Dokumente der Lizenzierung: Produktbestimmungen und Online Services Terms Willkommen zum Webcast „Dokumente der Lizenzierung: Produktbestimmungen und Online Services Terms“. Computerprogramme werden ebenso wie Musik, Bilder und Literatur durch das Urheberrecht geschützt. Das geistige Eigentum an der Computersoftware verbleibt grundsätzlich beim Urheber. Software wird daher nicht gekauft, das Eigentum an ihr wird nicht übertragen. Software wird lizenziert, d.h. der Nutzer erwirbt das Recht, die Software entsprechend der Bestimmungen des Lizenzvertrags einzusetzen und zu nutzen. Das Produktportfolio von Microsoft ist vielfältig. Betriebssysteme, Desktopanwendungen, Serverprodukte und Entwicklertools können lizenziert werden. Aber welche Nutzungsrechte bestehen hierbei für ein Unternehmen? Mit diesem Webcast möchten wir Ihnen erläutern, wo Sie die relevanten Informationen zu den Nutzungsrechten von Microsoft Software und Onlinediensten und zu den Rechten und Pflichten des Lizenznehmers finden, wie die Dokumente zu nutzen sind und in welchem Verhältnis sie zueinander stehen. Sehen wir uns dazu als erstes die Bestandteile eines Microsoft-Volumenlizenzvertrags an. Zur Teilnahme an einem Microsoft-Volumenlizenzprogramm müssen Sie einen Lizenzvertrag mit der lizenzgebenden Microsoft-Gesellschaft schließen. Dieser Lizenzvertrag beinhaltet allgemeine Geschäftsbestimmungen, etwa Regelungen zur Gewährleistung und Haftungsbeschränkung. Zusätzlich regelt er die Bestimmungen des spezifischen Lizenzprogramms, darunter die Definition der zur Teilnahme am Vertrag berechtigten verbundenen Unternehmen, Bestellprozesse, die geographische Gültigkeit und vieles mehr. Die Produktbestimmungen und die Bestimmungen für Onlinedienste (Online Services Terms, kurz OST) sind eine feste vertragliche Komponente aller Volumenlizenzverträge und werden monatlich aktualisiert. Die Produktbestimmungen für Microsoft-Volumenlizenzierung, so der vollständige Titel des Dokuments, fassen seit Juli 2015 die Inhalte der früheren Produktbenutzungsrechte (Product Use Rights, kurz PUR) und Produktliste zusammen. Die Rechte der Kunden zur Nutzung der Produkte sind dadurch nicht beeinträchtigt. Vereinfachte Formulierungen und Zusammenfassungen haben den Seitenumfang erheblich reduziert, was das neue Dokument einfacher zu handhaben und leichter verständlich macht. Während die Produktbestimmungen die Nutzungsrechte für Software wie z.B. Office Professional Plus, Windows 10 und Windows Server beinhalten, werden in den Bestimmungen für Onlinedienste die Nutzungsrechte für Microsoft Online Services wie z.B. Office 365 und Microsoft Azure veröffentlicht. In den Produktbestimmungen finden Sie darüber hinaus alle in den Volumenlizenzprogrammen aktuell verfügbaren Produkte, d.h. Software und Onlinedienste, mit zusätzlichen Lizenzinformationen. Wie sind die Produktbestimmungen aufgebaut? Die Universellen Lizenzbestimmungen sind der Einstieg in die Grundbegriffe der MicrosoftLizenzierung. Danach kommen die Lizenzmodelle für Desktopanwendungen wie Office Professional Plus, Desktopbetriebssysteme wie Windows 10, Serversoftware wie z.B. Windows Server, Exchange Server und SQL Server und Entwicklertools wie Visual Studio. Ein Glossar mit Begriffserklärungen und Definitionen rundet den allgemeinen Teil ab. Hier finden Sie beispielsweise die Erklärung der Begriffe Failover-Rechte und Lizenzmobilität und die Definition einer CAL oder CAL-äquivalenten Lizenz. Das Thema Software Assurance wird in den Produktbestimmungen ausführlich behandelt. Vom Erwerb über die Verlängerung von Software Assurance zu den SA-Vergünstigungen wie z.B. Home Use Program und Trainingsgutscheine finden Sie hier alles, was dieses Angebot für MicrosoftSoftware mit sich bringt. Gibt es für Produkte in einem bestimmten Zeitraum besondere Angebote, werden sie im Anhang „Promotions“ aufgelistet. Das Kernstück der Produktbestimmungen jedoch sind die Produkteinträge für sämtliche Software