BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/13158 20. Wahlperiode 30.09.14 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Farid Müller und Martin Bill (GRÜNE) vom 24.09.14 und Betr.: Antwort des Senats Open-Source-Software in der Hamburger Verwaltung (II) Der Fortschritt der Open-Source-Software ist rasant. Selbst Microsoft hat das erkannt und sah sich dazu veranlasst, sich auch in diesem Geschäftsbereich aufzustellen. Staaten wie Schweden, Spanien, Frankreich und die Niederlande haben bereits in großem Maße zum Teil mittels Beschlüssen („Royal Decree 4/2010 on the National E-Government Interoperability Framework“ in Spanien) oder eigens ins Leben gerufenen Behörden (siehe Schweden) auf diesen Fortschritt reagiert. Viele deutsche Verwaltungen haben sich mit der Umstellung auf Open-Source-Anwendungen auf den Weg gemacht: Münchener Stadtverwaltung, Bundesamt für Strahlenschutz, Außenministerium, Bundesagentur für Arbeit. Auch international sind Open-Source- und LinuxAnwendungen in den Regierungsverwaltungen auf dem Vormarsch, wie zum Beispiel in dem französischen Landwirtschaftsministerium, der französischen Gendarmerie, im Weißen Haus, im US-Verteidigungsministerium. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Für die Beantwortung der Fragen wurde auf Daten zurückgegriffen, die statistisch erfasst werden beziehungsweise in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand erhoben werden können. Dabei wird unterschieden zwischen BASIS-Rechnern, die im Standardbetriebsmodell von Dataport betrieben werden und für die umfassende Informationen vorliegen, und Non-BASIS-Rechnern, die in speziellen Modellen (zum Beispiel in der Steuerverwaltung) oder dezentral (zum Beispiel bei den Gerichten) betrieben werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1.) Wie viele PC-Arbeitsplätze gibt es derzeit in der Hamburger Verwaltung? In der Kernverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) gab es zum Stichtag 1. Januar 2014 24.993 BASIS-Rechner und circa 15.500 Non-BASIS-Rechner. 2.) Welche Betriebssysteme werden derzeit verwendet? In welcher Version? Von welchen Herstellern? Auf wie vielen Computern sind diese jeweils im Einsatz? Zum Stichtag 23. September 2014 waren die folgenden Betriebssysteme im Einsatz: BASIS-Rechner Betriebssystem und Version Windows 7, 32 bit Windows 7, 64 bit, Windows 8, 64 bit Windows 8.1, 64 bit Windows XP Hersteller Microsoft Microsoft Microsoft Microsoft Microsoft Anzahl 23.732 538 62 1 61 Drucksache 20/13158 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Non-BASIS-Rechner Betriebssystem und Version Windows 7 Windows XP Hersteller Microsoft Microsoft Anzahl ca. 15.500 21 3.) Wird noch weitere Software von den Herstellern der verwendeten Betriebssysteme verwendet? Wenn ja: 3.1 Welche Software, in welcher Version und welcher Stückzahl? Bitte einzeln auflisten. Neben den in unterschiedlichen Verwaltungsbereichen dezentral beschafften Lizenzen waren zum Stichtag 1. Januar 2014 im Wesentlichen folgende zentral über Dataport beschafften Lizenzen vorhanden: Produkt Office Professional Plus Windows Professional Upgrade Enterprise Client Access Suite (E-CAL) Forefront Identity Manager Zugriff Remote Desktop Services CAL (Terminal Dienste) Desktop Optimization Pack (MDOP) Project Professional Visio Professional SQL Server Enterprise (Prozessor-Lizenzierung) System Center Operation Manager Standard (Management Lizenz) Project Visual Studio Premium w/MSDN Visio Studio Professional w/MSDN System Center Server Management Suite Datacenter Visual Studio Team Foundation Hersteller Microsoft Microsoft Microsoft Anzahl 29.212 29.212 29.212 Microsoft 16.000 Microsoft 18.000 Microsoft 29.212 Microsoft Microsoft Microsoft 100 50 6 Microsoft 50 Microsoft Microsoft 100 5 Microsoft 6 Microsoft 1 Microsoft 37 3.2 Ist diese Software plattformübergreifend verfügbar? Wenn ja auf welchen anderen Betriebssysteme ist diese einsetzbar? Bitte einzeln auflisten. 3.3 Sollte die Software nicht plattformübergreifend verfügbar sein: Gibt es Software anderer Anbieter, zu denen die bestehenden Daten ohne Risiken und Datenverlust migriert werden können? Wenn ja, bitte nennen Sie jeweils einen Anbieter. Die Office- (zum Beispiel Word, Excel) und Kommunikations-Produkte (zum Beispiel Lync) stehen für mehrere Plattformen zur Verfügung. Darüber hinaus liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. 