Interessenskonfliktpolitik

Werbung
 Interessenkonfliktpolitik der HANSAINVEST LUX S.A.
Stand: März 2016
Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis
1. Einführung ...................................................................................................................................................... 3 2. Management von Interessenkonflikten ...................................................................................................... 3 3. Identifizierung von Interessenkonflikten ..................................................................................................... 3 4. Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten .......................................................................... 4 5. Maßnahmen zur Lösung von Interessenkonflikten (Interessenkonfliktregister) .................................. 4 6. Offenlegung von Konflikten .......................................................................................................................... 4 7. Interessenkonflikte bei beauftragten Dritten bzw. Dienstleistern ........................................................... 4 8. Regelmäßiger Bericht ................................................................................................................................... 5 9. Kontakt ............................................................................................................................................................ 5 Seite 2 von 5 1. Einführung
Die HANSAINVEST LUX S.A. ist als Verwaltungsgesellschaft gemäß aufsichtsrechtlicher Vorschriften
verpflichtet, ihre Aufgaben und Tätigkeiten gemäß dem Kapitel 15 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über
Organismen für gemeinsame Anlagen ehrlich, redlich und professionell im Interesse der Anleger zu erbringen
und Interessenkonflikte bestmöglich zu vermeiden, oder, falls dies nicht möglich ist, auf ein Minimum zu
beschränken. Eine vergleichbare Regelung ist Art. 13 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter
alternativer Investmentfonds und Art. 42 bis (2) des modifizierten Gesetzes vom 13. Februar 2007 betreffend
Spezialfonds zu entnehmen. Die HANSAINVEST LUX S.A. nimmt ihre Verpflichtung zur Vermeidung von
Interessenkonflikten nicht nur für richtlinienkonforme UCITS (Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren) und AIFs (alternative Investmentfonds), sondern auch für SIFs (Spezialfonds) wahr.
Interessenkonflikte können dabei zwischen der HANSAINVEST LUX S.A. und ihren Kunden bzw. ihren
Anlegern, zwischen ihren Kunden selbst, zwischen einem Kunden und einem Fonds oder zwischen
verschiedenen Fonds entstehen. Darüber hinaus können Interessenkonflikte auch zwischen der
HANSAINVEST LUX S.A. und ihren Dienstleistern entstehen.
Die Interessenkonfliktpolitik gilt darüber hinaus in den Fällen, in denen Mitarbeiter der HANSAINVEST LUX
S.A. eine Funktion als Verwaltungsrat für ein rechtlich selbstständiges Sondervermögen ausüben (z.B.
SICAVs) bzw. in partnerschaftlich strukturierten Fondskonstruktionen die Funktion als Manager bzw. General
Partner wahrnehmen.
2. Management von Interessenkonflikten
Die HANSAINVEST LUX S.A. hat einen Compliance Officer ernannt, welcher als unabhängige Stelle das
Interessenkonfliktmanagement ausführt. Dazu gehören die folgenden Aufgaben:
-
Identifizierung von tatsächlichen und potentiellen Interessenkonflikten
Vermeidung von Interessenkonflikten
Lösung von Interessenkonflikten
Führen eines Interessenkonfliktregisters
Veranlassung der Offenlegung ungelöster Interessenskonflikte
Überwachung von Interessenkonflikten bei ausgelagerten Tätigkeiten und beauftragten Dritten
Regelmäßige Berichterstattung an den Verwaltungsrat
3. Identifizierung von Interessenkonflikten
Die folgenden Situationen identifiziert HANSAINVEST LUX S.A. als Interessenkonflikt:
-
-
-
-
Die Verwaltungsgesellschaft oder eine damit in Verbindung stehende Person ist aufgrund eigener
Interessen gefährdet, die Realisierung von Gewinnen oder die Vermeidung von Verlusten auf Kosten
eines Fonds umzusetzen
Die Verwaltungsgesellschaft oder eine damit in Verbindung stehende Person haben ein Interesse am
Ergebnis der Dienstleitung/Aktivität/Transaktion, die an einen Fonds oder einen anderen Kunden zu
ihren Gunsten erbracht wird, wenn diese Dienstleistung/Aktivität/Transaktion ihrerseits nicht im
Interesse des Fonds in Einklang steht
