Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8 Betriebsanweisung Bahnstromanlagen - Bestimmungen für die elektrische Betriebsführung Bedienhandbuch für Bediensoftware IDS - Fernwirktechnik Gleichrichterunterwerke / Weichenheizung Schalt- u. Bedienanweisungen Arbeiten an und in der Nähe von Oberleitungsanlagen Technische Ausrüstung / Standorte Inhaltsverzeichnis 1. Überwachung elektrischer Betriebsräume 1.1 1.2 1.3 1.4 Anlagenstandorte Zutrittsverhalten in elektrischen Betriebsräumen Handhabung der Meldungsquittierung Verhalten im Störungsfall 2. Bedienvorgänge zum Schalten an Bahnstromanlagen 2.1 2.1.1 2.1.2 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 Allgemeines Schaltberechtigte Personale Bedienung der elektrischen Oberleitungsanlage im Regelfall / Störungsfall NOT-AUS - Bedienvorgänge zur Schutzabschaltung im Störungsfall NOT-AUS - Auswahl des betreffenden Speiseabschnittes NOT-AUS - Schalthandhabung NOT-AUS - Informationskette im Störungsfall NOT-AUS - Störung der Fernwirktechnik; Handbedienung Mastschalter 3. Arbeiten an und in der Nähe von Oberleitungsanlagen 3.1 Unterweisung – Arbeitsschutz und Sicherheit an elektrischen Energieanlagen 3.1.1 Grundsätze 3.1.2 Bestimmungen für die Durchführung von Arbeiten im Gleisbereich mit Oberleitungsanlagen 3.1.3 Bestimmungen zur Vegetationskontrolle / Arbeiten mit Hilfsmitteln zur Regulierung der Vegetation im Bereich von Oberleitungsanlagen 3.1.4 Arbeiten mit Aufstiegshilfen im Bahnsteigbereich 4. Weichenheizungen Strecke 1a Stollberg/Sachs – Abzw Altchemnitz 4.1 4.2 4.3 Anlagenstandorte Handhabung der Weichenheizungsfernsteuerung Verhalten im Störungsfall 5. Anhang 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang 1 2 3 4 5 Streckentrenner Kuppelschalter / Kuppelleistungsschalter Speisepunkte Radspannvorrichtung Speisekonzept der Strecke Stollberg/Sachs – Abzw Altchemnitz Seite 1 von 13 Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016 Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8 1. Überwachung elektrischer Betriebsräume 1.1 Anlagenstandorte Folgende elektrische Betriebsräume sind mit Überwachungskontakten zur Zutrittskontrolle ausgestattet: - GUW Stollberg/Sachs GUW Niederdorf GUW Pfaffenhain GUW Jahnsdorf GUW Neukirchen - Klaffenbach ESTW Stollberg ESTW Pfaffenhain ESTW Neukirchen - Klaffenbach ESTW Altchemnitz 1.2 Zutrittsverhalten in elektrischen Betriebsräumen Bei den unter Pkt. 1.1 genannten Betriebsräumen ist unverzüglich nach dem Betreten der Aufenthalt in diesen dem Zl Stollberg/Sachs telefonisch zu übermitteln (Hausapparat 151 bzw. bei Ausfall der Telefonanlage über 037296 / 9279 151 o. 0173 / 3989390). Das Betreten der elektrischen Betriebsräume ist nur Elektrofachkräften der Fachabteilungen gestattet. 1.3 Handhabung der Meldungsquittierung Das Betreten der Anlagen wird dem Zl Stollberg/Sachs durch ein akustisches Signal des Bedienrechners „Fernwirktechnik“ gemeldet. Dazu blinkt im Übersichtsstreckenplan das Feld Quittierungspflichtige Meldungen (vertikale Menüleiste - zweiter Button von unten). Der Quittierungsablauf beginnt hierbei durch einfachen linken Mausklick dieses Buttons. Darauf wird die Auflistung der konkreten Meldungen angezeigt. Die Markierung und Quittierung dieser erfolgt mit doppeltem Mausklick in die rechte Spalte „Q“. Die Bestätigung dieser Quittierung wird im folgenden Menüfenster getätigt. Zusätzlich wird in der Spalte „K“ der Eintrag des Namens der Person, die den elektrischen Betriebsraum betreten hat, vorgenommen. Das Schließen der Meldungsliste und die Darstellung des Übersichtsstreckenplans wird durch Mausklick auf Schließsymbol "X" (rechts oben) erreicht. 