Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8 Betriebsanweisung

Werbung
Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8
Betriebsanweisung Bahnstromanlagen
-
Bestimmungen für die elektrische Betriebsführung
Bedienhandbuch für Bediensoftware IDS - Fernwirktechnik
Gleichrichterunterwerke / Weichenheizung
Schalt- u. Bedienanweisungen
Arbeiten an und in der Nähe von Oberleitungsanlagen
Technische Ausrüstung / Standorte
Inhaltsverzeichnis
1. Überwachung elektrischer Betriebsräume
1.1
1.2
1.3
1.4
Anlagenstandorte
Zutrittsverhalten in elektrischen Betriebsräumen
Handhabung der Meldungsquittierung
Verhalten im Störungsfall
2. Bedienvorgänge zum Schalten an Bahnstromanlagen
2.1
2.1.1
2.1.2
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
Allgemeines
Schaltberechtigte Personale
Bedienung der elektrischen Oberleitungsanlage im Regelfall / Störungsfall
NOT-AUS - Bedienvorgänge zur Schutzabschaltung im Störungsfall
NOT-AUS - Auswahl des betreffenden Speiseabschnittes
NOT-AUS - Schalthandhabung
NOT-AUS - Informationskette im Störungsfall
NOT-AUS - Störung der Fernwirktechnik; Handbedienung Mastschalter
3. Arbeiten an und in der Nähe von Oberleitungsanlagen
3.1
Unterweisung – Arbeitsschutz und Sicherheit an elektrischen Energieanlagen
3.1.1 Grundsätze
3.1.2 Bestimmungen für die Durchführung
von Arbeiten im Gleisbereich mit
Oberleitungsanlagen
3.1.3 Bestimmungen zur Vegetationskontrolle / Arbeiten mit Hilfsmitteln zur Regulierung
der Vegetation im Bereich von Oberleitungsanlagen
3.1.4 Arbeiten mit Aufstiegshilfen im Bahnsteigbereich
4. Weichenheizungen Strecke 1a Stollberg/Sachs – Abzw Altchemnitz
4.1
4.2
4.3
Anlagenstandorte
Handhabung der Weichenheizungsfernsteuerung
Verhalten im Störungsfall
5. Anhang
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
Anhang
Anhang
Anhang
Anhang
Anhang
1
2
3
4
5
Streckentrenner
Kuppelschalter / Kuppelleistungsschalter
Speisepunkte
Radspannvorrichtung
Speisekonzept der Strecke Stollberg/Sachs – Abzw Altchemnitz
Seite 1 von 13
Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016
Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8
1. Überwachung elektrischer Betriebsräume
1.1 Anlagenstandorte
Folgende elektrische Betriebsräume sind mit Überwachungskontakten zur
Zutrittskontrolle ausgestattet:
-
GUW Stollberg/Sachs
GUW Niederdorf
GUW Pfaffenhain
GUW Jahnsdorf
GUW Neukirchen - Klaffenbach
ESTW Stollberg
ESTW Pfaffenhain
ESTW Neukirchen - Klaffenbach
ESTW Altchemnitz
1.2 Zutrittsverhalten in elektrischen Betriebsräumen
Bei den unter Pkt. 1.1 genannten Betriebsräumen ist unverzüglich nach dem Betreten
der Aufenthalt in diesen dem Zl Stollberg/Sachs telefonisch zu übermitteln (Hausapparat
151 bzw. bei Ausfall der Telefonanlage über 037296 / 9279 151 o. 0173 / 3989390).
Das Betreten der elektrischen Betriebsräume ist nur Elektrofachkräften
der Fachabteilungen gestattet.
1.3 Handhabung der Meldungsquittierung
Das Betreten der Anlagen wird dem Zl Stollberg/Sachs durch ein akustisches
Signal des
Bedienrechners „Fernwirktechnik“ gemeldet. Dazu blinkt im Übersichtsstreckenplan
das Feld Quittierungspflichtige Meldungen (vertikale Menüleiste - zweiter Button von unten).
Der Quittierungsablauf beginnt hierbei durch einfachen linken Mausklick dieses Buttons.
Darauf wird die Auflistung der konkreten Meldungen angezeigt.
