GUW-Modul - Bildungsserver

Werbung
Schulleiterausbildung
GUW-Modul (1 ECTS)
Modul Pädagogik und Erziehung (15 Stunden)
Modul Verwaltung, Personal und Finanzen (15
Stunden)
_______________________________________________________________________
Modul Pädagogik und Erziehung (15 Stunden)
Allgemeine Kompetenzerwartungen
Die Teilnehmer vertiefen die allgemeinen Kenntnisse, die im schulträgerübergreifenden
Modul angestreift wurden und werden in die Lage versetzt diese umzusetzen.
Insbesondere wird der Schulleiter in die Lage versetzt
1. das Konzept einer nicht konfessionellen Schule in der heutigen Gesellschaft zu
verstehen und dessen philosophische, pädagogische und erzieherische Bedeutung und
Auswirkungen zu erfassen.
2. die personellen, materiellen und strukturellen schulinternen Voraussetzungen zu
schaffen, um einen aufeinander abgestimmten und stufenweisen Kompetenzerwerb
des Schülers sicherzustellen;
3. schulinterne Zusatzangebote/Hilfestellung anzubieten, die es dem betroffenen Schüler
ermöglichen, den in Rahmen- und/oder Lehrplänen notwendigen Anforderungen zu
genügen.
Themenbereiche / Inhalte
a. Das Prinzip der Neutralität im GUW
Die Lehrer

verstehen die Gründe einer Rechtsgrundlage zum Prinzip der Neutralität

befähigen den Schüler zu begründeten eigenen Sach- und Werturteilen
sowie zur freien Meinungsäußerung und Kritikfähigkeit, unter anderem in
Bezug auf die Menschen- und Grundrechte.

bereiten jeden Schüler auf seine Aufgaben als verantwortungsbewusster
Bürger in einer pluralistischen Gesellschaft bestmöglich vor. Die Neutralität
zieht den respektvollen Umgang von philosophischen, ideologischen und
religiösen Auffassungen von Schülern und ihren Angehörigen mit sich.

erteilen einen Unterricht, der die Tatsachen entweder mündlich oder
schriftlich mit der größtmöglichen Objektivität darlegt und kommentiert. In
-1UNAU.RB/MK/VG/AW/RDS/CaG/09.1945
diesem Unterricht wird das Nachvollziehen von Sichtweisen und die
Toleranz dem anderen gegenüber gefördert.
b. Leistungsermittlung und Leistungsbewertung im GUW


Pädagogischer Leitfaden des GUW zur Leistungsermittlung und –bewertung
in Regelsekundarschulen
Kompetenzorientierte Leistungsermittlung und –bewertung
c. Koordination und Kooperation mit schulinternen und schulexternen
Akteuren in der DG


Zusammenarbeit mit schulinternen Akteuren (inkl. Funktionsweise und
Aufgaben). Z.B.:
o
Pädagogischer Rat
o
Eltern bzw. Elternrat
o
Schüler bzw. Schülerrat
Zusammenarbeit mit außerschulischen Akteuren. Z.B.:
o
PMS-Zentren
o
Schulträger
d. Referenztexte
Ziel ist nicht die enzyklopädische Wissensaneignung sondern funktionale
Kenntnisse dieser Texte zu entwickeln.

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das
Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und
organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen (Artikel
11 bis 13, 17 und 18, 34, 60, 75 bis 93)

Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen: Artikel 16 bis
21

Dekret vom 16. Dezember 2002 über die Festlegung der Entwicklungsziele
für den Kindergarten

Dekret vom 24. März 2003 über die Einsetzung und die Festlegung der
Aufgaben der pädagogischen Inspektion und Beratung für das
Unterrichtswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Dekret vom 16. Juni 2008 über die Kernkompetenzen und Rahmenpläne

Königlicher Erlass vom 29. Juni 1984 über die Organisation des
Sekundarschulwesens

Leitfaden für das GUW zur Leistungsermittlung und –bewertung in
Regelsekundarschulen

GUW-Lehrpläne
-2UNAU.RB/MK/VG/AW/RDS/CaG/09.1945
Modul Verwaltung, Personal und Finanzen (15 Stunden)
Allgemeine Kompetenzerwartungen
Die Teilnehmer vertiefen die allgemeinen Kenntnisse, die im schulträgerübergreifenden
Modul angestreift wurden und werden in die Lage versetzt diese umzusetzen.
Der Schulleiter wird in die Lage versetzt, die organisatorischen und rechtlichen
Grundlagen zur Leitung einer Schule zu beherrschen. Dies sind im Besonderen:
Themenbereiche / Inhalte
a. Spezifische Finanzrichtlinien im GUW




Dotation
Buchhaltung
Pädagogische Mittel
Infrastruktur und Ausrüstung
b. Spezifische Personalrichtlinien im GUW




Bewerbung
Versetzung
Ernennung
Vertragliches Arbeitspersonal
c. Referenztexte
Ziel ist nicht die enzyklopädische Wissensaneignung sondern funktionale
Kenntnisse dieser Texte zu entwickeln.

Artikel 24 der Verfassung: Freiheit und Neutralität des Unterrichtswesens

Gesetz vom 29. Mai 1959 zur Abänderung gewisser Bestimmungen der
Unterrichtsgesetzgebung (Schulpakt)

Gesetz vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht

Dekret vom 18. März 2002 zur Infrastruktur (Bezuschussung von
Infrastrukturvorhaben)

Dekret vom 16. Dezember 2002 über die Gewährung von finanziellen
Mitteln für pädagogische Zwecke im Unterrichtswesen

Dekret vom 11. Mai 2009 über das Zentrum für Förderpädagogik, zur
Verbesserung der sonderpädagogischen Förderung in den Regel- und
Förderschulen sowie zur Unterstützung der Förderung von Schülern mit
Beeinträchtigung, Anpassungs- oder Lernschwierigkeiten in den Regel- und
Förderschulen

Königlicher Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der
Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals,
des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen
Einrichtungen für Vor-, Primar-, Förder-, Mittel-, Technischen, Kunst- und
Normalschulunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden
Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese
Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes

Königlicher Erlass vom 25. Oktober 1971 zur Festlegung des Statuts der
Primarschullehrer, Lehrer und Inspektoren für katholische, protestantische,
israelitische, orthodoxe, islamische und anglikanische Religion in den
Lehranstalten der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Erlass vom 29. Dezember 1984 zur Funktionsdotation
-3UNAU.RB/MK/VG/AW/RDS/CaG/09.1945
Herunterladen