1.4 Verhalten im Störungsfall Erfolgt keine Anmeldung aus dem geöffneten elektrischen Betriebsraum, versucht Der Zl Stollberg/Sachs diesen über den betreffenden Hausapparat lt. Telefonliste zu erreichen. Ist hierdurch kein Kontakt zustande gekommen, hat der Zl Stollberg/Sachs die zugehörigen Fachbereiche zu informieren, die daraufhin die notwendigen Schritte veranlassen. Seite 2 von 13 Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016 Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8 2. Bedienvorgänge zum Schalten an Bahnstromanlagen 2.1 Allgemeines 2.1.1 Schaltberechtigte Personale Schalthandlungen an der Oberleitungsanlage darf nur ein berechtigter Mitarbeiter nach entsprechender Einweisung durchführen. Schaltberechtigte Personale sind aktenkundig einzuweisen. Im Regelfall liegt die Schalthoheit bei der CVAG. Die Schalthoheit kann im Auftrag durch Die elektrotechnische Fachkraft der CVAG an die RISS GmbH übergeben werden. Die Bedienung erfolgt ausschließlich durch den elektrotechnischen Berechtigten der RISS GmbH, die schaltberechtigten Fachkräfte der CVAG des Fachbereichs Bahnstromanlagen, sowie den Zugleiter Stollberg/Sachs im Störungsfall (erweiterte Schaltberechtigungen d es Zugleiters Stollberg/Sachs sind bei Inkrafttreten zu spezifizieren!). Die Schaltgespräche sind nachzuweisen. 2.1.2 Bedienung der elektrischen Oberleitungsanlage im Regelfall / Störungsfall Das Bedienen der Oberleitungsschalter ist während des Zugverkehres auf ein Minimum zu beschränken, Beeinträchtigungen des Fahrbetriebes sind auszuschließen. Ausnahmen bilden hierbei Störungen an Oberleitungs- und Schaltanlagen, die eine sofortige Freischaltung der betreffenden Streckenabschnitte erfordern. Mit Störungen im elektrischen Zugbetrieb muss gerechnet werden bei: - Rauch- und Feuererscheinungen gerissenen oder herabhängenden Leitungen gebrochenen Isolatoren beschädigten Rückleitern, Verbindern und Erdungsleitungen beschädigten Stromabnehmern Entgleisungen Veränderung der Lage des Fahrdrahtes zum Gleis Veränderung des Abstandes von aktiven Teilen der Oberleitung zu Bauwerken und BÜ Maßnahmen zum Freischalten der Oberleitungsanlage bei aufgetretener Fahrdrahtvereisung sind durch die Fachbereiche Bahnstromanlagen zu bearbeiten und bilden eine abweichende Störung zur o. g. Aufzählung. Sollte ein Mitarbeiter der RISS GmbH / CBC GmbH eine von der Oberleitungsanlage ausgehende Gefährdung erkennen, so hat dieser unverzüglich den Zl Stollberg/Sachs oder die Leitstelle der CVAG zu verständigen, sodass diese die weiteren Schritte veranlassen können. 