Hinweis zur Fächerkombination Soziologie und Wirtschaftslehre/Recht: (seit dem WS 2015/16 ist es nicht mehr möglich die beiden Fächer aus der Fachgruppe 2 zu kombinieren, daher sind die unten genannten Informationen lediglich für Studierende relevant, die vor dem WS 2015/16 immatrikuliert wurden) Studienmöglichkeiten im Teilbereich Wirtschaftswissenschaften: Wirtschaftslehre/Recht und Sozialkunde (Soziologie im Wahlvertiefungsbereich) - BM Grundlagen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte ist ein Pflichtmodul in Sozialkunde, deshalb muss in Wirtschaftslehre/Recht das BM Buchführung belegt werden. - BM Einführung in die VWL ist ein Pflichtmodul in Sozialkunde, deshalb muss in Wirtschaftslehre/Recht in Wirtschaftswissenschaften I ein weiteres BM VWL aus dem Angebot für Wirtschaftswissenschaften II+III belegt werden (statt 2 BM VWL sind dann insgesamt 3 BM VWL zu belegen). Wirtschaftslehre/Recht und Sozialkunde (Wirtschaftswissenschaften im Wahlvertiefungsbereich) - Für BM Grundlagen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie BM Einführung in die VWL gelten o.g. Regeln. - BM Einführung in die BWL ist ein Pflichtmodul in Sozialkunde, deshalb muss in Wirtschaftslehre/Recht ein weiteres BM BWL aus dem Angebot für Wirtschaftswissenschaften II+III belegt werden (statt 2 BM BWL sind dann insg. 3 BM BWL zu belegen). - BM Grundlagen der Wirtschaftspolitik ist ein Pflichtmodul in Sozialkunde, deshalb muss in Wirtschaftslehre/Recht ein weiteres BM VWL aus dem Angebot für Wirtschaftswissenschaften II+III belegt werden (statt 2 BM VWL sind dann insg. 4 BM VWL zu belegen).