Die Markierung und Quittierung dieser erfolgt mit doppeltem Mausklick in die rechte
Spalte „Q“.
Die Bestätigung dieser Quittierung wird im folgenden Menüfenster getätigt.
Zusätzlich wird in der Spalte „K“ der Eintrag des Namens der Person, die den
elektrischen Betriebsraum betreten hat, vorgenommen.
Das Schließen der Meldungsliste und
die Darstellung des Übersichtsstreckenplans wird durch Mausklick auf Schließsymbol "X" (rechts oben) erreicht.
1.4 Verhalten im Störungsfall
Erfolgt keine Anmeldung aus dem geöffneten elektrischen Betriebsraum, versucht
Der Zl Stollberg/Sachs diesen über den betreffenden Hausapparat lt.
Telefonliste zu erreichen.
Ist hierdurch kein Kontakt zustande gekommen, hat der Zl Stollberg/Sachs
die zugehörigen Fachbereiche zu informieren, die daraufhin die notwendigen
Schritte veranlassen.
Seite 2 von 13
Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016
Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8
2. Bedienvorgänge zum Schalten an Bahnstromanlagen
2.1
Allgemeines
2.1.1 Schaltberechtigte Personale
Schalthandlungen an der Oberleitungsanlage darf nur ein berechtigter Mitarbeiter nach entsprechender Einweisung durchführen.
Schaltberechtigte Personale sind aktenkundig einzuweisen.
Im Regelfall liegt die Schalthoheit bei der CVAG. Die Schalthoheit kann im Auftrag durch
Die elektrotechnische Fachkraft der CVAG an die RISS GmbH übergeben werden.
Die Bedienung erfolgt ausschließlich durch den elektrotechnischen Berechtigten
der RISS GmbH, die schaltberechtigten Fachkräfte der CVAG des Fachbereichs
Bahnstromanlagen,
sowie den Zugleiter Stollberg/Sachs im Störungsfall (erweiterte Schaltberechtigungen d
es
Zugleiters Stollberg/Sachs sind bei Inkrafttreten zu spezifizieren!).
Die Schaltgespräche sind nachzuweisen.
2.1.2 Bedienung der elektrischen Oberleitungsanlage im Regelfall / Störungsfall
Das Bedienen der Oberleitungsschalter ist während des Zugverkehres auf ein
Minimum zu beschränken, Beeinträchtigungen des Fahrbetriebes sind auszuschließen.
Ausnahmen bilden hierbei Störungen an Oberleitungs- und Schaltanlagen, die eine
sofortige Freischaltung der betreffenden Streckenabschnitte erfordern.
Mit Störungen im elektrischen Zugbetrieb muss gerechnet werden bei:
-
Rauch- und Feuererscheinungen
gerissenen oder herabhängenden Leitungen
gebrochenen Isolatoren
beschädigten Rückleitern, Verbindern und Erdungsleitungen
beschädigten Stromabnehmern
Entgleisungen
Veränderung der Lage des Fahrdrahtes zum Gleis
Veränderung des Abstandes von aktiven Teilen der Oberleitung zu Bauwerken
und BÜ
Maßnahmen zum Freischalten der Oberleitungsanlage bei aufgetretener Fahrdrahtvereisung
sind durch die Fachbereiche Bahnstromanlagen zu bearbeiten und bilden eine abweichende
Störung zur o. g. Aufzählung. Sollte ein Mitarbeiter der RISS GmbH / CBC GmbH eine
von der Oberleitungsanlage ausgehende Gefährdung erkennen, so hat dieser
unverzüglich den Zl Stollberg/Sachs oder die Leitstelle der CVAG zu verständigen,
sodass diese die weiteren Schritte veranlassen können.
