Hinweis zur Fächerkombination Soziologie und Wirtschaftslehre/Recht

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Hinweis zur Fächerkombination Soziologie und Wirtschaftslehre/Recht:
(seit dem WS 2015/16 ist es nicht mehr möglich die beiden Fächer aus der Fachgruppe 2 zu
kombinieren, daher sind die unten genannten Informationen lediglich für Studierende relevant, die vor
dem WS 2015/16 immatrikuliert wurden)
Studienmöglichkeiten im Teilbereich Wirtschaftswissenschaften:
Wirtschaftslehre/Recht und Sozialkunde (Soziologie im Wahlvertiefungsbereich)
- BM Grundlagen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte ist ein Pflichtmodul in
Sozialkunde, deshalb muss in Wirtschaftslehre/Recht das BM Buchführung belegt werden.
- BM Einführung in die VWL ist ein Pflichtmodul in Sozialkunde, deshalb muss in
Wirtschaftslehre/Recht in Wirtschaftswissenschaften I ein weiteres BM VWL aus dem
Angebot für Wirtschaftswissenschaften II+III belegt werden (statt 2 BM VWL sind dann
insgesamt 3 BM VWL zu belegen).
Wirtschaftslehre/Recht und Sozialkunde (Wirtschaftswissenschaften im Wahlvertiefungsbereich)
- Für BM Grundlagen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie BM Einführung in die VWL
gelten o.g. Regeln.
- BM Einführung in die BWL ist ein Pflichtmodul in Sozialkunde, deshalb muss in
Wirtschaftslehre/Recht ein weiteres BM BWL aus dem Angebot für
Wirtschaftswissenschaften II+III belegt werden (statt 2 BM BWL sind dann insg. 3 BM BWL
zu belegen).
- BM Grundlagen der Wirtschaftspolitik ist ein Pflichtmodul in Sozialkunde, deshalb muss
in Wirtschaftslehre/Recht ein weiteres BM VWL aus dem Angebot für
Wirtschaftswissenschaften II+III belegt werden (statt 2 BM VWL sind dann insg. 4 BM VWL
zu belegen).
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