01 2011 der betrieb aktuelle pflanzenschutzsituation

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Aktuelle Pflanzenschutzsituation
Feldmaus
Nach dem Verschwinden der Schneedecke wurden zumindest auf erhöhten, Wasser abführenden Standorten oder Randbereichen Feldmausauftreten - in Wald- bzw. Gehölzrändern auch Rötelmausauftreten
(Information Landesbetrieb Forst) – deutlich. Hier ist eine aktuelle Überprüfung der Feldmausdichten zu
empfehlen, bevor unter einer erneut zu erwartenden Schneedecke Schäden an den Gehölzen entstehen.
Zur Ermittlung der Feldmaus-Dichte werden die erkennbaren Mäuselöcher auf 250 m² zugetreten und die
Anzahl wieder geöffneter Löcher nach 24 Stunden gezählt. Ab einer Dichte von 2-3 wieder geöffneten
Löchern wird in Gehölzbeständen eine Gegenmaßnahme zur Verhinderung von Feldmausschäden empfohlen. Sitzkrücken sollten auf Funktionsfähigkeit überprüft werden. Unter Umständen ist eine Standortänderung – höchstens 25 m Entfernung vom „Befallsnest“ – erforderlich.
Große Wühlmaus oder Schermaus
hat sich in diesem Winter unterm Schnee weiter vermehrt. Zurzeit laufen die Jungen Schermäuse oberirdisch, um sich neue Lebensstätten zu suchen. In bekannten Befallslagen sind in den kommenden Monaten Winterschäden an den Wurzeln von Gehölzen möglich.
Wildschäden
Schon während der Periode mit hoher geschlossener Schneedecke wurden Schälschäden deutlich. Vor
allem Verbiss und Schälschäden durch Reh, Hase, örtlich auch Kaninchen, Biber, Nutria traten prompt
auf. Vor erneutem Schneefall und vor einer Fortsetzung der Schäden sind die Gegenmaßnahmen vor
allem in Randbereichen der Bestände und an bekannten Wildwechseln zu prüfen. Schutzmaßnahmen
und Ablenkfütterungen sollten gegebenenfalls neu organisiert werden. Wildverbissmittel müssen neu
aufgetragen werde.
ArboFlex gegen Frostrisse
Die anhaltende Wassersättigung der Böden vom Sommer bis in die Vegetationspause hinein, die weitgehende Frostfreiheit der Böden bis Ende Januar und eine kurzzeitige Mobilisierung der Gehölze im Januar
bedeuten eine potenzielle Gefährdung durch so genannte Frostrisse im zeitigen Frühjahr oder Sonnenbrandrisse während der Vegetation. Besonders betroffen sind Ahornarten, Rosskastanien, Lindenarten,
Kirschen und Pflaumen und hier vor allem frisch verpflanzte oder gepflanzte Gehölze. Zur Vorbeugung
sollte, wenn möglich, jetzt bis spätestens Ende Februar bei trockenem, frostfreiem Wetter (am Tag mindestens +10°C, nachts mindestens +5°C) ein Stammsch utz bis in die Krone aufgebracht werden. Am
besten eignet sich hierfür der weiße Stammschutzanstrich ArboFlex, der in Deutschland als Pflanzenstärkungsmittel gelistet ist. Sollte dieser Temperatur stabilisierende Anstrich wegen niedriger Temperaturen
nicht möglich sein, ist zumindest eine zeitweilige Bedeckung der Stammrinde durch Rohrmatten erforderlich.
Achtung: Die Stammschutzfarbe ist kein Wundverschlussmittel und kein Therapiemittel für Rindenverletzungen durch pilzliche und tierische Erreger! Bei der vor dem Anstrich empfohlenen mechanischen Reinigung der Stämme sollten mechanische Verletzungen der Rinde vermieden werden. Hierdurch entstehen möglicherweise Wunden, die nicht sofort verschlossen werden und zu einer Ablösung oder zu einem
„Durchbluten“ des Anstriches führen können. Der im Moment beobachtete Zustand der Rinde mit teilweise gequollenen Lentizellen infolge hoher Boden- und Bestandsfeuchte fördert dies. Diese Effekte sind
vereinzelt in den vergangenen Jahren beobachtet worden. Vorgesehene Insektizidanstriche gegen Borkenkäfer sollten in diesem Jahr nicht vor Anfang-Mitte März aufgebracht werden. ArboFlex ist im angetrockneten Zustand mit den Borkenkäferpräparaten FASTAC FORST und Karate mit Zeon Technologie
bzw. Karate Zeon überstreichbar und penetriert den Weißanstrich.
Flutschäden
Auf Flächen bzw. Flächenteilen, die bereits im August, September und Oktober vergangenen Jahres
permanent, mehrmals oder zeitweilig für mehr als ca. 1 Woche unter stauender Nässe oder Überflutung
gelitten haben, sollte sobald als möglich die Qualität der Wurzeln und des Triebgrundes geprüft werden.
Besonders im vergangenen Jahr verpflanzte, umstochene oder unterschnittene Gehölze dürften in hohem Grade pilzliche Infektionen und zum Teil bereits Absterbeerscheinungen zeigen. Die Erreger, die
derartige Schäden verursachen, gehören meist zu den Gattungen Phytophthora, Phoma, Fusarium, Cylindrosporium, Thielaviopsis. Auch Verticillium dahliae kann von diesen extremen Witterungsereignissen
begünstigt worden sein. Die Infektion mit diesen vor allem über die Lentizellen durch Bodenwasser eindringenden Erreger löst biologische Prozesse in den Pflanzen aus, die nicht reversibel sind. Auf der Fläche können sich punktuelle Erregerbelastungen im Boden bilden, die in den Folgejahren Probleme bereiten.