2.2 NOT-AUS - Bedienvorgänge zur Schutzabschaltung im Störungsfall Alle schaltberechtigten Fachkräfte der Oberleitungsanlage sowie der Zl Stollberg/Sachs müssen umgehend die nachfolgenden Ablaufschritte im BedienRechner Fernwirktechnik zur Schutzabschaltung der Oberleitungsanlage ausführen: Seite 3 von 13 Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016 Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8 2.2.1 Auswahl des Speiseabschnittes, ausgehend vom Störungsort, der freigeschaltet wird. Dabei entspricht: Einspeisung von Einspeisung für GUW Stollberg Bf Stollberg/Sachs Strecke nach Niederdorf Strecke nach Stollberg/Sachs Strecke nach Pfaffenhain Strecke nach Niederdorf Strecke nach Jahnsdorf Strecke nach Pfaffenhain Strecke nach Neukirchen-Klaffenbach Strecke nach Jahnsdorf Strecke nach Altchemnitz GUW Niederdorf GUW Pfaffenhain GUW Jahnsdorf GUW Neukirchen-Klaffenbach Beachte: Aufgrund der vorhandenen zweiseitigen Speisung (zwei GUW speisen einen Streckenabschnitt) erfolgt die Freischaltung automatisch durch beide GUW. Es ist lediglich an einem den gestörten Streckenabschnitt speisenden GUW der NOT AUS – Befehl auszulösen. 2.2.2 Nach Feststellung und Auswahl des betreffenden Speiseabschnittes erfolgt nach Betätigung des Button NOT-AUS XXX, die Wiederholungsbestätigung des NOTAUS Befehls, wobei in XXX das betreffende GUW benannt ist. Durch die Fernwirktechnik wird hierbei das betreffende GUW mittel-, und gleichspannungsseitig abgeschaltet. Es erfolgt die Öffnung der Oberleitungsschalter. Gleichzeitig wird in dem angrenzenden GUW die Einspeisung in diesen Speiseabschnitt, durch ebenfalls Öffnen der Oberleitungsschalter, unterbrochen. Der Befehl NOT-AUS GESAMT erfolgt nur bei Störung mehrer GUW und Speiseabschnitte, sowie bei unklarem Störungsort: Hierbei werden alle GUWAnlagen mittel-, und gleichspannungsseitig abgeschaltet. 2.2.3 Ausgehend vom Grund der Störung sind umgehend die Fachbereiche zu informieren. Insbesondere der Fachbereich Bahnstromanlagen CVAG (Ruf- u.Störungsbereitschaft über VLS CVAG), sowie der elektrotechnische Berechtigte für Bahnstromanlagen, sind unverzüglich zu verständigen. 2.2.4 Bei Störung der Fernwirktechnik erfolgt die Spannungsabschaltung und Öffnung der Oberleitungsschalter durch die manuelle Notbedienung des fernbedienten Oberleitungsschalters. Dazu kurbelt ein Betriebsbediensteter im Auftrag des Zl, bzw. der schaltberechtigten Fachkräfte CVAG, die Schalterantriebe in die offene Stellung. Folgende Bedienhinweise sind hierzu beachten: Öffnen des Gehäusedeckels mittels Schlüssels „Speisetrenner“ Paketumschalter in Stellung AUS betätigen Handkurbel (liegt im Schalterantrieb) in die Öffnung der rechten Gehäuseseite stecken und den Schalter bis zur Endstellung aufkurbeln Kurbel abziehen, zurücklegen Paketumschalter in Stellung BETRIEB betätigen Gehäusedeckel verschließen Seite 4 von 13 Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016 Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8 Handbediente Oberleitungsschalter (Maststandorte siehe SbV Anlage 8, Anhang 1 5 ) zur Freischaltung der Streckenabschnitte a) Bf Neukirchen-Klaffenbach b) km 30,953 bis km 31,305 (Brücke „Blaues Wunder“ bis einschließlich Tunnel Harthau), müssen vor Betätigung durch Schlüssel G 4 aufgeschlossen werden. Anschließend kann der Handhebel zur Öffnung der Oberleitungsschalter betätigt werden. Beachte: Durch die