Merkblatt Keuchhusten Erreger: Keuchhusten ist eine weltweit verbreitete bakterielle Infektionskrankheit, verursacht durch das Bakterium Bordetella pertussis. Reservoir: Der Mensch ist der einzige Überträger der Krankheit. Infektionsweg: Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen) bei engem Kontakt zu Erkrankten. Auch gegen Keuchhusten geimpfte Kinder können nach Kontakt mit Erkrankten vorübergehend Träger der Krankheit sein. Inkubationszeit: Die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten erster Krankheitszeichen beträgt 1-3 Wochen. Eine Ansteckungsgefahr besteht von Beginn der Erkrankung an und dauert bis mehrere Wochen danach. Symptome: Die Krankheitszeichen ähneln der einer schweren Erkältung (leichter Husten, Schlappheitsgefühl, Unwohlsein, Fieber). Erst nach 1-2 Wochen tritt der typische Krampfhusten auf. Die gesamte Krankheitsdauer umfasst schließlich durchschnittlich 6-12 Wochen. Häufig wird der Husten von einer Lungenentzündung begleitet. In seltenen Fällen führt die Erkrankung bei Säuglingen zum Tod. Therapie: Eine Behandlung mit Antibiotika reduziert den Husten oft nicht mehr wesentlich, da die Erkrankung meist zu spät erkannt wird. Die Gabe von Erythromycin, Azithromycin oder Clarithromycin wird dennoch empfohlen, denn sie kann zur Unterbrechung der Infektionskette von erheblicher Bedeutung sein, solange der Patient Bakterien ausscheidet (bis zu drei Wochen nach Beginn der Hustenanfälle). Erregernachweis: In der Regel wird die Diagnose einer Keuchhusten-Erkrankung durch die typischen Hustenanfälle (Krampfhusten) gestellt. Eine Labordiagnostik ist abhängig vom Krankheitsstadium. Insbesondere am Anfang der Erkrankung ist ein kultureller Nachweis die am besten geeignete Methode. Impfung: Als vorbeugende Maßnahme steht ein gut verträglicher Impfstoff zur Verfügung. Eine Grundimpfung im Säuglingsalter (4 Teilimpfungen) wird empfohlen sowie zwei Auffrischimpfungen jeweils im Alter von 5-6 sowie 12-17 Jahren. Seite 2 Sofern in den letzen 10 Jahren keine Impfung statt gefunden hat, wird für Frauen mit Kinderwunsch eine Auffrischimpfung empfohlen, ebenso für enge Haushaltskontaktpersonen von Säuglingen. Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen: Erkrankte sollten getrennt von Kontaktpersonen untergebracht werden, um eine Ansteckung zu vermeiden. Geimpfte Kontaktpersonen sind jedoch weitestgehend geschützt. Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen: Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann frühestens 5 Tage nach Beginn einer effektiven Therapie erfolgen und sollte mit einem Arzt abgeklärt werden. Maßnahmen bei Ausbrüchen: Bei Bekanntwerden einer Erkrankung, insbesondere in einer Gemeinschaftseinrichtung, sollte diese das Gesundheitsamt umgehend informieren, damit weitere Infektionen durch geeignete Maßnahmen verhindert werden können. Meldepflicht: Gem. § 34 Abs. 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Erkrankung meldepflichtig. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin Schwenninger Straße 2 78048 Villingen-Schwenningen Tel.: 07721 913-7190 Fax: 07721 913-8918 E-Mail: [email protected] Stand: Mai 2015