Elektronische Lohndeklaration Kostenlose Zusatzleistung für Unternehmen Entlastet Unternehmen bei der Administration Erledigt per Knopfdruck jährlich die Lohndeklaration Unterstützt den Datenaustausch mit Helsana, Behörden und Sozialversicherungen Die moderne Art, Lohndaten zu managen Mit der elektronischen Lohndeklaration (Lohnstandard-CH) werden die Lohndaten direkt aus Ihrer Lohnbuchhaltungssoftware via Internet an Helsana übermittelt. Dafür muss die im Unternehmen verwendete Lohnbuchhaltungssoftware von swissdec zertifiziert sein. Swissdec ist das neue Qualitätslabel für Lohnbuchhaltungen und ein Gemeinschaftsprojekt von Bund, Steuerkonferenz, AHV/IV, des Schweizerischen Versicherungsverbandes und der Suva. Dank neuesten Technologien ist ein system- und soft wareunabhängiger Datenaustausch möglich. Die elektronische Lohndeklaration ist ganz einfach: Mit einem Mausklick lässt sich die jährliche Administration mit Behörden, Ämtern und Sozialversicherungen erledigen. Bindeglied zwischen den Unternehmen und den Empfängern bildet der Distributor, welcher die Daten empfängt, filtert und an die zuständigen Stellen weiterleitet (siehe Grafi k). Dem Distributor kommt eine zentrale Rolle zu: Er muss sicherstellen, dass alle Empfänger nur die Daten erhalten, welche sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben tatsächlich benötigen. Elektronische Datenübermittlung entlastet Unternehmen Lohnstandard-CH Unternehmen Distributor Helsana Andere Andere Privatversicherer UVG, UVGZ, KTG, BVG Steuerverwaltungen (BE) 1. Konfiguration der Lohnbuchhaltung Diese Art von Datenübermittlung erfordert selbstverständlich auch ein hohes Mass an Datenschutz. Dank einer digitalen Signatur und einer SSL-Verschlüsselung kann eine sichere Ü ber mittlung garantiert werden. Nach der Übermittlung an die Endempfänger werden die Daten beim Distributor automatisch gelöscht. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, optimal auf den Start zur elektronischen Lohndeklaration vorbereitet zu sein. Er begleitet Sie schrittweise durch den Ablauf der elektronischen Lohndeklaration. Um die Lohndaten zu übermitteln, muss die Lohnbuchhaltungssoft ware vor dem ersten Lohnlauf des Jahres konfiguriert werden. Folgende Schritte sind zu erledigen: 1. Erfassen Sie die Personengruppen, Höchstlohnsummen und versicherten Lohnbestandteile gemäss dem bei liegenden Versicherungsprofil. 2. Weisen Sie Ihren versicherten Arbeitnehmenden den jeweiligen Code für die betreffenden Personengruppen zu (Codezuweisung ist auch bei Mutationen und Neueintritten zu realisieren). 3. Erfassen Sie bei den elektronischen Lohnempfängern Helsana als Ihren Versicherungspartner. Nur bei einer exakten Erfassung der Daten kann eine reibungslose Übermittlung und korrekte Verarbeitung der Lohndaten sichergestellt werden. Zusammenfassung der Lohndeklaration: Nach der Anmeldung erscheinen die über mittelten Daten. Bezeichnungen Inhalte 2. Lohnabrechnung Abrechnungsjahr Die laufende Lohnabrechnung kann wie gewohnt erfolgen. Jahr, für welches die Lohndaten deklariert werden Absender Name und Adresse des Unternehmens /Kunden Kundennummer Ihre Kundennummer Vertragsnummer Nummer des Vertrages, für den die Lohndeklaration abgegeben wird Erstellungsdatum Zeitpunkt des Versands der Lohndaten aus der Lohnbuchhaltungssoftware Empfangsdatum Zeitpunkt des Empfangs der Lohndaten bei Helsana Request ID Übermittlungsidentifikationsnummer, welche Sie bei Supportanfragen bereithalten sollten Response ID Bestätigungsidentifikationsnummer, welche Sie bei Supportanfragen bereithalten sollten Total prämienpflichtige Lohndaten Anzeige der Lohndaten nach Personengruppen und ggf. nach Geschlecht aufgeteilt. Personengruppen, die gemäss Vertrag versichert sind, aber keine Daten enthalten, werden trotzdem angezeigt. 