Vermögenswerte bewahren und weitergeben Testament - Erbvertrag Eignet sich, wenn der Nachlass nicht gemäß der gesetzlichen Erbfolge verteilt werden soll Das Gesetz kennt das private und öffentliche Testament Für Einzelpersonen und Ehegatten sowie eingetragene Lebensgemeinschaften Vorteile eines Testaments Testament Bestimmung, wer von den Erben welchen Bruchteil des Nachlasses erhalten soll Anordnung einer Vor- und nacherbfolge. Das heißt, jemand wird erst Erbe, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist. Zuwendung von einzelnen Vermögenswerten (z. B. Briefmarkensammlung) Begründung von Pflichten zu Lasten des Erben oder Vermächtnisnehmers (z. B. Grabpflegekosten) im Wege einer Auflage Bestimmung, welcher Erbe welchen Teil des Nachlasses erhält, mittels einer Teilungsanordnung Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, der die Ausführung des letzten Willens überwacht. Neben Testament weitere Möglichkeit Erbe jenseits der gesetzlichen Erbfolge zu regeln Kann zwischen Erblasser und Erben geschlossen werden Abschluss immer in Anwesenheit eines Notars Bietet ebenso viele Gestaltungsmöglichkeiten wie ein Testament Widerrufen oder Änderungen nur durch Abschluss eines weiteren notariellen Vertrages möglich Erbvertrag: Vorteile: Erbvertrag kann sehr einzelfallbezogen formuliert werden Bietet Möglichkeit Erben schon vor Eintritt des Erbfalls zu Leistungen zu verpflichten (z. B. Wohnrecht, Unterhaltszahlungen) Ist aufgrund vieler Ausgestaltungsmöglichkeiten auch erbschaftsteuerlich interessant (z. V. Verteilung umfangreichen Immobilienvermögens zu Lebzeiten, detaillierte Regelung einer Unternehmensnachfolge Vermögenswerte bewahren und weitergeben Privates und Öffentliches Testament Eigenhändig geschrieben und unterschrieben Es ist wirksam: Privates Testament Verfasser ist mindestens 18 Jahre alt Gesamter Text vom ersten bis zum letzten Wort ist von Hand geschrieben Eigenhändig unterschrieben mit Vor- und Zuname, mit Ort und Datum versehen Wichtig: mehrseitiges Testament durchgehend nummerieren Kann, muss aber nicht amtlich verwahrt werden Öffentliches Testament Letzter Wille wird gegenüber Notar erklärt. Mündlich oder man übergibt ihm ein Schreiben mit Erklärung, dass sich darin der letzte Wille befindet. Testament darf mit Computer/Schreibmaschine geschrieben sein. Notar fertig Niederschrift über die Einrichtung eines öffentlichen Testaments an. Diese wird dem Mandanten vorgelesen, von ihm genehmigt und eigenhändig unterschrieben (=Beurkundung) Übergabe der Niederschrift oder des übergebenen Schriftstückes an das Amtsgericht im Bezirk seines Sitzes zur Verwahrung (amtliche Verwahrung im Zentralen Testamentsregister) Mandant erhält einen Hinterlegungsschein. Gemeinschaftliches Testament Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner errichten gemeinschaftliches Testament In privater oder öffentlicher Form möglich Ratsam dies mit einem Rechtsanwalt oder Notar anzufertigen Können sich gegenseitig als Erben einsetzen Vermögenswerte bewahren und weitergeben Privates und Öffentliches Testament - Zentrales Testamentsregister Widerruf Wird seit 2012 von der Bundesnotarkammer betrieben Wird von Nachlassgerichten in jedem Sterbefall geprüft Möglich ist auch eine Aufbewahrung zu Hause oder bei einer vertrauten Person TIPP: Sicherstellen, dass ein privates Testament im Ernstfall gefunden wird! Jedes Testament , auch ein öffentliches, kann durch Errichten eines neuen Testamentes geändert oder aufgehoben werden Bei öffentlichen Testamenten genügt es diese aus der amtlichen Verwahrung zu holen Will man ein altes Testament widerrufen, ist es am sichersten es zu vernichten TIPP: Prüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob das Testament noch den aktuellen Vorstellungen entspricht. Ein Testament ist unwirksam wenn Grenzen der Testierfreiheit Kosten es mit zwingenden gesetzlichen Formvorschriften nicht im Einklang steht, gegen die guten Sitten verstößt widersprüchliche oder unmöglich zu erfüllende Anordnungen enthält einem Erben auch das Recht auf den sogenannten Pflichtteil entzogen wird. Dies ist nur bei ganz außergewöhnlichen Umständen statthaft. Kostenlos ist die Errichtungen eines privaten Testaments Notare berechnen eine gesetzlich festgelegte Gebühr. Sie errechnet sich aus dem Wert des Vermögens abzüglich der Verbindlichkeiten Bei gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen verdoppelt sich die Gebühr ABER: Öffentliche Testamente sind formal hieb- und stichfest und die Beantragung eines gebührenpflichtigen Erbscheines kann entfallen. Eine Information der Sie kann und soll eine amtliche oder notarielle Beratung nicht ersetzen. Stand: 11/2014