20/13158 Open-Source-Software in der Hamburger Verwaltung (II)

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
20/13158
20. Wahlperiode
30.09.14
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Farid Müller und Martin Bill (GRÜNE) vom 24.09.14
und
Betr.:
Antwort des Senats
Open-Source-Software in der Hamburger Verwaltung (II)
Der Fortschritt der Open-Source-Software ist rasant. Selbst Microsoft hat das
erkannt und sah sich dazu veranlasst, sich auch in diesem Geschäftsbereich
aufzustellen. Staaten wie Schweden, Spanien, Frankreich und die Niederlande haben bereits in großem Maße zum Teil mittels Beschlüssen („Royal
Decree 4/2010 on the National E-Government Interoperability Framework“ in
Spanien) oder eigens ins Leben gerufenen Behörden (siehe Schweden) auf
diesen Fortschritt reagiert. Viele deutsche Verwaltungen haben sich mit der
Umstellung auf Open-Source-Anwendungen auf den Weg gemacht: Münchener Stadtverwaltung, Bundesamt für Strahlenschutz, Außenministerium,
Bundesagentur für Arbeit. Auch international sind Open-Source- und LinuxAnwendungen in den Regierungsverwaltungen auf dem Vormarsch, wie zum
Beispiel in dem französischen Landwirtschaftsministerium, der französischen
Gendarmerie, im Weißen Haus, im US-Verteidigungsministerium.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
Für die Beantwortung der Fragen wurde auf Daten zurückgegriffen, die statistisch
erfasst werden beziehungsweise in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand erhoben werden
können. Dabei wird unterschieden zwischen BASIS-Rechnern, die im Standardbetriebsmodell von Dataport betrieben werden und für die umfassende Informationen
vorliegen, und Non-BASIS-Rechnern, die in speziellen Modellen (zum Beispiel in der
Steuerverwaltung) oder dezentral (zum Beispiel bei den Gerichten) betrieben werden.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1.) Wie viele PC-Arbeitsplätze gibt es derzeit in der Hamburger Verwaltung?
In der Kernverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) gab es zum Stichtag 1. Januar 2014 24.993 BASIS-Rechner und circa 15.500 Non-BASIS-Rechner.
2.) Welche Betriebssysteme werden derzeit verwendet? In welcher Version? Von welchen Herstellern? Auf wie vielen Computern sind diese
jeweils im Einsatz?
Zum Stichtag 23. September 2014 waren die folgenden Betriebssysteme im Einsatz:
BASIS-Rechner
Betriebssystem und Version
Windows 7, 32 bit
Windows 7, 64 bit,
Windows 8, 64 bit
Windows 8.1, 64 bit
Windows XP
Hersteller
Microsoft
Microsoft
Microsoft
Microsoft
Microsoft
Anzahl
23.732
538
62
1
61
Drucksache 20/13158
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Non-BASIS-Rechner
Betriebssystem und Version
Windows 7
Windows XP
Hersteller
Microsoft
Microsoft
Anzahl
ca. 15.500
21
3.) Wird noch weitere Software von den Herstellern der verwendeten
Betriebssysteme verwendet?
Wenn ja:
3.1 Welche Software, in welcher Version und welcher Stückzahl? Bitte
einzeln auflisten.
Neben den in unterschiedlichen Verwaltungsbereichen dezentral beschafften Lizenzen waren zum Stichtag 1. Januar 2014 im Wesentlichen folgende zentral über Dataport beschafften Lizenzen vorhanden:
Produkt
Office Professional Plus
Windows Professional Upgrade
Enterprise Client Access Suite
(E-CAL)
Forefront Identity Manager
Zugriff
Remote Desktop Services CAL
(Terminal Dienste)
Desktop Optimization Pack
(MDOP)
Project Professional
Visio Professional
SQL Server Enterprise (Prozessor-Lizenzierung)
System Center Operation Manager Standard (Management
Lizenz)
Project
Visual Studio Premium
w/MSDN
Visio Studio Professional
w/MSDN
System Center Server Management Suite Datacenter
Visual Studio Team Foundation
Hersteller
Microsoft
Microsoft
Microsoft
Anzahl
29.212
29.212
29.212
Microsoft
16.000
Microsoft
18.000
Microsoft
29.212
Microsoft
Microsoft
Microsoft
100
50
6
Microsoft
50
Microsoft
Microsoft
100
5
Microsoft
6
Microsoft
1
Microsoft
37
3.2 Ist diese Software plattformübergreifend verfügbar?
Wenn ja auf welchen anderen Betriebssysteme ist diese einsetzbar?
Bitte einzeln auflisten.
3.3 Sollte die Software nicht plattformübergreifend verfügbar sein: Gibt
es Software anderer Anbieter, zu denen die bestehenden Daten
ohne Risiken und Datenverlust migriert werden können?
Wenn ja, bitte nennen Sie jeweils einen Anbieter.
Die Office- (zum Beispiel Word, Excel) und Kommunikations-Produkte (zum Beispiel
Lync) stehen für mehrere Plattformen zur Verfügung. Darüber hinaus liegen keine
gesicherten Erkenntnisse vor.
