälftig auf die beiden Ehepartner aufgeteilt. Für die Einkommensteilung (Splitting) fallen nur die Kalenderjahre in Betracht, während welchen beide Ehegatten in der schweizerischen AHV/IV versichert gewesen sind. Einkommen, welche die Ehegatten im Jahr der Eheschliessung und im Jahr der Auflösung der Ehe erzielt haben, werden nicht geteilt. Ein Splitting wird somit erst durchgeführt, wenn die Ehe mindestens ein ganzes Kalenderjahr gedauert hat. Die Regeln über das Splitting bei Auflösung einer Ehe durch Tod oder Scheidung sind vollumfänglich auf eingetragene Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare anwendbar. Wann wird die Einkommensteilung durchgeführt? Eine Einkommensteilung erfolgt bei Ehepaaren, wenn: Die Ehe durch Scheidung oder Ungültigerklärung aufgelöst wird, auf Antrag der Ex-Ehepartner beide Ehegatten Anspruch auf eine Alters- oder eine Invalidenrente haben, von Amtes wegen ein Ehegatte stirbt und der andere einen Anspruch auf eine Alters- oder Invalidenrente hat, ebenfalls von Amtes wegen. Eine Einkommensteilung erfolgt bei eingetragenen Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare, wenn: Eine eingetragene Partnerschaft durch Gerichtsbeschluss aufgelöst wird, auf Antrag der ExPartner, beide Partner Anspruch auf eine Alters- oder eine Invalidenrente haben, von Amtes wegen ein Partner stirbt und der andere ein Anspruch auf eine Alters- oder Invalidenrente hat, ebenfalls von Amtes wegen. Einkommensteilung bei Scheidung Bei Scheidung können die Ex-Ehegatten die Einkommensteilung bei einer Ausgleichskasse verlangen, bei welcher einer von ihnen Beiträge bezahlt hat. Mit dem InfoRegister auf der Internetseite www.ahv-iv.info (Rubrik Dienstleistungen) können sich die Versicherten diejenigen AHV-Kassen anzeigen lassen, bei denen für sie ein IK geführt wird. Der Antrag auf Splitting ist mit amtlichem Formular von beiden ehemaligen Ehegatten gemeinsam oder durch jeden für sich einzureichen. Die Antragsformulare können bei jeder Ausgleichskasse in der Schweiz bezogen werden. Im Internet sind sie unter www.ahv-iv.info, Rubriken „Formulare“, „Allgemeine Verwaltungsformulare“ zu finden. Dem Antrag ist ein amtlicher Ausweis (Familienbüchlein usw.) sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung des Gerichts beizulegen. Die dargelegten Grundsätze über die Formalitäten des Splittings bei Scheidung gelten sinngemäss für Personen, deren registrierte Partnerschaft durch Gerichtsbeschluss aufgelöst wurde. Als Beweisakt dient das Auflösungsurteil. Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 14 / 32 Empfehlung Unterlassen beide geschiedenen Ehegatten die Einleitung des Verfahrens, so muss die Ausgleichskasse die Einkommensteilung spätestens im Zeitpunkt der Rentenberechnung von Amtes wegen vornehmen. Bei Personen, die mehrfach verheiratet waren oder bei denen zwischen Scheidung und Beginn des Rentenanspruchs eine lange Zeitspanne liegt, ergeben sich oft Probleme, die für die Rentenberechnung unabdingbaren genauen Daten beizubringen. Wir empfehlen deshalb geschiedenen Ehegatten, das Gesuch möglichst unmittelbar nach der Scheidung gemeinsam einzureichen. Nur so können wir das Verfahren rasch und zuverlässig durchführen und später Verzögerungen bei der Rentenfestsetzung und –auszahlung vermeiden. Weitere Informationen www.akbern.ch oder bei den AHV-Zweigstellen, die kostenlos Formulare und Merkblätter abgeben. AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS BERN Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Was sind Ergänzungsleistungen? Ergänzungsleistungen (EL) decken den Existenzbedarf von AHV/IV-Leistungsbezüger/innen, sofern die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind. EL sind keine Fürsorgeleistungen. Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Einen EL-Anspruch hat, wer die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen dazu erfüllt. Die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wer: Eine AHV- oder IV-Rente, eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein IV-Taggeld bezieht (gewisse Personen haben auch dann ein Anrecht auf EL, wenn sie eine AHV/IV-Rente nur deshalb nicht beziehen, weil sie die für die Rente erforderliche Mindestbeitragsdauer nicht erfüllt haben) und das Schweizerbürgerrecht besitzt oder EU/EFTA-Bürger/in ist oder sich als Ausländer/in ununterbrochen mindestens 10 Jahre in der Schweiz aufhält (bei Personen aus gewissen Staaten muss lediglich eine Frist von fünf Jahren eingehalten werden, die zuständige Zweigstelle erteilt gerne weitere Auskünfte) oder sich als Flüchtling oder Staatenloser ununterbrochen während mindestens 5 Jahren in der Schweiz aufhält. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, wer weniger Einnahmen als Ausgaben hat. Dabei bestimmt das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen, welche Einnahmen anzurechnen sind und welche Ausgaben akzeptiert werden. Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet? Um die Höhe des EL-Anspruchs zu bestimmen, werden die anerkannten Ausgaben wie z.B. der Lebensbedarf und die Wohnungsmiete (bei Heimbewohner/innen die Heimkosten), Krankenkassenprämien usw. dem anrechenbaren Einkommen gegenübergestellt. Zum anrechenbaren Einkommen gehören nicht nur alle Renteneinkünfte (inkl. AHV/IV-Renten) und Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 15 / 32 anderen Einkommen, sondern auch das Vermögen nach Abzug der Schulden und der Vermögensertrag. Welche Krankheits- und Behinderungskosten können vergütet werden? Die EL vergütet unter gewissen Voraussetzungen Kosten für Zahnarzt, Diät, medizinisch notwendige Transporte, Hilfsmittel, Selbstbehalte und Franchisen sowie Pflegekosten, falls die Pflege zu Hause oder in Tagesstrukturen vorgenommen wird. Krankheits- und Behinderungskosten müssen einzeln ausgewiesen und unter Vorlage der Rechnungskopien innert 15 Monaten seit Rechnungsstellung bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort geltend gemacht werden. Keine Leistung ohne Anmeldung! Der EL-Anspruch muss mit amtlichem Anmeldeformular, zusammen mit allen Belegen und Beweismitteln, bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort geltend gemacht werden. Wer EL beansprucht, hat alle nötigen Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse wahrheitsgetreu zu erteilen sowie alle verlangten Beweismittel und Belege vorzulegen. Wer durch unwahre oder unvollständige Angaben für sich oder für andere widerrechtlich eine EL erwirkt oder zu erwirken versucht, macht sich strafbar. Ausserdem müssen zu Unrecht bezogene EL zurückerstattet werden. Änderungen sofort melden! Ergänzungsleistungsbezüger/innen oder deren Vertreter/innen haben der AHV-Zweigstelle ihres Wohnorts jede Änderung der persönlichen (z.B. Änderung des Zivilstandes oder Wohnsituation) und wirtschaftlichen (z.B. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Erbschaftsanfall) Verhältnisse sofort und unaufgefordert zu melden. Diese Meldepflicht erstreckt sich auch auf Veränderungen, die bei Familienmitgliedern eintreten, die bei der EL-Festsetzung berücksichtigt wurden. Eine Meldepflichtverletzung hat die Rückerstattungspflicht der zu Unrecht bezogenen Ergänzungsleistungen zur Folge! Informationen www.akbern.ch oder bei den AHV-Zweigstellen, die kostenlos Auskünfte erteilen und amtliche Formulare sowie Merkblätter abgeben. AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS BERN Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 16 / 32 Aus der Schule Schülertransport 2015/16 Gemäss Art. 6 des Reglements über den Transport von Schülerinnen und Schülern ist der Anspruch auf einen Beitrag an die Kosten oder einen Transport abhängig vom Wohnort und Alter der SchülerInnen. Aufgrund der Schliessung der Poststelle Detligen hat die Gemeindeverwaltung die Postautoabonnemente für die Kindergärteler sowie die SchülerInnen wie bereits letztes Jahr direkt bei der PostAuto Schweiz AG in Bern bestellt. Gleichzeitig mit dem Fahrplanwechsel vom Dezember 2014 wurde der Abo-Verbund ZigZag in den Tarifverbund Libero integriert. Dies hat zur Folge, dass der Preis für ein Jahresabonnement neu CHF 513.00 beträgt (im ZigZag betrug dieser noch CHF 494.00) und dass die Abonnemente nicht mehr in Papier- sondern in Kreditkartenformat ausgestellt werden (in den Schreiben an die Eltern wurde der Preis aufgrund einer falschen Angabe der PostAuto Schweiz AG noch mit CHF 540.00 ausgewiesen; entschuldigen Sie bitte die fehlerhafte Information). Wie kommt Ihr Kind zum Abonnement? Kindergärteler und SchülerInnen bis und mit 6. Klasse Das Postautoabonnement wird Ihrem Kind am 1. Schultag des Schuljahres 2015/16 (10. August 2015) durch die jeweilige Lehrperson abgegeben. Gemäss Art. 8 des Reglements über den Transport von Schülerinnen und Schülern übernimmt die Gemeinde die vollen Abonnementskosten. Der Chauffeur des Postautos ist über den Zeitpunkt der Abonnementabgabe informiert. Die erste Fahrt am 10. August 2015 in den Kindergarten oder in die Schule kann demzufolge ohne Abonnement angetreten werden. SchülerInnen 7. – 9. Klasse Das Jahresabonnement kann ab sofort gegen Bezahlung Ihres Anteils bei der Gemeindeverwaltung Radelfingen, Bühlstrasse 2, 3036 Detligen, abgeholt werden. Die Gemeinde übernimmt gemäss Art. 8 des Reglements über den Transport von Schülerinnen und Schülern 2/3 der Abonnementskosten von beitragsberechtigten SchülerInnen gemäss Anhang I, da die Abonnemente auch an den Wochenenden und in den Ferien gültig sind. SchülerInnen mit Wohnort in den Ortsteilen Detligen, Ostermanigen, Jucher, Matzwil, Oberruntigen, Oltigen, Landerswil und Oberholz bezahlen folglich CHF 171.00 an das Jahresabonnement. Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 17 / 32 SchülerInnen mit Wohnort im Ortsteil Radelfingen bezahlen CHF 342.00 an das Jahresabonnement, weil der Schulweg von April – Oktober zumutbar ist (s. Anhang I des Reglements über den Transport von Schülerinnen und Schülern). Wer kein Jahresabonnement bestellt hat, kann den Beitrag an die Monatsabonnemente (November – März; 2/3 entsprechen CHF 171.00) gegen Vorweisung einer entsprechenden Quittung bei der Gemeindeverwaltung Radelfingen, Bühlstrasse 2, 3036 Detligen, beziehen. GU9-SchülerInnen (9. Klasse in einem öffentlichen Gymnasium) Die Gemeinde bezahlt analog den SchülerInnen der 7. – 9. Klasse 2/3 an die Kosten eines Jahresabonnements für den öffentlichen Verkehr. Der Gemeindebeitrag kann ebenfalls gegen Vorweisung einer entsprechenden Zahlungsbestätigung bei der Gemeindeverwaltung Radelfingen abgeholt werden. Für allfällige Fragen stehen Ihnen die Schulleitung (Walter Ledermann) oder das Schulsekretariat (Sandra Habegger) selbstverständlich zur Verfügung. Schulleitung und Schulsekretariat Radelfingen Mittagstisch (Tagesschulangebot) Unter „Tagesschulangebot“ versteht man im Kanton Bern ein pädagogisch geleitetes Betreuungsangebot für Kindergarten- und Schulkinder. Die Gemeinde respektive Schulleitung befragt die Eltern jährlich über ihre Bedürfnisse. Besteht eine verbindliche Nachfrage von zehn oder mehr Kindern für ein Modul, führt es die Gemeinde. Tagesschulangebote sind für die Eltern freiwillig und gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Einkommen, Vermögen und Familiengrösse individuell nach kantonalem Tarif berechnet. Ziele von Tagesschulangeboten sind Kinder werden während der Berufstätigkeit ihrer Eltern professionell betreut und in ihrer Entwicklung gefördert. Kinder erleben den Kontakt zu Gleichaltrigen und lernen sich in einer Gruppe zu bewegen. Fremdsprachige Kinder lernen Sprache und Kultur im Kontakt mit anderen kennen. Kinder erledigen ihre Hausaufgaben in der Schule und werden in ihrer Freizeit gefördert; die Tagesschule unterstützt somit den Bildungsauftrag der Schule. In Radelfingen war und ist das Interesse an den Tagesschulangeboten relativ gering. Seit dem Jahre 2010 bietet die Gemeinde auf freiwilliger Basis (Nachfrage von weniger als 10 Kindern) jeweils am Donnerstag einen Mittagstisch an (gemeinsames Mittagessen und Betreuung ab 12.05 Uhr – Wiederbeginn Nachmittagsunterricht um 13.40 Uhr), welcher durchschnittlich durch ca. 5 SchülerInnen genutzt wurde, respektive wird. Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 18 / 32 Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, wird pro Mahlzeit und Kind zur Zeit pauschal CHF 10.00 verrechnet (Restkosten werden durch die Gemeinde getragen). Sollte die Nachfrage am Tagesschulangebot in den nächsten Jahren grösser werden (mehr als 10 Kinder), wäre die Gemeinde verpflichtet die gewünschten Module anzubieten. Dies würde zur Anwendung der vorgegebenen Tarife des Kantons aufgrund des anrechenbaren Einkommens der Eltern führen. Da zum Teil ebenfalls eine Mittagsbetreuung am Dienstag gewünscht wurde, haben wir Vorkehrungen getroffen, dass grundsätzlich auch am Dienstag ein Mittagstisch angeboten werden könnte. Anmeldungen für die Mittagsbetreuung von Dienstag (nur Durchführung bei genügend Anmeldungen) sowie von Donnerstag (ab August 2015) nimmt das Schulsekretariat Radelfingen, Sandra Habegger, 3036 Detligen, Tel: 031 825 61 06, e-mail: [email protected], ab sofort entgegen (anwesend jeweils Montag und Dienstag ganztags). Schulleitung und Schulsekretariat Radelfingen Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 19 / 32 Mitteilungen / Informationen Happy Birthday / Herzliche Glückwünsche! Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung gratulieren: Wyssen-Maibach Ernst Tanner-Schneiter Hans Schori-Imhof Rosa 94 Jahre 92 Jahre 92 Jahre Jubilarinnen und Jubilare, welche die Gratulation im Radelfinger künftig nicht mehr haben möchten, können dies der Gemeindeverwaltung melden. Nächste Vereins- und Behördenanlässe Radelfingen / Detligen / Frieswil Auszug aus dem Veranstaltungskalender der Kulturkommission 01.08.2015 09.08.2015 29./30.08.2015 12.09.2015 20.09.2015 Nationalfeiertrag im Sandgrüebli Kirchgemeinde und Musikgesellschaft Detligen, Sandgrüebli-Predigt Musikgesellschaft Detligen, Türmlifest im Gemeindehaus, Detligen Spielgruppe Igelrain, Kleiderbörse im Dorfhaus, Frieswil Männerchor Radelfingen, Singen zum Bettaggottesdienst, Kirche Radelfingen Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 20 / 32 Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 21 / 32 Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 22 / 32 1. August 2015 im Sandgrüebli Im Auftrag der Kulturkommission und des Gemeinderates stellen wieder Bürger der Gemeinde Radelfingen im „Grüebli“ oberhalb Detligen ein 1. August-Feuer für die Bevölkerung auf. Für das Aufstellen des Feuers werden weitere freiwillige HelferInnen gesucht. Bitte meldet Euch bei: Markus Jaberg 079 395 33 85 oder Stefan Gerber 079 295 19 69. Das Abbrennen des Höhenfeuers am 1. August beginnt ca. um 22.00 Uhr. Vor Ort wird eine kleine Festwirtschaft sein. Jung und Alt sind herzlich eingeladen an diesem schönen Aussichtsort den Nationalfeiertag zu feiern. Vorsicht mit Feuerwerk und dem Abbrennen privater Höhenfeuer Es ist Pflicht der Behörden, auf die Gefahren im Umgang mit dem Abbrennen von Höhenfeuern und speziell von Knallfeuerwerk aufmerksam zu machen. Knallfeuerwerk, Raketen und dergleichen bringen Brandgefahr für Haus, Hof und Feld. Die Bevölkerung wird deshalb aufgefordert bewegliches Feuerwerk mindestens einen Steinwurf vom nächsten Haus entfernt abbrennen zu lassen. Raketen nur in offenes Gelände, unter besonderer Beobachtung der Windund Fallrichtung abzufeuern. Lampions nicht unbeaufsichtigt brennen zu lassen. Die Bevölkerung wird gebeten, Feuerwerk nur am Bundesfeiertag abbrennen zu lassen. Nehmen Sie Rücksicht auf kranke und betagte Leute, auf Nachbarn und auf Tiere, sie werden Ihnen dankbar sein. Die Gemeinderätin Christine Gerber Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 23 / 32 Verschiedene Beiträge BERICHT 4. FRIENISBERGER ERLEBNISTAGE, 6./ 7. JUNI 2015 Am 6. und 7. Juni 2015 konnten die 4. Frienisberger Erlebnistage bei perfekten Wetterbedingungen durchgeführt werden. Sowohl am Samstag wie auch am Sonntag durften wir viele motivierte Teilnehmer jeder Altersklasse begrüssen. Neben dem Highlight des Abseilens vom Chutzenturm – wobei das Motto „Närvechutzel ufem Frienisberg“ besonders zur Geltung kam – erfreuten sich auch die anderen Bewegungsposten grosser Beliebtheit. Nicht wenige Sportbegeisterte wunderten sich, wie schwer es doch war, beim Nussknacken erfolgreich zu sein! Wie stark wir uns sonst auf den Sehsinn fixieren, wurde den Teilnehmenden beim Posten „Blinde Kuh“ eindrücklich aufgezeigt. Beim „Renner“ war nicht individuelle Schnelligkeit gefordert, sondern Teamwork, was viele Sprinter begeisterte. Auf der Homepage der Frienisberger Erlebnistage http://www.zssw.unibe.ch/erlebnistage/ finden Sie Fotoimpressionen vom Anlass sowie die Ranglisten von der Waldchallenge und vom „Renner“. Neben den sportlichen Aktivitäten kamen die Besucher in den Genuss von tollen Verpflegungsangeboten aus der Region Frienisberg. An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Teilnehmer