2.2
NOT-AUS - Bedienvorgänge zur Schutzabschaltung im Störungsfall
Alle
schaltberechtigten
Fachkräfte der Oberleitungsanlage sowie der Zl
Stollberg/Sachs müssen umgehend die nachfolgenden Ablaufschritte im BedienRechner Fernwirktechnik zur Schutzabschaltung der Oberleitungsanlage ausführen:
Seite 3 von 13
Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016
Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8
2.2.1 Auswahl des Speiseabschnittes, ausgehend vom Störungsort, der freigeschaltet wird.
Dabei entspricht:
Einspeisung von
Einspeisung für
GUW Stollberg
Bf Stollberg/Sachs
Strecke nach Niederdorf
Strecke nach
Stollberg/Sachs
Strecke nach Pfaffenhain
Strecke nach Niederdorf
Strecke nach Jahnsdorf
Strecke nach Pfaffenhain
Strecke nach
Neukirchen-Klaffenbach
Strecke nach Jahnsdorf
Strecke nach Altchemnitz
GUW Niederdorf
GUW Pfaffenhain
GUW Jahnsdorf
GUW
Neukirchen-Klaffenbach
Beachte: Aufgrund der vorhandenen zweiseitigen Speisung (zwei GUW speisen einen
Streckenabschnitt) erfolgt die Freischaltung automatisch durch beide GUW. Es
ist lediglich an einem den gestörten Streckenabschnitt speisenden GUW der NOT
AUS – Befehl auszulösen.
2.2.2 Nach Feststellung und Auswahl des betreffenden Speiseabschnittes erfolgt
nach Betätigung des Button NOT-AUS XXX, die Wiederholungsbestätigung des NOTAUS Befehls, wobei in XXX das betreffende GUW benannt ist.
Durch die Fernwirktechnik wird hierbei das betreffende GUW mittel-, und
gleichspannungsseitig abgeschaltet. Es erfolgt die Öffnung der Oberleitungsschalter.
Gleichzeitig wird in dem angrenzenden GUW die Einspeisung in diesen
Speiseabschnitt, durch ebenfalls Öffnen der Oberleitungsschalter, unterbrochen.
Der Befehl NOT-AUS GESAMT erfolgt nur bei Störung mehrer GUW und
Speiseabschnitte, sowie bei unklarem Störungsort: Hierbei werden alle GUWAnlagen mittel-, und gleichspannungsseitig abgeschaltet.
2.2.3 Ausgehend vom Grund der Störung sind umgehend die Fachbereiche zu informieren.
Insbesondere der Fachbereich Bahnstromanlagen CVAG (Ruf- u.Störungsbereitschaft
über VLS CVAG), sowie der elektrotechnische Berechtigte für Bahnstromanlagen,
sind unverzüglich zu verständigen.
2.2.4 Bei Störung der Fernwirktechnik erfolgt die Spannungsabschaltung und Öffnung der
Oberleitungsschalter durch die manuelle Notbedienung des fernbedienten
Oberleitungsschalters. Dazu kurbelt ein Betriebsbediensteter im Auftrag des
Zl, bzw. der schaltberechtigten Fachkräfte CVAG, die Schalterantriebe in die
offene Stellung.
Folgende Bedienhinweise sind hierzu beachten:
Öffnen des Gehäusedeckels mittels Schlüssels „Speisetrenner“
Paketumschalter in Stellung AUS betätigen
Handkurbel (liegt im Schalterantrieb) in die Öffnung der rechten Gehäuseseite
stecken und den Schalter bis zur Endstellung aufkurbeln
Kurbel abziehen, zurücklegen
Paketumschalter in Stellung BETRIEB betätigen
Gehäusedeckel verschließen
Seite 4 von 13
Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016
Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8
Handbediente Oberleitungsschalter (Maststandorte siehe SbV Anlage 8, Anhang 1 5 ) zur Freischaltung der Streckenabschnitte
a)
Bf Neukirchen-Klaffenbach
b)
km 30,953 bis km 31,305 (Brücke „Blaues Wunder“ bis einschließlich Tunnel
Harthau),
müssen vor Betätigung durch Schlüssel G 4 aufgeschlossen werden. Anschließend
kann der Handhebel zur Öffnung der Oberleitungsschalter betätigt werden.
Beachte: Durch die vorhandene zweiseitige Speisung der Streckenabschnitte
müssen beide Oberleitungsschalter, die auf diesen Streckenabschnitt speisen, bzw.
diesen begrenzen, in die geöffnete Stellung betätigt werden. Zur Freischaltung des
Bf Neukirchen-Klaffenbach müssen zusätzlich zu den handbedienten Oberleitungsschaltern, die Mastspeiseschalter Sp151 u. Sp152 (Maststandorte siehe SbV Anlage 8,
Anhang 1 - 5) geöffnet werden.