3.4 Welche zentralen Dienste für beispielsweise E-Mail, Groupware, Content-Management oder Intranet von welchen Herstellern kommen derzeit zum Einsatz? 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/13158 Die Verwaltung setzt keine direkt vom Hersteller angebotenen technischen Dienste (zum Beispiel Cloud Services) ein. Alle genannten Dienste werden von Dataport bereitgestellt. 4.) Wie sind die vertraglichen Grundlagen zur Benutzung der verschiedenen Betriebssysteme ausgestaltet? 4.1 Wann wurden die Verträge geschlossen? 4.2 Wie lange bietet der Hersteller Support für die verwendete Version? 4.3 Sind die Verträge auf eine Mindestlaufzeit festgelegt? Wenn ja, wie lange? 4.4 Gibt es Bestimmungen über mögliche Vertragsverlängerungen? Die Betriebssysteme werden jeweils gemeinsam mit der Hardware erworben. Insofern bestehen – neben den allgemeinen Lizenzbedingungen – keine besonderen vertraglichen Bestimmungen. Die Support-Zeiträume entsprechen den von den Herstellern veröffentlichten üblichen Support-Zeiträumen. Für Windows 7 endet der erweiterte Support zum Beispiel am 14. Januar 2020. 5.) Wer ist für die Erhebung und Pflege von verwendeten Softwarelizenzen und -verträgen und deren Laufzeit zuständig und in welcher Form werden sie erfasst? Die Verantwortung liegt in der jeweils fachlich zuständigen Behörde. Die Dokumentation der Lizenzen erfolgt in der Regel elektronisch in tabellarischer Form. 6.) In Ländern wie Schweden werden Software-Beschaffungsmaßnahmen zentral ausgeschrieben. Wie verläuft die Beschaffung oder die Fortsetzung bestehender Vertragsverhältnisse in der Hamburger Verwaltung bei Betriebssystemen und anderen Anwendungen? In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Software-Beschaffungsmaßnahmen der Länder bei den jeweiligen Ländern. Gleichwohl beschaffen die Dataport-Trägerländer ihre Softwareprodukte in der Regel gemeinsam über den Dienstleister Dataport. 6.1 Auf welcher Grundlage entscheidet man sich für die Produkte? 6.2 Gibt es vorher eine Ausschreibung? 6.3 Wann war die letzte Ausschreibung in Hamburg? 6.4 Welche Firmen haben sich damals noch beworben? Für wen wurde sich letztendlich entschieden und warum? Softwareprodukte werden grundsätzlich nach den üblichen Vergabevorschriften beschafft. Die gewählte Vergabeart hängt dabei von den jeweiligen Bedingungen des Einzelfalls ab. Die Entscheidung erfolgt für das jeweils wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage der bekanntgegebenen Kriterien. Die „letzte Ausschreibung“ ist ein derzeit noch laufendes Verfahren, zu denen sich der Senat in ständiger Praxis nicht äußert. Die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt erfolgte am 25. Juli 2014, Angebotsschluss war der 8. September 2014. Die Bewerber sind – nach den Vergabegrundsätzen und den Vorschriften in den Vergabe- und Vertragsordnungen, zum Beispiel § 14 Absatz 3 VOL/A. – eine nicht zu veröffentlichende Information im Bewerbungsverfahren. Mit dem Zuschlag werden der ausgewählte Bieter und die Anzahl der weiteren Bieter veröffentlicht. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage der Wirtschaftlichkeit der Angebote. 6.5 Wie wird bei einer Vertragsverlängerung verfahren (zum Beispiel bei der Umstellung auf Windows 7)? In Verträgen kann eine Verlängerungsoption vereinbart werden. Nach Vertragsende erfolgt eine Neubeschaffung. Bei der Umstellung auf Windows 7 handelte es sich nicht um eine Vertragsverlängerung. 3 Drucksache 20/13158 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode 6.6 Was würde es für eine Auswirkung auf die Ausschreibung haben, wenn Produkte kostenlos erhältlich und nur dies bezogene Schulungen kostenpflichtig wären? Bei Kosten-Nutzen-Betrachtungen werden grundsätzlich die Gesamtkosten (unter anderem Kosten für Beschaffung, Erweiterung, Anpassung, Einführung, Wartung und Betrieb) der Software-Nutzung betrachtet. 7. Bezugnehmend auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 20/5453: Wie hoch liegen die Einmalkosten für die Microsoft-Produkte? Und wie hoch liegen die laufenden? Bitte für 2013 und 2014 angeben und die Produktnamen benennen. Die erfragten Angaben betreffen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse privater Unternehmen, die der Senat mit der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage nicht veröffentlichen darf. Die Vertraulichkeitsregelungen sind Teil des durch das Bundesministerium des Inneren abgeschlossenen Rahmen-Lizenzvertrages und daher für die Länder verbindlich. 4