Betriebsarzt Information ____________________________________________________ Hepatitis-B-Schutzimpfung Merkblatt für Beschäftigte Die Hepatitis B ist eine Leberentzündung, hervorgerufen durch eine Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV) Der Spontanverlauf der chronischen Hepatitis B ist meist ungünstig, ohne Therapie entwickelt sich nach 5 Jahren bei 50% der Patienten eine Zirrhose. Die chronische Hepatitis -B-Virusinfektion erhöht das Risiko für die Entwicklung eines Leberzellkarzinoms gegenüber der Normalbevölkerung um den Faktor 100. In Deutschland ist die sexuelle Übertragung der wichtigste Infektionsweg, Schätzungen liegen bei 60-70% der Neuinfektionen. Es folgen Infektionen von Personen mit Risikoverhalten: i.v. Drogenabhängige, homosexuell aktive Männer, Prostituierte. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich der Infektionsweg anamnestisch bei etwa 30% aller Hepatitis-B-Virusinfektionen nicht eindeutig nachvollziehen. Die Hepatitis B ist trotz der seit Jahren verfügbaren Schutzimpfung weiterhin vor der Tuberkulose, vor der Hepatitis A und C die wichtigste berufsbedingte Infektionskrankheit im Gesundheitswesen. Das Virus wird durch kleinste Mengen Blut übertragen, wenn es über Verletzungen der Haut oder Schleimhaut in den Körper gelangt. Die Zeit bis zur Manifestation der Krankheit kann 40-200 Tage betragen, eine Ansteckungsfähigkeit besteht unabhängig von den Symptomen der Krankheit solange Merkmale der Virusvermehrung im Labor nachweisbar sind. Von chronisch infizierten Hepatitis-B-Virusträgern kann jahrelang eine Ansteckungsgefahr ausgehen. Prinzipiell muss jeder HBs-Antigen-Positive als potentiell infektiös angesehen werden. Eine gezielte Prophylaxe der Hepatitis B ist nur durch die aktive Immunisierung effektiv möglich. Seit 1981 steht ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung. Seit 1.7.2002 ist die Hepatitis-B-Impfung eine öffentlich empfohlene Impfung und wird im Rahmen der persönlichen Vorsorge von sämtlichen Primär/Ersatzkassen in Baden-Württemberg als Kassenleistung für alle Versicherten über den Hausarzt durchgeführt. Der Impfstoff wird in den Oberarm injiziert. Für die Grundimmunisierung sind drei Impfungen innerhalb von sechs Monaten erforderlich ( 0, 1 und 6 Monate). Der durch eine Grundimmunisierung erreichte Schutz garantiert möglicherweise keine lebenslange Immunität. Boosterungen in Abhängigkeit vom Antikörpertiter (Anti-HBs) und dem bestehendem Infektionsrisiko sind deshalb für spezielle Personengruppen ggf. notwendig (z.B. Gesundheitsdienst) und erfolgen zu Lasten des Arbeitgebers. Alle Beschäftigten im Gesundheitswesen, bei denen Hepatitis-B-Virus am Arbeitsplatz vorkommen kann, sollten eine erfolgreiche HBV Impfung nachweisen. 2 Als erfolgreich gilt eine Immunisierung, wenn 4-8 Wochen nach der 3. Impfung ein Anti-HBs-Wert von 100 U/l oder höher erreicht wurde. Diese Personen sind für wenigsten 10 Jahre geschützt. Fällt die Anti-HBs Bestimmung niedriger aus, sollte eine weitere Impfung durchgeführt werden und eine erneute Testung vorgenommen werden. Die Verträglichkeit des Impfstoffes ist gut. Im Bereich der Injektionsstelle am Oberarm kann es vorübergehend zu Schmerz, Rötung, Verhärtung kommen. Selten sind Allgemeinreaktionen wie Müdigkeit, Fieber, Unwohlsein, grippeähnliche Symptome, Sehr selten wurden Bauchbeschwerden, Gelenkbeschwerden, allergische Reaktionen beobachtet. In Einzelfällen wurden Nervenentzündungen oder Lähmungserscheinungen berichtet. Der Impfarzt berät Sie individuell über Gegenanzeigen, Wechselwirkungen mit Medikamenten, bei Schwangerschaft und Stillzeit. Einverständniserklärung zur Durchführung der Impfung gegen Hepatitis B Name des Impflings............................................................................................................ geb. am .............................................................................................................................. Ich habe den Inhalt des Merkblatts zur Kenntnis genommen, und ich bin auf die Möglichkeit hingewiesen worden, mich ergänzend durch den Impfarzt informieren zu lassen. Ich habe keine weiteren Fragen. Ich willige in die vorgeschlagene Schutzimpfung gegen Hepatitis B ein. Ich lehne die Impfung ab. Über mögliche Nachteile der Ablehnung dieser Impfung wurde ich informiert. Vermerke: .......................................................................................................................... ............................................................................................................................................ ............................................................................................................................................ Freiburg, den .............................. ...................................................... Unterschrift des Impflings ....................................................... Unterschrift der Ärztin /des Arztes Arbeitsmedizin der Universität Rheinstraße 10 Tel.: 0761/ 203-4286 Fax: 0761/ 203-4287 Stand: Januar 2003