Mobilfunk in Gütersloh – Fragen und Antworten Podiumsdiskussion am 16.3.05 in Gütersloh Vier Fünftel aller Deutschen nutzen den Mobilfunk – in den überwiegenden Fällen per Handy oder schnurlosem Telefon. 56 Sendeanlagen stehen bereits auf Gütersloher Stadtgebiet, davon eine auf städtischem Grund, und zwar am Sportplatz in Friedrichsdorf. Weitere sind in Planung. Zwei konkrete Anträge von Mobilfunkbetreibern liegen vor für das Heidwaldstadion und den Sportplatz Kamphof (zum Westring hin). Dagegen wendet sich eine Bürgerinitiative mit Sprecherin Ursula Godt. Der Grundstücksausschuss hat bisher zum Thema noch keine Entscheidung getroffen. Eine Informationsveranstaltung zum Thema, zu der die Stadt Gütersloh eingeladen hatte, griff mit den Referenten Christine Lang, Beigeordnete der Stadt Gütersloh für Umwelt, Recht und Ordnung, Joachim Gertenbach, Baubiologe und Umweltanalytiker aus Wuppertal sowie Markus Munkenbeck, Fachreferent Umwelt und Mobilfunk bei der Vodafone D2 GmbH, unterschiedliche Facetten des komplexen Themas auf. Einige wesentliche Fragen und Antworten der anschließenden Podiumsdiskussion sind an dieser Stelle dokumentiert: Frage: Warum wehren sich die Betreiber gegen die Festsetzung von Vorsorgewerten? Markus Munkenbeck, Fachreferent Mobilfunk und Umwelt bei Vodafone: Es geht nicht an, dass sich jede Stadt ihre eigenen Vorsorgewerte aussucht. Das Bundesimmissionsschutzgesetz gilt bundesweit. Wir Betreiber brauchen es zur Planungssicherheit. Im Übrigen ist der Überwachungsmechanismus in Deutschland einmalig. Anforderungen an die Mobilfunknetze sind vielfältig und können in einem Mobilfunkversorgungskonzept keine Beachtung finden. So ist zu berücksichtigen, dass Telefonieren in Gebäuden aufgrund der Zusatzdämpfung die Reichweite reduziert, dass die Gesprächskapazität dem Kundenaufkommen und den Kundenwünschen entspricht, dass die Wirtschaftlichkeit nur so viele Standorte erlaubt, wie unbedingt erforderlich sind und dass die Qualitätsstandards mit minimaler Sendeleistung eingehalten werden. Starre Konzepte lassen für beide Seiten keine tragfähige Lösung zu. Für jeden neuen Mobilfunkstandort ist eine Einzelfallbetrachtung notwendig. Dipl. Ing. Joachim Gertenbach, Baubiologe und Umweltanalytiker aus Wuppertal: Alle Anlagen in Gütersloh entsprechen den gesetzlichen Grenzwerten. Die Stadt sollte aber den Mut haben, über das Gesetzliche hinaus zu gehen. Es geht nicht um die Verteufelung der Handys, sondern um die Minimierung der Strahlung. Um ihre Intensität zu verringern, hat die Frage zu lauten: „Wie hoch muss der Grundlevel sein, um telefonieren zu können?“ Beide Seiten müssen ernsthaft bereit sein, aufeinander zuzugehen und das technisch Machbare im Auge behalten. Der Austausch der Argumente muss dabei auf einer sachlichen Ebene erfolgen. Es existieren viele technische und planerische Möglichkeiten, die Strahlungsexposition zu optimieren. Kleine Zellen mit geringen Emissionen erhöhen die Netzkapazität, größere Zellen mit höheren Emissionen erfordern größere Abstände zu sensiblen Bereichen. Daher kann es notwendig werden, die bestehenden Netzstrukturen neu zu planen. Die Höhe der Vorsorgewerte der Stadt Gütersloh ist im Einvernehmen festzulegen. Eventuell müssen einzelne unterirdische Versorgungslücken in Kauf genommen werden. Der Rat der Stadt hat zunächst für den Mobilfunk Zielvorgaben zu formulieren und den Umfang der Handlungen zu definieren. Maßnahmen, die Strahlung zu reduzieren, können sich sowohl auf die Basisstationen als auch auf die Handys und deren Nutzung beziehen. Beigeordnete Christine Lang: Die Stadt ist aus Gründen der Vorsorge daran interessiert, Strahlungsimmissionen zu minimieren, ohne die Funktionsfähigkeit des Mobilfunks in Frage zu stellen. Sie hat aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes jedoch keine Möglichkeiten, Mobilfunkanlagen mit Mitteln des Baurechts zu verhindern. Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime betrachtet sie als Standorte mit empfindlichen Nutzungen, die nur möglichst geringen Feldstärken ausgesetzt seien sollen. Über Messergebnisse werden Stadtveraltung und Öffentlichkeit informiert. Bei bisherigen Immissionsmessungen wurden die gesetzlichen Grenzwerte weit unterschritten. Frage: Warum nutzen Städte nicht die Möglichkeiten zur Reduzierung der Strahlung aus, obwohl die Betreiber aus Wettbewerbsgründen sehr auf Konsens bedacht sind? Markus Muckenbeck: Es gibt bereits ein bewährtes Instrumentarium im Dialog zwischen Kommunen und Netzbetreibern. Bei Standortentscheidungen wurde in fast allen Fällen ein Konsens gefunden. Aktuelle Standortdaten werden über die RegTPDatenbank bereitgestellt. Frühzeitige Information über geplante Standorte geben den Städten Gelegenheit zur Stellungnahme. Bedenken werden vorrangig und ergebnisoffen geprüft. Frühzeitige Bürgerinformation ist auf diese Weise möglich. Sofortige Meldung über bevorstehende Inbetriebnahme einer Sendeanlage erfolgt. Joachim Gertenbach: Um zu mehr als zu Lippenbekenntnissen zu kommen und tatsächlich eine Reduzierung der Mobilfunkstrahlung zu bewirken, ist sowohl auf der Seite der Betroffenen als auch auf der Seite der Betreiber Akzeptanz der jeweiligen Position notwendig. Christine Lang: Die Stadt Gütersloh sieht sich in der wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Verantwortung, die Schaffung der notwendigen Mobilfunk-Infrastruktur zu unterstützen. Direkten Einfluss auf Standortentscheidungen hat sie nur bei eigenen Grundstücken und Gebäuden. Diese Lenkungsmöglichkeit soll durch Standortvorschläge aktiv genutzt werden. Anlagen auf städtischen Liegenschaften werden nicht an Standorten mit empfindlicher Nutzung errichtet. Die Stadt stellt keine technischen Überprüfungen der Ausbaupläne an, kann aber innerhalb von acht Wochen Stellung zu neuen Standortvorschlägen nehmen und Alternativen innerhalb der Suchkreise vorschlagen. Eine Ausweisung schematischer Schutzzonen erscheint funktechnisch nicht sinnvoll. Die Bevölkerung wird über Presse und Internet zum Mobilfunknetz in Gütersloh informiert. Frage: Warum übernehmen Versicherungen für Mobilfunkbetreiber nicht mehr das Risiko? Markus Munkenbeck: Ist mir so nicht bekannt. Vodafone ist versichert. Frage: Geht es um die Gesundheit der Bürger oder die Höhe der Sendetürme? Dipl. Ing. Joachim Gertenbach: Mit der Entfernung bzw. mit der Höhe der Sendeanlage nimmt die Strahlungsintensität ab. Nur, eine Entfernung von 300 Metern einzuhalten, wird schwierig, weil dann der eine Mast leicht in die Bannmeile der anderen Masten gerät. Langzeiteinwirkung kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungn führen. Was wir bisher darüber wissen, sind Warnzeichen, die besagen: „Wir müssen Vorsorge treffen.“ Dietmar Buschmann (Fachbereich Bauordnung bei der Stadt Gütersloh). Wir halten den Heidewald nicht für den schlechtesten Standort einer Sendeanlage. Vielleicht können wir dort über die Höhe (Montage an einem Flutlichtmast) noch Verbesserungen erreichen. Markus Munkenbeck: Hoch aufragende Sendeanlagen, die direkt ins Blickfeld fallen, stoßen häufig auf mehr Ablehnung. Wenn ich dicht am Nutzer bin, kann ich eine Anlage herunterregeln.