Schülerbeförderung Mit dem Start des Bildungspaketes werden jetzt neu auch die Kosten für die Schülerbeförderung bezuschusst - sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Derzeit gibt es in Bochum keinen Bedarf für Schülerbeförderung, da die Kosten aufgrund der Schülerbeförderungsvorschriften des Landes NRW bereits gedeckt sind. Änderung vorbehalten! Wer bekommt diese Leistung? Was wird übernommen? Was muss ich tun? Wer bekommt diese Leistung? Hilfebedürftige Kinder und Jugendliche die zum Erreichen der nächstgelegenen Schule auf eine Schülerbeförderung angewiesen sind und damit verbundene Kosten nicht aus dem Regelbedarf bestreiten können. die jünger als 25 Jahre sind. die keine Ausbildungsvergütung erhalten. Was wird übernommen? Schülerinnen und Schüler können diese Leistung nur erhalten, wenn sie tatsächlich kostenpflichtige Schultransporte oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Werden die Kosten für eine Schülermonatskarte anerkannt, wird der Preis für das Ticket um den im Regelbedarf enthaltenen Anteil für Verkehr vermindert, sofern das Ticket auch privat genutzt werden soll. Zuschüsse Dirtter mindern die Leistung ebenfalls. Was muss ich tun? Der Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten muss für jedes Kind für jeden Bewilligungszeitraum gesondert beantragt werden. Werden die Kosten anerkannt, wrid der Zuschuss als Geldleistung erbracht. Da es sich um eine zweckbestimmte Leistung handelt, kann die Stadt Bochum Nachweise über die Verwendung verlangen. Seite: 1 von 2 Bitte bewahren Sie daher die Kassenbelege auf. Seite: 2 von 2