Nebenabrede Nutzungsüberlassung von Mittelspannungsmesswandlern Zwischen - im folgenden Messstellenbetreiber genannt - und der Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG, Hertzstraße 3, 31535 Neustadt a. Rbge. - im folgenden Netzbetreiber genannt - wird dieser Vertrag geschlossen. § 1, Leistungsort Dieser Vertrag gilt für den Mittelspannungswandlersatz am Leistungs bzw. Messort: Letztverbraucher: Anschrift: Zählpunkt: Anschrift Messort: § 2, Vertragsgegenstand Dieser Vertrag gilt als Nebenabrede zum Messrahmenvertrag, auf dessen Grundlage Messstellenbetreiber und Netzbetreiber den Messstellenbetrieb durch den Messstellenbetreiber an dem in § 1 genannten Leistungsort vereinbart haben. Der Netzbetreiber stellt dem Messstellenbetreiber den Wandlersatz bestehend aus Wandlerart Stromwandler Spannungswandler Anzahl Übersetzung Klasse gegen Entgelt für die Dauer des Messstellenbetriebes durch den Messstellenbetreiber am Leistungsort für den Anschluss von Wandlerzählern zur Verfügung. § 3, Entgelt Das Entgelt für die Nutzungsüberlassung ermittelt sich anhand des veröffentlichten Preisblatts für Netzentgelt des Netzbetreibers als Differenz der Entgelte für den Messstellenbetrieb mit Wandlermessung und dem Messstellenbetrieb ohne Wandlermessung zzgl. der Abrechnungspauschale. Das Entgelt versteht sich als Jahresentgelt zuzüglich der Pauschale für Abrechnung als Preis je Stück gemäß Preisblatt. Für abweichende Nutzungszeiträume wird das Entgelt auf einen monatlichen Preis umgerechnet und für die Nutzungsmonate anteilig berechnet. Abrechnungen erfolgen nach Abschluss eines jeden Kalenderjahres, nach Beendigung des Messstellenbetriebes am Leistungsort oder nach Ende dieser Zusatzvereinbarung. Soweit und solange keine Preisunterschiede zwischen Niederspannungsdirektmessung und Niederspannungswandlermessung ausgewiesen werden, entfällt auch die Abrechnungspauschale. § 4, Entgeltanpassungen Das Entgelt für die Nutzungsüberlassung ist variabel. Änderungen der Entgelte werden öffentlich bekannt gegeben und ab dem in der Veröffentlichung angegebenen Termin abgerechnet. Änderungen der Entgelte berechtigen den Messstellenbetreiber zur Kündigung dieser Zusatzvereinbarung. § 4, Entgeltanpassungen Das Entgelt für die Nutzungsüberlassung ist variabel. Änderungen der Entgelte werden öffentlich bekannt gegeben und ab dem in der Veröffentlichung angegebenen Termin abgerechnet. Änderungen der Entgelte berechtigen den Messstellenbetreiber zur Kündigung dieser Zusatzvereinbarung. § 5, allgemeine Vertragsbedingungen, Haftung Grundlage dieses Vertrages ist das EnWG, die Eichgesetzte und die Eichordnung sowie, bei Nutzungsüberlassung von Niederspannungsmesswandlern die Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und bei Nutzungsüberlassung von Mittelspannungsmesswandlern, die einschlägigen technischen Richtlinien für den Betrieb von Übergabestationen am Mittelspannungsnetz. Sobald Anschlussverordnungen für andere Anschlussebenen erlassen werden, gelten diese ggf. ergänzt um die Ergänzenden Bedingungen dieser Netzebenen in diesem Vertragsverhältnis. Die veröffentlichten Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers und die darin genannten technischen Regelungen zu Hausanschlüssen und zum Betrieb von Anlagen des Anschlussnehmers gelten ebenfalls als Vertragsbestandteil. Der Vertragspartner haftet untereinander für Schäden die sie oder ihre Verrichtungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig Verursachen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schäden bei Dritten, die aus diesem Vertragsverhältnis erwachsen. § 6, Vertragsgültigkeit Kündigung Diese Zusatzvereinbarung gilt ab dem und gilt für die Dauer des Messstellenbetriebes durch den Messstellenbetreiber am Leistungsort. Jeder Vertragspartner erhält ein Exemplar der Vereinbarung. Diese Zusatzvereinbarung kann vom Messstellenbetreiber mit einer Frist von einem Monat auf das Monatsende gekündigt werden. Der Netzbetreiber kann die Vereinbarung nur bei schwerwiegender Vertragsverletzung kündigen. , Ort Messstellenbetreiber Neustadt, den Datum Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG i.A. i.A. Rolf Haack Lutz Prelle