Rechtzeitig die letzten Dinge zu planen wird von vielen Menschen als schwierig empfunden. Ein Testament zu schreiben, bedeutet jedoch noch lange nicht, mit dem Leben abzuschliessen. Vielmehr soll mit der Erbschaftsplanung sichergestellt werden, dass Menschen und Organisationen, die einem nahe stehen, ausreichend berücksichtigt werden. Ohne Anweisungen mittels Testament wird das vorhandene Vermögen nach den gesetzlichen Richtlinien aufgeteilt. Dies entspricht selten den Wünschen der Verstorbenen. Es lohnt sich deshalb, rechtzeitig darüber nachzudenken und seine Wünsche schriftlich festzuhalten. Ein Testament zu erstellen ist ganz einfach und weder eine Frage des Alters, noch des Vermögens. Es sorgt für Klarheit und hilft, allfällige Meinungsverschiedenheiten in der Familie zu vermeiden. Diejenigen Menschen, die einem Erblasser am nächsten stehen, können bei der Erbteilung ausreichend berücksichtig werden. Zudem besteht die Möglichkeit, auch andere nahestehende Personen oder Institutionen zu beschenken. Das Gesetz richtet sich bei der Erbfolge nach dem Verwandtschaftsgrad und definiert zugleich den Pflichtanteil am Erbe. Unter Berücksichtigung des Pflichtanteils für Familienangehörige und Verwandte ist eine freie Quote verfügbar, über die ein Erblasser frei entscheiden kann. Im südlichen Afrika beispielsweise, sind Millionen Kinder und ihre Eltern tödlichen Krankheiten ausgeliefert und sie erhalten nicht die medizinische Versorgung, die sie benötigen. Ein Vermächtnis schenkt diesen Menschen Gesundheit. Eine gemeinnützige Organisation als Erbin in das Testament aufzunehmen ist die eine Möglichkeit. Noch einfacher ist es, der Organisation einen konkreten Betrag - ein sogenanntes Legat - zu vermachen. Das Erbrecht sieht je nach Familienkonstellation Pflichtteile vor, die unter den Erben verteilt werden. Über das restliche Vermögen kann der Erblasser in einem Testament frei verfügen. Auf diese Weise wird der Nachlass ganz nach den Wünschen des Erblassers aufgeteilt. Gesetzliche Aufteilung des Nachlassvermögens je nach Familienkonstellation: Wer nach seinem Tod einer nahestehenden Person oder Institution etwas hinterlassen will, diese jedoch nicht als Erben einsetzen möchte, kann sie in seinem Testament mit einem Legat (auch Vermächtnis genannt) bedenken. Das Legat darf die Pflichtteile nicht verletzen, muss also innerhalb der frei verfügbaren Quote liegen. Organisationen die mit einem Legat bedacht werden, gelten nicht als Erben. Sie haben Anspruch auf die im Testament festgelegte fixe Summe, erhalten jedoch keine Einsicht in sämtliche Akten. Das Legat wird deshalb in der Regel ausbezahlt, bevor die Ansprüche der Erben verteilt werden. Es besteht ebenso die Möglichkeit, eine gemeinnützige Organisation oder eine nahestehende Person als Erbin - neben den gesetzlichen Erben - einzusetzen. Als Miterbin wird die Organisation den restlichen Erben gleichgestellt und hat Einblick in den gesamten Nachlass. Wer keine pflichtgeschützten Erben hat, kann frei über sein ganzes Vermögen verfügen und beispielsweise eine ihm nahestehende, gemeinnützige Organisation als Erbin einsetzen. Ein Testament kann jederzeit aufgehoben oder abgeändert werden. Dies geschieht durch Vernichtung des bisherigen Testaments oder durch Aufsetzen eines neuen, was bedeutet, dass die bisherigen Testamente ungültig werden. Ohne gültiges Testament sieht der Staat die gesetzliche Erbfolge vor. Wenn es auch keine nahen Verwandten gibt, geht das gesamte Vermögen an den Staat. Für SolidarMed sind Legate und Erbschaften ganz besondere Spenden, die mit viel Respekt und im Sinne der Erblasser eingesetzt werden. Viele Menschen im südlichen Afrika sterben noch immer an Krankheiten, die mit einer einfachen Behandlung heilbar wären. Legate und Erbschaften sind eine sehr persönliche Form, sich über das eigene Leben hinaus für die Gesundheit dieser benachteiligten Menschen einzusetzen. Falls Sie bei Ihrer Nachlassplanung auf Fragen stossen, auf die Sie in diesen Unterlagen keine Antwort finden, steht Ihnen Eliane Jenny gerne für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung. Bei Vermögensstrukturen, die eine juristische Beratung erfordern, vermittelt sie eine kompetente Fachperson in Ihrer Region. Telefon: 041 310 66 60 / E-Mail: [email protected] (Frau Eliane Jenny)