vorhandene zweiseitige Speisung der Streckenabschnitte müssen beide Oberleitungsschalter, die auf diesen Streckenabschnitt speisen, bzw. diesen begrenzen, in die geöffnete Stellung betätigt werden. Zur Freischaltung des Bf Neukirchen-Klaffenbach müssen zusätzlich zu den handbedienten Oberleitungsschaltern, die Mastspeiseschalter Sp151 u. Sp152 (Maststandorte siehe SbV Anlage 8, Anhang 1 - 5) geöffnet werden. Für alle Mitarbeiter und Einsatzkräfte gilt: Die Oberleitungsanlage ist stets als unter Spannung stehend zu betrachten, solange nicht einwandfrei festgestellt ist, dass sie ausgeschaltet und sichtbar bahngeerdet ist. 3. Arbeiten an und in der Nähe von Oberleitungsanlagen Entsprechende Bestimmungen sind Bestandteil der regelmäßig durchzuführenden Unterweisung „Arbeitsschutz und Sicherheit an elektrischen Energieanlagen". Seite 5 von 13 Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016 Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8 4. Weichenheizungen Strecke 1a Stollberg/Sachs – Abzw Altchemnitz 4.1 Standorte Folgende Weichen sind mit fernsteuerbaren Heizanlagen ausgestattet: -Bf Stollberg/Sachs -Bf Pfaffenhain -Bf Neukirchen – Klaffenbach 4.2 W 101, 103, 112, 123, 124 und 125 W 201 und 202 W 301, 302, 307 und 310 Handhabung der Weichenheizungsfernsteuerung Die Bedienung der Weichenheizungsfernsteuerung erfolgt ausschließlich durch den Zl Stollberg (Sachs), sowie die elektrotechnische Fachkraft der RISS GmbH. Das Aktivieren des Menüs der Weichenheizfernsteuerung erfolgt durch Auswahl des ’Weichenheizung’ Button mit 1 - Klick der linken Maustaste. In dem folgenden Fenster sind unter dem jeweiligen Bf alle zugeordneten beheizbaren Weichen aufgeführt. Hierbei bedeutet: Weiche XXX EIN kurz Weiche XXX EIN lang Weiche XXX AUS Betrieb (grüne Leuchte) Störung (rote Leuchte) Weiche wird für 30 Minuten beheizt → nach Zeitablauf Anlage im Automatikbetrieb Weiche wird für 6 Std. beheizt → nach Zeitablauf Anlage im Automatikbetrieb zuvor eingeschaltete Anlage wird ausgeschaltet Anlage eingeschaltet (Heizphase) mindestens 1 Heizstab ausgefallen Durch Doppelklick (linke Maustaste) auf die gewählte Heizdauer der zu beheizenden Weiche und der folgenden Bestätigung ’Ausführen’, wird die Heizungssteuerung eingeschaltet. In der oberen Menüleiste befindet sich der Button ’Bild zurück’ (7. Stelle von links). Durch einen einfachen linken Mausklick erfolgt die Umschaltung zurück auf den Startbildschirm Strecke City Bahn Chemnitz GmbH. Störungen der Weichenheizungsanlagen werden durch ein akustisches Signal des Bedienrechners dem Bedienpersonal gemeldet. Dazu blinkt im Übersichtsstreckenplan das Feld Quittierungspflichtige Meldungen (vertikale Menüleiste - zweiter Button von unten). Der Quittierungsablauf beginnt hierbei durch einfachen linken Mausklick auf diesen Button. Darauf wird die Auflistung der konkreten Störungsmeldungen angezeigt. Die Markierung und Quittierung dieser erfolgt mit doppeltem Mausklick in die rechte Spalte ’Q’. Die Bestätigung dieser Quittierung wird im folgenden Menüfenster getätigt. Das Schließen der Meldungsliste und die Darstellung des Übersichtsstreckenplans wird durch Mausklick auf Schließsymbol X (rechts oben) erreicht. 