Daten schützen ist nicht schwer - IHK Kassel

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Titelthema
Prüfen Sie sich selbst: Zehn Leitfragen von Sicherheitsberater Stephan Moers
Daten schützen ist nicht schwer
V
erarbeitet man Daten nicht richtig, kann
es sehr teuer werden: Gegen die DeBeKa
wurde im Dezember 2014 ein Bußgeld von 1,3
Millionen Euro verhängt. Vermeiden Sie Datenpannen und prüfen Sie anhand der folgenden Leitfragen, wie gut Sie aufgestellt sind.
1. Wer hat Zutritt zum Unternehmen?
Für Sie sollte nachvollziehbar sein, wer wann
zu welchen Bereichen Zutritt hat. Geben Sie
Schlüssel gegen Unterschrift aus. Nutzen Sie
in sensiblen Bereichen Transpondersysteme
oder Zylinder mit Sicherungskarte, sodass
Schlüssel nicht nachgefertigt werden können.
2. Wer hat welchen Zugang zu Ihrem EDVSystem und wie ist dieser abgesichert?
Richten Sie für Mitarbeiter individuelle Accounts ein. Setzen Sie komplexe Passwörter
durch, auch für Smartphones. Geben Sie den
Nutzern nur die Berechtigungen, welche sie
für ihre Arbeit benötigen. Verschlüsseln Sie
Smartphones, Laptops und sonstige mobile
Datenträger mindestens mit Bordmitteln (zum
Beispiel Bitlocker in Windows). Denken Sie
auch daran, alte Mitarbeiter-Accounts und
deren Systemzugänge zu sperren. Übrigens:
Was Sie nicht haben, müssen Sie auch nicht
schützen. Löschen Sie Ihre Daten nach Ablauf
von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen – zum
Beispiel steuerrelevante Daten nach § 147 AO
– datenschutzgerecht nach DIN 66399. Binden Sie gegebenenfalls Spezialvernichtungsfirmen für Papier und Datenträger ein.
3. Wie sichern Sie Ihre Daten auf dem Weg
von A nach B?
Greifen Sie nur verschlüsselt (zum Beispiel via
Virtual Private Network, VPN) auf Ihr Unternehmensnetzwerk zu. Meiden Sie Umgehungen („Ich schicke mir die E-Mail privat nach
Hause, um noch zu arbeiten.“). Tauschen Sie
sensible Daten mit Kunden oder Zulieferern
nur verschlüsselt aus, zum Beispiel mit einem
verschlüsselten ZIP-File. Prüfen Sie insbesondere auch, welche Zulieferer welche Zugriffsmöglichkeiten im Rahmen der Fernwartung
haben. Schränken Sie diese im Zweifel ein.
4. Können Sie nachvollziehen, welche Änderungen am System durch wen vorgenommen
wurden?
Wenn Nachforschungen nötig werden, sollten
Sie Zugriff auf die relevanten Logfiles haben.
Beim Schreiben der Logfiles nicht übertreiben,
es darf kein unzulässiger Überwachungsdruck
durch eine Vollkontrolle entstehen. Binden Sie
Ihren Betriebsrat dabei ein.
5. Ist Ihre Auslagerung von Datenverarbeitung technisch und rechtlich sicher?
Lohnbüros, Hosting oder der Zugriff durch
EDV-Dienstleister sind Beispiele für Auslage-
Ohne elektronische Datenverarbeitung (EDV) geht heute nichts mehr.
Mehr noch: Digitale und reale Welt verschmelzen zusehends. Datenschutz und Datensicherheit nehmen für Unternehmen einen immer höheren Stellenwert ein. Kundenseitiges Vertrauen in die Sicherheit von IT-Infrastruktur und ein rechtlich richtiger Umgang mit Kundendaten sind Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum.
Kennt den Weg durch
den Wald datenschutzrechtlicher Fragen:
Stephan Moers.
Der Autor dieses
Artikels ist Inhaber der
gleichnamigen Sicherheitsberatung in Hofgeismar. Ferner hat
er einen regionalen
Erfahrungsaustauschkreis zum Thema ins
Leben gerufen.
(Foto: IHK / Studio Blåfield)
Kostenlose Veranstaltung
U
m Chancen und Risiken in einer vernetzten Welt dreht sich das Nordhessische
Sicherheitsforum am Mittwoch, 11. Februar,
ab 18 Uhr im Direkt Marketing Center der
Deutschen Post in Kassel-Waldau. Kostenlos.
Anmeldungen an Mit-Veranstalter Stephan
Moers, E-Mail: [email protected]
�
Betroffene können sich durch eine Auskunftsanfrage Transparenz verschaffen. Unternehmen, die nicht oder nicht richtig auf diese Anfrage antworten, riskieren ein Bußgeld.
9. Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten
bestellt?
In der Regel ist ab zehn Mitarbeitern ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen und auszubilden.
rung. Das Datenschutzniveau der Zulieferer
muss ausreichend sein. Sie sind verpflichtet,
das zu prüfen und zu dokumentieren. Gegebenenfalls sind entsprechende Verträge (Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung) abzuschließen.
10. Ist Ihre Datenverarbeitung rechtlich zulässig?
Datenverarbeitung ist ohne gesetzliche Erlaubnisvorschrift nicht zulässig. Binden Sie zur
Prüfung Ihrer Prozesse Ihren Datenschutzbeauftragten ein.
6. Sind Ihre Daten gegen Zerstörung oder
Verlust geschützt?
Ein immer aktueller Virenschutz, Hardwareund Softwarefirewalls, die Auslagerung von
Backups, Funktionstests der Datensicherung
und eine unabhängige Stromversorgung für
den Server sind Standard. Je nach Sensitivität
der Daten ist ein physischer Diebstahlschutz
wie beispielsweise eine Alarmanlage erforderlich.
Das Wichtigste sind Ihre Mitarbeiter: Geben
Sie diesen Regeln mit auf den Weg und schulen Sie Sicherheit! Die besten technischen Sicherungen sind wirkungslos, wenn Ihre Mitarbeiter nicht sicher im Umgang mit E-Mails
und dem Internet sind.
Stephan Moers �
7. Werden Kunden- und Mitarbeiterdaten
getrennt verarbeitet?
Daten, die zu verschiedenen Zwecken erhoben
wurden, müssen getrennt verarbeitet werden
können.
8. Sind Sie auf eine Auskunftsanfrage vorbereitet?
Erfahrungsaustausch Datenschutz KasselMarburg: Für bestellte externe und interne
Datenschutzbeauftragte sowie Mitarbeiter
von Datenschutzabteilungen gibt es einen regionalen Erfahrungsaustauschkreis, der dreimal pro Jahr tagt. Die Termine: 18. März (Kasseler Sparkasse), 30. Juni (Golfpark Gudensberg) und 21. Oktober (Viessmann Werke). Eine
Anmeldung ist erforderlich. Kontakt per EMail: [email protected]. Weitere Infos: www.gdd.de/eforen/kassel-marburg
Wirtschaft Nordhessen 2.2015
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