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Absterbende, mit geschwärzten Wurzeln oder verfärbten Rindenpartien besetzte Pflanzen sollten
so zeitig als möglich aus dem Bestand entfernt und gründlich vernichtet werden. Sie sollten auf keinen
Fall bis zum Vegetationsbeginn auf der baumschulisch genutzten Fläche verbleiben und Partieteile mit
derartigen Symptomen sollten nicht gehandelt werden. Eine diagnostische Bearbeitung kann fallweise
beim Pflanzenschutzdienst / Diagnosereferat beantragt werden.
Pflanzenschutzmittelzulassungen
Neuzulassungen und Zulassungsverlängerung für Borkenkäfer-Insektizide
Im November 2010 wurde als drittes Mittel zur Streichbehandlung gegen Borkenkäfer an Ziergehölzen
Karate Zeon zugelassen. Da vor allem im GaLaBau von Landschaftsarchitekten, Bauüberwachern und
Landschafts-Gartenbauunternehmen häufig die Fragen nach dem Zulassungsstand der Borkenkäferinsektizide gestellt werden, hier noch einmal die Übersicht zu den relevanten Indikationen:
Zulassungen gegen rinden- und holzbrütende Borkenkäfer an Ziergehölzen bzw. Laub- und Nadelgehölzen/Zierpflanzen zur Streichbehandlung
Präparat
Wirkstoff
Anwendungs-Konzentration Zugelassen bis
...
Karate Zeon
Lambda-Cyhalothrin
0,2 bzw. 0,4 %
31.12.2011
Karate mit ZeonTechnologie
Lambda-Cyhalothrin
0,2 bzw. 0,4 %
31.12.2011
FASTAC FORST
Alpha-Cypermethrin
2%
31.12.2016
Borkenkäfer-Insektizid-Zulassungen dieser Präparate für Laub- und Nadelholz im Forst, hier in Spritzapplikation für liegendes Holz, sind mit den Zulassungen in der Tabelle nicht identisch. Sie tragen für den
Anwendungszweck und vor allem für diese Anwendungsform „Spritzen“ andere Kennzeichnungen
betreffs Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern und Arbeitschutzauflagen. Die Präparate Karate
Forst flüssig (lambda-Cyhalothrin) und FASTAC SC Super Contact (alpha-Cypermethrin) sowie Trafo
(lambda-Cyhalothrin) tragen zwar dieselben Wirkstoffe wie o.g. und ähnliche Namen, sind jedoch nicht für
den in der Tabelle beschriebenen Verwendungszweck zugelassen.
Zulassungsverlängerung für Polytanol P (Calciumphosphid) bis 30.06. 2011
Ende der Aufbrauchfrist in 2011 nach Zulassungswiderruf
Präparat
Wirkstoff
Zulassungsnummer
Widerrufstermin
Aufbrauch bis
Tolylfluanid
033963 – 00
30.11. 2010
31.05. 2011
Pendimethalin
033907 – 00
30.06. 2009
31.12. 2011
Fungizide
Euparen M WG
Herbizide
Stomp SC
Ende der Aufbrauchfrist zum 31.12.10 nach Zulassungswiderruf
Präparat
Wirkstoff
Zulassungsnr.
Ausweisung
Lecithin
033219 – 00
Echte Mehltaupilze an Zierpflanzen
Chlorphacinon
024052 – 00
024052 – 60
Feldmaus, Erdmaus (per 01.01.2011 endgültig rechtskräftig)
Fungizide
BioBlatt-Mehltaumittel
Rodentizide
Ratron Feldmausköder
Ratron Pellets „F“
Anwendungsverbote ab 01.01.11
Ende der Aufbrauchfrist zum 31.12.10 nach Ablauf der Zulassung / Anwendungsgenehmigung
Präparat
Wirkstoff
Zulassungsnr.
Ausweisung
Mancozeb
032794 – 00
Falsche Mehltaupilze, Rostpilze an Zierpflanzen
Fungizide
Dithane Ultra WP u.a.
Insektizide
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Elefant Sommeröl u.a.
Mineralöle
022551 – 00
Saugende Insekten, Schildlaus-Arten,
Spinnmilben an Zierpflanzen und Ziergehölzen
Tritosulfuron
025321 – 00
Unkrautbekämpfung in Weihnachtsbaumund Schmuckreisigkulturen
Herbizide
Biathlon
Wachstumsregler
Chryzoplus grau 0.8 %
022997 – 00
Chryzopon rosa 0.1 %
004476 – 00
Chryzosan weiss 0.6 %
Chryzotek beige 0.4 %
4-(-3Indolyl)buttersäure
Chryzotop grün 0.25 %
RHIZOPON AA TABLETTEN
Rhizopon A 0.7 %
Rhizopon A 1.0 %
Rhizopon A Pflanzenwuchsstoffe
Rhizopon A Tabletten
Rhizopon B Tabletten
Ansprechpartner:
004483 – 00
004484 – 00
004477 – 00
023008 – 00
Bewurzelung von Stecklingen
023011 – 00
3Indolylessigsäure
023010 – 00
023009 – 00
023001 – 00
1-Naphtylessigsäure
023002 – 00
Manfred Lehmann; Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg
Tel.: 03 55 – 49 91 71 67
(nach: Pflanzenschutzdienst Brandenburg/ks)
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