Für alle Mitarbeiter und Einsatzkräfte gilt: Die Oberleitungsanlage ist stets als unter
Spannung stehend zu betrachten, solange nicht einwandfrei festgestellt ist, dass sie
ausgeschaltet und sichtbar bahngeerdet ist.
3. Arbeiten an und in der Nähe von Oberleitungsanlagen
Entsprechende Bestimmungen sind Bestandteil der regelmäßig durchzuführenden
Unterweisung „Arbeitsschutz und Sicherheit an elektrischen Energieanlagen".
Seite 5 von 13
Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016
Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8
4. Weichenheizungen Strecke 1a Stollberg/Sachs – Abzw Altchemnitz
4.1
Standorte
Folgende Weichen sind mit fernsteuerbaren Heizanlagen ausgestattet:
-Bf Stollberg/Sachs
-Bf Pfaffenhain
-Bf Neukirchen – Klaffenbach
4.2
W 101, 103, 112, 123, 124 und 125
W 201 und 202
W 301, 302, 307 und 310
Handhabung der Weichenheizungsfernsteuerung
Die Bedienung der Weichenheizungsfernsteuerung erfolgt ausschließlich durch den
Zl Stollberg (Sachs), sowie die elektrotechnische Fachkraft der RISS GmbH.
Das Aktivieren des Menüs der Weichenheizfernsteuerung erfolgt durch Auswahl des
’Weichenheizung’ Button mit 1 - Klick der linken Maustaste. In dem folgenden Fenster
sind unter dem jeweiligen Bf alle zugeordneten beheizbaren Weichen
aufgeführt. Hierbei bedeutet:
Weiche XXX EIN kurz
Weiche XXX EIN lang
Weiche XXX AUS
Betrieb (grüne Leuchte)
Störung (rote Leuchte)
Weiche wird für 30 Minuten beheizt → nach Zeitablauf
Anlage im Automatikbetrieb
Weiche wird für 6 Std. beheizt → nach Zeitablauf Anlage
im Automatikbetrieb
zuvor eingeschaltete Anlage wird ausgeschaltet
Anlage eingeschaltet (Heizphase)
mindestens 1 Heizstab ausgefallen
Durch Doppelklick (linke Maustaste) auf die gewählte Heizdauer der zu beheizenden
Weiche und der folgenden Bestätigung ’Ausführen’, wird die Heizungssteuerung
eingeschaltet.
In der oberen Menüleiste befindet sich der Button ’Bild zurück’ (7. Stelle von links).
Durch einen einfachen linken Mausklick erfolgt die Umschaltung zurück auf den
Startbildschirm Strecke City Bahn Chemnitz GmbH.
Störungen
der Weichenheizungsanlagen werden durch ein akustisches Signal des
Bedienrechners dem Bedienpersonal gemeldet. Dazu blinkt im Übersichtsstreckenplan
das Feld Quittierungspflichtige Meldungen (vertikale Menüleiste - zweiter Button
von unten).
Der Quittierungsablauf beginnt hierbei durch einfachen linken Mausklick auf
diesen Button.
Darauf wird die Auflistung der konkreten Störungsmeldungen angezeigt.
Die Markierung und Quittierung dieser erfolgt mit doppeltem Mausklick in die rechte
Spalte ’Q’.
Die Bestätigung dieser Quittierung wird im folgenden Menüfenster getätigt.
Das Schließen der Meldungsliste und die Darstellung des Übersichtsstreckenplans
wird durch Mausklick auf Schließsymbol X (rechts oben) erreicht.
4.3
Verhalten im Störungsfall
Bei signalisierter Störung (rote Leuchte im Menü Weichenheizung) hat der Zl
die Elektrofachkraft / den Signalmeister der RISS GmbH in Kenntnis zu setzten. Für
die Dauer der Störungsbeseitigung ist bei Bedarf die Weiche mit herkömmlichen
Mitteln schnee- und eisfrei zu halten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass für das
Auftauen der Weichen Auftaugeräte mit offenem Feuer nur in der Weise verwendet
werden dürfen, dass die Isolation der Zuleitungen nicht durch die Flamme beschädigt
wird.