3. Lohndeklaration Am Ende des Jahres müssen die Lohndaten in Form einer Lohndeklaration Helsana mitgeteilt werden. Neu müssen Sie dank der elektronischen Über mittlung keine Lohndeklarationsformulare mehr ausfüllen, sondern dies geschieht direkt aus der Lohnbuchhaltungssoft ware heraus. Folgende Punkte müssen Sie dazu beachten: 1. Übermitteln Sie Ihre Lohndaten mittels Mausklick. 2. Daraufhin erhalten Sie von Helsana eine Übermittlungsbestätigung. 3. Mit dem in der Übermittlungsbestätigung enthaltenen Link gelangen Sie auf die gesicherte Bestätigungs-Webseite von Helsana. Dort können Sie Ihre Lohndeklaration kontrollieren und freigeben (siehe dazu Punkt 4). Erst nach Ihrer Freigabe auf der Bestätigungs-Webseite berechnet Helsana die definitive Prämie und stellt die definitive Abrechnung aus. 4. Lohndeklaration Bestätigungs-Webseite Login: Melden Sie sich mit Ihrer Vertragsnummer bei der Bestätigungs-Webseite an. Username und Passwort werden aus Ihrer Lohnbuchhaltung automatisch übernommen (siehe Abbildung). Lohndeklaration ergänzen: Sollte es Ihnen nicht mehr möglich sein, Daten mit Ihrer Lohnbuchhaltungssoft ware zu bearbeiten, können Sie auch bei der elektronischen Lohndeklaration nachträglich Lohnsummen korrigieren. Lohndeklaration freigeben: Sind alle Personengruppen und Lohnsummen richtig angegeben, müssen die Daten explizit freigegeben werden. Erst dann werden die Daten von Helsana weiterbearbeitet, und die Lohndeklaration ist abgeschlossen. Eine Bestätigungsseite steht als Druckversion zur Verfügung. Lohndeklaration ausdrucken: Bitte drucken Sie die Bestätigungsseite aus und archivieren Sie diese. Senden Sie bei Bedarf weitere Exemplare der Bestätigungsseite an Ihren Broker oder Treuhänder. XXX-00000-xx-0000-00 HEL-00257-de-0912-0002-18590 Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Lohndeklaration zu löschen oder sich von der Bestätigungsseite abzumelden. Beachten Sie jedoch, dass Sie beim Löschen der Lohndeklaration auf der Bestätigungsseite die Daten erneut aus Ihrer Lohnbuchhaltung an Helsana übermitteln müssen. Melden Sie sich zwischendurch vom System ab, stehen Ihnen die Daten weiterhin während max. 24 Stunden zur Verfügung, ohne dass Sie diese erneut übermitteln müssen. Die erneute Anmeldung ist nur über den Einstieg in der Lohnbuchhaltungssoft ware möglich. Ist die Frist von 24 Stunden abgelaufen, löschen wir die Daten aus Sicherheitsgründen. Die Informationen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen vorbehalten. Für die Leistungspflicht im Einzelnen sind die Vorschriften des Bundes sowie die Allgemeinen und Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (AVB / ZVB) der Helsana Versicherungen AG verbindlich. 5. Definitive Abrechnung Nach Freigabe Ihrer elektronischen Lohndekla ration berechnet Helsana die definitive Prämie und stellt Ihnen die definitive Abrechnung per Post zu. 6. Support / Fragen – Technische Probleme mit der Konfiguration Ihrer Lohnbuchhaltungssoft ware oder bei der Übermittlung Ihrer Lohndeklaration: Wenden Sie sich bitte an den Kundendienst des Herstellers Ihrer Lohnbuchhaltungssoft ware. – Fragen im Zusammenhang mit der Er fassung der Personengruppen oder mit der Bestätigungsseite: Wenden Sie sich bitte an Ihren HelsanaUnternehmensberater. Wir sind gerne für Sie da Weitere Angaben zu Zusatzleistungen und Personenversicherungen erhalten Sie unter 0844 80 81 88. Oder wenden Sie sich an Ihren Unternehmensberater. Helsana Versicherungen AG Marketing Postfach 8081 Zürich www.helsana.ch