information - Lackendorf

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April 2017
INFORMATION
Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Jugend!
Ich wende mich mit einem Informationsschreiben über die Gemeinderatssitzung vom
31.03.2017 an Sie.
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Nachmittagsbetreuung – Anpassung des Stundenausmaßes – Das Stundenausmaß der
Nachmittagsbetreuung in der Volksschule wurde vom Gemeinderat dem tatsächlichen
Erfordernis angepasst.
Baurichtlinien – weitere Vorgaben der Baubehörde – Vom Gemeinderat wurde die 2.
Änderung der Bebauungsrichtlinien, wo in mehreren Baublöcken weitere verschiedene
Dachformen bei Gebäuden mit 2 Obergeschossen ermöglicht werden, beschlossen.
Vergabe der Sanierung der öffentlichen Beleuchtung samt Finanzierung – Die Vergabe
der Sanierung der gesamten öffentlichen Beleuchtung in Lackendorf, mit Kosten von
€ 215.301,60 samt Finanzierung auf die Dauer von 12 Jahren erfolgte vom Gemeinderat an
den Bestbieter, die Energie Burgenland.
Rechnungsabschluss 2016, Beschlussfassung – Der Rechnungsabschluss für das Finanzjahr
2016 wurde vom Gemeinderat wie folgt beschlossen:
A.) in seinem ordentlichen Teil mit Einnahmen von .............. € 883.525,95
Ausgaben von
.............. € 820.111,21
Soll-Überschuss .............. € 63.414,74
B.) im außerordentlichen Teil mit
Einnahmen von .............. € 287.464,00
Ausgaben von
.............. € 218.348,33
Soll-Überschuss
€ 69.115,67
Güterweg „Lackendorf
Wogitze 2“ – Verpflichtungserklärung
– Die
Verpflichtungserklärung zur programmierten Instandhaltung für den Güterweg „Lackendorf
Wogitze 2“, mit Gesamtbaukosten von € 109.000,- und einem Gemeindeanteil von 50 %, das
sind € 54.5000,- wurde vom Gemeinderat beschlossen.
Aufgrund des neuen Finanzausgleichsgesetzes 2017, welches die Aufteilung von Abgaben
zwischen Bund, Ländern und Gemeinden regelt, wurden vom Gemeinderat nachstehende
Verordnungen beschlossen:
 Verordnung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer
 Verordnung über die Ausschreibung einer Hundeabgabe
 Verordnung über die Ausschreibung von Friedhofsgebühren
 Verordnung über die Ausschreibung einer Kanalbenützungsgebühr – Indexanpassung
Vom Gemeinderat wurde die Anpassung an den von der Statistik Austria verlautbarten
Durchschnittsverbraucherpreis VPI im Jahr 2015 beschlossen. Im Jahr 2017 beträgt die
Kanalbenützungsgebühr somit € 0,92 pro m² Berechnungsfläche.
Bericht über die Aufschließungsmaßnahmen Pflanzsteig – Lärchenweg – Bürgermeister
Hofer berichtet über die durchgeführten Aufschließungsmaßnahmen zur Wasser-,
Stromversorgung und Kanalisation und sowie die demnächst geplante Aufschließung mit
Erdgas, Straßenbeschotterung und Beleuchtung am Lärchenweg.
Bericht über eine Sitzung des Prüfungsausschusses – Der Bericht des Prüfungsausschusses
samt Erläuterungen und Aufklärungen des Bürgermeisters wurde vom Gemeinderat zur
Kenntnis genommen.
Bericht über die Kosten der Nachbarschaftshilfe plus – Bürgermeister Hofer berichtet
über die Kosten für das laufende Projekt Nachbarschaftshilfe plus, welche im zweiten Jahr der
Teilnahme der Gemeinde Lackendorf durch die Gewährung von Subventionen verringert
werden konnten.
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Prüfbericht der „Follow-up“ Prüfung vom 13.04.2016 – Der Prüfbericht einer „Follow-up“
Prüfung durch die Abteilung 2 des Amtes der Bgld. Landesregierung vom 13.04.2016 wurde
dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
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Die Stallpflicht für Geflügel wurde vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
mit Samstag 25. März 2017 aufgehoben.
Da jedoch nach wie vor ein gewisses Risiko der Übertragung des Virus von Wildvögeln auf
Hausgeflügelbestände besteht, bleiben bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen österreichweit in
Kraft:
- die Fütterung und Tränkung der Tiere muss im Stall oder unter einem Unterstand
erfolgen
- der Kontakt zu Wildvögel und deren Kot muss bestmöglich hintangehalten werden
- die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser,
zu welchem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
- die Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften, die mit Geflügel in Kontakt
waren, sind sorgfältig zu reinigen und desinfizieren
- die Betriebe müssen der Behörde unverzüglich mitteilen, wenn Geflügelherden die
Futter- und Wasseraufnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöhte
Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird
Diese Biosicherheitsmaßnahmen sind von allen Geflügelhaltern (auch von privaten
Kleintieraltern) einzuhalten und bleiben so lange in Kraft, bis die Situation eine endgültige
Aufhebung dieser Maßnahmen erlaubt.