Die Anwendung von Tausalz im Bereich der Zungenvorrichtungen,
Zungenrollvorrichtungen, sowie beweglichen Herzstücken ist verboten.
Seite 6 von 13
Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016
Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8
Anhang 1
Fahrleitungsanlage
Streckentrenner/Verkürzte Schaltstrecken
Lf.
Nr.
Trenner
Mast
Nr.
km
Anlage
Bemerkung
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
T 316
T 315
T 314
T 313
T 311
T 312
T 321
T 331
T 332
T 341
T 355
T 351
T 352
T 356
T 353
16-3
16-4a
16-5
16-8
16-18
16-19
19-1
23-2
23-11
25-13
28-12
28-15
29-4
29-7
30-20
16,209
16,249
16,309
16,362
16,680
16,733
19,062
23,000
23,302
25,706
28,575
28,749
29,175
29,359
30,930
16
T 354
31-6
31,303
17
18
T 361
T 362
48
48
32,850
32,850
Bf Stollberg/Sachs
Bf Stollberg/Sachs
Bf Stollberg/Sachs
Bf Stollberg/Sachs
Bf Stollberg/Sachs
Bf Stollberg/Sachs
Hp. Niederdorf
Bf Pfaffenhain
Bf Pfaffenhain
Hp. Jahnsdorf
Bf N.-Klaffenbach
Bf N.-Klaffenbach
Bf N.-Klaffenbach
Bf N.-Klaffenbach
Hp Chemnitz Harthau
Hp Chemnitz Harthau
Abzw Altchemnitz
Abzw Altchemnitz
Zuständigkeit: CVAG
Zuständigkeit: CVAG
Seite 7 von 13
Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016
Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8
Anhang 2
Kuppelschalter (Trennschalter)
Lf.
Nr.
Kuppelschalter
Mast Nr.
Km
Anlage
Bemerkung
Art
1
316
16-3
16,209
315
16-4a
16,249
3
314
16-5
16,309
4
313
16-8
16,362
Grundstellung:
geschl.
Grundstellung:
geschl.
Grundstellung:
geschl.
Grundstellung:
geschl.
Handschalter
2
5
311
16-18
16,680
Grundstellung: offen
Fernbedient
6
312
16-19
16,733
Bf
Stollberg/Sachs
Bf
Stollberg/Sachs
Bf
Stollberg/Sachs
Bf
Stollberg/Sachs
Bf
Stollberg/Sachs
Bf
Stollberg/Sachs
Grundstellung: offen
Handschalter
7
355
28-12
28,575
N.-Klaffenbach
Handschalter
8
356
29-7
29,359
N.-Klaffenbach
9
353
30-20
30,935
10
354
31-6
31,305
11
361
48
32,850
12
362
48
32,850
Hp ChemnitzHarthau
Hp ChemnitzHarthau
Abzw
Altchemnitz
Abzw
Altchemnitz
Grundstellung:
geschl.
Grundstellung:
geschl.
Grundstellung:
geschl.
Grundstellung:
geschl.
Grundstellung: offen
Zuständigkeit: CVAG
Grundstellung: offen
Zuständigkeit: CVAG
Handschalter
Handschalter
Handschalter
Handschalter
Handschalter
Handschalter
Fernbedient
Fernbedient
Kuppelleistungsschalter (KLS)
Lf. KuppelNr. schalter
bei Mast km
Anlage
Bemerkung
1
2
3
4
19-1
23-6
25-13
28-17
Hst Niederdorf
Bf Pfaffenhain
Hp Jahnsdorf
Bf N.-Klaffenbach
Grundstellung: offen
Grundstellung: offen
Grundstellung: offen
Grundstellung: offen
421
431
441
451
19,062
23,118
25,703
28,857
Seite 8 von 13
Art
Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016
Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8
Anhang 3
Speisepunkte
Lf.
Nr.