und Teilnehmerinnen bedanken und hoffen, auch nächstes Jahr wieder viele Besucher empfangen zu dürfen! Vielen Dank auch an alle Sponsoren und Helfer, die uns bei der Organisation tatkräftig unterstützt haben! Auf Safari in der Gemeinde Radelfingen (45) Die Sommersonne scheint tagelang aus einem wolkenlosen Himmel und eine bleierne Hitze legt sich über das Land. Tropennächte sind angesagt. In der Dämmerung, bei etwas kühlerer Temperatur, sitzen wir bis spät in die Nacht draussen, und beobachten das wechselnde Farbenspiel von rosaroten, orangen, violetten, goldenen und blauen Pastelltönen am Firmament. Da werden wir plötzlich auf eine auffallende Bewegung vor dem Geissblattstrauch aufmerksam. Schwirrt doch dort ein unidentifiziertes Flugobjekt in der Luft herum. Dabei scheint es in der Luft elegant zu tanzen, still zu verharren oder sogar rückwärts zu fliegen. Ein Kolibri ? Bei uns ? Wohl nicht. Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 24 / 32 Bei näherer Betrachtung stellt sich das „Flugobjekt“ als imposanter Nachtschmetterling aus der Familie der Schwärmer mit einem etwa 6 cm langen Körper und einer Spannweite von bis zu 12 cm heraus. Es muss sich um einen Ligusterschwärmer handeln, der genau jetzt im Juni und Juli an Waldrändern in grösseren Waldlichtungen ebenso wie in offenem Gelände, Gärten und Parks beobachtet werden kann. Wie der Ligusterschwärmer sind die meisten Schwärmer dämmerungs- oder nachtaktiv (= „Nachtschmetterlinge“), aber es gibt auch solche, die man tagsüber im charakteristischen Schwirrflug von Blüte zu Blüte fliegen sehen kann (z.B. das Taubenschwänzchen), wo sie mit ihren langen Saugrüsseln den Nektar aufnehmen. Schwärmer zählen mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von ca. 50 km/h über längere Distanzen zu den schnellsten Fliegern unter den Insekten (einige Arten erreichen sogar 100 km/h). Dies und die hohe Schlagfrequenz der Flügel beim Schwirrflug (70 – 90 Flügelschläge pro Sekunde !) erfordert sehr viel Energie. Kein Wunder benötigen sie reichlich Nektar als Nahrung. Schwärmer haben grosse, nackte Facettenaugen, die aus bis zu 20.000 Einzelaugen zusammengesetzt sind, was ihnen ein sehr gutes Sehvermögen bei Dunkelheit verleiht. Zudem befindet sich in jedem Einzelauge eine lichtreflektierende Schicht, welche die Lichtstärke erhöht. Dadurch wird beim Anflug auf eine Lichtquelle das Licht in den Augen so reflektiert, dass man es – wie bei einem Katzenauge - als Glühen erkennen kann. Die Hinterflügel des Ligusterfalters sind rosa bis rot mit schwarzen Bändern, der Hinterleib ist schwarz und rot gefleckt. Warum sieht man denn diese Tiere bei Tag – wenn sie ruhen - kaum ? Nun, wie die meisten Nachtfalter besitzen vor allem ihre Vorderflügel eine unscheinbare, düstere Färbung, welche täuschend den Untergrund (z.B. Baumrinde oder trockene Blätter) nachahmt. Wenn folglich die Flügel zusammengefaltet sind, werden alle auffallenden Farben verdeckt und sie sind, trotz ihrer beachtlichen Grösse, gut getarnt. In den Monaten Juni und Juli findet auch die Paarung statt. Danach legt das Weibchen etwa 200 Eier auf die Blattunterseite der Wirtspflanzen, aus denen nach 9 bis 20 Tagen die Raupen schlüpfen. Wirtspflanzen sind Liguster, Flieder und Eschen, aber auch Johannisbeeren, Himbeeren, Spiersträucher, Sibirische Fiederspiere, Wald-Geissbart, Apfelbaum, Gewöhnlicher