Schulleiterausbildung GUW-Modul (1 ECTS) Modul Pädagogik und Erziehung (15 Stunden) Modul Verwaltung, Personal und Finanzen (15 Stunden) _______________________________________________________________________ Modul Pädagogik und Erziehung (15 Stunden) Allgemeine Kompetenzerwartungen Die Teilnehmer vertiefen die allgemeinen Kenntnisse, die im schulträgerübergreifenden Modul angestreift wurden und werden in die Lage versetzt diese umzusetzen. Insbesondere wird der Schulleiter in die Lage versetzt 1. das Konzept einer nicht konfessionellen Schule in der heutigen Gesellschaft zu verstehen und dessen philosophische, pädagogische und erzieherische Bedeutung und Auswirkungen zu erfassen. 2. die personellen, materiellen und strukturellen schulinternen Voraussetzungen zu schaffen, um einen aufeinander abgestimmten und stufenweisen Kompetenzerwerb des Schülers sicherzustellen; 3. schulinterne Zusatzangebote/Hilfestellung anzubieten, die es dem betroffenen Schüler ermöglichen, den in Rahmen- und/oder Lehrplänen notwendigen Anforderungen zu genügen. Themenbereiche / Inhalte a. Das Prinzip der Neutralität im GUW Die Lehrer verstehen die Gründe einer Rechtsgrundlage zum Prinzip der Neutralität befähigen den Schüler zu begründeten eigenen Sach- und Werturteilen sowie zur freien Meinungsäußerung und Kritikfähigkeit, unter anderem in Bezug auf die Menschen- und Grundrechte. bereiten jeden Schüler auf seine Aufgaben als verantwortungsbewusster Bürger in einer pluralistischen Gesellschaft bestmöglich vor. Die Neutralität zieht den respektvollen Umgang von philosophischen, ideologischen und religiösen Auffassungen von Schülern und ihren Angehörigen mit sich. erteilen einen Unterricht, der die Tatsachen entweder mündlich oder schriftlich mit der größtmöglichen Objektivität darlegt und kommentiert. In -1UNAU.RB/MK/VG/AW/RDS/CaG/09.1945 diesem Unterricht wird das Nachvollziehen von Sichtweisen und die Toleranz dem anderen gegenüber gefördert. b. Leistungsermittlung und Leistungsbewertung im GUW Pädagogischer Leitfaden des GUW zur Leistungsermittlung und –bewertung in Regelsekundarschulen Kompetenzorientierte Leistungsermittlung und –bewertung c. Koordination und Kooperation mit schulinternen und schulexternen Akteuren in der DG Zusammenarbeit mit schulinternen Akteuren (inkl. Funktionsweise und Aufgaben). Z.B.: o Pädagogischer Rat o Eltern bzw. Elternrat o Schüler bzw. Schülerrat Zusammenarbeit mit außerschulischen Akteuren. Z.B.: o PMS-Zentren o Schulträger d. Referenztexte Ziel ist nicht die enzyklopädische Wissensaneignung sondern funktionale Kenntnisse dieser Texte zu entwickeln. Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen (Artikel 11 bis 13, 17 und 18, 34, 60, 75 bis 93) Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen: Artikel 16 bis 21 Dekret vom 16. Dezember 2002 über die Festlegung der Entwicklungsziele für den Kindergarten Dekret vom 24. März 2003 über die Einsetzung und die Festlegung der Aufgaben der pädagogischen Inspektion und Beratung für das Unterrichtswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Dekret vom 16. Juni 2008 über die Kernkompetenzen und Rahmenpläne Königlicher Erlass vom 29. Juni 1984 über die Organisation des Sekundarschulwesens Leitfaden für das GUW zur Leistungsermittlung und –bewertung in Regelsekundarschulen GUW-Lehrpläne -2UNAU.RB/MK/VG/AW/RDS/CaG/09.1945 Modul Verwaltung, Personal und Finanzen (15 Stunden) Allgemeine Kompetenzerwartungen Die Teilnehmer vertiefen die allgemeinen Kenntnisse, die im schulträgerübergreifenden Modul angestreift wurden und werden in die Lage versetzt diese umzusetzen. Der Schulleiter wird in die Lage versetzt, die organisatorischen und rechtlichen Grundlagen zur Leitung einer Schule zu beherrschen. Dies sind im Besonderen: Themenbereiche / Inhalte a. Spezifische Finanzrichtlinien im GUW Dotation Buchhaltung Pädagogische Mittel Infrastruktur und Ausrüstung b. Spezifische Personalrichtlinien im GUW Bewerbung Versetzung Ernennung Vertragliches Arbeitspersonal c. Referenztexte Ziel ist nicht die enzyklopädische Wissensaneignung sondern funktionale Kenntnisse dieser Texte zu entwickeln. Artikel 24 der Verfassung: Freiheit und Neutralität des Unterrichtswesens Gesetz vom 29. Mai 1959 zur Abänderung gewisser Bestimmungen der Unterrichtsgesetzgebung (Schulpakt) Gesetz vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht Dekret vom 18. März 2002 zur Infrastruktur (Bezuschussung von Infrastrukturvorhaben) Dekret vom 16. Dezember 2002 über die Gewährung von finanziellen Mitteln für pädagogische Zwecke im Unterrichtswesen Dekret vom 11. Mai 2009 über das Zentrum für Förderpädagogik, zur Verbesserung der sonderpädagogischen Förderung in den Regel- und Förderschulen sowie zur Unterstützung der Förderung von Schülern mit Beeinträchtigung, Anpassungs- oder Lernschwierigkeiten in den Regel- und Förderschulen Königlicher Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar-, Förder-, Mittel-, Technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes Königlicher Erlass vom 25. Oktober 1971 zur Festlegung des Statuts der Primarschullehrer, Lehrer und Inspektoren für katholische, protestantische, israelitische, orthodoxe, islamische und anglikanische Religion in den Lehranstalten der Deutschsprachigen Gemeinschaft Erlass vom 29. Dezember 1984 zur Funktionsdotation -3UNAU.RB/MK/VG/AW/RDS/CaG/09.1945