Speisepunkt
Mast Nr. km
Anlage
1
111
16-16
16,615
2
112
16-18
16,680
3
121
19-1
19,062
4
122
19-1
19,062
5
131
23-5
23,118
6
132
23-6
23,118
7
141
25-13
25,703
8
142
25-13
25,703
9
151
28-17
28,857
10
152
28-17
28,857
11
161
51
32,725
GUW
Stollberg/Sachs
GUW
Stollberg/Sachs
GUW Hp
Niederdorf
GUW Hp
Niederdorf
GUW Bf
Pfaffenhain
GUW Bf
Pfaffenhain
GUW Hp
Jahnsdorf
GUW Hp
Jahnsdorf
GUW Bf Neuk.Klaffenbach
GUW Bf Neuk.Klaffenbach
GUW Abzw.
Altchemnitz
Seite 9 von 13
Bemerkung
Zuständigkeit: CVAG
Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016
Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8
Anhang 4
Seite 1
Nachspannvor
Lf.
Nr.
Örtlichkeit
Mast Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
Stollberg/Sachs
Stollberg/Sachs
Stollberg/Sachs
Stollberg/Sachs
Stollberg/Sachs
Stollberg/Sachs
16-2
16-2
16-3
16-3
16-8
16-8
17-2
17-2
17-5
17-5
17-24
17-24
18-2
18-2
18-16
18-16
18-19
18-19
19-14
19-14
19-17
19-17
20-16
20-16
20-19
20-19
21-18
21-18
22-3
22-3
22-14
22-14
22-16
22-16
22-17
22-17
23-25
23-25
24-3
24-3
25-5
25-5
25-8
Niederdorf
Niederdorf
Niederdorf
Niederdorf
Pfaffenhain
Pfaffenhain
Pfaffenhain
Pfaffenhain
Pfaffenhain
Pfaffenhain
Jahnsdorf
Jahnsdorf
Jahnsdorf
km
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Bemerkung
richtungen
16,168
16,168
16,209
16,209
16,361
16,361
17,064
17,064
17,181
17,181
17,921
17,921
18,072
18,072
18,743
18,743
18,884
18,884
19,715
19,715
19,880
19,880
20,769
20,769
20,940
20,940
21,970
21,970
22,156
22,156
22,754
22,754
22,868
22,868
22,908
22,908
23,979
23,979
24,159
24,159
25,274
25,274
25,435
Seite 10 von 13
Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016
Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8
Seite 11 von 13
Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016
Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8
Anhang 4
Seite 2
Lf.
Nr.
Örtlichkeit
Mast Nr.
44
45
46
47
48
49
50
51
52
Jahnsdorf
Adorf
Adorf
Adorf
Adorf
25-8
26-9
26-9
26-12
26-12
27-13
27-13
27-16
27-16
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
25,435
26,36
26,36
26,717
26,717
27,775
27,775
27,961
27,961
53
Neuk.Klaffenbach
Neuk.Klaffenbach
Neuk.Klaffenbach
Neuk.Klaffenbach
Neuk.Klaffenbach
Bf Neuk.Klaffenbach
Neuk.Klaffenbach
Neuk.Klaffenbach
Neuk.Klaffenbach
Neuk.Klaffenbach
28-7
Tragseil
28,296
28-7
Fahrleitung
28,296
28-12
Tragseil
28,575
28-12
Fahrleitung
28,575
29-7
Tragseil
29,359
29-7
Fahrleitung
29,359
29-14
Tragseil
29,659
29-14
Fahrleitung
29,659
29-17
Tragseil
29,767
29-17
Fahrleitung
29,767
30-13
30-13
30-16
30-16
31-10
31-10
31-13
31-13
32-8
32-8
51
51
48
48
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
Tragseil
Fahrleitung
30,531
30,531
30,708
30,708
31,428
31,428
31,586
31,586
32,292
32,292
32,725
32,725
32,850
32,850
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
Chemnitz Harthau
Chemnitz Harthau
Chemnitz Harthau
Chemnitz Harthau
Chemnitz Harthau
Altchemnitz
Altchemnitz
Altchemnitz
Altchemnitz
Altchemnitz
km
Seite 12 von 13
Bemerkung
Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016
Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8
Anhang 5
Speisekonzept der Strecke
Seite 13 von 13
Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016
Herunterladen