4.3 Verhalten im Störungsfall Bei signalisierter Störung (rote Leuchte im Menü Weichenheizung) hat der Zl die Elektrofachkraft / den Signalmeister der RISS GmbH in Kenntnis zu setzten. Für die Dauer der Störungsbeseitigung ist bei Bedarf die Weiche mit herkömmlichen Mitteln schnee- und eisfrei zu halten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass für das Auftauen der Weichen Auftaugeräte mit offenem Feuer nur in der Weise verwendet werden dürfen, dass die Isolation der Zuleitungen nicht durch die Flamme beschädigt wird. Die Anwendung von Tausalz im Bereich der Zungenvorrichtungen, Zungenrollvorrichtungen, sowie beweglichen Herzstücken ist verboten. Seite 6 von 13 Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016 Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8 Anhang 1 Fahrleitungsanlage Streckentrenner/Verkürzte Schaltstrecken Lf. Nr. Trenner Mast Nr. km Anlage Bemerkung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 T 316 T 315 T 314 T 313 T 311 T 312 T 321 T 331 T 332 T 341 T 355 T 351 T 352 T 356 T 353 16-3 16-4a 16-5 16-8 16-18 16-19 19-1 23-2 23-11 25-13 28-12 28-15 29-4 29-7 30-20 16,209 16,249 16,309 16,362 16,680 16,733 19,062 23,000 23,302 25,706 28,575 28,749 29,175 29,359 30,930 16 T 354 31-6 31,303 17 18 T 361 T 362 48 48 32,850 32,850 Bf Stollberg/Sachs Bf Stollberg/Sachs Bf Stollberg/Sachs Bf Stollberg/Sachs Bf Stollberg/Sachs Bf Stollberg/Sachs Hp. Niederdorf Bf Pfaffenhain Bf Pfaffenhain Hp. Jahnsdorf Bf N.-Klaffenbach Bf N.-Klaffenbach Bf N.-Klaffenbach Bf N.-Klaffenbach Hp Chemnitz Harthau Hp Chemnitz Harthau Abzw Altchemnitz Abzw Altchemnitz Zuständigkeit: CVAG Zuständigkeit: CVAG Seite 7 von 13 Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016 Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8 Anhang 2 Kuppelschalter (Trennschalter) Lf. Nr. Kuppelschalter Mast Nr. Km Anlage Bemerkung Art 1 316 16-3 16,209 315 16-4a 16,249 3 314 16-5 16,309 4 313 16-8 16,362 Grundstellung: geschl. Grundstellung: geschl. Grundstellung: geschl. Grundstellung: geschl. Handschalter 2 5 311 16-18 16,680 Grundstellung: offen Fernbedient 6 312 16-19 16,733 Bf Stollberg/Sachs Bf Stollberg/Sachs Bf Stollberg/Sachs Bf Stollberg/Sachs Bf Stollberg/Sachs Bf Stollberg/Sachs Grundstellung: offen Handschalter 7 355 28-12 28,575 N.-Klaffenbach Handschalter 8 356 29-7 29,359 N.-Klaffenbach 9 353 30-20 30,935 10 354 31-6 31,305 11 361 48 32,850 12 362 48 32,850 Hp ChemnitzHarthau Hp ChemnitzHarthau Abzw Altchemnitz Abzw Altchemnitz Grundstellung: geschl. Grundstellung: geschl. Grundstellung: geschl. Grundstellung: geschl. Grundstellung: offen Zuständigkeit: CVAG Grundstellung: offen Zuständigkeit: CVAG Handschalter Handschalter Handschalter Handschalter Handschalter Handschalter Fernbedient Fernbedient Kuppelleistungsschalter (KLS) Lf. KuppelNr. schalter bei Mast km Anlage Bemerkung 1 2 3 4 19-1 23-6 25-13 28-17 Hst Niederdorf Bf Pfaffenhain Hp Jahnsdorf Bf N.