Rundschreiben Nr. 15 / 2015 „JobTicket Baden

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Albert-Ludwigs-Universität Freiburg . 79085 Freiburg
Albert-Ludwigs-Universität
Freiburg
Der Kanzler
Rundschreiben Nr. 15 / 2015
„JobTicket Baden-Württemberg“ ab dem 1. Januar 2016
Fahnenbergplatz
79085 Freiburg
Tel. 0761 203-4324
Fax 0761 203-4265
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 1. Januar 2016 bietet der Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) im
Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg
das neue „JobTicket Baden-Württemberg (BW)“ an. Nachfolgend erhalten Sie
einige Informationen zu den Modalitäten des „JobTickets BW“ sowie zum
bisherigen „Uni Freiburg JobTicket“.
Leistungsumfang der Job-Tickets
Der Leistungsumfang des „JobTickets BW“ entspricht dem Leistungsumfang des
„Uni Freiburg JobTickets“ und der „RegioKarte Job“ des RVF. Dies sind
insbesondere die Geltung im gesamten Bereich des RVF, die persönliche
Nutzung während der gesamten Woche, sowie die Übertragbarkeit an
Wochenenden und Feiertagen.
Dauer
Sowohl das „JobTicket BW“ wie auch das „Uni Freiburg JobTicket“ kann aus
Gründen der Verwaltungsvereinfachung nur jährlich gekauft werden.
Kosten
Die „RegioKarte Job“ wird monatlich mit 20 EUR vom Landesamt für Besoldung
und Versorgung bezuschusst. Jährlich bedeutet dies eine Förderung von 240
EUR. Das „Uni Freiburg JobTicket“ wird bisher durch die Universität mit 100
EUR im Jahr gefördert und kostet für Sie, als Universitätsmitarbeiter/innen, 440
EUR/Jahr – umgerechnet 36,67 EUR/Monat.
Bezugsberechtigung
Bezugsberechtigt für das „JobTicket BW“ sind alle unmittelbar Beschäftigten des
Landes (Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag oder Dienstverhältnis mit dem Land
Baden-Württemberg).
[email protected]
www.uni-freiburg.de
Aktenzeichen:
D3/0241.2
k
Bearbeitet von:
Stephan Bissinger
3. OG Zi. 03016
Freiburg, 26. November 2015
-2Kombinationsmöglichkeit
Eine Kombinationsmöglichkeit des „JobTickets BW“ mit anderen JobTickets ist
nicht vorgesehen. Als Mitarbeiter/innen der Universität Freiburg können Sie das
„JobTicket BW“ in der festgelegten Form direkt beim Landesamt für Besoldung
und Versorgung bestellen und erhalten dort automatisch den Zuschuss von 20
EUR pro Monat mit Ihrem Gehalt überwiesen. Beim jeweiligen Verkehrsverbund
ist das Ticket anschließend zum vollen Preis zu bezahlen.
Kündigungsmöglichkeit für das „Uni Freiburg JobTicket“
Beim RVF wird das „Uni Freiburg JobTicket“ sowie das „JobTicket BW“ in Form
der
RVF
„RegioKarte
Job“
umgesetzt
und
hierfür
gilt
ein
Sonderkündigungsrecht. Ihnen wird der Restwert der jeweiligen anteiligen
„RegioKarte Job“ automatisch zurücküberwiesen, sobald Sie die restlichen
Karten beim AboCenter (VAG Kundenzentrum pluspunkt, Salzstr. 3, 79098
Freiburg) zurückgegeben haben.
Auch nach dem regulären Auslaufen Ihres bisherigen „Uni Freiburg JobTickets“
ist ein Einstieg in das „JobTicket BW“ direkt im Anschluss jederzeit möglich.
Umstieg auf das „JobTicket BW“
Aufgrund der finanziell attraktiveren Gestaltung des „JobTickets BW“ bei
gleicher Leistung wird zukünftig das „Uni Freiburg JobTicket“ entfallen.
Alle Mitarbeiter/innen, die aktuell für den Zeitraum ab Januar 2016 ein „Uni
Freiburg JobTicket“ bestellt oder dessen Verlängerung beantragt haben und nun
auf das „JobTicket BW“ umsteigen wollen, werden gebeten Ihren Antrag per EMail ([email protected]) zu widerrufen. Nach der Bestätigung der Stornierung durch
die RVG ist ein neuer Antrag auf das „JobTicket BW“ beim LBV zu stellen.
Beantragung des „JobTicket BW“
Das „JobTicket BW“ beantragen Sie auf der Internetseite des Landesamtes für
Besoldung und Versorgung (http://www.lbv.bwl.de/jobticket-bw/). Auf dieser
Seite wählen Sie bitte den für Sie zuständigen Verkehrsverbund aus (z.B. RVF,
TGO). Es erscheint nun ein Link, welcher zum „Antrag auf den Zuschuss zum
JobTicket BW – Bestellformular JobTicket BW“ führt. Dieses Formular füllen und
drucken Sie aus und senden es an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in im
Personaldezernat. Diese/r leitet es zur weiteren Bearbeitung an den
Verkehrsverbund weiter.
Aufgrund der kurzfristigen Einführung des „JobTicket BW“ kann es bei der
Beantragung zu Änderungen kommen. Es wird gebeten, etwaige Änderungen
im Bereich „Service A – Z -> JobTicket „ auf der Homepage der Universität zu
beachten.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Personaldezernat gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Schenek
Kanzler
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