Zum bevorstehenden Osterfest und dem Brauchtum des Osterfeuers wird im Auftrag der
Landesumweltanwaltschaft nachstehendes zur Kenntnis gebracht:
Nach dem Bundesluftreinhaltegesetz gilt grundsätzlich auch im Burgenland ein ganzjähriges
Verbrennungsverbot für biogene Materialien.
Mit der Verbrennungsverbotsausnahmeverordnung 2010 wurden im Burgenland unter
anderem Ausnahmen für Brauchtum Veranstaltungen geschaffen.
Bei Osterfeuern muss beachtet werden, dass diese grundsätzlich in den Nächten von
Karfreitag auf Ostersamstag sowie Ostersamstag auf -sonntag und Ostersonntag auf - montag
abgebrannt werden dürfen (auch möglich am Wochenende davor oder danach). Dabei sollten
ausschließlich biogene und trockene Materialien verwendet werden, damit ein möglichst
sauberes Abbrennen gewährleistet ist.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Osterfeuer an öffentlich zugänglichen Orten,
das heißt nicht im eigenen Haus- und Hofgartenbereich, veranstaltet werden dürfen.
Besonders wird darauf hingewiesen, dass keinerlei Abfall als Osterfeuer verbrannt werden
darf!
Betreffend die sehr problematische, einjährige Pflanze RAGWEED / Traubenkraut /
Ambrosia – wird seitens der Landesumweltanwaltschaft um Vorbeugung bzw. Bekämpfung
gebeten.
Die Pollen von RAGWEED zählen zu den stärksten Allergieauslösern für Atemwege
und die Bindehaut und rufen Hautirritationen (Rötungen und Juckreiz) hervor.
Die Ambrosie ist eine einjährige Pflanze aus der Familie der Korbblütler, die nach der
Keimung ab Mitte April zu einer stark verzweigten Pflanze mit bis zu 1,5 m Wuchshöhe
heranwächst. Zur Keimung benötigt diese konkurrenzschwache Pflanze ausreichend Licht. Ab
etwa Mitte Juli werden die männlichen Blütenstände in traubenartiger Anordnung an den
Enden der Triebe sichtbar. Die weiblichen Blüten befinden sich in den Achseln der oberen
Blätter. Die Ambrosie hat eine kugelige Wuchsform mit doppelt bis dreifach gefiederten und
gestielten Blättern. Die robusten Stängel sind meist rötlich und weich behaart.
Verwechslungen mit dem Beifuß und Weißen Gänsefuß sind möglich. Die Hauptblütezeit
liegt in den Monaten August und September. Warmes und trockenes Herbstwetter begünstigt
die Entwicklung der Pflanze und das Reifen der Samen. Eine Pflanze produziert bis zu 8
Milliarden Pollen, die mehrere 100 km weit fliegen können, und durchschnittlich 4.000
Samen. Die 2 bis 4 mm kleinen Samen können bis zu 40 Jahre im Boden keimfähig bleiben.
Einzelne Pflanzen sollten möglichst einschließlich der Wurzeln vor der Blüte herausgezogen
und am besten in verschlossenen Plastiktüten über den Hausmüll entsorgt werden. Für
größere Bestände sollte eine Mahd des Bestandes kurz nach Blühbeginn etwa Mitte Juli bis
Anfang August erfolgen.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird
demnächst eine Erhebung (SILC -Statistics on Income and Living
Conditions/Statistiken) über Einkommen und Lebensbedingungen durchgeführt. Diese
Statistik ist die Basis für viele sozialpolitische Entscheidungen und wird nach einem reinen
Zufallsprinzip aus dem Zentralen Melderegister in Haushalten in ganz Österreich
durchgeführt. Auch Haushalte unserer Gemeinde könnten dabei sein! Die ausgewählten
Haushalte werden durch einen Brief informiert. Eine beauftragte Erhebungsperson wird von
Februar bis Juli 2017 mit den Haushalten Kontakt aufnehmen, um einen Termin für die
Befragung zu vereinbaren. Diese Personen können sich entsprechend ausweisen.
Informationen zu SILC erhalten Sie unter: Statistik Austria, Wien Tel.: 01/711 28 8338
Die Richtlinie zum Burgenländischen Handwerkerbonus – Sonderwohnbauförderungsaktion 2017 wurde bis 15. April 2017 verlängert. Anträge können bis 25. April
2017 eingebracht werden.
Förderung von Semestertickets bzw. Monatskarten – Anträge für das Sommersemester
2017 können ab sofort bis spätestens 15.07.2017 beim Gemeindeamt eingebracht werden.
Ein Schlüsselbund mit 4 Schlüsseln wurde am Gehsteig, Bahngasse 34 (neben dem FFHaus) am 24. März 2017 gefunden. Der Verlustträger kann die Schlüssel am Gemeindeamt
abholen.
Ab 01. April 2017 ist Elvira Prangl vom Projekt Nachbarschaftshilfe Plus montags und
dienstags in der Zeit von 08.00 bis 10.00 Uhr im Gemeindeamt Lackendorf persönlich
anwesend und telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr unter
der Tel.Nr.: 0680/111 05 11 bzw. per Mail unter [email protected] für
Sie erreichbar.
Ich hoffe, mit den Informationen gedient zu haben, wünsche allen Schülern erholsame
Osterferien, allen kranken Mitbürgerinnen baldige Genesung, Ihnen allen ein frohes Osterfest
und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihr
Werner Hofer, Bürgermeister
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