-Klaffenbach Grundstellung: offen Grundstellung: offen Grundstellung: offen Grundstellung: offen 421 431 441 451 19,062 23,118 25,703 28,857 Seite 8 von 13 Art Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016 Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8 Anhang 3 Speisepunkte Lf. Nr. Speisepunkt Mast Nr. km Anlage 1 111 16-16 16,615 2 112 16-18 16,680 3 121 19-1 19,062 4 122 19-1 19,062 5 131 23-5 23,118 6 132 23-6 23,118 7 141 25-13 25,703 8 142 25-13 25,703 9 151 28-17 28,857 10 152 28-17 28,857 11 161 51 32,725 GUW Stollberg/Sachs GUW Stollberg/Sachs GUW Hp Niederdorf GUW Hp Niederdorf GUW Bf Pfaffenhain GUW Bf Pfaffenhain GUW Hp Jahnsdorf GUW Hp Jahnsdorf GUW Bf Neuk.Klaffenbach GUW Bf Neuk.Klaffenbach GUW Abzw. Altchemnitz Seite 9 von 13 Bemerkung Zuständigkeit: CVAG Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016 Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8 Anhang 4 Seite 1 Nachspannvor Lf. Nr. Örtlichkeit Mast Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 Stollberg/Sachs Stollberg/Sachs Stollberg/Sachs Stollberg/Sachs Stollberg/Sachs Stollberg/Sachs 16-2 16-2 16-3 16-3 16-8 16-8 17-2 17-2 17-5 17-5 17-24 17-24 18-2 18-2 18-16 18-16 18-19 18-19 19-14 19-14 19-17 19-17 20-16 20-16 20-19 20-19 21-18 21-18 22-3 22-3 22-14 22-14 22-16 22-16 22-17 22-17 23-25 23-25 24-3 24-3 25-5 25-5 25-8 Niederdorf Niederdorf Niederdorf Niederdorf Pfaffenhain Pfaffenhain Pfaffenhain Pfaffenhain Pfaffenhain Pfaffenhain Jahnsdorf Jahnsdorf Jahnsdorf km Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Bemerkung richtungen 16,168 16,168 16,209 16,209 16,361 16,361 17,064 17,064 17,181 17,181 17,921 17,921 18,072 18,072 18,743 18,743 18,884 18,884 19,715 19,715 19,880 19,880 20,769 20,769 20,940 20,940 21,970 21,970 22,156 22,156 22,754 22,754 22,868 22,868 22,908 22,908 23,979 23,979 24,159 24,159 25,274 25,274 25,435 Seite 10 von 13 Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016 Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8 Seite 11 von 13 Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016 Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8 Anhang 4 Seite 2 Lf. Nr. Örtlichkeit Mast Nr. 44 45 46 47 48 49 50 51 52 Jahnsdorf Adorf Adorf Adorf Adorf 25-8 26-9 26-9 26-12 26-12 27-13 27-13 27-16 27-16 Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung 25,435 26,36 26,36 26,717 26,717 27,775 27,775 27,961 27,961 53 Neuk.Klaffenbach Neuk.Klaffenbach Neuk.Klaffenbach Neuk.Klaffenbach Neuk.Klaffenbach Bf Neuk.Klaffenbach Neuk.Klaffenbach Neuk.Klaffenbach Neuk.Klaffenbach Neuk.Klaffenbach 28-7 Tragseil 28,296 28-7 Fahrleitung 28,296 28-12 Tragseil 28,575 28-12 Fahrleitung 28,575 29-7 Tragseil 29,359 29-7 Fahrleitung 29,359 29-14 Tragseil 29,659 29-14 Fahrleitung 29,659 29-17 Tragseil 29,767 29-17 Fahrleitung 29,767 30-13 30-13 30-16 30-16 31-10 31-10 31-13 31-13 32-8 32-8 51 51 48 48 Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung Tragseil Fahrleitung 30,531 30,531 30,708 30,708 31,428 31,428 31,586 31,586 32,292 32,292 32,725 32,725 32,850 32,850 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 Chemnitz Harthau Chemnitz Harthau Chemnitz Harthau Chemnitz Harthau Chemnitz Harthau Altchemnitz Altchemnitz Altchemnitz Altchemnitz Altchemnitz km Seite 12 von 13 Bemerkung Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016 Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 8 Anhang 5 Speisekonzept der Strecke Seite 13 von 13 Ber. 31, gültig ab 10.10 .2016