und Onlinedienste, die in den Volumenlizenzprogrammen verfügbar sind. Hier sind alle relevanten Lizenzinformationen für ein Produkt zusammengefasst. Das beinhaltet die Programmverfügbarkeit, also in welchem Programm die Software erworben werden kann, und die Produktbedingungen wie z.B. die Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz. Diese Informationen waren früher in der Produktliste zu finden. Für alle Produkteinträge, egal ob für Software wie z.B. Office Professional Plus, Windows 10 und Exchange Server oder Onlinedienste wie Office 365 oder Microsoft Azure, werden die Programmverfügbarkeit und die Produktbedingungen aufgelistet. Im Abschnitt Programmverfügbarkeit wird angegeben, unter welchen Volumenlizenzprogrammen das Produkt erhältlich ist. Bei Software ist auch das Erscheinungsdatum der aktuellen Version angegeben, was bei Onlinediensten, die als Abonnement immer auf dem aktuellen Stand sind, logischerweise entfällt. Die Produktbedingungen nennen zusätzliche Informationen zum Erwerb des Produkts, unter anderem zu den Kaufvoraussetzungen, zu den Optionen des Übergangs von einer Softwarelizenz zu einem Onlinedienst sowie zu früheren Versionen. Für Produkteinträge von Software gibt es zwei weitere Abschnitte: nämlich die Nutzungsrechte, unter anderem mit dem Verweis auf das zutreffende Lizenzmodell und weitere produktspezifische Bestimmungen wie z.B. die erforderlichen Zugriffslizenzen, und die Bestimmungen im Zusammenhang mit Software Assurance, z.B. zu Failover-Rechten und Lizenzmobilität. Die Nutzungsrechte für Onlinedienste wie z.B. Office 365 werden in einem eigenen Dokument veröffentlicht, den Bestimmungen für Onlinedienste oder kurz OST aus der englischen Bezeichnung Online Services Terms. In den OST werden zunächst die allgemeinen Bestimmungen beschrieben, die für alle Onlinedienste gelten, inklusive Definitionen und Richtlinien zur Verwendung. Danach folgen die Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen, die neben den allgemeinen diesbezüglichen Bestimmungen in einem separaten Anhang auch die EU-Standardvertragsklauseln umfassen. Anschließend folgen die dienstspezifischen Bestimmungen für Onlinedienste. Grundsätzlich werden die meisten Onlinedienste pro Nutzer lizenziert. Gibt es darüber hinaus besondere Bestimmungen, wie z.B. für die Microsoft Azure-Dienste oder die Nutzung von Office 365 ProPlus über Remote Desktop Services, werden sie beim jeweiligen Produkteintrag aufgeführt. Interessant ist auch der Anhang 2, in dem die Zusammensetzung der verschiedenen Office 365-Pläne, der Enterprise Mobility Suite (kurz EMS), der Enterprise Cloud Suite (kurz ECS)und von Microsoft Dynamics Online Professional und Enterprise in einer Tabelle dargestellt ist. Neben den besprochenen Vertragsdokumenten stellt Microsoft mit den so genannten Volume Licensing Briefs eine weitere wichtige Ressource zur Volumenlizenzierung zur Verfügung. Die Licensing Briefs erscheinen nach Bedarf und werden auf der Microsoft-Website veröffentlicht. Sie erläutern anschaulich Lizenzwissen in der Regel unter dem Aspekt eines oder mehrerer Einsatzszenarien. Vor allem im Hinblick auf neue Technologien, neue Einsatzmöglichkeiten oder auch Businessszenarien sind Licensing Briefs eine wertvolle Unterstützung für das Verständnis von Nutzungsrechten. Die Inhalte der Volume Licensing Briefs sind auf alle Volumenlizenzprogramme bei Microsoft anwendbar. Im Gegensatz zu den zu Beginn beschriebenen Produktbestimmungen und Bestimmungen für Onlinedienste sind die Licensing Briefs jedoch nicht Bestandteil der Verträge; das heißt, sie haben nur einen erläuternden Charakter und sind nicht vertraglich bindend. Abschließend finden Sie nun hier die Internet-Adressen, wo wir Ihnen die Produktbestimmungen, die Bestimmungen für Onlinedienste und die Licensing Briefs zum Download zur Verfügung stellen. Damit sind wir nun am Ende unseres Webcasts angekommen – vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.