Albert-Ludwigs-Universität Freiburg . 79085 Freiburg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Der Kanzler Rundschreiben Nr. 15 / 2015 „JobTicket Baden-Württemberg“ ab dem 1. Januar 2016 Fahnenbergplatz 79085 Freiburg Tel. 0761 203-4324 Fax 0761 203-4265 Sehr geehrte Damen und Herren, ab dem 1. Januar 2016 bietet der Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg das neue „JobTicket Baden-Württemberg (BW)“ an. Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen zu den Modalitäten des „JobTickets BW“ sowie zum bisherigen „Uni Freiburg JobTicket“. Leistungsumfang der Job-Tickets Der Leistungsumfang des „JobTickets BW“ entspricht dem Leistungsumfang des „Uni Freiburg JobTickets“ und der „RegioKarte Job“ des RVF. Dies sind insbesondere die Geltung im gesamten Bereich des RVF, die persönliche Nutzung während der gesamten Woche, sowie die Übertragbarkeit an Wochenenden und Feiertagen. Dauer Sowohl das „JobTicket BW“ wie auch das „Uni Freiburg JobTicket“ kann aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nur jährlich gekauft werden. Kosten Die „RegioKarte Job“ wird monatlich mit 20 EUR vom Landesamt für Besoldung und Versorgung bezuschusst. Jährlich bedeutet dies eine Förderung von 240 EUR. Das „Uni Freiburg JobTicket“ wird bisher durch die Universität mit 100 EUR im Jahr gefördert und kostet für Sie, als Universitätsmitarbeiter/innen, 440 EUR/Jahr – umgerechnet 36,67 EUR/Monat. Bezugsberechtigung Bezugsberechtigt für das „JobTicket BW“ sind alle unmittelbar Beschäftigten des Landes (Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag oder Dienstverhältnis mit dem Land Baden-Württemberg). [email protected] www.uni-freiburg.de Aktenzeichen: D3/0241.2 k Bearbeitet von: Stephan Bissinger 3. OG Zi. 03016 Freiburg, 26. November 2015 -2Kombinationsmöglichkeit Eine Kombinationsmöglichkeit des „JobTickets BW“ mit anderen JobTickets ist nicht vorgesehen. Als Mitarbeiter/innen der Universität Freiburg können Sie das „JobTicket BW“ in der festgelegten Form direkt beim Landesamt für Besoldung und Versorgung bestellen und erhalten dort automatisch den Zuschuss von 20 EUR pro Monat mit Ihrem Gehalt überwiesen. Beim jeweiligen Verkehrsverbund ist das Ticket anschließend zum vollen Preis zu bezahlen. Kündigungsmöglichkeit für das „Uni Freiburg JobTicket“ Beim RVF wird das „Uni Freiburg JobTicket“ sowie das „JobTicket BW“ in Form der RVF „RegioKarte Job“ umgesetzt und hierfür gilt ein Sonderkündigungsrecht. Ihnen wird der Restwert der jeweiligen anteiligen „RegioKarte Job“ automatisch zurücküberwiesen, sobald Sie die restlichen Karten beim AboCenter (VAG Kundenzentrum pluspunkt, Salzstr. 3, 79098 Freiburg) zurückgegeben haben. Auch nach dem regulären Auslaufen Ihres bisherigen „Uni Freiburg JobTickets“ ist ein Einstieg in das „JobTicket BW“ direkt im Anschluss jederzeit möglich. Umstieg auf das „JobTicket BW“ Aufgrund der finanziell attraktiveren Gestaltung des „JobTickets BW“ bei gleicher Leistung wird zukünftig das „Uni Freiburg JobTicket“ entfallen. Alle Mitarbeiter/innen, die aktuell für den Zeitraum ab Januar 2016 ein „Uni Freiburg JobTicket“ bestellt oder dessen Verlängerung beantragt haben und nun auf das „JobTicket BW“ umsteigen wollen, werden gebeten Ihren Antrag per EMail ([email protected]) zu widerrufen. Nach der Bestätigung der Stornierung durch die RVG ist ein neuer Antrag auf das „JobTicket BW“ beim LBV zu stellen. Beantragung des „JobTicket BW“ Das „JobTicket BW“ beantragen Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (http://www.lbv.bwl.de/jobticket-bw/). Auf dieser Seite wählen Sie bitte den für Sie zuständigen Verkehrsverbund aus (z.B. RVF, TGO). Es erscheint nun ein Link, welcher zum „Antrag auf den Zuschuss zum JobTicket BW – Bestellformular JobTicket BW“ führt. Dieses Formular füllen und drucken Sie aus und senden es an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in im Personaldezernat. Diese/r leitet es zur weiteren Bearbeitung an den Verkehrsverbund weiter. Aufgrund der kurzfristigen Einführung des „JobTicket BW“ kann es bei der Beantragung zu Änderungen kommen. Es wird gebeten, etwaige Änderungen im Bereich „Service A – Z -> JobTicket „ auf der Homepage der Universität zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Personaldezernat gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Matthias Schenek Kanzler