4.9. Wichtige Begrifflichkeiten A _3_

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Wichtige Begrifflichkeiten A-Z.
Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
1. Asylsuchender / Asylbewerber:
Ein Asylbewerber ist eine Person, die in einem fremden Land um Asyl, also
Aufnahme und um Schutz vor Verfolgung ersucht und dessen Asylverfahren noch
nicht abgeschlossen ist.
2.Anerkannter Flüchtling:
Ist das Asylbewerbungsverfahren abgeschlossen, ist man anerkannter Flüchtling
bzw. Asylberechtigter.
3.Aufenthalts - Bleiberecht:
Ein Recht, in Deutschland zu leben und in der Regel auch zu arbeiten. Für die
Betroffenen ist oftmals entscheidend, dass sie keine Angst vor der Abschiebung
mehr haben müssen. Mit einem Bleiberecht ändert sich für viele das ganze Leben.
Man kann endlich Zukunftspläne machen.
4. Allah : Ist das arabische Wort für Gott.
5. Abu (Beiname): «Vater von…»
6.Assalamu Alaikum (der Frieden auf Dich/Euch bzw. Friede sei mit Dir/Euch):
Traditioneller Gruß unter Muslimen in der ganzen Welt. Die Antwort darauf ist :
Wa-alaikum us-salam (und auf Euch der Frieden).
7. Aufenthaltsgestattung:
Während das Asylverfahren läuft, dürfen sich die Asylbewerber im Bundesgebiet
aufhalten. Nachdem sie ihren Asylantrag gestellt haben, erhalten sie eine
Aufenthaltsgestattung. Sie ist räumlich auf den Bezirk beschränkt, in dem sich die
Erstaufnahmeeinrichtung befindet, die den Asylbewerber aufgenommen hat. In
einigen Bundesländern wurde diese Beschränkung inzwischen aufgehoben. Das
Bundesamt informiert den Asylbewerber über den Ablauf des Asylverfahrens sowie
über seine Rechte und Pflichten im Verfahren.
9.Burka: Ganzkörperverschleierung.
10.Flüchtling:
Ein Flüchtling ist eine Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen
Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die
wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten
sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete
Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen
kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.
(Artikel 1 Genfer Konventionen).
11.Geduldeter:
Ist eine Person, deren Asylantrag zunächst abgelehnt wurde. Eine Rückführung ins
Heimatland ist derzeit nicht möglich.
12. Halal (erlaubtes):
Unter Fachbegriff “Halal” versteht man alle Handlungen oder auch Dinge, die aus
islamischer Sicht gestattet sind. “ Halal” ist alles was islamisch legitim bzw. erlaubt
ist.
13. Haram (verbotenes): Gegenteil von «Halal»
14.Menschen mit Migrationshintergrund:
Diese Bezeichnung trifft auf alle Menschen zu, die nach 1949 auf das heutige Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland zugewandert sind, sowie alle in Deutschland
geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche geborenen mit
zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen
Elternteil.
15.Migrationsberatungsstellen:
Es existiert ein Netz von Migrationsberatungsstellen, die in begrenztem Umfang auch
Flüchtlinge beraten. Die Adressen können beim jeweiligen Kreis erfragt werden. Das
Innenministerium gibt hierzu auch Auskunft. Die Migrationsberatungsstellen befinden
sich überwiegend in Trägerschaft der Wohlfahrsverbände.
Migrationsberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter:
www.frsh.de/service/beratungsstellen
16. Ramadan:
Ist der Fastenmonat (9. Monat des islamischen Mondkalenders). Fasten im
Ramadan gehört zu den «Fünf Säulen» des Islam. Vormonat-Schaban, FolgemonatSchawwal. Gläubige Muslime fasten einen Monat lang(von Beginn der
Morgendämmerung bis zum Sonnenuntegang).
17. Koran oder Quran: die heilige Schrift des Islams.
14. Salam: abk.von As-salamu Alaikum. Informelle Begrüßung.
18.Kurban Bairami (Islamisches Opferfest):
Das wichtigste Fest im Islam. Alle gläubige Muslime, müssen an diesen Festtagen
ein vorgesehenes Tier rituell schächten. Ein Teil der Opfergabe soll an Bedürftige,
und den Rest an Familie verteilt.
19. Nouruz (Navruz,Nauiriz):
Flühlingsfest, Neujahrfest. Nouruz wird am 20., 21. oder am 22.März gefeiert. Vor
allem im iranischen und zentralasiatischen Kulturraum.
19. Fitna: Ungerechtigkeit, Chaos in der Gesellschaft.
20.Ghusl: Rituelle Ganzkörperwaschung.
21. Schächten:
Das rituelle Schlachten von Tieren, bei dem das gesamte Blut des Schlachttiers
entfernt wird.
22. Takfir: Jemanden zu einem Ungläubigen erklären.
23.Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:
Ist eine Person, die von beiden Elternteilen getrennt ist und für dessen Betreuung
niemand gefunden werden kann, dem durch Gesetz oder Gewohnheit diese
Verantwortung zufällt.
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