Die Verwaltungsgesellschaft ist aus finanziellen oder sonstigen Gründen dazu verleitet, die Interessen
eines Fonds, Kunden oder einer Kundengruppe gegenüber den Interessen des Fonds bevorzugt zu
behandeln
Die Verwaltungsgesellschaft oder eine damit in Verbindung stehende Person üben dieselben
Seite 3 von 5 -
-
-
-
Aktivitäten für einen Fonds aus, wie für einen oder mehrere Kunden, die keine Fonds sind
Die Verwaltungsgesellschaft oder eine damit in Verbindung stehende Person üben gleichzeitig oder
nacheinander gleiche oder verschiedene Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Fonds aus
Die Interessen eines Kunden werden bevorzugt gegenüber den Interessen eines anderen Kunden
oder einer anderen Kundengruppe gestellt
Die Verwaltungsgesellschaft oder eine damit in Verbindung stehende Person erhalten von einer
anderen Person, als dem Fonds, einen Vorteil im Zusammenhang mit den Aktivitäten des
Portfoliomanagements, in Form von Geld-, Waren- oder Dienstleistungen, als Kommissionen und
Gebühren, die üblicherweise für diese Dienstleistungen genutzt werden
Anleger, die Fondsanteile zurückgeben wollen, können den Interessen der verbliebenen Anleger
entgegenstehen, wenn sich dadurch beispielsweise der Anteil illiquider Vermögensgegenstände im
Fondsvermögen merklich erhöht
Die Verwaltungsgesellschaft oder ein von ihr beauftragter Dritter bzw. Dienstleister gehören einer
Unternehmensgruppe an und haben deshalb ein Interesse daran, Geschäfte bevorzugt mit Mitgliedern
dieser Gruppe durchzuführen, ohne dass dies im ausschließlichen Interesse der Anleger erfolgt
4. Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten
HANSAINVEST LUX S.A. hat folgende Maßnahmen in ihre Organisationsabläufe integriert, um
Interessenskonflikte im Vorhinein gar nicht erst entstehen zu lassen:
-
Funktionstrennung/ Trennung von Verantwortlichkeiten
Vier-Augen-Prinzip
Sicherstellung Best Execution
Getrennte Innenrevisionsfunktion und Compliancefunktion
Regelungen zu Mitarbeitergeschäften
Regelungen zu Zuwendungen
Regelungen zum Thema Marktmissbrauch und Eigengeschäften
Due Dilligence Prüfungen von Dienstleistern
Vergütungsgrundsätze
Stimmrechtspolitik
Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter
5. Maßnahmen zur Lösung von Interessenkonflikten (Interessenkonfliktregister)
Hinsichtlich der Identifikation und Behandlung von Interessenkonflikten wird ein Register geführt. Dieses wird
vom Compliance Beauftragten geführt und beinhaltet den bestehenden Interessenkonflikt und die getroffenen
Maßnahmen. Die Pflege des Konfliktregisters erfolgt monatlich. Das Interessenkonfliktregister enthält Angaben
zur laufenden Nummer des Konflikts, eine Beschreibung, eine Bezeichnung der betroffenen Parteien, die
ergriffenen Maßnahmen zur Lösung des Interessenkonflikts bzw. die Feststellung, dass eine Offenlegung des
Konflikts wegen Nichtlösbarkeit erfolgen muss, einen Erledigungstermin und den aktuellen Bearbeitungsstatus.
6. Offenlegung von Konflikten
Für bestehende Interessenkonflikte, die nicht gelöst sind, veranlasst der Compliance Officer eine Offenlegung
durch Information der Anleger (z.B. über Publikation, Aktualisierung der relevanten Verkaufsprospekte,
Hinweis im Bericht).
7. Interessenkonflikte bei beauftragten Dritten bzw. Dienstleistern
Bezüglich der in Anspruch genommenen Dienstleistungen der Verwaltungsgesellschaft werden
Interessenkonflikte im Rahmen einer Due Dilligence Prüfung und durch Auslagerungskontrollen überprüft und
dokumentiert. Vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung zu einem Dritten und danach in regelmäßigen
Abständen wird durch die Verwaltungsgesellschaft überprüft, ob sich aus dieser Zusammenarbeit
Interessenskonflikte ergeben könnten.
Seite 4 von 5 8. Regelmäßiger Bericht
Die Geschäftsführung erhält vom Compliance Officer monatlich im Rahmen des GLK einen Bericht über
bestehende und gelöste Interessenkonflikte. Bei Bedarf erfolgt eine sofortige Information an die
Geschäftsführung.
Die Geschäftsführung informiert den Verwaltungsrat einmal jährlich über sämtliche Interessenkonflikte.
9. Kontakt
Die Interessenkonfliktpolitik wird bei Änderungen sofort und ansonsten einmal jährlich angepasst. Bei Fragen
zu dem Thema Interessenkonflikte können Sie die Verwaltungsgesellschafft wie folgt kontaktieren:
HANSAINVEST LUX S.A.
14, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
[email protected]
Tel.: + 352 2735 71-1 (Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr)
Seite 5 von 5 
Herunterladen