Schneeball, Heckenkirsche und Schneebeeren. Die gefrässigen Raupen nehmen rasch an Grösse zu. Ausgewachsen sind sie etwa 9 bis 10 cm lang. Sie sind leuchtend grün mit sieben seitlichen, weiß-rosa- bis weiß-lila-farbenen Streifen und gelben Punkten und gehören zu den prächtigsten Schmetterlingsraupen. Der eigentliche Kopf besteht nur aus dem vordersten, abgeplatteten Glied der Raupe. Hinter dem Kopf befinden sich Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 25 / 32 die für Insekten typischen drei Beinpaare. In der Mitte hat es vier weitere Beinpaare, die „Raupenbeine“ und am Ende des Körpers sitzt ein weiteres Paar Raupenbeine, die sogenannten „Nachschieber“. Zuhinterst ragt ein „gfürchiger Stachel“ in die Luft, das sogenannte „Analhorn“, welches im Ansatz hell, zur Spitze hin aber schwarz und glänzend ist. Damit kann die Raupe aber keinesfalls stechen, sondern auch dieser Körperfortsatz dient der Tarnung. Die ganze Raupe ähnelt nämlich einem zusammengerollten Blatt mit dem dazugehörenden Blattstiel, eben dem Analhorn. Wenn sich nun eine solche Raupe bedroht fühlt, dann richtet sie ihren Vorderkörper auf und nimmt eine Haltung ein, die man, mit etwas Fantasie als „sphinxartig“ bezeichnen kann. Dieses Verhalten und diese Haltung hat der Art den wissenschaftlichen Namen verliehen: RenéAntoine Ferchault de Réaumur verwendete nämlich 1736 erstmals den Begriff „Sphinx“ für die Raupe und nannte die Art Sphinx ligustri. Carl von Linné, der grosse Pionier der zoologschen Systematik übernahm diesen Namen denn auch im Jahr 1746 in der ersten Ausgabe seiner „Fauna Suecica“, wo er die Fauna Schwedens beschrieb. Wenn die Raupe verpuppungsbereit ist, beginnt sie ruhelos umherzulaufen und verfärbt sich am Rücken langsam braun. Meist im August oder September, jedoch auch schon im Juli oder noch im Oktober, gräbt sich die Raupe zur Verpuppung in lockere Erde ein und überwintert bis zum Frühsommer im Boden, wo dann wieder die Falter schlüpfen, in den Nächten nektarsaugend um unsere Pflanzen herumschwirren und etwas „Tropenfeeling“ vermitteln.. Thomas Althaus, Oltigen Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Anhang I Seite 26 / 32 Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Anhang II Seite 27 / 32 Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Anhang III Seite 28 / 32 Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 29 / 32 Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 30 / 32 Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 31 / 32 Radelfinger - Nr. 57 / Juli 2015 Seite 32 / 32 Nächste Ausgaben Nr. 58 Nr. 59 Nr. 60 Nr. 61 Nr. 62 Nr. 63 Nr. 64 Nr. 65 Nr. 66 / / / / / / / / / 11.09.2015 06.11.2015 18.12.2015 12.02.2016 15.04.2016 15.07.2016 16.09.2016 04.11.2016 16.12.2016 / / / / / / / / / Redaktionsschluss Redaktionsschluss Redaktionsschluss Redaktionsschluss Redaktionsschluss Redaktionsschluss Redaktionsschluss Redaktionsschluss Redaktionsschluss 07.09.2015 (neu, 8-ung, vorgezogener Termin) 26.10.2015 07.12.2015 05.02.2016 08.04.2016 08.07.2016 09.09.2016 28.10.2016 09.12.2016 Impressum „ Radelfinger „ Herausgeber: Gemeindeverwaltung Radelfingen Adresse: Redaktion „Radelfinger“ Gemeindeverwaltung Radelfingen Bühlstrasse 2 3036 Detligen Redaktion: Verwaltungsteam Tel: 031 825 61 06 e-mail: [email protected] Der „Radelfinger „ wird auf Recycling-Papier gedruckt. 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