3.4 Welche zentralen Dienste für beispielsweise E-Mail, Groupware,
Content-Management oder Intranet von welchen Herstellern kommen derzeit zum Einsatz?
2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/13158
Die Verwaltung setzt keine direkt vom Hersteller angebotenen technischen Dienste
(zum Beispiel Cloud Services) ein. Alle genannten Dienste werden von Dataport
bereitgestellt.
4.) Wie sind die vertraglichen Grundlagen zur Benutzung der verschiedenen
Betriebssysteme ausgestaltet?
4.1 Wann wurden die Verträge geschlossen?
4.2 Wie lange bietet der Hersteller Support für die verwendete Version?
4.3 Sind die Verträge auf eine Mindestlaufzeit festgelegt?
Wenn ja, wie lange?
4.4 Gibt es Bestimmungen über mögliche Vertragsverlängerungen?
Die Betriebssysteme werden jeweils gemeinsam mit der Hardware erworben. Insofern
bestehen – neben den allgemeinen Lizenzbedingungen – keine besonderen vertraglichen Bestimmungen. Die Support-Zeiträume entsprechen den von den Herstellern
veröffentlichten üblichen Support-Zeiträumen. Für Windows 7 endet der erweiterte
Support zum Beispiel am 14. Januar 2020.
5.) Wer ist für die Erhebung und Pflege von verwendeten Softwarelizenzen
und -verträgen und deren Laufzeit zuständig und in welcher Form werden sie erfasst?
Die Verantwortung liegt in der jeweils fachlich zuständigen Behörde. Die Dokumentation der Lizenzen erfolgt in der Regel elektronisch in tabellarischer Form.
6.) In Ländern wie Schweden werden Software-Beschaffungsmaßnahmen
zentral ausgeschrieben. Wie verläuft die Beschaffung oder die Fortsetzung bestehender Vertragsverhältnisse in der Hamburger Verwaltung
bei Betriebssystemen und anderen Anwendungen?
In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Software-Beschaffungsmaßnahmen der
Länder bei den jeweiligen Ländern. Gleichwohl beschaffen die Dataport-Trägerländer
ihre Softwareprodukte in der Regel gemeinsam über den Dienstleister Dataport.
6.1 Auf welcher Grundlage entscheidet man sich für die Produkte?
6.2 Gibt es vorher eine Ausschreibung?
6.3 Wann war die letzte Ausschreibung in Hamburg?
6.4 Welche Firmen haben sich damals noch beworben? Für wen wurde
sich letztendlich entschieden und warum?
Softwareprodukte werden grundsätzlich nach den üblichen Vergabevorschriften
beschafft. Die gewählte Vergabeart hängt dabei von den jeweiligen Bedingungen des
Einzelfalls ab. Die Entscheidung erfolgt für das jeweils wirtschaftlichste Angebot auf
Grundlage der bekanntgegebenen Kriterien.
Die „letzte Ausschreibung“ ist ein derzeit noch laufendes Verfahren, zu denen sich der
Senat in ständiger Praxis nicht äußert. Die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt erfolgte
am 25. Juli 2014, Angebotsschluss war der 8. September 2014.
Die Bewerber sind – nach den Vergabegrundsätzen und den Vorschriften in den
Vergabe- und Vertragsordnungen, zum Beispiel § 14 Absatz 3 VOL/A. – eine nicht zu
veröffentlichende Information im Bewerbungsverfahren. Mit dem Zuschlag werden der
ausgewählte Bieter und die Anzahl der weiteren Bieter veröffentlicht. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage der Wirtschaftlichkeit der Angebote.
6.5 Wie wird bei einer Vertragsverlängerung verfahren (zum Beispiel bei
der Umstellung auf Windows 7)?
In Verträgen kann eine Verlängerungsoption vereinbart werden. Nach Vertragsende
erfolgt eine Neubeschaffung. Bei der Umstellung auf Windows 7 handelte es sich nicht
um eine Vertragsverlängerung.
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Drucksache 20/13158
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
6.6 Was würde es für eine Auswirkung auf die Ausschreibung haben,
wenn Produkte kostenlos erhältlich und nur dies bezogene Schulungen kostenpflichtig wären?
Bei Kosten-Nutzen-Betrachtungen werden grundsätzlich die Gesamtkosten (unter
anderem Kosten für Beschaffung, Erweiterung, Anpassung, Einführung, Wartung und
Betrieb) der Software-Nutzung betrachtet.
7.
Bezugnehmend auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 20/5453: Wie
hoch liegen die Einmalkosten für die Microsoft-Produkte? Und wie hoch
liegen die laufenden? Bitte für 2013 und 2014 angeben und die Produktnamen benennen.
Die erfragten Angaben betreffen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse privater Unternehmen, die der Senat mit der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage nicht
veröffentlichen darf. Die Vertraulichkeitsregelungen sind Teil des durch das Bundesministerium des Inneren abgeschlossenen Rahmen-Lizenzvertrages und daher für die
Länder verbindlich.
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