wärmepumpe im sanierten bestandsgebäude förderung

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WÄRMEPUMPE IM
SANIERTEN BESTANDSGEBÄUDE
FÖRDERUNG: 1.000 EURO
Kopie der Rechnung unbedingt beilegen!
Gültig ab 01.01.2016 vorbehaltlich Druckfehler und Änderungen
Ihre Service Nummer: 0732/3400-5000
Persönliche Daten
Vor- und Zuname
Kundennummer Anlagenanschrift (PLZ, Ort, Straße)
Zustell-/Postanschrift (falls nicht ident mit Anlage)
Telefon
E-Mail
UID-Nr. (bei gewerblichen Antragstellern)
Fördergegenstand
In einem thermisch sanierten Bestandswohngebäude wird das bestehende Heizsystem für die kombinierte Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser
durch eine Wärmepumpe ersetzt. Die Gebäudehülle (Wärmedämmung, Fenster etc.) wurde nicht verändert.
Voraussetzungen für die Förderung:
•Die Luft-Wärmepumpe muss eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ( s) bei mittlerem Klima von 110 % (55 °C) bzw. 135 % (35 °C) aufweisen.
•Die Grundwasser- oder Erdwärme-Wärmepumpe muss eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ( s) bei mittlerem Klima von 125 % (55 °C)
bzw. 150 % (35 °C) aufweisen. ( s laut Herstellerangaben der Wärmepumpe)
•Im Zuge der Installation des Heizsystems werden alle technischen Vorkehrungen für den optimalen Betrieb der angeführten Technologien getroffen (z.B. etwaige
Anpassung der Heizkörper).
•Bei dem gegenständlichen Gebäude handelt es sich um ein saniertes Bestandswohngebäude.
Ein Gebäude gilt als thermisch saniert, wenn in den letzten zehn Jahren vor dem Tausch des Heizsystems mindestens zwei der folgenden drei Maßnahmen umgesetzt wurden:
1. Dämmung der obersten Geschossdecke
2. Dämmung der Außenwände
3. Tausch der Fenster
Alle anderen Gebäude gelten als unsaniert, hierfür verwenden Sie bitte das Förderformular „Wärmepumpe im unsanierten Bestandswohngebäude“.
Welches Wärmebereitstellungssystem (Kessel, Energieträger) wurde ersetzt?
❑ Gebäudezentraler Stückholzkessel ❑ Gebäudezentraler Heizölkessel
❑ Gebäudezentraler Erdgaskessel
❑ Gebäudezentraler Festbrennstoffkessel
❑ Sonstige
Art des Gebäudes
Wohngebäude
Nicht-Wohngebäude
❑ Einfamilienhaus (EFH) mit 1 oder 2 Wohneinheiten
❑ Mehrfamilienhaus (MFH) mit 3 bis 10 Wohneinheiten
❑ Großvolumiger Wohnbau (GVWB) ab 11 Wohneinheiten
❑ Bürogebäude
❑ Schule, Kindergarten
❑ Hotel, Gastgewerbe
Bei MFH und GVWB: Anzahl der Wohneinheiten
Bruttogrundfläche insgesamt
Bruttogrundfläche insgesamt
Art der Wärmequelle und jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) bei mittlerem Klima (laut Herstellerangaben)
•Luft (Außenluft, Abluft)............................................................. ETAs = ___________ % bei 55 °C (min 110 %) oder ETAs = ___________ % bei 35 °C (min 135 %)
•Erdwärme Flachkollektor bzw. Grabenkollektoren................... ETAs = ___________ % bei 55 °C (min 125 %) oder ETAs = ___________ % bei 35 °C (min 150 %)
•Erdwärme Tiefbohrung............................................................. ETAs = ___________ % bei 55 °C (min 125 %) oder ETAs = ___________ % bei 35 °C (min 150 %)
•Erdwärme Direktverdampfung................................................. ETAs = ___________ % bei 55 °C (min 125 %) oder ETAs = ___________ % bei 35 °C (min 150 %)
•Grundwasser............................................................................ ETAs = ___________ % bei 55 °C (min 125 %) oder ETAs = ___________ % bei 35 °C (min 150 %)
Angaben zum Heizungssystem
Wärmepumpe:
Fabrikat
Type
Heizungsumwälzpumpe Energieeffizienzklasse A mit Energie Effizienz Index (EEI) < 0,4 – max. Anschlussleistung: 2,5 kW/Pumpe:
Fabrikat
Type
Bitte wenden! 
Weitere Fördermittel
Wurden für diese EEF-Maßnahme weitere Fördermittel, insbesondere aus Landes-Wohnbauförderung, Bundes-Umweltförderung im Inland oder Bundes-Sanierungsscheck, erhalten?
❑ Nein
❑ Ja
in welcher Höhe:
Wenn ja, welche Förderung:
Ort der gesetzten EEF-Maßnahme und Datum der Fertigstellung
Adresse der geförderten Anlage
Datum der Fertigstellung
Ausführende Firma
Firmenmäßige Zeichnung der ausführenden Firma
Unternehmen
Ansprechperson
Adresse
Telefon
Förderungsbedingungen für elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen
Diese Förderung gilt nur für Kunden der LINZ STROM Vertrieb GmbH & Co KG. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung.
Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist insbesondere, dass der Förderantrag vom Kunden vollständig und richtig ausgefüllt wird und die erforderlichen Belege (Kopie der Rechnung als Bestätigung für den
erfolgten Kauf der Wärmepumpe, Bestätigung der ausführenden Firma, etc.) vom Kunden dem Förderantrag beigelegt werden. Die Rechnung für die Wärmepumpe darf nicht älter als sechs Monate sein. Die Wärmepumpe
muss von einem befugten Installationsunternehmen oder einem befugten Anlagenplaner installiert worden sein. Alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen und sonstigen Gestattungen müssen beim Förderungswerber
vorliegen und für die LINZ STROM Vertrieb GmbH & Co KG einsehbar sein.
Weitere Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung sind, dass die Heizungs-Wärmepumpe auch betrieben wird und der für den Betrieb des Fördergegenstands erforderliche Energiebezug von der LINZ STROM
Vertrieb GmbH & Co KG erfolgt.
Wird das Wärmepumpenheizsystem während des Förderzeitraumes auf einen anderen Energieträger umgestellt, nicht mehr betrieben oder wechselt der Kunde hinsichtlich der Energielieferung für den Fördergegenstand
zu einem anderen Energielieferanten, so erlischt der Anspruch des Kunden auf Erhalt weiterer, bis dahin noch nicht berücksichtigter Förderbeträge mit der vorangegangenen Turnusabrechnung.
Die Förderung wird in 5 Teilbeträgen von je EUR 200 auf die nächsten Jahresstromrechnungen gutgeschrieben. Für Anlagen, die bereits auf eine andere Weise gefördert wurden, ist die erhöhte Förderung ausgeschlossen
(Koförderungsbestimmung § 27 EEffG 2014). Falls weitere Fördermittel in Anspruch genommen wurden oder die Frage nach weiteren Fördermitteln nicht oder unvollständig beantwortet wurde, werden nur EUR 250 in
5 Jahrestranchen à EUR 50 ausbezahlt.
Der Kunde tritt alle durch den Fördergegenstand im Zusammenhang mit § 27 des EEffG anrechenbaren Energieeffizienzmaßnahmen zur Gänze an die LINZ STROM Vertrieb GmbH & Co KG ab. Eine Förderung ist nur für
Fördergegenstände möglich, die nicht bereits zur Anrechnung als Energieeffizienzmaßnahme auf Dritte übertragen wurden.
Die Förderung wird unter der Bedingung gewährt, dass der Förderungswerber zu diesem Zweck sämtliche für die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation erforderlichen Unterlagen – vorzugsweise elektronisch – zur
Verfügung stellt. Die LINZ STROM Vertrieb GmbH & Co KG ist gemäß § 27 Abs. 4 Z. 2 EEffG außerdem zur Weiterübertragung der beim Förderungswerber gesetzten Maßnahme samt Unterlagen für die Dokumentation
auf Dritte berechtigt.
Im Zuge der Überprüfung durch die Monitoringstelle können die Unterlagen/Daten (Rechnung, persönliche Daten) als Nachweis zur Umsetzung von Energieeinsparungen angefordert werden.
Der Kunde bestätigt, dass der Kauf der Wärmepumpe zusätzlich und auf Grund der Energieeffizienzaktion der LINZ STROM Vertrieb GmbH & Co KG erfolgt. Die LINZ STROM Vertrieb GmbH & Co KG behält sich vor, die
Energieeinsparung an andere weiterzugeben.
Alle Beträge verstehen sich inkl. 20 % USt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Unterschrift (Kunde) Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich die Förderungsbedingungen und erkläre die Richtigkeit der Angaben.
Ort, Datum des Antrags
Unterschrift
(bei Unternehmen: firmenmäßige Zeichnung)
INTERN: (Diese Felder bitte nicht ausfüllen)
Antrag eingegangen am
Bearbeiter
Förderung wird gewährt
Unterschrift Mitarbeiter
❑ JA ❑ NEIN
Stand: 04/ 2016
Sonstiges
LINZ STROM VERTRIEB GMBH & CO KG
– IM UNTERNEHMENSVERBUND DER ENAMO GMBH
4021 Linz, Wiener Straße 151, Postfach 5009, Austria, Tel.: +43 (0)732/3400-0, Internet: www.linzag.at – FN 215168 z des Landesgerichtes Linz, DVR-Nr.: 2109156, UID-Nr.: ATU53160608
Komplementärgesellschaft: ENAMO GmbH, 4020 Linz, Böhmerwaldstraße 16 – FN 215168 z des Landesgerichtes Linz
A l l g e mei ne S p arkasse OÖ, IBAN: AT15 2032 0 0 0 0 0 0 0 0 0886, BIC: AS P K AT2L – Ra i ffei s enl a ndes ba nk OÖ, IBAN : AT98 340 0 0 0 0 0 0106 4922, B I C : R Z OOAT 2 L
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