Danie Kapeller 1 INDUKTION • einige A´s haben die Eigenschaft B

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Danie Kapeller INDUKTION • einige A´s haben die Eigenschaft B > alle A´s haben die eigenschaft B • Konklusio enthält Informationen die in den Prämissen nicht enthalten sind. • Induktion zur gewinnung von Gesetzeshypothesen „Wenn jedes bisher beobachtete X, das die Eigenschaft A hatte, auch die Eigenschaft B hatte, dann kann garantiert werde, dass „Alle A sind B“ wahr ist. • Die Wahrheit der Prämisse garantiert nicht die Wahrheit der Konklusio. • Was bis jetzt immer so war muss nicht auch in Zukunft immer so sein. • Zirkelschluass: Induktion durch induktives Vorgehen. • Induktive Schlüsse sind nicht dazu geeignet, Gesetze zu beweisen. Man kann sie verwenden, um Gesetzeshypothesen zu gewinnen. KONTRAFAKTISCHE KONDITIONALAUSSAGE • Man kann mit ihenn Gesetztesaussagen überprüfen! • „Wenn in diesem konkreten Fall A eintreten würde, dann würde B auch eintreten.“ • Gesetztesaussagen vermögen kontrafaktische Konditionalaussagen zu stützen. • Unter einem Gesetz versteht man eine empirisch bestätigte Gesetzesaussage: eine Gesetztesaussage, die bereits empirisch überprüft worden ist und bestätigt werden konnte. ANALYTISCHE / SYNTHETISCHE AUSSAGEN • synthetische Aussagen: sagt uns etwas über die Welt. Ob sie wahr oder falsch ist, hänt von den Tatsachen in der Welt ab. • analytische Aussage: gibt und keine Informationen über die Welt. Ob sie wahr oder falsch ist, hängt nur von ihrer logischen Form sowie der Bedeutung der in ihr vorkommenden Ausdrücke ab. Hat weder Informationsgehalt noch empirischen Gehalt. INFORMATIONSGEHALT • B kann eintreten (oder auch nicht) => kein Informationsgehalt • Der Informationsgehalt einer Theorie T gibt den Reichtum an Information an, den T beinhaltet. • Wenn H1 aus H2 logisch ableitbar ist, dann hat H2 den höheren Gehalt. 1 Danie Kapeller • Gehalt steigt mit der Allgemeinheit der Wenn-­‐Komponenten und mit der Präzision der Dann-­‐Komponente • rein logsiche/semantische Eigenschaftend berücksichtigen; NICHT die übereinstimmung mit den Tatsachen • Gehalt von T erhöhen durch: Anwendungsbereich von T erweitern, T präzisieren, T neue Aussagen hinzufügen WERTURTEILSPROBLEMATIK • epistemische, d.h. auf Erkenntnis bezogene Werturteile • Im Prfungs-­‐/Rechtfertigungszusammenhang sollte nur nach epistemischen Werten entschieden werden. • Wermaßstäbe: Klarheit, Verständlichkeit der Aussagen, Widerspruchsfreiheit, Informationsgehalt, empirische Bewährung • NICHT-­‐epistemische Werte: moralische, persönliche Werte • Wenn es z.B: um die Wahrheit oder Falschheit von Beobachtungsaussagen geht, um die Bewährung oder Falsifikation von Hypothesen oder die logische Korrektheit von Schlussfolgerungen, dann sollte die Antwort nur von epistemischen Wertmaßstäben abhängen. • Epistemische Bewertungen unter Berücksichtigung der Regeln der Logik und Methodologie. Sie sollten nicht durch persönliche Vorlieben, moralische Werte oder andere NICHT-­‐epistemische Maßstäbe bestimmt sein. DEDUKTIV-­‐NOMOLOGISCHE ERKLÄRUNG • Erklärung: aufzeigen, was einen bestimmten Ereignis oder Zusammenhang zugrunde liegt. • Zur erklärung dienende Aussage: EXPLANANS (= Anfangsbedingung + Gesetzesaussage) [„über dem Strich“] • EXPLANANDUM: Aussage, die das zu erklärende Ereignis beschreibt. [„unter dem Strich“] • adequatheitsbedingungen: wissenschaftliche Erklärung -­‐
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Die logische Ableitung, die vom Explanans zum Explanandum führt, muss korrekt sein. Im Explanans muss mindestens eine Gesetzesaussage vorkommen. Das Explanans muss empirisch prüfbar sein. Das Explanans muss bestätigt sein. GESETZESAUSSAGEN 2 Danie Kapeller • „Immer und überalls wenn auf ein x die Bedinung A zutrifft, dann trifft auf x auch B zu.“ MODUS PONENS MODUS TOLLENS P -­‐> Q P -­‐> Q P non Q Q non P Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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